Hesse Newman Capital AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
08.05.2015 15:08
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Hesse Newman Capital AG
Hamburg
ISIN DE000HNC2034
Einladung
Ordentliche Hauptversammlung
am 19. Juni 2015, 10 Uhr
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der ordentlichen
Hauptversammlung
am Freitag, 19. Juni 2015, um 10.00 Uhr ein.
Ort:
Hesse Newman Capital AG
Gorch-Fock-Wall 3
20354 Hamburg
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Hesse Newman Capital AG und des gebilligten
Konzernabschlusses, des Lageberichts der Hesse Newman Capital
AG und des Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats und des
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 IV Nr. 1-5,
V, 315 IV HGB für das Geschäftsjahr 2014
Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter
www.hesse-newman.de (dort unter Investor
Relations/Hauptversammlungen) und in den Geschäftsräumen am
Sitz der Gesellschaft, Gorch-Fock-Wall 3, 20354 Hamburg,
eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch
zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der
Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem
Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits
gebilligt hat.
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor,
den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor,
den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:
a) Die O&R Oppenhoff & Rädler AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Steuerberatungsgesellschaft, München, wird zum
Abschlussprüfer für die Gesellschaft und den Konzern für das
Geschäftsjahr 2015 bestellt.
b) Für den Fall, dass sich der Vorstand für eine
prüferische Durchsicht von Halbjahresabschluss und
-lagebericht entscheidet, wird die O&R Oppenhoff & Rädler AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Steuerberatungsgesellschaft, München, zudem zum
Abschlussprüfer für eine prüferische Durchsicht des
verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß §§
37w Abs. 5, 37y Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2015 bestellt.
5. Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Aufsichtsratsmitglieder Klaus Mutschler sowie Stefan
Trumpp wurden von der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr
2010, das Aufsichtsratsmitglied Andreas von Specht von der
ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2014 in den Aufsichtsrat
gewählt; die Ämter aller Aufsichtsratsmitglieder enden mit
Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastungen für das
Geschäftsjahr 2014 beschließt. Die ordentliche
Hauptversammlung im Jahr 2015 ist mithin zur vollständigen
Neuwahl berufen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Herren
a) Klaus Mutschler, wohnhaft in Zürich, Schweiz,
Verwaltungsrat der Mutschler Holding AG mit Sitz in Zürich,
Schweiz,
b) Andreas von Specht, wohnhaft in Hamburg,
geschäftsführender Gesellschafter der AvS International
Trusted Advisors GmbH mit Sitz in Hamburg, und
c) Stefan Trumpp, wohnhaft in Prisdorf,
geschäftsführender Gesellschafter der TC Trumpp Beteiligung
GmbH, mit Sitz in Prisdorf,
bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 entscheidet, in den
Aufsichtsrat zu wählen. Herr Stefan Trumpp ist das i.S.d. §
100 Abs. 5 AktG unabhängige Aufsichtsratsmitglied, welches
über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung verfügt.
Ergänzende Pflichtangaben:
Weitere Aufsichtsratsmandate bzw. vergleichbare Mandate in in-
und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
von Herrn Mutschler:
* Mutschler Holding AG, Zürich, Schweiz: Mitglied
des Verwaltungsrats
* SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG, Zürich,
Schweiz: Mitglied des Verwaltungsrats
* Swiss Wealth and Asset Partners AG, Zürich,
Schweiz: Präsident des Verwaltungsrats
* Swiss Rock Asset Management AG, Zürich, Schweiz:
Mitglied des Verwaltungsrats
* OPG Online Personals Group AG, Zürich, Schweiz:
Mitglied des Verwaltungsrats
* Insparx AG, Zürich, Schweiz: Mitglied des
Verwaltungsrats
* Aspecta Assurance International AG, Vaduz,
Liechtenstein: Mitglied des Verwaltungsrats
Weitere Aufsichtsratsmandate bzw. vergleichbare Mandate in in-
und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
von Herrn von Specht:
Herr von Specht ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten:
* Berendsohn AG, Hamburg: Mitglied des
Aufsichtsrats;
sowie in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
* Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Hamburg:
Mitglied des Verwaltungsrats.
Herr von Specht unterhält folgende geschäftliche und private
Beziehungen zum Unternehmen, den Organen und einem wesentlich
an der Gesellschaft beteiligten Aktionär:
Herr von Specht ist mit Herrn Klaus Mutschler, dem die Aktien
des größten Aktionärs der Hesse Newman Capital AG, der SBW
Schweizer Beteiligungs-Werte AG zuzurechnen sind,
verschwägert.
Es ist beabsichtigt, nach seiner Wahl zum
Aufsichtsratsmitglied Herrn von Specht als Vorsitzenden des
Aufsichtsrats zu wählen.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG
und nach § 6 der Satzung ausschließlich aus Vertretern der
Anteilseigner zusammen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
6. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb
und zur Veräußerung eigener Aktien unter
Bezugsrechtsausschluss
Die in der Hauptversammlung am 14. Juni 2010 beschlossene
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien läuft am 13. Juni 2015
aus. Damit die Gesellschaft auch künftig noch zum Erwerb
eigener Aktien ermächtigt ist, soll der Vorstand erneut zum
Erwerb eigener Aktien ermächtigt werden. Die neue Ermächtigung
soll wiederum eine Laufzeit von fünf Jahren haben. Vorstand
und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a) Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zu 200.000
Stück eigene Aktien zu erwerben.
b) Die Ermächtigung wird mit dem Beschluss der
Hauptversammlung wirksam und gilt bis zum 18. Juni 2020.
c) Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands und
Zustimmung des Aufsichtsrats und innerhalb der sich aus den
aktienrechtlichen Grundsätzen ergebenden Grenzen unter
Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) über
die Börse oder außerhalb der Börse, letzteres insbesondere
durch ein öffentliches Kaufangebot. Bei einem öffentlichen
Angebot kann die Gesellschaft entweder einen Preis oder eine
Preisspanne für den Erwerb festlegen.
Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der
gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den
Durchschnitt der Börsenkurse für die Aktien der Gesellschaft
in der Schlussauktion im XETRA-Handel oder einem
Nachfolgesystem ('maßgeblicher Kurs') an den letzten fünf
Börsenhandelstagen vor dem Erwerb um nicht mehr als 5
Prozent über- oder unterschreiten.
Erfolgt der Erwerb der Aktien außerhalb der Börse, darf der
gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den
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May 08, 2015 09:08 ET (13:08 GMT)
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