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DGAP-HV: Hesse Newman Capital AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.06.2015 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Hesse Newman Capital AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
08.05.2015 15:08 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Hesse Newman Capital AG 
 
   Hamburg 
 
   ISIN DE000HNC2034 
 
 
   Einladung 
   Ordentliche Hauptversammlung 
   am 19. Juni 2015, 10 Uhr 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der ordentlichen 
   Hauptversammlung 
   am Freitag, 19. Juni 2015, um 10.00 Uhr ein. 
 
   Ort: 
   Hesse Newman Capital AG 
   Gorch-Fock-Wall 3 
   20354 Hamburg 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Hesse Newman Capital AG und des gebilligten 
           Konzernabschlusses, des Lageberichts der Hesse Newman Capital 
           AG und des Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats und des 
           Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 IV Nr. 1-5, 
           V, 315 IV HGB für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter 
           www.hesse-newman.de (dort unter Investor 
           Relations/Hauptversammlungen) und in den Geschäftsräumen am 
           Sitz der Gesellschaft, Gorch-Fock-Wall 3, 20354 Hamburg, 
           eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch 
           zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der 
           Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem 
           Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
           Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits 
           gebilligt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, 
           den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, 
           den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2015 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen: 
 
 
       a)    Die O&R Oppenhoff & Rädler AG 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
             Steuerberatungsgesellschaft, München, wird zum 
             Abschlussprüfer für die Gesellschaft und den Konzern für das 
             Geschäftsjahr 2015 bestellt. 
 
 
       b)    Für den Fall, dass sich der Vorstand für eine 
             prüferische Durchsicht von Halbjahresabschluss und 
             -lagebericht entscheidet, wird die O&R Oppenhoff & Rädler AG 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
             Steuerberatungsgesellschaft, München, zudem zum 
             Abschlussprüfer für eine prüferische Durchsicht des 
             verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß §§ 
             37w Abs. 5, 37y Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2015 bestellt. 
 
 
 
     5.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Die Aufsichtsratsmitglieder Klaus Mutschler sowie Stefan 
           Trumpp wurden von der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 
           2010, das Aufsichtsratsmitglied Andreas von Specht von der 
           ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2014 in den Aufsichtsrat 
           gewählt; die Ämter aller Aufsichtsratsmitglieder enden mit 
           Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastungen für das 
           Geschäftsjahr 2014 beschließt. Die ordentliche 
           Hauptversammlung im Jahr 2015 ist mithin zur vollständigen 
           Neuwahl berufen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Herren 
 
 
       a)    Klaus Mutschler, wohnhaft in Zürich, Schweiz, 
             Verwaltungsrat der Mutschler Holding AG mit Sitz in Zürich, 
             Schweiz, 
 
 
       b)    Andreas von Specht, wohnhaft in Hamburg, 
             geschäftsführender Gesellschafter der AvS International 
             Trusted Advisors GmbH mit Sitz in Hamburg, und 
 
 
       c)    Stefan Trumpp, wohnhaft in Prisdorf, 
             geschäftsführender Gesellschafter der TC Trumpp Beteiligung 
             GmbH, mit Sitz in Prisdorf, 
 
 
 
           bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 entscheidet, in den 
           Aufsichtsrat zu wählen. Herr Stefan Trumpp ist das i.S.d. § 
           100 Abs. 5 AktG unabhängige Aufsichtsratsmitglied, welches 
           über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung verfügt. 
 
 
           Ergänzende Pflichtangaben: 
 
 
           Weitere Aufsichtsratsmandate bzw. vergleichbare Mandate in in- 
           und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
           von Herrn Mutschler: 
 
 
       *     Mutschler Holding AG, Zürich, Schweiz: Mitglied 
             des Verwaltungsrats 
 
 
       *     SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG, Zürich, 
             Schweiz: Mitglied des Verwaltungsrats 
 
 
       *     Swiss Wealth and Asset Partners AG, Zürich, 
             Schweiz: Präsident des Verwaltungsrats 
 
 
       *     Swiss Rock Asset Management AG, Zürich, Schweiz: 
             Mitglied des Verwaltungsrats 
 
 
       *     OPG Online Personals Group AG, Zürich, Schweiz: 
             Mitglied des Verwaltungsrats 
 
 
       *     Insparx AG, Zürich, Schweiz: Mitglied des 
             Verwaltungsrats 
 
 
       *     Aspecta Assurance International AG, Vaduz, 
             Liechtenstein: Mitglied des Verwaltungsrats 
 
 
 
           Weitere Aufsichtsratsmandate bzw. vergleichbare Mandate in in- 
           und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
           von Herrn von Specht: 
 
 
           Herr von Specht ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu 
           bildenden Aufsichtsräten: 
 
 
       *     Berendsohn AG, Hamburg: Mitglied des 
             Aufsichtsrats; 
 
 
 
           sowie in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen 
           Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
       *     Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Hamburg: 
             Mitglied des Verwaltungsrats. 
 
 
 
           Herr von Specht unterhält folgende geschäftliche und private 
           Beziehungen zum Unternehmen, den Organen und einem wesentlich 
           an der Gesellschaft beteiligten Aktionär: 
 
 
           Herr von Specht ist mit Herrn Klaus Mutschler, dem die Aktien 
           des größten Aktionärs der Hesse Newman Capital AG, der SBW 
           Schweizer Beteiligungs-Werte AG zuzurechnen sind, 
           verschwägert. 
 
 
           Es ist beabsichtigt, nach seiner Wahl zum 
           Aufsichtsratsmitglied Herrn von Specht als Vorsitzenden des 
           Aufsichtsrats zu wählen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG 
           und nach § 6 der Satzung ausschließlich aus Vertretern der 
           Anteilseigner zusammen. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb 
           und zur Veräußerung eigener Aktien unter 
           Bezugsrechtsausschluss 
 
 
           Die in der Hauptversammlung am 14. Juni 2010 beschlossene 
           Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien läuft am 13. Juni 2015 
           aus. Damit die Gesellschaft auch künftig noch zum Erwerb 
           eigener Aktien ermächtigt ist, soll der Vorstand erneut zum 
           Erwerb eigener Aktien ermächtigt werden. Die neue Ermächtigung 
           soll wiederum eine Laufzeit von fünf Jahren haben. Vorstand 
           und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
       a)    Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zu 200.000 
             Stück eigene Aktien zu erwerben. 
 
 
       b)    Die Ermächtigung wird mit dem Beschluss der 
             Hauptversammlung wirksam und gilt bis zum 18. Juni 2020. 
 
 
       c)    Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands und 
             Zustimmung des Aufsichtsrats und innerhalb der sich aus den 
             aktienrechtlichen Grundsätzen ergebenden Grenzen unter 
             Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) über 
             die Börse oder außerhalb der Börse, letzteres insbesondere 
             durch ein öffentliches Kaufangebot. Bei einem öffentlichen 
             Angebot kann die Gesellschaft entweder einen Preis oder eine 
             Preisspanne für den Erwerb festlegen. 
 
 
             Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der 
             gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den 
             Durchschnitt der Börsenkurse für die Aktien der Gesellschaft 
             in der Schlussauktion im XETRA-Handel oder einem 
             Nachfolgesystem ('maßgeblicher Kurs') an den letzten fünf 
             Börsenhandelstagen vor dem Erwerb um nicht mehr als 5 
             Prozent über- oder unterschreiten. 
 
 
             Erfolgt der Erwerb der Aktien außerhalb der Börse, darf der 
             gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den 

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May 08, 2015 09:08 ET (13:08 GMT)

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