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DGAP-HV: Greiffenberger Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.06.2015 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Greiffenberger Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
13.05.2015 15:12 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Greiffenberger Aktiengesellschaft 
 
   Marktredwitz 
 
   ISIN DE0005897300 
 
 
   Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 
   Donnerstag, den 25. Juni 2015, um 10:00 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr), im 
   Haus Sankt Ulrich, Kappelberg 1, 86150 Augsburg stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   I. TAGESORDNUNG 
 
   1. | Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Greiffenberger 
   AG und des gebilligten Konzernabschlusses jeweils zum 31.12.2014, der 
   Lageberichte für die Greiffenberger AG (einschließlich der 
   Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB) und für den 
   Konzern (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 
   Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2014 sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014. 
 
   Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgt nicht. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen hat der Aufsichtsrat den 
   vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Greiffenberger AG und 
   den Konzernabschluss bereits gebilligt und den Jahresabschluss damit 
   festgestellt. Eine Feststellung durch die Hauptversammlung entfällt 
   damit. 
 
   2. | Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2014 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das 
   Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 
 
   3. | Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2014 
 
   Die Entscheidung der Hauptversammlung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats soll als Einzelentlastung durchgeführt werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor: 
 
 
 
       a |   Dem Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Heinz 
             Greiffenberger, wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung 
             erteilt. 
 
 
       b |   Dem stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden, 
             Herrn Dr. Dieter Schenk, wird für das Geschäftsjahr 2014 
             Entlastung erteilt. 
 
 
       c |   Dem Mitglied des Aufsichtsrats, Herrn Reinhard 
             Förster, wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt. 
 
 
       d |   Dem Mitglied des Aufsichtsrats, Herrn Hartmut 
             Langhorst, wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung 
             erteilt. 
 
 
       e |   Dem Mitglied des Aufsichtsrats, Herrn Marco 
             Freiherr von Maltzan, wird für das Geschäftsjahr 2014 
             Entlastung erteilt. 
 
 
       f |   Dem Mitglied des Aufsichtsrats, Herrn Hermann 
             Ransberger, wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung 
             erteilt. 
 
 
 
   4. | Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2015 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft 
   Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für die 
   Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen. 
 
   II. TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts 
   und zur Antragstellung sind gemäß § 123 Abs. 2 und Abs. 3 AktG i. V. 
   m. § 15 Abs. 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen 
   Aktionäre berechtigt, die sich in Textform (§ 126 b BGB) und in 
   deutscher oder englischer Sprache unter der nachfolgenden Adresse bzw. 
   Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse bei der Gesellschaft anmelden und ihre 
   Berechtigung nachweisen: 
 
   Greiffenberger AG 
   c/o Better Orange IR & HV AG 
   Haidelweg 48, 81241 München 
   Fax: +49 (0) 89/889 690 633 oder 
   E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
   Für den Nachweis der Berechtigung reicht eine in Textform erstellte 
   besondere Bescheinigung über den Anteilsbesitz des Aktionärs durch 
   dessen depotführendes Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes 
   muss sich auf den Beginn (00:00 Uhr, MESZ) des Donnerstag, den 4. Juni 
   2015 beziehen (Nachweisstichtag). Die Anmeldung und der Nachweis 
   müssen der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse spätestens 
   bis zum Ablauf (24:00 Uhr, MESZ) des Donnerstag, den 18. Juni 2015 
   zugehen. Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut 
   angefordert haben, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Die 
   Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen 
   durch das depotführende Institut vorgenommen. 
 
   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang 
   des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz 
   des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht 
   keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch 
   im Falle der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des 
   Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für eine Teilnahme an 
   der Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. 
   Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
   Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien 
   nach dem Nachweisstichtag. Die Personen, die zum Nachweisstichtag noch 
   keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
   teilnahme- und stimmberechtigt; sie können sich jedoch bevollmächtigen 
   oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat 
   keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
   III. STIMMRECHTSVERTRETUNG 
 
   Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der 
   Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch die 
   depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person 
   ihrer Wahl, ausüben zu lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als 
   eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
   zurückweisen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. 
   Formulare, die zur Vollmachtserteilung (einschließlich der Vollmachts- 
   und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter) verwendet werden können, sind jeder 
   Eintrittskarte beigefügt. Möglich ist es aber auch, dass Aktionäre 
   eine gesonderte Vollmacht ausstellen. Bei Stimmrechtsvollmachten, die 
   einem Kreditinstitut, einer Vereinigung von Aktionären, einem 
   geschäftsmäßigen Aktionärsvertreter oder mit diesen gemäß den 
   aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Personen oder 
   Institutionen erteilt werden, sind gemäß § 135 AktG Besonderheiten zu 
   beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. 
   Für die Übermittlung des Nachweises über die Bestellung eines 
   Bevollmächtigten sowie einen Widerruf der Bevollmächtigung bieten wir 
   an, dass die Aktionäre den Nachweis bis zum Ablauf des 24. Juni 2015 
   per E-Mail unter greiffenberger@better-orange.de an die Gesellschaft 
   übermitteln. Am Tag der Hauptversammlung kann der Nachweis einer 
   erteilten Vollmacht oder ggf. ihres Widerrufs gegenüber der 
   Gesellschaft auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur 
   Hauptversammlung erfolgen. 
 
   Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, den von der 
   Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zur 
   Ausübung ihrer Stimmrechte in der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. 
   Die Bevollmächtigung kann bereits vor der Hauptversammlung erfolgen. 
   Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu 
   ebenfalls eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Um den 
   rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die 
   Bestellung möglichst frühzeitig bei der Depot-Bank eingehen. 
 
   Soweit der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
   bevollmächtigt wird, müssen diesem in Textform zu jedem relevanten 
   Tagesordnungspunkt ausschließliche und eindeutige Weisungen für die 
   Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Soweit eine ausdrückliche und 
   eindeutige Weisung fehlt, wird sich der Stimmrechtsvertreter für den 
   jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Der 
   Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgebunden abzustimmen, 
   und nimmt keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
   Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts 
   oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Einzelheiten zur Vollmachts- 
   und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre mit der Eintrittskarte 
   zugesandt. 
 
   Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   müssen, sofern sie nicht während der Hauptversammlung erteilt werden, 

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May 13, 2015 09:12 ET (13:12 GMT)

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