Greiffenberger Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
13.05.2015 15:12
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Greiffenberger Aktiengesellschaft
Marktredwitz
ISIN DE0005897300
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
Donnerstag, den 25. Juni 2015, um 10:00 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr), im
Haus Sankt Ulrich, Kappelberg 1, 86150 Augsburg stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
I. TAGESORDNUNG
1. | Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Greiffenberger
AG und des gebilligten Konzernabschlusses jeweils zum 31.12.2014, der
Lageberichte für die Greiffenberger AG (einschließlich der
Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB) und für den
Konzern (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315
Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2014 sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014.
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgt nicht.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen hat der Aufsichtsrat den
vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Greiffenberger AG und
den Konzernabschluss bereits gebilligt und den Jahresabschluss damit
festgestellt. Eine Feststellung durch die Hauptversammlung entfällt
damit.
2. | Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2014
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das
Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
3. | Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2014
Die Entscheidung der Hauptversammlung über die Entlastung des
Aufsichtsrats soll als Einzelentlastung durchgeführt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor:
a | Dem Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Heinz
Greiffenberger, wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung
erteilt.
b | Dem stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden,
Herrn Dr. Dieter Schenk, wird für das Geschäftsjahr 2014
Entlastung erteilt.
c | Dem Mitglied des Aufsichtsrats, Herrn Reinhard
Förster, wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.
d | Dem Mitglied des Aufsichtsrats, Herrn Hartmut
Langhorst, wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung
erteilt.
e | Dem Mitglied des Aufsichtsrats, Herrn Marco
Freiherr von Maltzan, wird für das Geschäftsjahr 2014
Entlastung erteilt.
f | Dem Mitglied des Aufsichtsrats, Herrn Hermann
Ransberger, wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung
erteilt.
4. | Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für die
Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.
II. TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts
und zur Antragstellung sind gemäß § 123 Abs. 2 und Abs. 3 AktG i. V.
m. § 15 Abs. 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich in Textform (§ 126 b BGB) und in
deutscher oder englischer Sprache unter der nachfolgenden Adresse bzw.
Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse bei der Gesellschaft anmelden und ihre
Berechtigung nachweisen:
Greiffenberger AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48, 81241 München
Fax: +49 (0) 89/889 690 633 oder
E-Mail: anmeldung@better-orange.de
Für den Nachweis der Berechtigung reicht eine in Textform erstellte
besondere Bescheinigung über den Anteilsbesitz des Aktionärs durch
dessen depotführendes Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes
muss sich auf den Beginn (00:00 Uhr, MESZ) des Donnerstag, den 4. Juni
2015 beziehen (Nachweisstichtag). Die Anmeldung und der Nachweis
müssen der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse spätestens
bis zum Ablauf (24:00 Uhr, MESZ) des Donnerstag, den 18. Juni 2015
zugehen. Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die
Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut
angefordert haben, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Die
Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen
durch das depotführende Institut vorgenommen.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang
des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht
keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch
im Falle der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für eine Teilnahme an
der Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h.
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien
nach dem Nachweisstichtag. Die Personen, die zum Nachweisstichtag noch
keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht
teilnahme- und stimmberechtigt; sie können sich jedoch bevollmächtigen
oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat
keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
III. STIMMRECHTSVERTRETUNG
Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der
Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch die
depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person
ihrer Wahl, ausüben zu lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als
eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Formulare, die zur Vollmachtserteilung (einschließlich der Vollmachts-
und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter) verwendet werden können, sind jeder
Eintrittskarte beigefügt. Möglich ist es aber auch, dass Aktionäre
eine gesonderte Vollmacht ausstellen. Bei Stimmrechtsvollmachten, die
einem Kreditinstitut, einer Vereinigung von Aktionären, einem
geschäftsmäßigen Aktionärsvertreter oder mit diesen gemäß den
aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Personen oder
Institutionen erteilt werden, sind gemäß § 135 AktG Besonderheiten zu
beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Für die Übermittlung des Nachweises über die Bestellung eines
Bevollmächtigten sowie einen Widerruf der Bevollmächtigung bieten wir
an, dass die Aktionäre den Nachweis bis zum Ablauf des 24. Juni 2015
per E-Mail unter greiffenberger@better-orange.de an die Gesellschaft
übermitteln. Am Tag der Hauptversammlung kann der Nachweis einer
erteilten Vollmacht oder ggf. ihres Widerrufs gegenüber der
Gesellschaft auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur
Hauptversammlung erfolgen.
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, den von der
Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zur
Ausübung ihrer Stimmrechte in der Hauptversammlung zu bevollmächtigen.
Die Bevollmächtigung kann bereits vor der Hauptversammlung erfolgen.
Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu
ebenfalls eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die
Bestellung möglichst frühzeitig bei der Depot-Bank eingehen.
Soweit der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt wird, müssen diesem in Textform zu jedem relevanten
Tagesordnungspunkt ausschließliche und eindeutige Weisungen für die
Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Soweit eine ausdrückliche und
eindeutige Weisung fehlt, wird sich der Stimmrechtsvertreter für den
jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Der
Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgebunden abzustimmen,
und nimmt keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts
oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Einzelheiten zur Vollmachts-
und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre mit der Eintrittskarte
zugesandt.
Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
müssen, sofern sie nicht während der Hauptversammlung erteilt werden,
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May 13, 2015 09:12 ET (13:12 GMT)
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