SURTECO SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 18.05.2015 15:07 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- SURTECO SE Buttenwiesen ISIN: DE0005176903 WKN: 517690 Einladung zur Hauptversammlung 2015 Wir laden unsere Aktionäre zu der am Freitag, dem 26. Juni 2015, um 11.00 Uhr im Sheraton München Arabellapark Hotel Arabellastraße 5 81925 München beginnenden ordentlichen Hauptversammlung ein. I. TAGESORDNUNG: 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die SURTECO SE und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB mit dem Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2014, des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats Zu Tagesordnungspunkt 1 ist keine Beschlussfassung vorgesehen, da eine Beschlussfassung gesetzlich nicht erforderlich ist und der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt hat. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2014 in Höhe von Euro (EUR)16.898.158,58 wie folgt zu verwenden: - Zahlung einer Dividende von EUR 10.854.011,70. Auf die ausgegebenen 15.505.731 Aktien entfällt eine Dividende von EUR 0,70 je Stückaktie entsprechend einer rechnerischen Beteiligung am Grundkapital von jeweils EUR 1,00. - Einstellung in die Gewinnrücklagen EUR 6.000.000,00. - Vortrag auf neue Rechnung EUR 44.146,88. Die Dividende ist am 29. Juni 2015 zahlbar. 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 5. Wahlen zum Aufsichtsrat Die Amtszeiten der Aufsichtsratsmitglieder Dr.-Ing. Jürgen Großmann, Dr. Markus Miele und Dr. Matthias Bruse enden jeweils mit Beendigung der Hauptversammlung am 26. Juni 2015. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr.-Ing. Jürgen Großmann, Hamburg, Diplom-Ingenieur, und Herrn Dr. Markus Miele, Gütersloh, Diplom-Wirtschaftsingenieur, erneut in den Aufsichtsrat zu wählen. Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, anstelle des ausscheidenden Mitglieds Dr. Matthias Bruse Herrn Wolfgang Moyses, München, Vorsitzender des Vorstands der SIMONA Aktiengesellschaft, Kirn, in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Wahl bzw. Wiederwahl erfolgt in allen Fällen, sofern die Hauptversammlung nicht eine kürzere Amtszeit bestimmt, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Mitglieds des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn seiner Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die vorgeschlagenen Herren verfügen über folgende weitere Mitgliedschaften in anderen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Herr Dr.-Ing. Jürgen Großmann: Aufsichtsratsmitglied der Deutsche Bahn AG, Berlin; Aufsichtsratsmitglied der - British American Tobacco (Industrie) GmbH, Hamburg; - BATIG Gesellschaft für Beteiligungen mbH, Hamburg; - British American Tobacco (Germany) Beteiligungen GmbH, Hamburg; Member of the Board, Hanover Acceptances Limited, London; Vorsitzender des Kuratoriums der RAG Stiftung, Essen. Herr Dr. Markus Miele: Aufsichtsratsmitglied der ERGO Versicherungsgruppe AG, Düsseldorf. Herr Wolfgang Moyses: Aufsichtsratsmitglied der Brabender Inc., South Hackensack; Kundenbeirat der Landesbank Rheinland-Pfalz, Mainz. Die vorgenannten Wahlvorschläge berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung genannten Ziele. Die vorgeschlagenen Herren sind unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Zwischen ihnen und den Gesellschaften des SURTECO-Konzerns, den Organen der SURTECO SE und wesentlich an der SURTECO SE beteiligten Aktionären bestehen keine persönlichen und/oder geschäftlichen Beziehungen. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats richtet sich nach Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE), Amtsblatt EG Nr. L 294 vom 10. November 2001, Seite 1 (nachfolgend auch 'SE-Verordnung' genannt) in Verbindung mit § 95 Satz 2 des Aktiengesetzes (AktG) und § 8 Absatz (1) der Satzung. Danach besteht der Aufsichtsrat aus neun Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden, soweit sich nicht aus der Vereinbarung nach dem SE-Beteiligungsgesetz (SEBG) über die Arbeitnehmerbeteiligung etwas anderes ergibt. Aufgrund der Vereinbarung vom 13. Februar 2007 nach dem SEBG werden drei Mitglieder des Aufsichtsrats von Betriebsräten des SURTECO-Konzerns nach näherer Maßgabe der Vereinbarung als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat entsandt. Die Hauptversammlung hat demgemäß die Möglichkeit, insgesamt sechs Mitglieder des Aufsichtsrats als Anteilseignervertreter zu wählen. Die Gesellschaft unterliegt weder dem Mitbestimmungsgesetz 1976, noch dem Drittelbeteiligungsgesetz oder anderen Mitbestimmungsgesetzen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge für die von ihr zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats nicht gebunden. 6. Zustimmung zu Gewinnabführungsverträgen zwischen der Gesellschaft als herrschendes Unternehmen einerseits, und der Döllken-Weimar GmbH und der Döllken-Kunststoffverarbeitung GmbH als abhängige Gesellschaften andererseits Bei der Döllken-Weimar GmbH mit Sitz in Nohra und der Döllken-Kunststoffverarbeitung GmbH mit Sitz in Gladbeck handelt es sich um 100%ige Tochtergesellschaften der W. Döllken & Co. GmbH mit Sitz in Gladbeck, die ihrerseits eine 100%ige unmittelbare Tochtergesellschaft der börsennotierten SURTECO SE ist. Infolge einer zu Beginn des Jahres 2015 begonnenen Umstrukturierung des Teilkonzerns Döllken der SURTECO SE werden die Geschäftsanteile an der Döllken-Weimar GmbH und der Döllken-Kunststoffverarbeitung GmbH künftig nicht mehr von der W. Döllken & Co. GmbH, sondern unmittelbar von der SURTECO SE gehalten werden. Mit der Umstrukturierung ist bereits begonnen worden; sie konnte jedoch im Zeitpunkt der Einladung zu der Hauptversammlung noch nicht abgeschlossen werden. Zwischen der Döllken-Weimar GmbH und der W. Döllken & Co. GmbH, der Döllken-Kunststoffverarbeitung GmbH und der W. Döllken & Co. GmbH und der W. Döllken & Co. GmbH und der SURTECO SE bestanden bis Ende 2014 jeweils Gewinnabführungsverträge, um eine ertragsteuerliche Organschaft bei diesen Gesellschaften sicherzustellen. Infolge der Umstrukturierung muss diese Organschaft nunmehr zwischen der SURTECO SE und der Döllken-Weimar GmbH, und zwischen der SURTECO SE und der Döllken-Kunststoffverarbeitung GmbH mit Wirkung ab Beginn des Geschäftsjahres 2015 neu begründet werden. Aus diesem Grund wird zwischen der SURTECO SE als herrschendem Unternehmen und der Döllken-Weimar GmbH als abhängiger Gesellschaft ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Gleichfalls wird zwischen der SURTECO SE als herrschendem Unternehmen und der Döllken-Kunststoffverarbeitung GmbH als abhängiger Gesellschaft ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gewinnabführungsverträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit neben
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May 18, 2015 09:08 ET (13:08 GMT)