Your Family Entertainment AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 13.05.2015 15:09 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- Your Family Entertainment Aktiengesellschaft München - ISIN DE 000 540 8918 - Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 24. Juni 2015, um 10:00 Uhr, in den Räumen der Bayerische Börse AG, Karolinenplatz 6, 80333 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft zum 31.12.2014, des Lageberichts für die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2014, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014 sowie eines erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird nicht erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme u.a. des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie zur Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung u.a. den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und - bei börsennotierten Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB zugänglich zu machen. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2014 in Höhe von EUR 3.131.364,64 auf neue Rechnung vorzutragen. 3. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 5. Wahl des Abschlussprüfers und Zwischenabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2015 enthaltenen verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts zu wählen. 6. Beschlussfassung über die Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien und damit zusammenhängende Änderungen der Satzung sowie Anpassung von Ermächtigungen Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: a) Die bei Wirksamwerden der unter lit.b) beschlossenen Satzungsänderung ausgegebenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien werden in auf den Namen lautende Aktien umgewandelt. b) Die Satzung der Gesellschaft wird in § 5 Ziffer (1) und (2) geändert und neu gefasst wie folgt: '(1) Sämtliche Aktien lauten auf den Namen (Namensaktien). (2) Trifft im Falle einer Kapitalerhöhung der Erhöhungsbeschluss keine Bestimmung darüber, ob die neuen Aktien auf den Inhaber oder auf den Namen lauten sollen, so lauten sie ebenfalls auf den Namen.' c) Die Satzung der Gesellschaft wird in § 4 Ziffer (3) Satz 1 geändert und neu gefasst wie folgt: 'Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis spätestens zum 26. Juni 2017 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu Euro 4.831.499,- durch Ausgabe von bis zu 4.831.499 neuen, auf den Namen lautende Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des im Zeitpunkt der Ausgabe laufenden Geschäftsjahres gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012).' d) aa) Die von der außerordentlichen Hauptversammlung vom 07.11.2013 zu Tagesordnungspunkt 1 beschlossene Ermächtigung zur Ausgabe von auf den Inhaber lautenden Stückaktien wird dahingehend geändert, dass die Ermächtigung statt zur Gewährung von Wandelschuldverschreibungen auf den Inhaber lautenden Stückaktien zur Gewährung von Wandelschuldverschreibungen auf den Namen lautende Stückaktien berechtigt. bb) Die von der außerordentlichen Hauptversammlung vom 07.11.2013 zu Tagesordnungspunkt 1 beschlossene bedingte Kapitalerhöhung zur Bedienung von Wandelschuldverschreibungen wird dahingehend geändert, dass die bedingte Kapitalerhöhung statt durch Ausgabe von auf den Inhaber lautenden Stückaktien durch Ausgabe von auf den Namen lautenden Stückaktien erfolgt. cc) Bezüglich bereits ausgegebener Wandelschuldverschreibungen haben die Inhaber von Wandlungsrechten statt dem Recht auf Bezug von auf den Inhaber lautenden Stückaktien nunmehr das Recht auf Bezug von auf den Namen lautenden Stückaktien. Die Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen bleiben im Übrigen unberührt. dd) Die Satzung der Gesellschaft wird in § 4 Ziffer (4) Satz 1 geändert und neu gefasst wie folgt: 'Das Grundkapital ist um bis zu EUR 2.300.000,00 durch Ausgabe von bis zu 2.300.000 neuen, auf den Namen lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2013).' 7. Beschlussfassung über eine weitere Änderung der Satzung Seit 1. April 2012 heißt der vormals 'elektronische Bundesanzeiger' nur noch 'Bundesanzeiger'. Diese begriffliche Änderung soll in der Satzung nachvollzogen werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 3 Abs. 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen: '(1) Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.' Teilnahme an der Hauptversammlung 1. Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 18 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden: Your Family Entertainment Aktiengesellschaft c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Fax: +49 (0)89 88 96 906 33 E-Mail: anmeldung@better-orange.de Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich und ausreichend. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 03. Juni 2015, 0:00 Uhr ('Nachweisstichtag'), beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung unter der vorstehend genannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 17. Juni 2015 (24.00 Uhr) zugehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts.
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May 13, 2015 09:10 ET (13:10 GMT)