DJ DGAP-HV: Albis Leasing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2015 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Albis Leasing AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
20.05.2015 15:16
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
=--------------------------------------------------------------------------
ALBIS Leasing AG
Hamburg
ISIN DE0006569403 // WKN 656 940
Einberufung der
33. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am Freitag, den 26. Juni 2015, 11:00 Uhr,
im
Novotel Hamburg Alster
Lübecker Straße 3
22087 Hamburg
stattfindenden
33. ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
ALBIS Leasing AG, des gebilligten Konzernabschlusses, des
Lageberichts der ALBIS Leasing AG und des Konzerns für das
Geschäftsjahr 2014 sowie des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
und des Berichts des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Einer Beschlussfassung
bedarf es daher zu diesem Punkt der Tagesordnung nicht.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten
Jahresabschluss der ALBIS Leasing AG zum 31. Dezember 2014
ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 1.417.487,70 in Höhe von
ebenfalls EUR 1.417.487,70 in die Gewinnrücklagen, und zwar in
die gesetzliche Rücklage, einzustellen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu
erteilen.
5. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a) Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2015 bestellt.
b) Für den Fall, dass sich der Vorstand für eine
prüferische Durchsicht von Halbjahresabschluss und
-lagebericht entscheidet, wird die PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg,
zudem zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht des
verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß §§
37w Abs. 5, 37y Nr. 2 WpHG bis zur nächsten ordentlichen
Hauptversammlung bestellt.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 15.327.552 und ist in 15.327.552
Inhaberstückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt in der
Hauptversammlung eine Stimme, so dass die Gesamtzahl der Stimmrechte
15.327.552 beträgt.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die
sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes mindestens 6
Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 19. Juni 2015
(letzter Anmeldetag), bei
ALBIS Leasing AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Fax: +49 69 12012 86045
E-Mail: wp.hv@db-is.com
in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache
angemeldet haben.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21.
Tages vor der Hauptversammlung, also auf Freitag, den 5. Juni 2015,
0:00 Uhr, beziehen. Ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter Nachweis
des Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache durch das
depotführende Institut ist ausreichend. Mit dem Nachweisstichtag geht
keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch
im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und
den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von
Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts.
Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, werden
gebeten, ihr depotführendes Institut möglichst frühzeitig zu
benachrichtigen. Das depotführende Institut schickt die Anmeldung und
den Nachweis des Anteilsbesitzes in der erforderlichen Form an die
Anmeldestelle, welche die Eintrittskarten für die Hauptversammlung
ausstellt.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können sich bei der Ausübung ihres Stimmrechts durch einen
Bevollmächtigten ihrer Wahl, auch durch ein Kreditinstitut oder eine
Vereinigung von Aktionären, vertreten lassen. Wir weisen darauf hin,
dass auch zur Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der
Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich sind. Bei der
Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung
oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder
Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden
gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden
rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der
Vollmacht abzustimmen.
Ein Formular für die Erteilung der Vollmacht gem. § 30a Abs. 1 Nr. 5
WpHG befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, die den
Aktionären nach der beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung
zugeschickt wird und wird darüber hinaus von der Einberufung an auf
der Internetseite der Gesellschaft zum Herunterladen zur Verfügung
gestellt. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform
(§ 126b BGB).
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder
durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an folgende Adresse
erfolgen:
ALBIS Leasing AG
Hauptversammlung
Ifflandstraße 4, 22087 Hamburg
Fax: +49 40 808 100 179
E-Mail: hauptversammlung@albis-leasing.de
Die Gesellschaft bittet die Aktionäre, die Bevollmächtigungen unter
Verwendung der den Eintrittskarten beigefügten Formulare aus
abwicklungstechnischen Gründen bis spätestens 25. Juni 2015, 24:00 Uhr
MEZ, an die oben genannte Adresse zu übersenden.
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit
gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von EUR
500.000 am Grundkapital erreichen, das entspricht mindestens 500.000
Stückaktien, können schriftlich (§ 126 BGB) verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Das schriftliche Verlangen muss der Gesellschaft unter der
im nachfolgenden Abschnitt angegebenen Adresse bis zum Ablauf des 26.
Mai 2015 (Dienstag) zugegangen sein.
Anträge und Wahlvorschläge nach §§ 126, 127 AktG
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von
Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung
sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer
Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige
Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an
folgende Adresse zu richten:
ALBIS Leasing AG
Hauptversammlung
Ifflandstraße 4, 22087 Hamburg
Fax: +49 40 808 100 179
E-Mail: hauptversammlung@albis-leasing.de
Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Bis spätestens zum Ablauf des Donnerstag, den 11. Juni 2015, bei
dieser Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene
Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären im
Internet unter
http://www.albis-leasing.de/investor-relations/hauptversammlung
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 20, 2015 09:16 ET (13:16 GMT)
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden
ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Gemäß § 126 Abs. 2 AktG bzw. gemäß §§ 127, 126 Abs. 2 AktG müssen
Anträge und deren Begründung sowie die Wahlvorschläge in den dort
aufgelisteten Fällen nicht zugänglich gemacht werden, z. B. wenn sich
dadurch der Vorstand strafbar machen würde oder wenn aufgrund des
Antrags ein gesetzes- oder satzungswidriger Beschluss der
Hauptversammlung ergehen würde. Des Weiteren muss eine Begründung
nicht zugänglich gemacht werden, wenn diese insgesamt mehr als 5.000
Zeichen beträgt. Weiterhin müssen die Wahlvorschläge nicht zugänglich
gemacht werden, wenn der Wahlvorschlag nicht den Namen, den ausgeübten
Beruf und den Wohnort der zu wählenden Person bzw. der zu wählenden
Personen enthält oder wenn keine Angaben der zu wählenden Person zu
der Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
bzw. in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien erfolgt
sind.
Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist. Außerdem ist der Vorstand berechtigt,
in bestimmten, im Aktiengesetz abschließend geregelten Fällen (§ 131
Abs. 3 AktG) die Auskunft zu verweigern, etwa weil die Erteilung der
Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist,
der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht
unerheblichen Nachteil zuzufügen.
Um die Hauptversammlung in einem zeitlich angemessenen Rahmen
durchzuführen, ist der Vorsitzende der Versammlung beim Vorliegen
einer Vielzahl von Wortmeldungen nach § 131 Abs. 2 Satz 2 AktG in
Verbindung mit § 13 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ermächtigt,
das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu
beschränken.
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft/Weitergehende
Erläuterungen
Ab Einberufung der Hauptversammlung werden nachfolgende Unterlagen auf
der Internetseite der ALBIS Leasing AG unter
http://www.albis-leasing.de/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich gemacht:
* festgestellter Jahresabschluss der ALBIS Leasing AG
für das Geschäftsjahr 2014,
* gebilligter Konzernabschluss der ALBIS Leasing AG
für das Geschäftsjahr 2014,
* Lagebericht der ALBIS Leasing AG und des Konzerns
für das Geschäftsjahr 2014,
* Bericht des Aufsichtsrats,
* der erläuternde Bericht des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB,
* die weiteren gemäß § 124a AktG zu
veröffentlichenden Informationen,
* weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der
Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1
AktG.
Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch während der
Hauptversammlung am 26. Juni 2015 zur Einsicht der Aktionäre
ausliegen. Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse
auf dieser Internetseite veröffentlicht werden.
Hamburg, im Mai 2015
ALBIS Leasing AG
Der Vorstand
20.05.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
=--------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Albis Leasing AG
Ifflandstraße 4
22087 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49 40 808100100
Fax: +49 40 808100179
E-Mail: info@albis-leasing.de
Internet: http://www.albis-leasing.de
ISIN: DE0006569403
WKN: 656940
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
=--------------------------------------------------------------------------
(END) Dow Jones Newswires
May 20, 2015 09:16 ET (13:16 GMT)
© 2015 Dow Jones News
