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DGAP-HV: SURTECO SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2015 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

SURTECO SE  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
18.05.2015 15:07 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   SURTECO SE 
 
   Buttenwiesen 
 
   ISIN: DE0005176903 
   WKN: 517690 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 2015 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
 
   Freitag, dem 26. Juni 2015, um 11.00 Uhr im 
 
   Sheraton München Arabellapark Hotel 
   Arabellastraße 5 
   81925 München 
 
   beginnenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
     I.    TAGESORDNUNG: 
 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die 
           SURTECO SE und den Konzern einschließlich des erläuternden 
           Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des 
           Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie der Erklärung zur 
           Unternehmensführung gemäß § 289a HGB mit dem Corporate 
           Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2014, des Vorschlags 
           für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des 
           Aufsichtsrats 
 
 
           Zu Tagesordnungspunkt 1 ist keine Beschlussfassung vorgesehen, 
           da eine Beschlussfassung gesetzlich nicht erforderlich ist und 
           der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits festgestellt und 
           den Konzernabschluss gebilligt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahrs 2014 in Höhe von Euro (EUR)16.898.158,58 wie 
           folgt zu verwenden: 
 
 
       -     Zahlung einer Dividende von EUR 10.854.011,70. 
             Auf die ausgegebenen 15.505.731 Aktien entfällt eine 
             Dividende von EUR 0,70 je Stückaktie entsprechend einer 
             rechnerischen Beteiligung am Grundkapital von jeweils EUR 
             1,00. 
 
 
       -     Einstellung in die Gewinnrücklagen EUR 
             6.000.000,00. 
 
 
       -     Vortrag auf neue Rechnung EUR 44.146,88. 
 
 
 
           Die Dividende ist am 29. Juni 2015 zahlbar. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Die Amtszeiten der Aufsichtsratsmitglieder Dr.-Ing. Jürgen 
           Großmann, Dr. Markus Miele und Dr. Matthias Bruse enden 
           jeweils mit Beendigung der Hauptversammlung am 26. Juni 2015. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr.-Ing. Jürgen Großmann, 
           Hamburg, Diplom-Ingenieur, und Herrn Dr. Markus Miele, 
           Gütersloh, Diplom-Wirtschaftsingenieur, erneut in den 
           Aufsichtsrat zu wählen. Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, 
           anstelle des ausscheidenden Mitglieds Dr. Matthias Bruse Herrn 
           Wolfgang Moyses, München, Vorsitzender des Vorstands der 
           SIMONA Aktiengesellschaft, Kirn, in den Aufsichtsrat zu 
           wählen. 
 
 
           Die Wahl bzw. Wiederwahl erfolgt in allen Fällen, sofern die 
           Hauptversammlung nicht eine kürzere Amtszeit bestimmt, bis zur 
           Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
           Mitglieds des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach 
           Beginn seiner Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem 
           die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. 
 
 
           Die vorgeschlagenen Herren verfügen über folgende weitere 
           Mitgliedschaften in anderen, gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen 
           Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
           Herr Dr.-Ing. Jürgen Großmann: 
           Aufsichtsratsmitglied der Deutsche Bahn AG, Berlin; 
           Aufsichtsratsmitglied der 
           - British American Tobacco (Industrie) GmbH, Hamburg; 
           - BATIG Gesellschaft für Beteiligungen mbH, Hamburg; 
           - British American Tobacco (Germany) Beteiligungen GmbH, 
           Hamburg; 
           Member of the Board, Hanover Acceptances Limited, London; 
           Vorsitzender des Kuratoriums der RAG Stiftung, Essen. 
 
 
           Herr Dr. Markus Miele: 
           Aufsichtsratsmitglied der ERGO Versicherungsgruppe AG, 
           Düsseldorf. 
 
 
           Herr Wolfgang Moyses: 
           Aufsichtsratsmitglied der Brabender Inc., South Hackensack; 
           Kundenbeirat der Landesbank Rheinland-Pfalz, Mainz. 
 
 
           Die vorgenannten Wahlvorschläge berücksichtigen die vom 
           Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung genannten Ziele. 
 
 
           Die vorgeschlagenen Herren sind unabhängig im Sinne von Ziffer 
           5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Zwischen ihnen 
           und den Gesellschaften des SURTECO-Konzerns, den Organen der 
           SURTECO SE und wesentlich an der SURTECO SE beteiligten 
           Aktionären bestehen keine persönlichen und/oder geschäftlichen 
           Beziehungen. 
 
 
           Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats richtet sich nach 
           Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. 
           Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft 
           (SE), Amtsblatt EG Nr. L 294 vom 10. November 2001, Seite 1 
           (nachfolgend auch 'SE-Verordnung' genannt) in Verbindung mit § 
           95 Satz 2 des Aktiengesetzes (AktG) und § 8 Absatz (1) der 
           Satzung. Danach besteht der Aufsichtsrat aus neun Mitgliedern, 
           die von der Hauptversammlung gewählt werden, soweit sich nicht 
           aus der Vereinbarung nach dem SE-Beteiligungsgesetz (SEBG) 
           über die Arbeitnehmerbeteiligung etwas anderes ergibt. 
           Aufgrund der Vereinbarung vom 13. Februar 2007 nach dem SEBG 
           werden drei Mitglieder des Aufsichtsrats von Betriebsräten des 
           SURTECO-Konzerns nach näherer Maßgabe der Vereinbarung als 
           Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat entsandt. Die 
           Hauptversammlung hat demgemäß die Möglichkeit, insgesamt sechs 
           Mitglieder des Aufsichtsrats als Anteilseignervertreter zu 
           wählen. 
 
 
           Die Gesellschaft unterliegt weder dem Mitbestimmungsgesetz 
           1976, noch dem Drittelbeteiligungsgesetz oder anderen 
           Mitbestimmungsgesetzen. Die Hauptversammlung ist an 
           Wahlvorschläge für die von ihr zu wählenden Mitglieder des 
           Aufsichtsrats nicht gebunden. 
 
 
     6.    Zustimmung zu Gewinnabführungsverträgen zwischen 
           der Gesellschaft als herrschendes Unternehmen einerseits, und 
           der Döllken-Weimar GmbH und der Döllken-Kunststoffverarbeitung 
           GmbH als abhängige Gesellschaften andererseits 
 
 
           Bei der Döllken-Weimar GmbH mit Sitz in Nohra und der 
           Döllken-Kunststoffverarbeitung GmbH mit Sitz in Gladbeck 
           handelt es sich um 100%ige Tochtergesellschaften der W. 
           Döllken & Co. GmbH mit Sitz in Gladbeck, die ihrerseits eine 
           100%ige unmittelbare Tochtergesellschaft der börsennotierten 
           SURTECO SE ist. Infolge einer zu Beginn des Jahres 2015 
           begonnenen Umstrukturierung des Teilkonzerns Döllken der 
           SURTECO SE werden die Geschäftsanteile an der Döllken-Weimar 
           GmbH und der Döllken-Kunststoffverarbeitung GmbH künftig nicht 
           mehr von der W. Döllken & Co. GmbH, sondern unmittelbar von 
           der SURTECO SE gehalten werden. Mit der Umstrukturierung ist 
           bereits begonnen worden; sie konnte jedoch im Zeitpunkt der 
           Einladung zu der Hauptversammlung noch nicht abgeschlossen 
           werden. 
 
 
           Zwischen der Döllken-Weimar GmbH und der W. Döllken & Co. 
           GmbH, der Döllken-Kunststoffverarbeitung GmbH und der W. 
           Döllken & Co. GmbH und der W. Döllken & Co. GmbH und der 
           SURTECO SE bestanden bis Ende 2014 jeweils 
           Gewinnabführungsverträge, um eine ertragsteuerliche 
           Organschaft bei diesen Gesellschaften sicherzustellen. Infolge 
           der Umstrukturierung muss diese Organschaft nunmehr zwischen 
           der SURTECO SE und der Döllken-Weimar GmbH, und zwischen der 
           SURTECO SE und der Döllken-Kunststoffverarbeitung GmbH mit 
           Wirkung ab Beginn des Geschäftsjahres 2015 neu begründet 
           werden. Aus diesem Grund wird zwischen der SURTECO SE als 
           herrschendem Unternehmen und der Döllken-Weimar GmbH als 
           abhängiger Gesellschaft ein Gewinnabführungsvertrag 
           geschlossen. Gleichfalls wird zwischen der SURTECO SE als 
           herrschendem Unternehmen und der 
           Döllken-Kunststoffverarbeitung GmbH als abhängiger 
           Gesellschaft ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die 
           Gewinnabführungsverträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit neben 

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May 18, 2015 09:08 ET (13:08 GMT)

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