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DGAP-HV: GK Software AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: GK Software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.06.2015 in Schöneck/Vogtland mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

GK Software AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
22.05.2015 15:12 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   GK Software AG 
 
   Schöneck 
 
   WKN 757142 
   ISIN DE 000 7 571 424 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
   Montag, den 29. Juni 2015, um 14.00 Uhr 
 
   im IFA Hotel Schöneck, 
   Hohe Reuth 5, 08261 Schöneck (Raum Aschberg) stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
     I.    Tagesordnung 
 
 
   1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts 
   sowie des gebilligten Konzernabschlusses (IFRS) und des 
   Konzernlageberichts der GK Software AG für das Geschäftsjahr 2014 
   sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014 sowie 
   des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
   Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB). 
 
   Der Vorstand macht gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) 
   der Hauptversammlung, neben seinem erläuternden Bericht zu den Angaben 
   nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB, die nachfolgenden 
   genannten Vorlagen zugänglich: 
 
     *     den festgestellten Jahresabschluss der GK Software 
           AG zum 31. Dezember 2014, 
 
 
     *     den Lagebericht, 
 
 
     *     den gebilligten Konzernabschluss zum 31. Dezember 
           2014, 
 
 
     *     den Konzernlagebericht, 
 
 
     *     den Bericht des Aufsichtsrats sowie 
 
 
     *     den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des 
           Bilanzgewinns. 
 
 
   Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter 
   http://investor.gk-software.com/ unter dem Menüpunkt Hauptversammlung 
   und in den Geschäftsräumen am Sitz der GK Software AG, Waldstraße 7, 
   08261 Schöneck, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf 
   Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen auf der 
   Hauptversammlung zugänglich sein. 
 
   Zu Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschluss gefasst. Der Aufsichtsrat 
   hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gemäß § 172 AktG am 13. Mai 2015 gebilligt und damit 
   den Jahresabschluss festgestellt. Deshalb ist eine Feststellung des 
   Jahresabschlusses oder eine Billigung des Konzernabschlusses durch die 
   Hauptversammlung nach § 173 AktG nicht erforderlich. Jahresabschluss, 
   Lagebericht, Konzernabschluss, Konzernlagebericht und Bericht des 
   Aufsichtsrats sind vielmehr, ebenso wie der erläuternde Bericht des 
   Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB 
   der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es nach dem 
   Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf. Der Vorstand wird die 
   vorgelegten Unterlagen im Rahmen der Hauptversammlung erläutern. Die 
   Aktionäre haben auf der Hauptversammlung im Rahmen ihres 
   Auskunftsrechts die Gelegenheit, Fragen hierzu zu stellen. Der 
   Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns wird unter 
   Tagesordnungspunkt 2 gefasst. 
 
   2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2014 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn der GK Software AG wie folgt zu verwenden: 
 
   Der Bilanzgewinn in Höhe von Euro 380.950,70 wird auf neue Rechnung 
   vorgetragen. 
 
   3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
 
   Der Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 
   amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
 
   4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats 
 
   Der Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 sowie, für den Fall 
   einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für den verkürzten 
   Abschluss und den Zwischenlagebericht für das erste Halbjahr des 
   Geschäftsjahres 2015 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungs- und 
   Steuerberatungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dresden, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen. 
 
   Für den Fall, dass der verkürzte Abschluss und der Zwischenlagebericht 
   des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des 
   Geschäftsjahres 2015 einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden 
   sollen, schlägt der Aufsichtsrat vor, die Wirtschaftsprüfungs- und 
   Steuerberatungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dresden, zum Abschlussprüfer für 
   diese Durchsicht zu wählen. 
 
   6. Beschlussfassung über die Schaffung eines Bedingten Kapitals und 
   über die Ermächtigung zur Auflage eines Aktienoptionsprogramms 2015 
   unter Ausgabe von Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der GK 
   Software AG an Mitglieder des Vorstands der GK Software AG, an 
   Mitglieder der Geschäftsführungen von Konzerngesellschaften der GK 
   Software AG sowie an ausgewählte Führungskräfte und an sonstige 
   Leistungsträger der GK Software AG und ihrer Konzerngesellschaften 
   sowie über die Änderung der Satzung. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: 
 
     A.    Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 
 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft wird um EUR 75.000,- durch Ausgabe 
   von bis zu Stück 75.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Aktien 
   bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015). Das Bedingte Kapital 2015 
   dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund 
   der Ermächtigung der Hauptversammlung der GK Software AG vom 29. Juni 
   2015 von der GK Software AG im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2015 
   in der Zeit vom 29. Juni 2015 bis zum 28. Juni 2020 an Mitglieder des 
   Vorstands der GK Software AG, an Mitglieder der Geschäftsführungen von 
   Konzerngesellschaften sowie an ausgewählte Führungskräfte und sonstige 
   Leistungsträger der GK Software AG und ihrer Konzerngesellschaften 
   ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit 
   durchgeführt, wie Aktienoptionen ausgegeben werden und die Inhaber 
   dieser Aktienoptionen von ihrem Bezugsrecht auf Aktien der 
   Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung 
   der Bezugsrechte eigene Aktien gewährt. Die Ausgabe der Aktien aus dem 
   Bedingten Kapital 2015 erfolgt zu dem gemäß lit. B. Ziff. (5) zu Punkt 
   6 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 29. Juni 2015 festgelegten 
   Ausübungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres 
   an, für das zum Zeitpunkt der Ausübung des Bezugsrechts noch kein 
   Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
   gefasst worden ist, am Gewinn teil. 
 
     B.    Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen mit 
           Bezugsrecht auf Aktien der GK Software AG 
 
 
   Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 
   28. Juni 2020 nach näherer Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen des 
   Aktienoptionsprogramms 2015 ('AOP 2015') bis zu Stück 75.000 
   Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der GK Software AG mit 
   einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren mit der Maßgabe, dass jede 
   Aktienoption das Recht zum Bezug von einer Aktie der GK Software AG 
   gewährt, auszugeben. Die Aktienoptionen sind ausschließlich zum Bezug 
   durch Mitglieder des Vorstands der GK Software AG, ausgewählte 
   Führungskräfte und sonstige Leistungsträger der GK Software AG sowie 
   zum Bezug durch Geschäftsführungsmitglieder und ausgewählte 
   Führungskräfte sowie sonstige Leistungsträger von Gesellschaften 
   bestimmt, die im Verhältnis zur GK Software AG abhängig verbundene 
   Unternehmen im Sinn von §§ 15, 17 AktG sind (nachfolgend: 
   'Konzerngesellschaften'). Zur Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder 
   des Vorstands der GK Software AG gilt diese Ermächtigung allein für 
   den Aufsichtsrat. Die Aktienoptionen können auch von einem 
   Kreditinstitut übernommen werden mit der Verpflichtung, sie nach 
   Weisung der GK Software AG an Bezugsberechtigte gemäß Ziff. (1) zu 
   übertragen, die allein zur Ausübung der Bezugsrechte berechtigt sind. 
 
   Ein Bezugsrecht der Aktionäre besteht nicht. 
 
   Für die Ausgabe von Aktienoptionen im Rahmen des AOP 2015 gilt: 
 
     (1)   Kreis der Bezugsberechtigten 
 
 
           Im Zuge des AOP 2015 dürfen Aktienoptionen ausschließlich an 
           Mitglieder des Vorstands der GK Software AG, an Mitglieder der 
           Geschäftsführungen von Konzerngesellschaften sowie an 
           ausgewählte Führungskräfte und sonstige Leistungsträger der GK 
           Software AG und ihrer Konzerngesellschaften ausgegeben werden. 
           Der genaue Kreis der Berechtigten und der Umfang der ihnen 
           jeweils zum Bezug anzubietenden Aktienoptionen werden durch 
           den Vorstand der GK Software AG festgelegt. Soweit Mitglieder 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 22, 2015 09:12 ET (13:12 GMT)

des Vorstands der GK Software AG Aktienoptionen erhalten 
           sollen, obliegt diese Festlegung und die Ausgabe der 
           Aktienoptionen ausschließlich dem Aufsichtsrat der GK Software 
           AG. 
 
 
           Es dürfen ausgegeben werden 
 
 
       *     an Mitglieder des Vorstands der GK Software AG 
             insgesamt bis zu Stück 20.000 Aktienoptionen, 
 
 
       *     an Mitglieder von Geschäftsführungen von 
             Konzerngesellschaften, ausgewählte Führungskräfte und 
             sonstige Leistungsträger der GK Software AG sowie 
             ausgewählte Führungskräfte und sonstige Leistungsträger von 
             Konzerngesellschaften insgesamt bis zu Stück 55.000 
             Aktienoptionen. 
 
 
 
           Sollten einzelne Personen mehreren der vorgenannten Gruppen 
           zuzuordnen sein, hat der Vorstand und soweit Mitglieder des 
           Vorstands der GK Software AG Aktienoptionen erhalten sollen, 
           der Aufsichtsrat, dafür zu sorgen, dass diese Personen nur 
           aufgrund der Zugehörigkeit zu einer der vier Gruppen 
           Aktienoptionen zum Bezug angeboten bekommen. 
 
 
     (2)   Bezugsrecht 
 
 
           Die Aktienoptionen gewähren dem Inhaber das Recht zum Bezug 
           von auf den Inhaber lautenden stimmberechtigten Stückaktien 
           der GK Software AG. Dabei gewährt jede Aktienoption das Recht 
           auf den Bezug von je einer Aktie der GK Software AG gegen 
           Zahlung des Ausübungspreises nach Ziff. (5). Die neuen Aktien 
           nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an am Gewinn teil, für 
           das zum Zeitpunkt der Ausübung des Bezugsrechts noch kein 
           Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns gefasst worden ist. Die Optionsbedingungen 
           können vorsehen, dass die Gesellschaft dem Bezugsberechtigten 
           in Erfüllung des Bezugsrechts wahlweise anstelle von neuen 
           Aktien unter Inanspruchnahme des Bedingten Kapitals 2015 auch 
           eigene Aktien gewähren kann; soweit über die Gewährung eigener 
           Aktien an Bezugsberechtigte entschieden werden soll, die 
           Mitglied des Vorstands der GK Software AG sind, obliegt die 
           Entscheidung hierüber allein dem Aufsichtsrat. Soweit die 
           Gesellschaft von dem Recht zur Gewährung eigener Aktien an 
           Bezugsberechtigte Gebrauch macht, darf das Bedingte Kapital 
           2015 in diesem Umfang nicht mehr in Anspruch genommen werden. 
 
 
     (3)   Erwerbszeiträume 
 
 
           Die Ausgabe soll in nicht weniger als drei Jahrestranchen 
           erfolgen mit der Maßgabe, dass keine Tranche mehr als 50% des 
           Gesamtvolumens umfasst. Die Ausgabe von Aktienoptionen ist 
           ausgeschlossen jeweils in der Zeit zwischen dem Zehnten des 
           letzten Monats eines jeden Quartals und dem Tag der 
           nachfolgenden Bekanntgabe der jeweiligen vorläufigen 
           Quartalsergebnisse (je einschließlich) sowie in der Zeit 
           zwischen dem 10. März eines jeden Jahres und dem Tag der 
           ordentlichen Hauptversammlung der GK Software AG (je 
           einschließlich). Tag der Ausgabe ist der Tag der Annahme der 
           Zeichnungserklärung des Berechtigten durch die GK Software AG 
           oder durch das von ihr für die Abwicklung eingeschaltete 
           Kreditinstitut. 
 
 
     (4)   Wartezeit, Ausübungszeiträume und Optionslaufzeit 
 
 
           Die Bezugsrechte aus den Aktienoptionen können erstmals nach 
           Ablauf einer Wartezeit ausgeübt werden. Die Wartezeit beträgt 
           mindestens vier Jahre. Sie beginnt am Tag nach Ausgabe der 
           jeweiligen Aktienoptionen (Tag der Annahme der 
           Zeichnungserklärung des Berechtigten durch die GK Software AG 
           oder durch das von ihr für die Abwicklung eingeschaltete 
           Kreditinstitut). Die Ausübung der Bezugsrechte ist 
           ausgeschlossen jeweils in der Zeit zwischen dem Zehnten des 
           letzten Monats eines jeden Quartals und dem Tag der 
           nachfolgenden Bekanntgabe der jeweiligen vorläufigen 
           Quartalsergebnisse (je einschließlich) sowie in der Zeit 
           zwischen dem 10. März eines jeden Jahres und dem Tag der 
           ordentlichen Hauptversammlung der GK Software AG (je 
           einschließlich). Die Ausübung der Bezugsrechte ist innerhalb 
           von fünf Jahren, beginnend mit dem Tag der Ausgabe der 
           Aktienoption, möglich. 
 
 
           Die teilweise Ausübung von Aktienoptionen in einem 
           Ausübungsfenster ist zulässig. 
 
 
     (5)   Ausübungspreis 
 
 
           Der Ausübungspreis für eine Aktie der GK Software AG 
           entspricht 100% des Basispreises. Basispreis ist das 
           arithmetische Mittel der Schlussauktionspreise der GK 
           Software-Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren 
           Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den 
           letzten fünf Börsentagen vor Ausgabe der jeweiligen 
           Aktienoption (Tag der Annahme der Zeichnungserklärung des 
           Berechtigten durch die GK Software AG oder durch das von ihr 
           für die Abwicklung eingeschaltete Kreditinstitut), ermittelt 
           auf der Basis des arithmetischen Mittels der 
           Schlussauktionspreise der GK Software-Aktie im Xetra-Handel 
           (oder eines vergleichbaren Nachfolgesystems). 
 
 
           Die Optionsbedingungen können für den Fall, dass während der 
           Laufzeit der Aktienoptionen unter Einräumung eines 
           Bezugsrechts an die Aktionäre das Grundkapital der GK Software 
           AG durch Ausgabe neuer Aktien erhöht wird oder eigene Aktien 
           abgegeben werden oder Schuldverschreibungen mit Wandlungs- 
           oder Optionsrechten auf Aktien der GK Software AG begeben 
           werden, eine Ermäßigung des Ausübungspreises in dem Verhältnis 
           vorsehen, in dem der Durchschnittskurs des den Aktionären 
           zustehenden Bezugsrechts an allen Handelstagen an der 
           Frankfurter Wertpapierbörse zu dem Schlussauktionspreis der GK 
           Software-Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren 
           Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse am letzten 
           Börsentag vor Bezugsrechtsabschlag steht. Die Anpassung 
           entfällt, wenn den Inhabern der Aktienoptionen ein Bezugsrecht 
           eingeräumt wird, welches dem Bezugsrecht der Aktionäre 
           entspricht. 
 
 
           Die Optionsbedingungen können ferner eine Anpassung für den 
           Fall von Kapitalmaßnahmen (Aktienzusammenlegung oder -split, 
           Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, Kapitalherabsetzung) 
           während der Laufzeit der Bezugsrechte vorsehen. 
 
 
           Mindestausübungspreis ist jedoch in jedem Fall der geringste 
           Ausgabebetrag im Sinn von § 9 Abs. 1 AktG. 
 
 
     (6)   Erfolgsziel 
 
 
           Aus den Aktienoptionen können Bezugsrechte nur ausgeübt 
           werden, wenn der Kurs der GK Software-Aktie an der Frankfurter 
           Wertpapierbörse an den letzten zehn Handelstagen vor dem Tag 
           der Ausübung des Bezugsrechts aus der Aktienoption den 
           Basispreis nach Ziff. (5) um mindestens 25 % übersteigt. 
 
 
           Soweit das Erfolgsziel für die Ausübung der Aktienoptionen in 
           einem Ausübungsfenster nicht erfüllt ist, können die 
           Aktienoptionen, für die die jeweilige Wartefrist abgelaufen 
           ist, in einem der nachfolgenden Ausübungsfenster ausgeübt 
           werden, wenn das Erfolgsziel an einem der nachfolgenden 
           Ausübungsfenster erfüllt ist. Aktienoptionen, für die die 
           Wartefrist erfüllt ist und die trotz Erreichens des 
           Erfolgsziels in dem Ausübungsfenster nicht ausgeübt wurden, 
           können in einem späteren Ausübungsfenster ausgeübt werden, 
           auch wenn das Erfolgsziel zu Beginn dieses späteren 
           Ausübungsfensters nicht mehr erfüllt ist. 
 
 
     (7)   Nichtübertragbarkeit 
 
 
           Die Aktienoptionen sind nicht übertragbar. Das Bezugsrecht aus 
           ihnen darf nur ausgeübt werden, solange der Inhaber der 
           Aktienoptionen in einem ungekündigten Anstellungsverhältnis 
           mit der GK Software AG oder einer Konzerngesellschaft steht. 
           Abweichend hiervon können Bezugsrechte, für die im Zeitpunkt 
           des Zugangs der Kündigungserklärung oder - in Fällen der nicht 
           kündigungsbedingten Beendigung des Anstellungsverhältnisses - 
           im Zeitpunkt der Beendigung des Anstellungsverhältnisses die 
           Wartezeit nach Ziff. (4) bereits abgelaufen ist, von dem 
           Inhaber unter Berücksichtigung der für eine Ausübung nach 
           Ziff. (4) gesperrten Zeiträume noch binnen einer Nachlauffrist 
           von drei Monaten nach dem Tag des Zugangs der 
           Kündigungserklärung oder der Beendigung des 
           Anstellungsvertrages ausgeübt werden. Diese Bezugsrechte 
           erlöschen mit Ablauf der Nachlauffrist, sofern sie nicht bis 
           zu diesem Zeitpunkt ausgeübt worden sind. Bezugsrechte, für 
           die im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung oder - in 

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May 22, 2015 09:12 ET (13:12 GMT)

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