Anzeige
Mehr »
Login
Donnerstag, 25.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Wie die Revolution der sauberen Energie eine solide Investitionsmöglichkeit bieten könnte
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
73 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Albis Leasing AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Albis Leasing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2015 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Albis Leasing AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
20.05.2015 15:16 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   ALBIS Leasing AG 
 
   Hamburg 
 
   ISIN DE0006569403 // WKN 656 940 
 
 
   Einberufung der 
   33. ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der 
 
   am Freitag, den 26. Juni 2015, 11:00 Uhr, 
 
   im 
   Novotel Hamburg Alster 
   Lübecker Straße 3 
   22087 Hamburg 
 
   stattfindenden 
 
   33. ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           ALBIS Leasing AG, des gebilligten Konzernabschlusses, des 
           Lageberichts der ALBIS Leasing AG und des Konzerns für das 
           Geschäftsjahr 2014 sowie des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 
           und des Berichts des Aufsichtsrats 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der 
           Jahresabschluss ist damit festgestellt. Einer Beschlussfassung 
           bedarf es daher zu diesem Punkt der Tagesordnung nicht. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten 
           Jahresabschluss der ALBIS Leasing AG zum 31. Dezember 2014 
           ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 1.417.487,70 in Höhe von 
           ebenfalls EUR 1.417.487,70 in die Gewinnrücklagen, und zwar in 
           die gesetzliche Rücklage, einzustellen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
       a)    Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird zum 
             Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
             Geschäftsjahr 2015 bestellt. 
 
 
       b)    Für den Fall, dass sich der Vorstand für eine 
             prüferische Durchsicht von Halbjahresabschluss und 
             -lagebericht entscheidet, wird die PricewaterhouseCoopers 
             Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, 
             zudem zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht des 
             verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß §§ 
             37w Abs. 5, 37y Nr. 2 WpHG bis zur nächsten ordentlichen 
             Hauptversammlung bestellt. 
 
 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 15.327.552 und ist in 15.327.552 
   Inhaberstückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt in der 
   Hauptversammlung eine Stimme, so dass die Gesamtzahl der Stimmrechte 
   15.327.552 beträgt. 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
   sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes mindestens 6 
   Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 19. Juni 2015 
   (letzter Anmeldetag), bei 
 
   ALBIS Leasing AG 
   c/o Deutsche Bank AG 
   Securities Production 
   General Meetings 
   Postfach 20 01 07 
   60605 Frankfurt am Main 
   Fax: +49 69 12012 86045 
   E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
   in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache 
   angemeldet haben. 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. 
   Tages vor der Hauptversammlung, also auf Freitag, den 5. Juni 2015, 
   0:00 Uhr, beziehen. Ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter Nachweis 
   des Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache durch das 
   depotführende Institut ist ausreichend. Mit dem Nachweisstichtag geht 
   keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch 
   im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des 
   Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und 
   den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des 
   Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von 
   Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
   Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. 
   Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
   besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
   stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
   Dividendenberechtigung. 
 
   Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, werden 
   gebeten, ihr depotführendes Institut möglichst frühzeitig zu 
   benachrichtigen. Das depotführende Institut schickt die Anmeldung und 
   den Nachweis des Anteilsbesitzes in der erforderlichen Form an die 
   Anmeldestelle, welche die Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
   ausstellt. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre können sich bei der Ausübung ihres Stimmrechts durch einen 
   Bevollmächtigten ihrer Wahl, auch durch ein Kreditinstitut oder eine 
   Vereinigung von Aktionären, vertreten lassen. Wir weisen darauf hin, 
   dass auch zur Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der 
   Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich sind. Bei der 
   Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung 
   oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder 
   Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden 
   gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden 
   rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der 
   Vollmacht abzustimmen. 
 
   Ein Formular für die Erteilung der Vollmacht gem. § 30a Abs. 1 Nr. 5 
   WpHG befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, die den 
   Aktionären nach der beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung 
   zugeschickt wird und wird darüber hinaus von der Einberufung an auf 
   der Internetseite der Gesellschaft zum Herunterladen zur Verfügung 
   gestellt. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis 
   der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform 
   (§ 126b BGB). 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der 
   Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder 
   durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an folgende Adresse 
   erfolgen: 
 
   ALBIS Leasing AG 
   Hauptversammlung 
   Ifflandstraße 4, 22087 Hamburg 
   Fax: +49 40 808 100 179 
   E-Mail: hauptversammlung@albis-leasing.de 
 
   Die Gesellschaft bittet die Aktionäre, die Bevollmächtigungen unter 
   Verwendung der den Eintrittskarten beigefügten Formulare aus 
   abwicklungstechnischen Gründen bis spätestens 25. Juni 2015, 24:00 Uhr 
   MEZ, an die oben genannte Adresse zu übersenden. 
 
   Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit 
   gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von EUR 
   500.000 am Grundkapital erreichen, das entspricht mindestens 500.000 
   Stückaktien, können schriftlich (§ 126 BGB) verlangen, dass 
   Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. 
   Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
   beiliegen. Das schriftliche Verlangen muss der Gesellschaft unter der 
   im nachfolgenden Abschnitt angegebenen Adresse bis zum Ablauf des 26. 
   Mai 2015 (Dienstag) zugegangen sein. 
 
   Anträge und Wahlvorschläge nach §§ 126, 127 AktG 
 
   Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von 
   Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung 
   sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer 
   Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige 
   Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an 
   folgende Adresse zu richten: 
 
   ALBIS Leasing AG 
   Hauptversammlung 
   Ifflandstraße 4, 22087 Hamburg 
   Fax: +49 40 808 100 179 
   E-Mail: hauptversammlung@albis-leasing.de 
 
   Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. 
 
   Bis spätestens zum Ablauf des Donnerstag, den 11. Juni 2015, bei 
   dieser Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären im 
   Internet unter 
   http://www.albis-leasing.de/investor-relations/hauptversammlung 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 20, 2015 09:16 ET (13:16 GMT)

zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden 
   ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. 
 
   Gemäß § 126 Abs. 2 AktG bzw. gemäß §§ 127, 126 Abs. 2 AktG müssen 
   Anträge und deren Begründung sowie die Wahlvorschläge in den dort 
   aufgelisteten Fällen nicht zugänglich gemacht werden, z. B. wenn sich 
   dadurch der Vorstand strafbar machen würde oder wenn aufgrund des 
   Antrags ein gesetzes- oder satzungswidriger Beschluss der 
   Hauptversammlung ergehen würde. Des Weiteren muss eine Begründung 
   nicht zugänglich gemacht werden, wenn diese insgesamt mehr als 5.000 
   Zeichen beträgt. Weiterhin müssen die Wahlvorschläge nicht zugänglich 
   gemacht werden, wenn der Wahlvorschlag nicht den Namen, den ausgeübten 
   Beruf und den Wohnort der zu wählenden Person bzw. der zu wählenden 
   Personen enthält oder wenn keine Angaben der zu wählenden Person zu 
   der Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
   bzw. in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien erfolgt 
   sind. 
 
   Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand 
   Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen 
   zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
   Tagesordnung erforderlich ist. Außerdem ist der Vorstand berechtigt, 
   in bestimmten, im Aktiengesetz abschließend geregelten Fällen (§ 131 
   Abs. 3 AktG) die Auskunft zu verweigern, etwa weil die Erteilung der 
   Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, 
   der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht 
   unerheblichen Nachteil zuzufügen. 
 
   Um die Hauptversammlung in einem zeitlich angemessenen Rahmen 
   durchzuführen, ist der Vorsitzende der Versammlung beim Vorliegen 
   einer Vielzahl von Wortmeldungen nach § 131 Abs. 2 Satz 2 AktG in 
   Verbindung mit § 13 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, 
   das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu 
   beschränken. 
 
   Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft/Weitergehende 
   Erläuterungen 
 
   Ab Einberufung der Hauptversammlung werden nachfolgende Unterlagen auf 
   der Internetseite der ALBIS Leasing AG unter 
   http://www.albis-leasing.de/investor-relations/hauptversammlung 
   zugänglich gemacht: 
 
     *     festgestellter Jahresabschluss der ALBIS Leasing AG 
           für das Geschäftsjahr 2014, 
 
 
     *     gebilligter Konzernabschluss der ALBIS Leasing AG 
           für das Geschäftsjahr 2014, 
 
 
     *     Lagebericht der ALBIS Leasing AG und des Konzerns 
           für das Geschäftsjahr 2014, 
 
 
     *     Bericht des Aufsichtsrats, 
 
 
     *     der erläuternde Bericht des Vorstands zu den 
           Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, 
 
 
     *     die weiteren gemäß § 124a AktG zu 
           veröffentlichenden Informationen, 
 
 
     *     weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
           Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 
           AktG. 
 
 
   Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch während der 
   Hauptversammlung am 26. Juni 2015 zur Einsicht der Aktionäre 
   ausliegen. Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse 
   auf dieser Internetseite veröffentlicht werden. 
 
   Hamburg, im Mai 2015 
 
   ALBIS Leasing AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
20.05.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Albis Leasing AG 
              Ifflandstraße 4 
              22087 Hamburg 
              Deutschland 
Telefon:      +49 40 808100100 
Fax:          +49 40 808100179 
E-Mail:       info@albis-leasing.de 
Internet:     http://www.albis-leasing.de 
ISIN:         DE0006569403 
WKN:          656940 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 20, 2015 09:16 ET (13:16 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2015 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.