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DGAP-HV: Your Family Entertainment AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.06.2015 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Your Family Entertainment AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
13.05.2015 15:09 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Your Family Entertainment Aktiengesellschaft 
 
   München 
 
   - ISIN DE 000 540 8918 - 
 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 24. Juni 2015, um 10:00 
   Uhr, in den 
   Räumen der Bayerische Börse AG, Karolinenplatz 6, 80333 München, 
   stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Gesellschaft zum 31.12.2014, des Lageberichts für die 
           Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2014, des Berichts des 
           Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014 sowie eines 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 
           Abs. 4 HGB 
 
 
           Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird 
           nicht erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht 
           lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur 
           Entgegennahme u.a. des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des Lageberichts sowie zur Beschlussfassung über die 
           Verwendung des Bilanzgewinns einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 
           Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der 
           Hauptversammlung u.a. den Jahresabschluss, den Lagebericht, 
           den Bericht des Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands für 
           die Verwendung des Bilanzgewinns und - bei börsennotierten 
           Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu den Angaben 
           nach § 289 Abs. 4 HGB zugänglich zu machen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für 
           das Geschäftsjahr 2014 in Höhe von EUR 3.131.364,64 auf neue 
           Rechnung vorzutragen. 
 
 
     3.    Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 
           2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das 
           Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
           das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und 
           Zwischenabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum 
           Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 sowie zum Prüfer 
           für die etwaige prüferische Durchsicht des im 
           Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2015 enthaltenen 
           verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts zu wählen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Umstellung von 
           Inhaberaktien auf Namensaktien und damit zusammenhängende 
           Änderungen der Satzung sowie Anpassung von Ermächtigungen 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
       a)    Die bei Wirksamwerden der unter lit.b) 
             beschlossenen Satzungsänderung ausgegebenen auf den Inhaber 
             lautenden Stückaktien werden in auf den Namen lautende 
             Aktien umgewandelt. 
 
 
       b)    Die Satzung der Gesellschaft wird in § 5 Ziffer 
             (1) und (2) geändert und neu gefasst wie folgt: 
 
 
         '(1)  Sämtliche Aktien lauten auf den Namen 
               (Namensaktien). 
 
 
         (2)   Trifft im Falle einer Kapitalerhöhung der 
               Erhöhungsbeschluss keine Bestimmung darüber, ob die neuen 
               Aktien auf den Inhaber oder auf den Namen lauten sollen, 
               so lauten sie ebenfalls auf den Namen.' 
 
 
 
       c)    Die Satzung der Gesellschaft wird in § 4 Ziffer 
             (3) Satz 1 geändert und neu gefasst wie folgt: 
             'Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats bis spätestens zum 26. Juni 2017 das 
             Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um 
             insgesamt bis zu Euro 4.831.499,- durch Ausgabe von bis zu 
             4.831.499 neuen, auf den Namen lautende Stückaktien mit 
             Gewinnberechtigung ab Beginn des im Zeitpunkt der Ausgabe 
             laufenden Geschäftsjahres gegen Bar- und/oder Sacheinlagen 
             zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012).' 
 
 
       d)    aa) Die von der außerordentlichen 
             Hauptversammlung vom 07.11.2013 zu Tagesordnungspunkt 1 
             beschlossene Ermächtigung zur Ausgabe von auf den Inhaber 
             lautenden Stückaktien wird dahingehend geändert, dass die 
             Ermächtigung statt zur Gewährung von 
             Wandelschuldverschreibungen auf den Inhaber lautenden 
             Stückaktien zur Gewährung von Wandelschuldverschreibungen 
             auf den Namen lautende Stückaktien berechtigt. 
             bb) Die von der außerordentlichen Hauptversammlung vom 
             07.11.2013 zu Tagesordnungspunkt 1 beschlossene bedingte 
             Kapitalerhöhung zur Bedienung von 
             Wandelschuldverschreibungen wird dahingehend geändert, dass 
             die bedingte Kapitalerhöhung statt durch Ausgabe von auf den 
             Inhaber lautenden Stückaktien durch Ausgabe von auf den 
             Namen lautenden Stückaktien erfolgt. 
             cc) Bezüglich bereits ausgegebener 
             Wandelschuldverschreibungen haben die Inhaber von 
             Wandlungsrechten statt dem Recht auf Bezug von auf den 
             Inhaber lautenden Stückaktien nunmehr das Recht auf Bezug 
             von auf den Namen lautenden Stückaktien. Die Bedingungen der 
             Wandelschuldverschreibungen bleiben im Übrigen unberührt. 
             dd) Die Satzung der Gesellschaft wird in § 4 Ziffer (4) Satz 
             1 geändert und neu gefasst wie folgt: 
             'Das Grundkapital ist um bis zu EUR 2.300.000,00 durch 
             Ausgabe von bis zu 2.300.000 neuen, auf den Namen lautende 
             Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2013).' 
 
 
 
     7.    Beschlussfassung über eine weitere Änderung der 
           Satzung 
 
 
           Seit 1. April 2012 heißt der vormals 'elektronische 
           Bundesanzeiger' nur noch 'Bundesanzeiger'. Diese begriffliche 
           Änderung soll in der Satzung nachvollzogen werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 3 Abs. 1 der Satzung 
           wie folgt neu zu fassen: 
 
 
           '(1) Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im 
           Bundesanzeiger.' 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
     1.    Voraussetzung für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechts sind nach § 18 der Satzung der Gesellschaft nur 
           diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres 
           Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der nachfolgend 
           genannten Adresse anmelden: 
 
 
             Your Family Entertainment Aktiengesellschaft 
             c/o Better Orange IR & HV AG 
             Haidelweg 48 
             81241 München 
             Fax: +49 (0)89 88 96 906 33 
             E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
 
 
           Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in 
           Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes 
           durch das depotführende Institut erforderlich und ausreichend. 
           Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache 
           verfasst sein. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf 
           den Beginn des 03. Juni 2015, 0:00 Uhr ('Nachweisstichtag'), 
           beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung unter 
           der vorstehend genannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 
           17. Juni 2015 (24.00 Uhr) zugehen. 
 
 
           Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär 
           nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht 
           hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des 
           Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem 
           Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
           Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
           Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder 
           teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
           Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des 
           Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
           Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien 
           nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
           Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. 

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May 13, 2015 09:10 ET (13:10 GMT)

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