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DGAP-HV: Greiffenberger Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: Greiffenberger Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.06.2015 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Greiffenberger Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
13.05.2015 15:12 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Greiffenberger Aktiengesellschaft 
 
   Marktredwitz 
 
   ISIN DE0005897300 
 
 
   Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 
   Donnerstag, den 25. Juni 2015, um 10:00 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr), im 
   Haus Sankt Ulrich, Kappelberg 1, 86150 Augsburg stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   I. TAGESORDNUNG 
 
   1. | Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Greiffenberger 
   AG und des gebilligten Konzernabschlusses jeweils zum 31.12.2014, der 
   Lageberichte für die Greiffenberger AG (einschließlich der 
   Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB) und für den 
   Konzern (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 
   Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2014 sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014. 
 
   Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgt nicht. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen hat der Aufsichtsrat den 
   vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Greiffenberger AG und 
   den Konzernabschluss bereits gebilligt und den Jahresabschluss damit 
   festgestellt. Eine Feststellung durch die Hauptversammlung entfällt 
   damit. 
 
   2. | Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2014 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das 
   Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 
 
   3. | Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2014 
 
   Die Entscheidung der Hauptversammlung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats soll als Einzelentlastung durchgeführt werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor: 
 
 
 
       a |   Dem Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Heinz 
             Greiffenberger, wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung 
             erteilt. 
 
 
       b |   Dem stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden, 
             Herrn Dr. Dieter Schenk, wird für das Geschäftsjahr 2014 
             Entlastung erteilt. 
 
 
       c |   Dem Mitglied des Aufsichtsrats, Herrn Reinhard 
             Förster, wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt. 
 
 
       d |   Dem Mitglied des Aufsichtsrats, Herrn Hartmut 
             Langhorst, wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung 
             erteilt. 
 
 
       e |   Dem Mitglied des Aufsichtsrats, Herrn Marco 
             Freiherr von Maltzan, wird für das Geschäftsjahr 2014 
             Entlastung erteilt. 
 
 
       f |   Dem Mitglied des Aufsichtsrats, Herrn Hermann 
             Ransberger, wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung 
             erteilt. 
 
 
 
   4. | Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2015 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft 
   Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für die 
   Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen. 
 
   II. TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts 
   und zur Antragstellung sind gemäß § 123 Abs. 2 und Abs. 3 AktG i. V. 
   m. § 15 Abs. 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen 
   Aktionäre berechtigt, die sich in Textform (§ 126 b BGB) und in 
   deutscher oder englischer Sprache unter der nachfolgenden Adresse bzw. 
   Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse bei der Gesellschaft anmelden und ihre 
   Berechtigung nachweisen: 
 
   Greiffenberger AG 
   c/o Better Orange IR & HV AG 
   Haidelweg 48, 81241 München 
   Fax: +49 (0) 89/889 690 633 oder 
   E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
   Für den Nachweis der Berechtigung reicht eine in Textform erstellte 
   besondere Bescheinigung über den Anteilsbesitz des Aktionärs durch 
   dessen depotführendes Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes 
   muss sich auf den Beginn (00:00 Uhr, MESZ) des Donnerstag, den 4. Juni 
   2015 beziehen (Nachweisstichtag). Die Anmeldung und der Nachweis 
   müssen der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse spätestens 
   bis zum Ablauf (24:00 Uhr, MESZ) des Donnerstag, den 18. Juni 2015 
   zugehen. Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut 
   angefordert haben, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Die 
   Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen 
   durch das depotführende Institut vorgenommen. 
 
   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang 
   des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz 
   des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht 
   keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch 
   im Falle der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des 
   Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für eine Teilnahme an 
   der Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. 
   Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
   Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien 
   nach dem Nachweisstichtag. Die Personen, die zum Nachweisstichtag noch 
   keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
   teilnahme- und stimmberechtigt; sie können sich jedoch bevollmächtigen 
   oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat 
   keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
   III. STIMMRECHTSVERTRETUNG 
 
   Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der 
   Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch die 
   depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person 
   ihrer Wahl, ausüben zu lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als 
   eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
   zurückweisen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. 
   Formulare, die zur Vollmachtserteilung (einschließlich der Vollmachts- 
   und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter) verwendet werden können, sind jeder 
   Eintrittskarte beigefügt. Möglich ist es aber auch, dass Aktionäre 
   eine gesonderte Vollmacht ausstellen. Bei Stimmrechtsvollmachten, die 
   einem Kreditinstitut, einer Vereinigung von Aktionären, einem 
   geschäftsmäßigen Aktionärsvertreter oder mit diesen gemäß den 
   aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Personen oder 
   Institutionen erteilt werden, sind gemäß § 135 AktG Besonderheiten zu 
   beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. 
   Für die Übermittlung des Nachweises über die Bestellung eines 
   Bevollmächtigten sowie einen Widerruf der Bevollmächtigung bieten wir 
   an, dass die Aktionäre den Nachweis bis zum Ablauf des 24. Juni 2015 
   per E-Mail unter greiffenberger@better-orange.de an die Gesellschaft 
   übermitteln. Am Tag der Hauptversammlung kann der Nachweis einer 
   erteilten Vollmacht oder ggf. ihres Widerrufs gegenüber der 
   Gesellschaft auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur 
   Hauptversammlung erfolgen. 
 
   Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, den von der 
   Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zur 
   Ausübung ihrer Stimmrechte in der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. 
   Die Bevollmächtigung kann bereits vor der Hauptversammlung erfolgen. 
   Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu 
   ebenfalls eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Um den 
   rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die 
   Bestellung möglichst frühzeitig bei der Depot-Bank eingehen. 
 
   Soweit der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
   bevollmächtigt wird, müssen diesem in Textform zu jedem relevanten 
   Tagesordnungspunkt ausschließliche und eindeutige Weisungen für die 
   Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Soweit eine ausdrückliche und 
   eindeutige Weisung fehlt, wird sich der Stimmrechtsvertreter für den 
   jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Der 
   Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgebunden abzustimmen, 
   und nimmt keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
   Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts 
   oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Einzelheiten zur Vollmachts- 
   und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre mit der Eintrittskarte 
   zugesandt. 
 
   Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   müssen, sofern sie nicht während der Hauptversammlung erteilt werden, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 13, 2015 09:12 ET (13:12 GMT)

bis spätestens zum Ablauf des 24. Juni 2015 unter der folgenden 
   Adresse bzw. Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingehen: Greiffenberger 
   AG, c/o Better Orange IR & HV AG, Haidelweg 48, 81241 München, 
   Deutschland, 
   Fax: +49 (0) 89/889 690 655, E-Mail: greiffenberger@better-orange.de. 
 
   IV. AUSGELEGTE UNTERLAGEN 
 
   Der festgestellte Jahresabschluss, der gebilligte Konzernabschluss, 
   die Lageberichte für die Greiffenberger AG (einschließlich der 
   Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB) und für den 
   Konzern (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 
   Abs. 4 HGB) und der Bericht des Aufsichtsrats können vom Tag der 
   Einberufung an im Internet unter 
   http://www.greiffenberger.de/hauptversammlung/ und in den 
   Geschäftsräumen der Gesellschaft, Eberlestraße 28, 86157 Augsburg 
   eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich 
   und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen, die auch 
   in der Hauptversammlung ausliegen werden. 
 
   V. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE 
 
   Von den insgesamt ausgegebenen 5.323.300 Stückaktien der Gesellschaft, 
   die alle derselben Aktiengattung angehören, sind zum Zeitpunkt der 
   Einberufung dieser Hauptversammlung alle Stückaktien teilnahme- und 
   stimmberechtigt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft 
   hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Die 5.323.300 
   Stückaktien gewähren damit zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung insgesamt 5.323.300 Stimmen. 
 
   VI. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE NACH §§ 122 ABS. 2, 126 
   ABS. 1, 127 UND 131 ABS. 1 AKTG 
 
   1. | Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung auf Verlangen einer 
   Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 
   500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass 
   Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. 
   Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
   beiliegen. 
 
   Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
   Versammlung schriftlich zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der 
   Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher 
   Zugangstermin ist also Montag, der 25. Mai 2015 (24:00 Uhr MESZ). 
   Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. 
 
   Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei 
   Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung hinsichtlich des 
   Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind (§ 142 Abs. 2 Satz 2 in 
   Verbindung mit § 122 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1 AktG). 
 
   Etwaige Ergänzungsverlangen sind an folgende Adresse zu übermitteln: 
 
   Greiffenberger AG 
   - Der Vorstand - 
   Eberlestraße 28, 86157 Augsburg 
 
   Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich 
   nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und 
   solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
   ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten 
   Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem den Aktionären nach 
   § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt und auf der Internetseite 
   http://www.greiffenberger.de/hauptversammlung/ bekannt gemacht. 
 
   2. | Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 
   127 AktG 
 
   Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von 
   Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung 
   (vgl. § 126 AktG) sowie Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern (vgl. 
   § 127 AktG) vor der Hauptversammlung übersenden. Gegenanträge müssen 
   mit einer Begründung versehen sein. Wahlvorschläge von Aktionären 
   müssen nicht begründet werden. Ferner ist der Gesellschaft die 
   Aktionärseigenschaft z.B. durch eine entsprechende Bescheinigung des 
   depotführenden Instituts nachzuweisen. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an: 
 
   Greiffenberger AG 
   - Investor Relations - 
   Eberlestraße 28, 86157 Augsburg 
   Fax: +49 (0) 821/5212 275 
 
   Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge können nicht 
   berücksichtigt werden. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur zugänglich zu machen, wenn 
   sie mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag des 
   Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzählen, unter der 
   vorstehenden Adresse eingehen und der Nachweis der 
   Aktionärseigenschaft erfolgt. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit 
   Mittwoch, der 10. Juni 2015 (24:00 Uhr MESZ). Ein Gegenantrag und 
   seine Begründung brauchen weiter nicht zugänglich gemacht zu werden, 
   wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 Satz 1 AktG 
   vorliegt. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nach § 126 Abs. 2 
   Satz 2 AktG ferner nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie 
   insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
   Wahlvorschläge werden zudem nur dann zugänglich gemacht, wenn sie den 
   Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen 
   natürlichen Person enthalten. Sofern eine juristische Person zur Wahl 
   als Abschlussprüfer vorgeschlagen wird, sind die Firma und der Sitz 
   anzugeben. Nach § 127 Satz 1 AktG i. V. m. § 126 Abs. 2 AktG gibt es 
   weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht zugänglich 
   gemacht werden müssen. 
 
   Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den 
   anderen Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie - bei 
   Gegenanträgen - der Begründung unverzüglich im Internet unter 
   http://www.greiffenberger.de/hauptversammlung/ zugänglich gemacht. 
   Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls dort 
   veröffentlicht. 
 
   Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung 
   Gegenanträge zu verschiedenen Tagesordnungspunkten oder Wahlvorschläge 
   jeweils ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, 
   bleibt unberührt. Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge oder 
   Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt 
   worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie 
   dort mündlich gestellt werden. 
 
   3. | Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
   Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der 
   Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft zu geben über Angelegenheiten 
   der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen 
   Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des 
   Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, 
   soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
   Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer 
   gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Unter den in 
   § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die 
   Auskunft verweigern. 
 
   Nach § 16 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft ist der Vorsitzende der 
   Versammlung ermächtigt, das Frage- und Rederecht des Aktionärs 
   zeitlich angemessen zu beschränken. 
 
   4. | Weitergehende Erläuterungen 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den vorstehend genannten 
   Aktionärsrechten nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 
   AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft: 
   http://www.greiffenberger.de/hauptversammlung/. 
 
   VII. HINWEIS AUF DIE INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT 
 
   Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung 
   zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im 
   Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab der Einberufung über die 
   Internetseite http://www.greiffenberger.de/hauptversammlung/ abrufbar. 
 
   Marktredwitz, im Mai 2015 
 
   Greiffenberger Aktiengesellschaft 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
13.05.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Greiffenberger Aktiengesellschaft 
              Eberlestraße 28 
              86157 Augsburg 
              Deutschland 
Telefon:      +49 821 5212261 
E-Mail:       ir@greiffenberger.de 
Internet:     http://www.greiffenberger.de 
ISIN:         DE0005897300 
WKN:          589730 
Börsen:       Frankfurt,  Berlin,  München,  Stuttgart 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 13, 2015 09:12 ET (13:12 GMT)

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