DJ DGAP-HV: Greiffenberger Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.06.2015 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Greiffenberger Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
13.05.2015 15:12
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
=--------------------------------------------------------------------------
Greiffenberger Aktiengesellschaft
Marktredwitz
ISIN DE0005897300
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
Donnerstag, den 25. Juni 2015, um 10:00 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr), im
Haus Sankt Ulrich, Kappelberg 1, 86150 Augsburg stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
I. TAGESORDNUNG
1. | Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Greiffenberger
AG und des gebilligten Konzernabschlusses jeweils zum 31.12.2014, der
Lageberichte für die Greiffenberger AG (einschließlich der
Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB) und für den
Konzern (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315
Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2014 sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014.
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgt nicht.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen hat der Aufsichtsrat den
vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Greiffenberger AG und
den Konzernabschluss bereits gebilligt und den Jahresabschluss damit
festgestellt. Eine Feststellung durch die Hauptversammlung entfällt
damit.
2. | Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2014
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das
Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
3. | Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2014
Die Entscheidung der Hauptversammlung über die Entlastung des
Aufsichtsrats soll als Einzelentlastung durchgeführt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor:
a | Dem Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Heinz
Greiffenberger, wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung
erteilt.
b | Dem stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden,
Herrn Dr. Dieter Schenk, wird für das Geschäftsjahr 2014
Entlastung erteilt.
c | Dem Mitglied des Aufsichtsrats, Herrn Reinhard
Förster, wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.
d | Dem Mitglied des Aufsichtsrats, Herrn Hartmut
Langhorst, wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung
erteilt.
e | Dem Mitglied des Aufsichtsrats, Herrn Marco
Freiherr von Maltzan, wird für das Geschäftsjahr 2014
Entlastung erteilt.
f | Dem Mitglied des Aufsichtsrats, Herrn Hermann
Ransberger, wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung
erteilt.
4. | Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für die
Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.
II. TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts
und zur Antragstellung sind gemäß § 123 Abs. 2 und Abs. 3 AktG i. V.
m. § 15 Abs. 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich in Textform (§ 126 b BGB) und in
deutscher oder englischer Sprache unter der nachfolgenden Adresse bzw.
Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse bei der Gesellschaft anmelden und ihre
Berechtigung nachweisen:
Greiffenberger AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48, 81241 München
Fax: +49 (0) 89/889 690 633 oder
E-Mail: anmeldung@better-orange.de
Für den Nachweis der Berechtigung reicht eine in Textform erstellte
besondere Bescheinigung über den Anteilsbesitz des Aktionärs durch
dessen depotführendes Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes
muss sich auf den Beginn (00:00 Uhr, MESZ) des Donnerstag, den 4. Juni
2015 beziehen (Nachweisstichtag). Die Anmeldung und der Nachweis
müssen der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse spätestens
bis zum Ablauf (24:00 Uhr, MESZ) des Donnerstag, den 18. Juni 2015
zugehen. Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die
Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut
angefordert haben, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Die
Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen
durch das depotführende Institut vorgenommen.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang
des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht
keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch
im Falle der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für eine Teilnahme an
der Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h.
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien
nach dem Nachweisstichtag. Die Personen, die zum Nachweisstichtag noch
keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht
teilnahme- und stimmberechtigt; sie können sich jedoch bevollmächtigen
oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat
keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
III. STIMMRECHTSVERTRETUNG
Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der
Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch die
depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person
ihrer Wahl, ausüben zu lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als
eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Formulare, die zur Vollmachtserteilung (einschließlich der Vollmachts-
und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter) verwendet werden können, sind jeder
Eintrittskarte beigefügt. Möglich ist es aber auch, dass Aktionäre
eine gesonderte Vollmacht ausstellen. Bei Stimmrechtsvollmachten, die
einem Kreditinstitut, einer Vereinigung von Aktionären, einem
geschäftsmäßigen Aktionärsvertreter oder mit diesen gemäß den
aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Personen oder
Institutionen erteilt werden, sind gemäß § 135 AktG Besonderheiten zu
beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Für die Übermittlung des Nachweises über die Bestellung eines
Bevollmächtigten sowie einen Widerruf der Bevollmächtigung bieten wir
an, dass die Aktionäre den Nachweis bis zum Ablauf des 24. Juni 2015
per E-Mail unter greiffenberger@better-orange.de an die Gesellschaft
übermitteln. Am Tag der Hauptversammlung kann der Nachweis einer
erteilten Vollmacht oder ggf. ihres Widerrufs gegenüber der
Gesellschaft auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur
Hauptversammlung erfolgen.
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, den von der
Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zur
Ausübung ihrer Stimmrechte in der Hauptversammlung zu bevollmächtigen.
Die Bevollmächtigung kann bereits vor der Hauptversammlung erfolgen.
Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu
ebenfalls eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die
Bestellung möglichst frühzeitig bei der Depot-Bank eingehen.
Soweit der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt wird, müssen diesem in Textform zu jedem relevanten
Tagesordnungspunkt ausschließliche und eindeutige Weisungen für die
Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Soweit eine ausdrückliche und
eindeutige Weisung fehlt, wird sich der Stimmrechtsvertreter für den
jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Der
Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgebunden abzustimmen,
und nimmt keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts
oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Einzelheiten zur Vollmachts-
und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre mit der Eintrittskarte
zugesandt.
Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
müssen, sofern sie nicht während der Hauptversammlung erteilt werden,
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 13, 2015 09:12 ET (13:12 GMT)
bis spätestens zum Ablauf des 24. Juni 2015 unter der folgenden
Adresse bzw. Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingehen: Greiffenberger
AG, c/o Better Orange IR & HV AG, Haidelweg 48, 81241 München,
Deutschland,
Fax: +49 (0) 89/889 690 655, E-Mail: greiffenberger@better-orange.de.
IV. AUSGELEGTE UNTERLAGEN
Der festgestellte Jahresabschluss, der gebilligte Konzernabschluss,
die Lageberichte für die Greiffenberger AG (einschließlich der
Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB) und für den
Konzern (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315
Abs. 4 HGB) und der Bericht des Aufsichtsrats können vom Tag der
Einberufung an im Internet unter
http://www.greiffenberger.de/hauptversammlung/ und in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft, Eberlestraße 28, 86157 Augsburg
eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich
und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen, die auch
in der Hauptversammlung ausliegen werden.
V. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Von den insgesamt ausgegebenen 5.323.300 Stückaktien der Gesellschaft,
die alle derselben Aktiengattung angehören, sind zum Zeitpunkt der
Einberufung dieser Hauptversammlung alle Stückaktien teilnahme- und
stimmberechtigt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft
hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Die 5.323.300
Stückaktien gewähren damit zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung insgesamt 5.323.300 Stimmen.
VI. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE NACH §§ 122 ABS. 2, 126
ABS. 1, 127 UND 131 ABS. 1 AKTG
1. | Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung auf Verlangen einer
Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR
500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen.
Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der
Versammlung schriftlich zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der
Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher
Zugangstermin ist also Montag, der 25. Mai 2015 (24:00 Uhr MESZ).
Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei
Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung hinsichtlich des
Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind (§ 142 Abs. 2 Satz 2 in
Verbindung mit § 122 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1 AktG).
Etwaige Ergänzungsverlangen sind an folgende Adresse zu übermitteln:
Greiffenberger AG
- Der Vorstand -
Eberlestraße 28, 86157 Augsburg
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich
nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten
Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem den Aktionären nach
§ 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt und auf der Internetseite
http://www.greiffenberger.de/hauptversammlung/ bekannt gemacht.
2. | Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1,
127 AktG
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von
Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung
(vgl. § 126 AktG) sowie Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern (vgl.
§ 127 AktG) vor der Hauptversammlung übersenden. Gegenanträge müssen
mit einer Begründung versehen sein. Wahlvorschläge von Aktionären
müssen nicht begründet werden. Ferner ist der Gesellschaft die
Aktionärseigenschaft z.B. durch eine entsprechende Bescheinigung des
depotführenden Instituts nachzuweisen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:
Greiffenberger AG
- Investor Relations -
Eberlestraße 28, 86157 Augsburg
Fax: +49 (0) 821/5212 275
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge können nicht
berücksichtigt werden.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur zugänglich zu machen, wenn
sie mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag des
Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzählen, unter der
vorstehenden Adresse eingehen und der Nachweis der
Aktionärseigenschaft erfolgt. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit
Mittwoch, der 10. Juni 2015 (24:00 Uhr MESZ). Ein Gegenantrag und
seine Begründung brauchen weiter nicht zugänglich gemacht zu werden,
wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 Satz 1 AktG
vorliegt. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nach § 126 Abs. 2
Satz 2 AktG ferner nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie
insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Wahlvorschläge werden zudem nur dann zugänglich gemacht, wenn sie den
Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen
natürlichen Person enthalten. Sofern eine juristische Person zur Wahl
als Abschlussprüfer vorgeschlagen wird, sind die Firma und der Sitz
anzugeben. Nach § 127 Satz 1 AktG i. V. m. § 126 Abs. 2 AktG gibt es
weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht zugänglich
gemacht werden müssen.
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den
anderen Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie - bei
Gegenanträgen - der Begründung unverzüglich im Internet unter
http://www.greiffenberger.de/hauptversammlung/ zugänglich gemacht.
Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls dort
veröffentlicht.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung
Gegenanträge zu verschiedenen Tagesordnungspunkten oder Wahlvorschläge
jeweils ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen,
bleibt unberührt. Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge oder
Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt
worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie
dort mündlich gestellt werden.
3. | Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft zu geben über Angelegenheiten
der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen,
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer
gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Unter den in
§ 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die
Auskunft verweigern.
Nach § 16 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft ist der Vorsitzende der
Versammlung ermächtigt, das Frage- und Rederecht des Aktionärs
zeitlich angemessen zu beschränken.
4. | Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den vorstehend genannten
Aktionärsrechten nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1
AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft:
http://www.greiffenberger.de/hauptversammlung/.
VII. HINWEIS AUF DIE INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung
zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im
Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab der Einberufung über die
Internetseite http://www.greiffenberger.de/hauptversammlung/ abrufbar.
Marktredwitz, im Mai 2015
Greiffenberger Aktiengesellschaft
Der Vorstand
13.05.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
=--------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Greiffenberger Aktiengesellschaft
Eberlestraße 28
86157 Augsburg
Deutschland
Telefon: +49 821 5212261
E-Mail: ir@greiffenberger.de
Internet: http://www.greiffenberger.de
ISIN: DE0005897300
WKN: 589730
Börsen: Frankfurt, Berlin, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
=--------------------------------------------------------------------------
(END) Dow Jones Newswires
May 13, 2015 09:12 ET (13:12 GMT)
© 2015 Dow Jones News
