HAWESKO Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
07.05.2015 15:08
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Hawesko Holding Aktiengesellschaft
Hamburg
WKN: 604 270
ISIN: DE0006042708
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der ordentlichen
Hauptversammlung der Hawesko Holding Aktiengesellschaft ein, die am
Montag, dem 15. Juni 2015, um 12.00 Uhr im Stage Operettenhaus,
Spielbudenplatz 1, 20359 Hamburg, stattfindet.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2014,
des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts
(einschließlich der erläuternden Berichte zu den Angaben nach
§§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen findet zu
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung statt, da der
Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss
und Konzernabschluss gebilligt hat und der Jahresabschluss
damit festgestellt ist.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für
das Geschäftsjahr 2014 der Hawesko Holding Aktiengesellschaft
in Höhe von EUR 12.044.472,02 wie folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von
insgesamt EUR 11.678.423,90. Bei einer Gesamtzahl von
8.983.403 Stück dividendenberechtigter Aktien entspricht
dies einer Dividende von EUR 1,30 je dividendenberechtigter
Stückaktie.
b) Der verbleibende Betrag von EUR 366.048,12 aus
dem Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2015
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung seines
Prüfungs- und Investitionsausschusses, vor, die
PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hamburg, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.
6. Wahlen zum Aufsichtsrat
Herr Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Reitzle wurde mit Wirkung zum 1.
August 2014, Herr Prof. Dr. Dr. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker
mit Wirkung zum 27.03.2015 durch das Amtsgericht Hamburg zu
Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt. Die Amtszeiten enden
mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 15. Juni 2015.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs.
1, 101 Abs. 1 AktG nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der
Aktionäre zusammen und besteht nach § 9 Abs. 1 der Satzung aus
sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt
werden. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der
Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt auf der Grundlage einer Empfehlung
des Personal- und Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats
vor, mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen
Hauptversammlung für eine Amtszeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte
Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei
das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht
mitgerechnet wird, als Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre
in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen:
6.1
Herrn Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Reitzle, wohnhaft in München,
Geschäftsführender Gesellschafter der Visioning GbR, München.
Wolfgang Reitzle studierte Maschinenbau und promovierte zum
Dr.-Ing. Nachdem er führende Positionen in der
Automobilindustrie, u.a. als Vorstandsmitglied bei BMW und
Vize-Präsident bei Ford innehatte, wurde er 2003 zum
Vorstandsvorsitzenden der Linde AG berufen, eine Funktion, die
er bis 2014 bekleidete.
Herr Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Reitzle ist Mitglied in folgenden
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
* Axel Springer SE, Berlin (Mitglied des
Aufsichtsrats);
* Continental AG, Hannover (Vorsitzender des
Aufsichtsrats);
* Holcim Ltd, Jona, Schweiz
(Verwaltungsratspräsident);
* Medical Park AG, Amerang (Vorsitzender des
Aufsichtsrats).
sowie
6.2
Herrn Prof. Dr. Dr. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker, wohnhaft
in Hamburg, Geschäftsführender Direktor des Instituts für
Energie- und Regulierungsrecht Berlin e.V., Berlin.
Prof. Dr. Säcker studierte Rechts- und
Wirtschaftswissenschaften an den Universitäten Münster, Köln,
Bonn und Genf, promovierte in Köln und habilitierte sich an
der Universität Bochum für die Fächer Zivilrecht, Handels-,
Wirtschafts- und Arbeitsrecht. Neben Rufen auf Ordinariate für
Zivil-, Arbeits- und Wirtschaftsrecht an den Universitäten
Augsburg, Berlin, Bielefeld, Innsbruck, Hamburg, Kiel und
Tübingen war er von 1992 bis 1994 Berater der Treuhandanstalt
und von 1998 bis 2001 GTZ-Sachverständiger für
Gesetzgebungsberatung auf den Gebieten des Kartell- und
Konzernrechts in Hanoi und Jakarta. Herr Prof. Dr. Säcker
erhielt einen Doctor honoris causa (h.c.) von der Russischen
Akademie der Wissenschaften, Institut für Staat und Recht in
Moskau und von der National Taiwan University of Taipei sowie
eine Beratungsprofessur an der Universität Hangzhou, China. Er
ist Träger des Bundesverdienstkreuzes und zudem Mitglied im
Beirat des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und
Kommunikationsdienste (WIK) sowie im Wissenschaftlichen
Arbeitskreis für Regulierungsfragen (WAR) der
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
Post und Eisenbahnen. Herr Prof. Dr. Säcker nimmt kein Mandat
in einem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder
vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium eines
Wirtschaftsunternehmens wahr.
Weder Herr Prof. Dr. Reitzle noch Herr Prof. Dr. Säcker
unterhalten persönliche oder geschäftliche Beziehungen zur
Gesellschaft oder ihren Konzernunternehmen, den Organen der
Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft
beteiligten Aktionär, die nach der Einschätzung des
Aufsichtsrats ein objektiv urteilender Aktionär für seine
Wahlentscheidung als maßgeblich ansehen würde.
Die Wahl soll gemäß Ziffer 5.4.3 Deutscher Corporate
Governance Kodex als Einzelwahl durchgeführt werden.
7. Satzungsänderungen
7.1 Website der Gesellschaft
§ 3 Absatz 2 der Satzung benennt für Bekanntmachungen die
Internetadresse der Gesellschaft, die sich jedoch
zwischenzeitlich geändert hat. Vorstand und Aufsichtsrat
schlagen deshalb vor, wie folgt zu beschließen:
§ 3 Absatz 2 der Satzung der Gesellschaft wird insgesamt wie
folgt neu gefasst:
'(2) Freiwillige Bekanntmachungen können auch nur
auf der Website der Gesellschaft erfolgen.'
7.2 Änderungen der Satzungsfassung
§ 4 Abs. 4 der Satzung sieht ein genehmigtes Kapital vor.
Zudem ermächtigt die Vorschrift den Aufsichtsrat, die
Fassung von § 4 der Satzung entsprechend dem Umfang der
durchgeführten Kapitalerhöhung oder nach Ablauf der
Ermächtigungsfrist für das genehmigte Kapital zu ändern.
Diese Ermächtigung stützt sich auf § 179 Abs. 1 Satz 2 AktG,
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