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DGAP-HV: Bijou Brigitte modische Accessoires -3-

DJ DGAP-HV: Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.07.2015 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
22.05.2015 15:11 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft 
 
   Hamburg 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer 522 950 
   ISIN DE0005229504 
 
 
   EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 
 
   Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der am 
 
   Donnerstag, dem 2. Juli 2015, 11.00 Uhr, 
   in 20355 Hamburg, Am Dammtor/Marseiller Straße, 
   im CCH - Congress Center Hamburg, Saal 2, stattfindenden 
   28. ordentlichen Hauptversammlung. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft und des 
           gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 
           sowie der Lageberichte des Vorstands für die AG und den 
           Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2014 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
           Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 
 
 
           Die unter Punkt 1 genannten Unterlagen können von der 
           Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der 
           Gesellschaft unter 
 
           https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung 
           und in den Geschäftsräumen der Bijou Brigitte modische 
           Accessoires Aktiengesellschaft, Poppenbütteler Bogen 1, 22399 
           Hamburg, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf 
           Anfrage auch zugesandt. Überdies werden die Unterlagen während 
           der Hauptversammlung zugänglich sein und erläutert werden. 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 172, 173 
           AktG findet zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
           statt, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den 
           Konzernabschluss rechtlich verbindlich bereits gebilligt hat 
           und der Jahresabschluss damit gemäß § 172 Satz 1 AktG 
           festgestellt ist. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2014 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn für 
           das Geschäftsjahr 2014 in Höhe von 45.404.312,82 Euro wie 
           folgt zu verwenden: 
 
 
       a)    Ausschüttung einer Dividende von 3,00 Euro je 
             dividendenberechtigter Stückaktie. Bei einer Gesamtzahl von 
             7.885.116 Stück dividendenberechtigter Aktien sind dies 
             insgesamt 23.655.348,00 Euro. 
 
 
       b)    Der verbleibende Betrag von 21.748.964,82 Euro 
             aus dem Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
 
 
           Sollte sich die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 
           2014 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur 
           Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein 
           entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung 
           gestellt, der eine Dividende von 3,00 Euro je 
           dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen entsprechend 
           angepassten Gewinnvortrag vorsieht. 
 
 
           Die Dividende ist am Tag nach der Hauptversammlung zahlbar. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands im Geschäftsjahr 2014 für diesen Zeitraum Entlastung 
           zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2014 für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2015 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer 
           und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu 
           wählen. 
 
 
   Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das 
   Grundkapital der Gesellschaft auf 8.100.000,00 Euro und ist eingeteilt 
   in 8.100.000 Stück Aktien ohne Nennbetrag, von denen 214.884 Stück auf 
   eigene Aktien entfallen, aus denen der Gesellschaft keine Rechte 
   zustehen. Demzufolge beträgt die Gesamtzahl der teilnahme- und 
   stimmberechtigten Stückaktien zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 7.885.116 Stück. 
 
   Teilnahmeberechtigung und Stimmrechtsausübung (mit Nachweisstichtag 
   und dessen Bedeutung) 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der 
   Hauptversammlung in Textform gemäß § 126 b BGB in deutscher oder in 
   englischer Sprache angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an 
   der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen 
   haben. 
 
   Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
   und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch Nachweis des 
   Anteilsbesitzes des depotführenden Instituts in Textform gemäß § 126 b 
   BGB zu erbringen und muss in deutscher oder englischer Sprache 
   verfasst sein. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 
   einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also auf den Beginn 
   des 11. Juni 2015, 00.00 Uhr MESZ (sog. Nachweisstichtag), zu 
   beziehen. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der 
   Gesellschaft jeweils unter nachfolgend genannter Anschrift, Fax-Nummer 
   oder E-Mail-Adresse spätestens bis zum Ablauf des 25. Juni 2015, 24.00 
   Uhr MESZ, zugegangen sein: 
 
           Bijou Brigitte modische Accessoires AG 
           c/o UniCredit Bank AG 
           CBS51GM 
           80311 München 
           Fax +49 (0)89 540 025 19 
           E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de 
 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
   bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. Der Besitz einer Eintrittskarte ist anders 
   als die ordnungsgemäße Anmeldung und die Nachweiserbringung jedoch 
   keine Teilnahmevoraussetzung. 
 
   Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, 
   bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung 
   und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft unter 
   vorstehender Adresse Sorge zu tragen. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung 
   zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
   ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der 
   vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
   ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
   entscheidend. Dementsprechend haben Veräußerungen von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme 
   und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe 
   und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
   Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär 
   werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie 
   lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der 
   Nachweisstichtag ist auch kein relevantes Datum für die 
   Dividendenberechtigung. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben 
   lassen. Auch in diesen Fällen müssen sich die Aktionäre unter Vorlage 
   des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig nach den 
   vorstehenden Bestimmungen selbst anmelden. 
 
   Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht findet sich auf der 
   Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben 
   beschriebenen form- und fristgerechten Übersendung des Nachweises des 
   Anteilsbesitzes und Anmeldung zugeschickt wird, und steht auch unter 
   https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung 
   zum Download zur Verfügung. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung bedürfen der Textform gemäß § 126 b BGB, es sei denn, 
   sie sind an ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 22, 2015 09:11 ET (13:11 GMT)

DJ DGAP-HV: Bijou Brigitte modische Accessoires -2-

eine sonstige von § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 i. V. m. § 125 
   Abs. 5 AktG erfasste Person oder Institution gerichtet. Im Falle der 
   Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung 
   oder einer sonstigen von § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 i. V. m. 
   § 125 Abs. 5 AktG erfassten Person oder Institution verlangen diese 
   möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht, weil sie gemäß § 135 
   Abs. 1 AktG die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten haben. Die 
   Aktionäre werden daher gebeten, wenn sie ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 8 AktG oder § 
   135 Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen oder 
   Institutionen bevollmächtigen möchten, sich mit dieser über die Form 
   der Vollmacht abzustimmen, da Besonderheiten gelten könnten. 
 
   Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt 
   werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die 
   Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann auch durch die 
   vorherige Übermittlung des Nachweises an folgende Anschrift, 
   Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse erfolgen: 
 
           Bijou Brigitte modische Accessoires AG 
           c/o Better Orange IR & HV AG 
           Haidelweg 48 
           81241 München 
           Fax +49 (0)89 889 690 655 
           E-Mail: bijou-brigitte@better-orange.de 
 
 
   Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die 
   Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft 
   erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der 
   Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer 
   bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten 
   Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt 
   werden. 
 
   Als besonderen Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, 
   einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen 
   Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu 
   bevollmächtigen. Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen 
   wollen, müssen sich gemäß den vorstehenden Bestimmungen fristgerecht 
   zur Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes 
   führen. Die Erteilung der Vollmacht an den Stimmrechtsvertreter, ihr 
   Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen der Textform 
   gemäß § 126 b BGB. 
 
   Soweit der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
   bevollmächtigt werden soll, muss der Aktionär Weisungen für die 
   Ausübung des Stimmrechts erteilen. Ohne diese Weisungen ist der von 
   der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter nicht zur 
   Stimmrechtsausübung befugt. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, 
   weisungsgemäß abzustimmen. Sind Weisungen nicht eindeutig, enthalten 
   sich die Stimmrechtsvertreter zu den entsprechenden 
   Tagesordnungspunkten der Stimme; dies gilt immer für unvorhergesehene 
   Anträge. Die Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu 
   Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
   Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen 
   entgegen. Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und Informationen hierzu können 
   bei der Gesellschaft angefordert werden und stehen auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
   https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung 
   zum Download bereit. 
 
   Die Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft, welche vor der Hauptversammlung erteilt werden, sollen 
   aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum 30. Juni 2015, 24.00 
   Uhr MESZ (Eingangsdatum bei der Gesellschaft) an folgende Anschrift, 
   Fax-Nummer oder E-Mail-Anschrift übermittelt werden: 
 
           Bijou Brigitte modische Accessoires AG 
           c/o Better Orange IR & HV AG 
           Haidelweg 48 
           81241 München 
           Fax +49 (0)89 889 690 655 
           E-Mail: bijou-brigitte@better-orange.de 
 
 
   Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in 
   der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. 
   deren Bevollmächtigten an, den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   auch direkt in der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen 
   mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen 
   oder erteilte Weisungen zu ändern. 
 
   Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von 
   500.000,00 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
   Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
   Das Verlangen (nebst Begründung oder Beschlussvorlage) ist schriftlich 
   an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft 
   spätestens bis zum Ablauf des 1. Juni 2015, 24.00 Uhr MESZ, unter der 
   nachfolgenden Anschrift zugegangen sein: 
 
           Bijou Brigitte modische Accessoires AG 
           Vorstand 
           Poppenbütteler Bogen 1 
           22399 Hamburg 
 
 
   Die Antragssteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei 
   Monaten vor dem Zugang des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass 
   sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag und, 
   soweit dem Antrag vom Vorstand nicht entsprochen wird, auch bis zur 
   Entscheidung des Gerichts über das Ergänzungsverlangen, halten. Nach § 
   70 AktG bestehen bezüglich der Aktienbesitzzeit bestimmte 
   Anrechnungsmöglichkeiten. Für den Nachweis reicht eine entsprechende 
   Bestätigung des depotführenden Kreditinstituts aus. 
 
   Gegenanträge nach § 126 Abs. 1 AktG 
 
   Aktionäre sind berechtigt, Gegenanträge gegen einen Vorschlag von 
   Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt 
   gemäß § 126 Abs. 1 AktG zu stellen. Gegenanträge müssen mit einer 
   Begründung versehen sein. 
 
   Gegenanträge (mit Begründung), die der Gesellschaft unter der 
   nachstehend angegebenen Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse bis 
   zum 17. Juni 2015, 24.00 Uhr MESZ, zugegangen sind, werden 
   einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer 
   etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unverzüglich nach 
   ihrem Eingang unter der Adresse 
   https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung 
   zugänglich gemacht. 
 
   Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags und seiner Begründung 
   kann abgesehen werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 
   126 Abs. 2 AktG vorliegt. Weitergehende Erläuterungen hierzu finden 
   sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung. 
   Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu 
   werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
   Für die Übermittlung von Gegenanträgen (nebst Begründung) ist folgende 
   Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse maßgeblich: 
 
           Bijou Brigitte modische Accessoires AG 
           c/o Better Orange IR & HV AG 
           Haidelweg 48 
           81241 München 
           Fax +49 (0)89 889 690 666 
           E-Mail: bijou-brigitte@better-orange.de 
 
 
   Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt. Das 
   Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge 
   zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und 
   fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt 
   unberührt. 
 
   Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG 
 
   Aktionäre sind ferner berechtigt, Wahlvorschläge zur Wahl von 
   Abschlussprüfern und zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (sofern 
   diese Gegenstand der Tagesordnung sind) zu unterbreiten. 
   Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden. 
 
   Wahlvorschläge, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen 
   Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse bis zum 17. Juni 2015, 24.00 
   Uhr MESZ, zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des 
   Aktionärs und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich 
   nach ihrem Eingang auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung 
   zugänglich gemacht. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen nicht 
   zugänglich gemacht werden, wenn sie nicht den Namen, den ausgeübten 
   Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und, im Falle des 
   Vorschlags von Aufsichtsratsmitgliedern, zusätzlich Angaben zu deren 
   Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
   enthalten. Von einer Zugänglichmachung eines Wahlvorschlags kann auch 
   abgesehen werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 
   Abs. 2 AktG vorliegt. Weitergehende Erläuterungen hierzu finden sich 
   auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 22, 2015 09:11 ET (13:11 GMT)

Für die Übermittlung von Wahlvorschlägen ist folgende Anschrift, 
   Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse maßgeblich: 
 
           Bijou Brigitte modische Accessoires AG 
           c/o Better Orange IR & HV AG 
           Haidelweg 48 
           81241 München 
           Fax +49 (0)89 889 690 666 
           E-Mail: bijou-brigitte@better-orange.de 
 
 
   Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. 
   Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung 
   Wahlvorschläge auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an 
   die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. 
 
   Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG 
 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand 
   Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen 
   sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
   eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen 
   Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. 
   Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich 
   im Rahmen der Aussprache zu stellen. Der Vorstand darf die Auskunft 
   unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen verweigern. 
   Weitergehende Erläuterungen der Voraussetzungen, unter denen der 
   Vorstand die Auskunft verweigern darf, finden sich auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
   https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung. 
 
   Veröffentlichungen auf der Internetseite 
 
   Weitere Informationen sind der Internetseite der Bijou Brigitte 
   modische Accessoires AG 
   https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung 
   zu entnehmen. Unter der Rubrik 'Hauptversammlung' stehen alle 
   relevanten Formulare und Unterlagen zum Download für die Aktionäre 
   bereit. Darüber hinaus sind hier die Informationen nach § 124 a AktG 
   zur Hauptversammlung zu finden. 
 
   Auf die nach §§ 21 ff. WpHG bestehende Mitteilungspflicht und die in § 
   28 WpHG vorgesehene Rechtsfolge des Ruhens aller Rechte aus den Aktien 
   bei Verstößen gegen eine Mitteilungspflicht wird hingewiesen. 
 
   Hamburg, im Mai 2015 
 
   Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
22.05.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft 
              Poppenbütteler Bogen 1 
              22399 Hamburg 
              Deutschland 
Telefon:      +49 40 606 09 - 289 
Fax:          +49 40 602 64 09 
E-Mail:       ir@bijou-brigitte.com 
Internet:     https://group.bijou-brigitte.com 
ISIN:         DE0005229504 
WKN:          522950 
Börsen:       Frankfurt,  Hamburg,  München,  Stuttgart,  Berlin, 
              Düsseldorf,  Hannover 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 22, 2015 09:11 ET (13:11 GMT)

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