DJ DGAP-HV: Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.07.2015 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
22.05.2015 15:11
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft
Hamburg
Wertpapier-Kenn-Nummer 522 950
ISIN DE0005229504
EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der am
Donnerstag, dem 2. Juli 2015, 11.00 Uhr,
in 20355 Hamburg, Am Dammtor/Marseiller Straße,
im CCH - Congress Center Hamburg, Saal 2, stattfindenden
28. ordentlichen Hauptversammlung.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft und des
gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2014
sowie der Lageberichte des Vorstands für die AG und den
Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2014 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Die unter Punkt 1 genannten Unterlagen können von der
Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung
und in den Geschäftsräumen der Bijou Brigitte modische
Accessoires Aktiengesellschaft, Poppenbütteler Bogen 1, 22399
Hamburg, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf
Anfrage auch zugesandt. Überdies werden die Unterlagen während
der Hauptversammlung zugänglich sein und erläutert werden.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 172, 173
AktG findet zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung
statt, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den
Konzernabschluss rechtlich verbindlich bereits gebilligt hat
und der Jahresabschluss damit gemäß § 172 Satz 1 AktG
festgestellt ist.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2014
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn für
das Geschäftsjahr 2014 in Höhe von 45.404.312,82 Euro wie
folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung einer Dividende von 3,00 Euro je
dividendenberechtigter Stückaktie. Bei einer Gesamtzahl von
7.885.116 Stück dividendenberechtigter Aktien sind dies
insgesamt 23.655.348,00 Euro.
b) Der verbleibende Betrag von 21.748.964,82 Euro
aus dem Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Sollte sich die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr
2014 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur
Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein
entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung
gestellt, der eine Dividende von 3,00 Euro je
dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen entsprechend
angepassten Gewinnvortrag vorsieht.
Die Dividende ist am Tag nach der Hauptversammlung zahlbar.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands im Geschäftsjahr 2014 für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2014 für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu
wählen.
Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das
Grundkapital der Gesellschaft auf 8.100.000,00 Euro und ist eingeteilt
in 8.100.000 Stück Aktien ohne Nennbetrag, von denen 214.884 Stück auf
eigene Aktien entfallen, aus denen der Gesellschaft keine Rechte
zustehen. Demzufolge beträgt die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Stückaktien zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 7.885.116 Stück.
Teilnahmeberechtigung und Stimmrechtsausübung (mit Nachweisstichtag
und dessen Bedeutung)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der
Hauptversammlung in Textform gemäß § 126 b BGB in deutscher oder in
englischer Sprache angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen
haben.
Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch Nachweis des
Anteilsbesitzes des depotführenden Instituts in Textform gemäß § 126 b
BGB zu erbringen und muss in deutscher oder englischer Sprache
verfasst sein. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des
einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also auf den Beginn
des 11. Juni 2015, 00.00 Uhr MESZ (sog. Nachweisstichtag), zu
beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der
Gesellschaft jeweils unter nachfolgend genannter Anschrift, Fax-Nummer
oder E-Mail-Adresse spätestens bis zum Ablauf des 25. Juni 2015, 24.00
Uhr MESZ, zugegangen sein:
Bijou Brigitte modische Accessoires AG
c/o UniCredit Bank AG
CBS51GM
80311 München
Fax +49 (0)89 540 025 19
E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes
bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Der Besitz einer Eintrittskarte ist anders
als die ordnungsgemäße Anmeldung und die Nachweiserbringung jedoch
keine Teilnahmevoraussetzung.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen,
bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung
und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft unter
vorstehender Adresse Sorge zu tragen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung
zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der
vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag
entscheidend. Dementsprechend haben Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme
und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe
und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär
werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie
lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der
Nachweisstichtag ist auch kein relevantes Datum für die
Dividendenberechtigung.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben
lassen. Auch in diesen Fällen müssen sich die Aktionäre unter Vorlage
des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig nach den
vorstehenden Bestimmungen selbst anmelden.
Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht findet sich auf der
Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben
beschriebenen form- und fristgerechten Übersendung des Nachweises des
Anteilsbesitzes und Anmeldung zugeschickt wird, und steht auch unter
https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung
zum Download zur Verfügung.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung bedürfen der Textform gemäß § 126 b BGB, es sei denn,
sie sind an ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder
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eine sonstige von § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 i. V. m. § 125
Abs. 5 AktG erfasste Person oder Institution gerichtet. Im Falle der
Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung
oder einer sonstigen von § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 i. V. m.
§ 125 Abs. 5 AktG erfassten Person oder Institution verlangen diese
möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht, weil sie gemäß § 135
Abs. 1 AktG die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten haben. Die
Aktionäre werden daher gebeten, wenn sie ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 8 AktG oder §
135 Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen oder
Institutionen bevollmächtigen möchten, sich mit dieser über die Form
der Vollmacht abzustimmen, da Besonderheiten gelten könnten.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt
werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die
Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann auch durch die
vorherige Übermittlung des Nachweises an folgende Anschrift,
Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse erfolgen:
Bijou Brigitte modische Accessoires AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Fax +49 (0)89 889 690 655
E-Mail: bijou-brigitte@better-orange.de
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die
Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft
erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der
Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer
bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten
Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt
werden.
Als besonderen Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an,
einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu
bevollmächtigen. Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen
wollen, müssen sich gemäß den vorstehenden Bestimmungen fristgerecht
zur Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes
führen. Die Erteilung der Vollmacht an den Stimmrechtsvertreter, ihr
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen der Textform
gemäß § 126 b BGB.
Soweit der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt werden soll, muss der Aktionär Weisungen für die
Ausübung des Stimmrechts erteilen. Ohne diese Weisungen ist der von
der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter nicht zur
Stimmrechtsausübung befugt. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen. Sind Weisungen nicht eindeutig, enthalten
sich die Stimmrechtsvertreter zu den entsprechenden
Tagesordnungspunkten der Stimme; dies gilt immer für unvorhergesehene
Anträge. Die Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu
Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen
entgegen. Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und Informationen hierzu können
bei der Gesellschaft angefordert werden und stehen auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung
zum Download bereit.
Die Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft, welche vor der Hauptversammlung erteilt werden, sollen
aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum 30. Juni 2015, 24.00
Uhr MESZ (Eingangsdatum bei der Gesellschaft) an folgende Anschrift,
Fax-Nummer oder E-Mail-Anschrift übermittelt werden:
Bijou Brigitte modische Accessoires AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Fax +49 (0)89 889 690 655
E-Mail: bijou-brigitte@better-orange.de
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in
der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw.
deren Bevollmächtigten an, den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
auch direkt in der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen
mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen
oder erteilte Weisungen zu ändern.
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von
500.000,00 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen (nebst Begründung oder Beschlussvorlage) ist schriftlich
an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft
spätestens bis zum Ablauf des 1. Juni 2015, 24.00 Uhr MESZ, unter der
nachfolgenden Anschrift zugegangen sein:
Bijou Brigitte modische Accessoires AG
Vorstand
Poppenbütteler Bogen 1
22399 Hamburg
Die Antragssteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei
Monaten vor dem Zugang des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass
sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag und,
soweit dem Antrag vom Vorstand nicht entsprochen wird, auch bis zur
Entscheidung des Gerichts über das Ergänzungsverlangen, halten. Nach §
70 AktG bestehen bezüglich der Aktienbesitzzeit bestimmte
Anrechnungsmöglichkeiten. Für den Nachweis reicht eine entsprechende
Bestätigung des depotführenden Kreditinstituts aus.
Gegenanträge nach § 126 Abs. 1 AktG
Aktionäre sind berechtigt, Gegenanträge gegen einen Vorschlag von
Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt
gemäß § 126 Abs. 1 AktG zu stellen. Gegenanträge müssen mit einer
Begründung versehen sein.
Gegenanträge (mit Begründung), die der Gesellschaft unter der
nachstehend angegebenen Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse bis
zum 17. Juni 2015, 24.00 Uhr MESZ, zugegangen sind, werden
einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer
etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unverzüglich nach
ihrem Eingang unter der Adresse
https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich gemacht.
Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags und seiner Begründung
kann abgesehen werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß §
126 Abs. 2 AktG vorliegt. Weitergehende Erläuterungen hierzu finden
sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung.
Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu
werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Für die Übermittlung von Gegenanträgen (nebst Begründung) ist folgende
Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse maßgeblich:
Bijou Brigitte modische Accessoires AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Fax +49 (0)89 889 690 666
E-Mail: bijou-brigitte@better-orange.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt. Das
Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge
zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und
fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt
unberührt.
Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG
Aktionäre sind ferner berechtigt, Wahlvorschläge zur Wahl von
Abschlussprüfern und zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (sofern
diese Gegenstand der Tagesordnung sind) zu unterbreiten.
Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden.
Wahlvorschläge, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen
Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse bis zum 17. Juni 2015, 24.00
Uhr MESZ, zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des
Aktionärs und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich
nach ihrem Eingang auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich gemacht. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen nicht
zugänglich gemacht werden, wenn sie nicht den Namen, den ausgeübten
Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und, im Falle des
Vorschlags von Aufsichtsratsmitgliedern, zusätzlich Angaben zu deren
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
enthalten. Von einer Zugänglichmachung eines Wahlvorschlags kann auch
abgesehen werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126
Abs. 2 AktG vorliegt. Weitergehende Erläuterungen hierzu finden sich
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung.
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May 22, 2015 09:11 ET (13:11 GMT)
Für die Übermittlung von Wahlvorschlägen ist folgende Anschrift,
Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse maßgeblich:
Bijou Brigitte modische Accessoires AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Fax +49 (0)89 889 690 666
E-Mail: bijou-brigitte@better-orange.de
Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung
Wahlvorschläge auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an
die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich
im Rahmen der Aussprache zu stellen. Der Vorstand darf die Auskunft
unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen verweigern.
Weitergehende Erläuterungen der Voraussetzungen, unter denen der
Vorstand die Auskunft verweigern darf, finden sich auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung.
Veröffentlichungen auf der Internetseite
Weitere Informationen sind der Internetseite der Bijou Brigitte
modische Accessoires AG
https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung
zu entnehmen. Unter der Rubrik 'Hauptversammlung' stehen alle
relevanten Formulare und Unterlagen zum Download für die Aktionäre
bereit. Darüber hinaus sind hier die Informationen nach § 124 a AktG
zur Hauptversammlung zu finden.
Auf die nach §§ 21 ff. WpHG bestehende Mitteilungspflicht und die in §
28 WpHG vorgesehene Rechtsfolge des Ruhens aller Rechte aus den Aktien
bei Verstößen gegen eine Mitteilungspflicht wird hingewiesen.
Hamburg, im Mai 2015
Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft
Der Vorstand
22.05.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft
Poppenbütteler Bogen 1
22399 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49 40 606 09 - 289
Fax: +49 40 602 64 09
E-Mail: ir@bijou-brigitte.com
Internet: https://group.bijou-brigitte.com
ISIN: DE0005229504
WKN: 522950
Börsen: Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Berlin,
Düsseldorf, Hannover
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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May 22, 2015 09:11 ET (13:11 GMT)
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