Hesse Newman Capital AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 08.05.2015 15:08 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- Hesse Newman Capital AG Hamburg ISIN DE000HNC2034 Einladung Ordentliche Hauptversammlung am 19. Juni 2015, 10 Uhr Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, 19. Juni 2015, um 10.00 Uhr ein. Ort: Hesse Newman Capital AG Gorch-Fock-Wall 3 20354 Hamburg Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Hesse Newman Capital AG und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der Hesse Newman Capital AG und des Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats und des Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 IV Nr. 1-5, V, 315 IV HGB für das Geschäftsjahr 2014 Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter www.hesse-newman.de (dort unter Investor Relations/Hauptversammlungen) und in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Gorch-Fock-Wall 3, 20354 Hamburg, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen: a) Die O&R Oppenhoff & Rädler AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, München, wird zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2015 bestellt. b) Für den Fall, dass sich der Vorstand für eine prüferische Durchsicht von Halbjahresabschluss und -lagebericht entscheidet, wird die O&R Oppenhoff & Rädler AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, München, zudem zum Abschlussprüfer für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. 5, 37y Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2015 bestellt. 5. Wahlen zum Aufsichtsrat Die Aufsichtsratsmitglieder Klaus Mutschler sowie Stefan Trumpp wurden von der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2010, das Aufsichtsratsmitglied Andreas von Specht von der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2014 in den Aufsichtsrat gewählt; die Ämter aller Aufsichtsratsmitglieder enden mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastungen für das Geschäftsjahr 2014 beschließt. Die ordentliche Hauptversammlung im Jahr 2015 ist mithin zur vollständigen Neuwahl berufen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Herren a) Klaus Mutschler, wohnhaft in Zürich, Schweiz, Verwaltungsrat der Mutschler Holding AG mit Sitz in Zürich, Schweiz, b) Andreas von Specht, wohnhaft in Hamburg, geschäftsführender Gesellschafter der AvS International Trusted Advisors GmbH mit Sitz in Hamburg, und c) Stefan Trumpp, wohnhaft in Prisdorf, geschäftsführender Gesellschafter der TC Trumpp Beteiligung GmbH, mit Sitz in Prisdorf, bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 entscheidet, in den Aufsichtsrat zu wählen. Herr Stefan Trumpp ist das i.S.d. § 100 Abs. 5 AktG unabhängige Aufsichtsratsmitglied, welches über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung verfügt. Ergänzende Pflichtangaben: Weitere Aufsichtsratsmandate bzw. vergleichbare Mandate in in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen von Herrn Mutschler: * Mutschler Holding AG, Zürich, Schweiz: Mitglied des Verwaltungsrats * SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG, Zürich, Schweiz: Mitglied des Verwaltungsrats * Swiss Wealth and Asset Partners AG, Zürich, Schweiz: Präsident des Verwaltungsrats * Swiss Rock Asset Management AG, Zürich, Schweiz: Mitglied des Verwaltungsrats * OPG Online Personals Group AG, Zürich, Schweiz: Mitglied des Verwaltungsrats * Insparx AG, Zürich, Schweiz: Mitglied des Verwaltungsrats * Aspecta Assurance International AG, Vaduz, Liechtenstein: Mitglied des Verwaltungsrats Weitere Aufsichtsratsmandate bzw. vergleichbare Mandate in in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen von Herrn von Specht: Herr von Specht ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: * Berendsohn AG, Hamburg: Mitglied des Aufsichtsrats; sowie in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: * Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Hamburg: Mitglied des Verwaltungsrats. Herr von Specht unterhält folgende geschäftliche und private Beziehungen zum Unternehmen, den Organen und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär: Herr von Specht ist mit Herrn Klaus Mutschler, dem die Aktien des größten Aktionärs der Hesse Newman Capital AG, der SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG zuzurechnen sind, verschwägert. Es ist beabsichtigt, nach seiner Wahl zum Aufsichtsratsmitglied Herrn von Specht als Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu wählen. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und nach § 6 der Satzung ausschließlich aus Vertretern der Anteilseigner zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 6. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien unter Bezugsrechtsausschluss Die in der Hauptversammlung am 14. Juni 2010 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien läuft am 13. Juni 2015 aus. Damit die Gesellschaft auch künftig noch zum Erwerb eigener Aktien ermächtigt ist, soll der Vorstand erneut zum Erwerb eigener Aktien ermächtigt werden. Die neue Ermächtigung soll wiederum eine Laufzeit von fünf Jahren haben. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: a) Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zu 200.000 Stück eigene Aktien zu erwerben. b) Die Ermächtigung wird mit dem Beschluss der Hauptversammlung wirksam und gilt bis zum 18. Juni 2020. c) Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands und Zustimmung des Aufsichtsrats und innerhalb der sich aus den aktienrechtlichen Grundsätzen ergebenden Grenzen unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) über die Börse oder außerhalb der Börse, letzteres insbesondere durch ein öffentliches Kaufangebot. Bei einem öffentlichen Angebot kann die Gesellschaft entweder einen Preis oder eine Preisspanne für den Erwerb festlegen. Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Börsenkurse für die Aktien der Gesellschaft in der Schlussauktion im XETRA-Handel oder einem Nachfolgesystem ('maßgeblicher Kurs') an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor dem Erwerb um nicht mehr als 5 Prozent über- oder unterschreiten. Erfolgt der Erwerb der Aktien außerhalb der Börse, darf der gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 08, 2015 09:08 ET (13:08 GMT)