Your Family Entertainment AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
13.05.2015 15:09
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Your Family Entertainment Aktiengesellschaft
München
- ISIN DE 000 540 8918 -
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 24. Juni 2015, um 10:00
Uhr, in den
Räumen der Bayerische Börse AG, Karolinenplatz 6, 80333 München,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Gesellschaft zum 31.12.2014, des Lageberichts für die
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2014, des Berichts des
Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014 sowie eines
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289
Abs. 4 HGB
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird
nicht erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht
lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur
Entgegennahme u.a. des festgestellten Jahresabschlusses und
des Lageberichts sowie zur Beschlussfassung über die
Verwendung des Bilanzgewinns einzuberufen hat. Gemäß §§ 175
Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der
Hauptversammlung u.a. den Jahresabschluss, den Lagebericht,
den Bericht des Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands für
die Verwendung des Bilanzgewinns und - bei börsennotierten
Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu den Angaben
nach § 289 Abs. 4 HGB zugänglich zu machen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für
das Geschäftsjahr 2014 in Höhe von EUR 3.131.364,64 auf neue
Rechnung vorzutragen.
3. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das
Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu
erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und
Zwischenabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 sowie zum Prüfer
für die etwaige prüferische Durchsicht des im
Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2015 enthaltenen
verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts zu wählen.
6. Beschlussfassung über die Umstellung von
Inhaberaktien auf Namensaktien und damit zusammenhängende
Änderungen der Satzung sowie Anpassung von Ermächtigungen
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
a) Die bei Wirksamwerden der unter lit.b)
beschlossenen Satzungsänderung ausgegebenen auf den Inhaber
lautenden Stückaktien werden in auf den Namen lautende
Aktien umgewandelt.
b) Die Satzung der Gesellschaft wird in § 5 Ziffer
(1) und (2) geändert und neu gefasst wie folgt:
'(1) Sämtliche Aktien lauten auf den Namen
(Namensaktien).
(2) Trifft im Falle einer Kapitalerhöhung der
Erhöhungsbeschluss keine Bestimmung darüber, ob die neuen
Aktien auf den Inhaber oder auf den Namen lauten sollen,
so lauten sie ebenfalls auf den Namen.'
c) Die Satzung der Gesellschaft wird in § 4 Ziffer
(3) Satz 1 geändert und neu gefasst wie folgt:
'Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats bis spätestens zum 26. Juni 2017 das
Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um
insgesamt bis zu Euro 4.831.499,- durch Ausgabe von bis zu
4.831.499 neuen, auf den Namen lautende Stückaktien mit
Gewinnberechtigung ab Beginn des im Zeitpunkt der Ausgabe
laufenden Geschäftsjahres gegen Bar- und/oder Sacheinlagen
zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012).'
d) aa) Die von der außerordentlichen
Hauptversammlung vom 07.11.2013 zu Tagesordnungspunkt 1
beschlossene Ermächtigung zur Ausgabe von auf den Inhaber
lautenden Stückaktien wird dahingehend geändert, dass die
Ermächtigung statt zur Gewährung von
Wandelschuldverschreibungen auf den Inhaber lautenden
Stückaktien zur Gewährung von Wandelschuldverschreibungen
auf den Namen lautende Stückaktien berechtigt.
bb) Die von der außerordentlichen Hauptversammlung vom
07.11.2013 zu Tagesordnungspunkt 1 beschlossene bedingte
Kapitalerhöhung zur Bedienung von
Wandelschuldverschreibungen wird dahingehend geändert, dass
die bedingte Kapitalerhöhung statt durch Ausgabe von auf den
Inhaber lautenden Stückaktien durch Ausgabe von auf den
Namen lautenden Stückaktien erfolgt.
cc) Bezüglich bereits ausgegebener
Wandelschuldverschreibungen haben die Inhaber von
Wandlungsrechten statt dem Recht auf Bezug von auf den
Inhaber lautenden Stückaktien nunmehr das Recht auf Bezug
von auf den Namen lautenden Stückaktien. Die Bedingungen der
Wandelschuldverschreibungen bleiben im Übrigen unberührt.
dd) Die Satzung der Gesellschaft wird in § 4 Ziffer (4) Satz
1 geändert und neu gefasst wie folgt:
'Das Grundkapital ist um bis zu EUR 2.300.000,00 durch
Ausgabe von bis zu 2.300.000 neuen, auf den Namen lautende
Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2013).'
7. Beschlussfassung über eine weitere Änderung der
Satzung
Seit 1. April 2012 heißt der vormals 'elektronische
Bundesanzeiger' nur noch 'Bundesanzeiger'. Diese begriffliche
Änderung soll in der Satzung nachvollzogen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 3 Abs. 1 der Satzung
wie folgt neu zu fassen:
'(1) Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im
Bundesanzeiger.'
Teilnahme an der Hauptversammlung
1. Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind nach § 18 der Satzung der Gesellschaft nur
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der nachfolgend
genannten Adresse anmelden:
Your Family Entertainment Aktiengesellschaft
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Fax: +49 (0)89 88 96 906 33
E-Mail: anmeldung@better-orange.de
Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in
Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes
durch das depotführende Institut erforderlich und ausreichend.
Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache
verfasst sein. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den Beginn des 03. Juni 2015, 0:00 Uhr ('Nachweisstichtag'),
beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung unter
der vorstehend genannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des
17. Juni 2015 (24.00 Uhr) zugehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht
hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder
teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des
Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts.
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May 13, 2015 09:10 ET (13:10 GMT)
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