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DGAP-HV: euromicron Aktiengesellschaft -3-

DJ DGAP-HV: euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.07.2015 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
08.06.2015 15:16 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   euromicron Aktiengesellschaft 
   communication & control technology 
 
   Frankfurt am Main 
 
   WKN A1K030 
   ISIN DE000A1K0300 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015 
 
   Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur diesjährigen ordentlichen 
   Hauptversammlung der euromicron Aktiengesellschaft communication & 
   control technology ein. 
 
   Sie findet am 
 
   Donnerstag, den 16. Juli 2015, um 10:30 Uhr, 
   im Auditorium der Commerzbank AG, 
   Eingang: Große Gallusstraße 19, 60311 Frankfurt am Main, 
 
   statt. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 
           31. Dezember 2014, des Lageberichts, des Berichts des 
           Aufsichtsrats, des gebilligten Konzernabschlusses und des 
           Konzernlageberichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2014, sowie 
           des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 
           289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 HGB 
 
 
           Diese Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der euromicron 
           Aktiengesellschaft communication & control technology 
           (nachfolgend auch 'euromicron AG' genannt), Zum Laurenburger 
           Hof 76, 60594 Frankfurt am Main, aus und können dort und im 
           Internet unter www.euromicron.de (im Bereich: Investor 
           Relations/Hauptversammlung) eingesehen werden. Sie werden den 
           Aktionären auf Anfrage kostenlos zugesandt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Beschlussfassung 
           über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
           Geschäftsjahr 2014 zu vertagen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum 
           Abschlussprüfer für die Gesellschaft und den Konzern für das 
           Geschäftsjahr 2015 sowie die prüferische Durchsicht 
           unterjähriger Finanzberichte, sofern diese erfolgt, zu wählen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Zustimmung zur 
           Verschmelzung der euromicron international services GmbH auf 
           die euromicron AG 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
           Verschmelzungsvertrag zwischen der euromicron international 
           services GmbH - ein Unternehmen der euromicron Gruppe - 
           eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am 
           Main unter HRB 84373 (nachfolgend auch 'euromicron 
           international services GmbH' genannt) als übertragendem 
           Rechtsträger und der euromicron AG als übernehmendem 
           Rechtsträger in der Fassung des vorliegenden Entwurfs 
           zuzustimmen. 
 
 
           Die euromicron AG beabsichtigt, ihre 100-prozentige 
           Tochtergesellschaft, die euromicron international services 
           GmbH auf sich selbst zu verschmelzen, da die Fortführung einer 
           eigenen konzerninternen Servicegesellschaft aus 
           wirtschaftlichen und steuerlichen Gründen nicht mehr notwendig 
           ist. 
 
 
           Die Rechtswirkungen der Verschmelzung treten erst nach 
           Unterzeichnung des Vertrages und mit Eintragung der 
           Verschmelzung in das Register des Sitzes der euromicron AG als 
           übernehmendem Rechtsträger ein. 
 
 
           Mit Wirksamkeit der Verschmelzung erlischt der Beherrschungs- 
           und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron AG als 
           Organträgerin und der euromicron international services GmbH 
           als Organgesellschaft. Daher soll im Verschmelzungsvertrag 
           vereinbart werden, dass die Eintragung der Verschmelzung von 
           einer verbindlichen Auskunft des zuständigen Finanzamts 
           abhängig gemacht wird, die bestätigt, dass die steuerliche 
           Anerkennung der Organschaft für die Vergangenheit wegen der 
           Verschmelzung und der durch sie bedingten Beendigung des 
           Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vor Ablauf der 
           vereinbarten Mindestlaufzeit von fünf Jahren nicht gefährdet 
           ist. 
 
 
           Voraussetzung der Handelsregistereintragung und damit 
           Voraussetzung für die Wirksamkeit der Verschmelzung ist gemäß 
           § 13 Abs. 1 Umwandlungsgesetz (UmwG) grundsätzlich die 
           Zustimmung der Hauptversammlung der euromicron AG zu dem 
           Verschmelzungsvertrag. Da das vollständige Stammkapital der 
           übertragenden Gesellschaft in der Hand der euromicron AG als 
           übernehmende Gesellschaft liegt, wäre die Zustimmung der 
           Hauptversammlung zu dieser Konzernverschmelzung im Sinne des § 
           62 Abs. 1 UmwG zwar nur im Falle eines Antrags der Aktionäre 
           nach § 62 Abs. 2 UmwG erforderlich. Eine Abwicklung der 
           Verschmelzung ohne Zustimmung der Hauptversammlung führte 
           jedoch im vorliegenden Fall zu keiner Beschleunigung des 
           Verschmelzungsvorgangs, weshalb sich die Gesellschaft dazu 
           entschieden hat, den Vertrag der Hauptversammlung am 16. Juli 
           2015 zur Zustimmung vorzulegen. 
 
 
           Die Zustimmung der Gesellschafterversammlung der euromicron 
           international services GmbH sowie die Erstellung eines 
           Verschmelzungsberichts sind nicht erforderlich, da sich alle 
           Anteile an der übertragenden Gesellschaft euromicron 
           international Services GmbH in der Hand des übernehmenden 
           Rechtsträgers euromicron AG befinden. 
 
 
           Der wesentliche Inhalt des Verschmelzungsvertrags zwischen der 
           euromicron AG und der euromicron international services GmbH 
           ist nachfolgend zusammengefasst. 
 
 
           Der Entwurf des Verschmelzungsvertrags hat im Wesentlichen 
           folgenden Inhalt: 
 
 
       -     In der Präambel sind die Absicht der 
             Verschmelzung und die Stellung der euromicron AG als 
             alleinige Gesellschafterin der übertragenden Gesellschaft 
             dargestellt. 
 
 
       -     § 1 beschreibt in Absatz 1 die Verschmelzung 
             durch Aufnahme, regelt in Absatz 2 die Zugrundelegung der 
             Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers (zum 31. 
             Dezember 2014) und in Absatz 3 den Verschmelzungsstichtag im 
             Innenverhältnis (1. Januar 2015, 0:00 Uhr), ab dem alle 
             Handlungen und Geschäfte des übertragenden Rechtsträgers als 
             für Rechnung des übernehmenden Rechtsträgers abgeschlossen 
             und geführt gelten. 
 
 
       -     In § 2 wird in Absatz 1 das Ausscheiden einer 
             Kapitalerhöhung festgehalten und in Absatz 2 klargestellt, 
             dass aufgrund des Beteiligungsverhältnisses kein 
             Verschmelzungsbericht, keine Verschmelzungsprüfung und kein 
             Prüfungsbericht erforderlich sind. 
 
 
       -     § 3 enthält die gesetzlich vorgesehenen 
             Pflichtangaben zur Gewährung von Rechten nach § 5 Abs. 1 Nr. 
             7 UmwG. Es werden keine Rechte oder besonderen Vorteile 
             gewährt. 
 
 
       -     § 4 enthält die gesetzlich vorgeschriebenen 
             Angaben zu den Folgen der Verschmelzung für die Arbeitnehmer 
             und ihre Vertretungen. Die Verschmelzung hat keine 
             Auswirkungen auf die Arbeitsverhältnisse bei der euromicron 
             AG (Absatz 1). Absatz 2 erläutert, dass die Verschmelzung 
             für die Arbeitnehmer der euromicron international services 
             GmbH zu einem Betriebsübergang nach § 324 UmwG i.V.m. § 613a 
             BGB führt. Die euromicron AG tritt daher mit Wirksamwerden 
             der Verschmelzung mit allen Rechten und Pflichten in die 
             bestehenden Arbeitsverhältnisse der euromicron international 
             services GmbH ein. Die Arbeitnehmer werden über die 
             Verschmelzung und die damit verbundenen Folgen gemäß § 324 
             UmwG i.V.m. § 613a BGB unterrichtet. Ein Widerspruchsrecht 
             der Arbeitnehmer gegen den Übergang ihres 
             Arbeitsverhältnisses besteht nicht, da der bisherige 
             Arbeitgeber als übertragender Rechtsträger mit dem 
             Wirksamwerden der Verschmelzung erlischt. Sind die 
             Mitarbeiter mit dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses 
             nicht einverstanden, können sie ihren Arbeitsvertrag mit dem 
             Wirksamwerden der Verschmelzung nach § 626 BGB fristlos 
             kündigen. Maßnahmen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 UmwG sind 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 08, 2015 09:16 ET (13:16 GMT)

DJ DGAP-HV: euromicron Aktiengesellschaft -2-

nicht vorgesehen. Absatz 3 stellt klar, dass bei der 
             euromicron international services GmbH kein Betriebsrat 
             besteht und Absatz 4 erläutert, dass bei der euromicron AG 
             kein Betriebsrat besteht. Absatz 5 weist ergänzend auf den 
             Konzernbetriebsrat des euromicron Konzerns hin. 
 
 
       -     § 5 erläutert in Absatz 1, dass der 
             Verschmelzungsvertrag mit Zustimmung der Hauptversammlung 
             des übernehmenden Rechtsträgers und der Eintragung in das 
             Handelsregister desselben wirksam wird. 
             Absatz 2 regelt, dass die Vertretungsorgane der beteiligten 
             Rechtsträger angewiesen werden, die Verschmelzung erst dann 
             zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, wenn das 
             zuständige Finanzamt in einer verbindlichen Auskunft 
             bestätigt hat, dass die steuerliche Anerkennung der 
             Organschaft zwischen dem übertragenden Rechtsträger und dem 
             übernehmenden Rechtsträger für die Vergangenheit wegen der 
             Verschmelzung und der durch sie bedingten Beendigung des 
             Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vor Ablauf der 
             vereinbarten Mindestlaufzeit von fünf Jahren nicht gefährdet 
             ist. 
 
 
       -     § 6 hält fest, dass der übertragende Rechtsträger 
             nicht an einer anderen Gesellschaft mit beschränkter Haftung 
             beteiligt ist und keinen Grundbesitz hat. 
 
 
       -     § 7 enthält eine salvatorische Klausel. 
 
 
 
           Folgende Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der 
           euromicron AG, Zum Laurenburger Hof 76, 60594 Frankfurt am 
           Main, aus und können dort und im Internet unter 
           www.euromicron.de (im Bereich: Investor 
           Relations/Hauptversammlung) eingesehen werden: 
 
 
       -     Entwurf des Verschmelzungsvertrags zwischen der 
             euromicron AG als übernehmendem Rechtsträger und der 
             euromicron international services GmbH als übertragendem 
             Rechtsträger; 
 
 
       -     Jahresabschlüsse und Lageberichte der euromicron 
             AG für die letzten drei Geschäftsjahre 2012, 2013, 2014; 
 
 
       -     Jahresabschlüsse der euromicron international 
             services GmbH für die letzten drei Geschäftsjahre 2012, 
             2013, 2014. 
 
 
 
           Die Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage kostenlos 
           zugesandt. 
 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das 
   Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 7.176.398 auf den Namen 
   lautende nennbetragslose Stückaktien, von denen jede Aktie eine Stimme 
   gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 
   7.176.398. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 
 
   Teilnahmebedingungen 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind gemäß § 15 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im 
   Aktienregister eingetragen sind und sich bei der Gesellschaft unter 
   der nachstehend genannten Adresse in Textform anmelden: 
 
           euromicron AG 
           c/o Computershare Operations Center 
           80249 München 
           Telefax: +49 89 30903-74675 
           E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
 
   Die Anmeldung muss bei der Gesellschaft spätestens bis 
 
   09. Juli 2015, 24:00 Uhr, 
 
   eingehen. Die Anmeldung kann in deutscher oder englischer Sprache 
   abgefasst sein. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als 
   Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für 
   das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Aktionär zustehenden 
   Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am 
   Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen 
   Gründen werden allerdings im Zeitraum vom 10. Juli 2015, 0:00 Uhr, bis 
   zum Schluss der Hauptversammlung keine Umschreibungen im 
   Aktienregister vorgenommen. Deshalb entspricht der Eintragungsstand 
   des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand am Ende des 
   Anmeldeschlusstages. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag 
   (sogenannter Technical Record Date) ist daher der 09. Juli 2015, 24:00 
   Uhr. 
 
   Die Anmeldung zur Hauptversammlung bedeutet keine Sperre für die 
   Veräußerung von oder die Verfügung über die Aktien. Aktionäre können 
   daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung zur 
   Hauptversammlung weiter frei verfügen. Auch im Fall der vollständigen 
   oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach der Anmeldung zur 
   Hauptversammlung ist für die Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung der Stimmrechte ausschließlich der 
   Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung 
   maßgeblich. Da im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur gilt, 
   wer als solcher am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister 
   eingetragen ist, können Erwerber von Aktien, deren 
   Umschreibungsanträge nach dem Technical Record Date bei der 
   Gesellschaft eingehen, Teilnahme-, Stimmrechte und sonstige Rechte aus 
   diesen Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit vom 
   Veräußerer bevollmächtigen. 
 
   Mit der Anmeldung kann der Aktionär eine Eintrittskarte zur 
   Hauptversammlung anfordern. Anders als die Anmeldung zur 
   Hauptversammlung ist die Eintrittskarte nicht Teilnahmevoraussetzung, 
   sondern dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs an den 
   Einlasskontrollen für den Zugang zur Hauptversammlung. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl 
 
   Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter können ihre Stimmen auch abgeben, 
   ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl). 
 
   Für die Stimmabgabe per Briefwahl gelten die gleichen 
   Teilnahmevoraussetzungen wie für die persönliche Teilnahme an der 
   Hauptversammlung. 
 
   Briefwahlstimmen können der Gesellschaft bis zum 15. Juli 2015, 12:00 
   Uhr (eingehend), unter der folgenden Anschrift übermittelt werden: 
 
           euromicron AG 
           c/o Computershare Operations Center 
           80249 München, oder 
           Telefax: +49 89 30903-74675, oder 
           E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
 
   Für die Stimmabgabe per Briefwahl kann das Formular verwendet werden, 
   welches den Aktionären zusammen mit den Anmeldeunterlagen zur 
   Hauptversammlung übersandt wird. Darüber hinaus kann ein Formular auch 
   im Internet unter www.euromicron.de (im Bereich: Investor 
   Relations/Hauptversammlung) abgerufen oder bei der Gesellschaft 
   kostenlos angefordert werden. Das Verlangen ist zu richten an: 
 
           euromicron AG 
           Investor Relations 
           Zum Laurenburger Hof 76 
           60594 Frankfurt am Main, oder 
           Telefax: +49 69 631583-17, oder 
           E-Mail: euromicron-HV2015@computershare.de 
 
 
   Briefwahlstimmen sind auf dem jeweiligen Übermittlungsweg noch bis zu 
   dem Zeitpunkt, bis zu dem sie dort erteilt werden können, widerruflich 
   (bzw. abänderbar). Darüber hinaus gilt auch die persönliche Teilnahme 
   an der Hauptversammlung als Widerruf der bereits abgegebenen 
   Briefwahlstimmen. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können 
   oder wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender 
   Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein 
   Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. 
 
     a)    Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
           Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
           bedürfen der Textform. Ein Formular, von dem bei der 
           Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, wird den 
           Aktionären zusammen mit den Anmeldeunterlagen zur 
           Hauptversammlung nebst weiteren Informationen zur 
           Vollmachtserteilung übermittelt. Darüber hinaus kann ein 
           Formular auch im Internet unter www.euromicron.de (im Bereich: 
           Investor Relations/Hauptversammlung) abgerufen oder bei der 
           Gesellschaft kostenlos angefordert werden. Das Verlangen ist 
           zu richten an: 
 
 
             euromicron AG 
             Investor Relations 
             Zum Laurenburger Hof 76 
             60594 Frankfurt am Main, oder 
             Telefax: +49 69 631583-17, oder 
             E-Mail: euromicron-HV2015@computershare.de 
 
 
 
           Diese Adresse (einschließlich Telefax-Nummer und 
           E-Mail-Adresse) steht von der Einberufung der Hauptversammlung 
           an auch für die Vollmachtserteilung gegenüber der 
           Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber 
           dem Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und den 
           Widerruf von Vollmachten zur Verfügung. 
 
 
     b)    Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
           oder ein anderer der in § 135 AktG diesen gleichgestellter 
           Rechtsträger bevollmächtigt werden soll, bedarf - in Ausnahme 
           von vorstehend in Buchstabe a) dargestelltem Grundsatz - die 
           Vollmacht weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 08, 2015 09:16 ET (13:16 GMT)

Gesellschaft einer bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf 
           hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, 
           Aktionärsvereinigungen oder die diesen in § 135 AktG 
           gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden 
           sollen, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht 
           verlangen, weil sie nach § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar 
           festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine 
           Aktionärsvereinigung oder einen anderen der in § 135 AktG 
           diesen gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten, 
           sollten sich deshalb mit diesen über ein mögliches 
           Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen. Ein Verstoß gegen 
           die in diesem Abschnitt b) genannten und bestimmte weitere in 
           § 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung 
           eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder eines 
           anderen der in § 135 AktG diesen gleichgestellten Rechtsträger 
           beeinträchtigt allerdings gem. § 135 Abs. 7 AktG die 
           Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht. 
 
 
     c)    Wir bieten unseren Aktionären zusätzlich an, sich 
           durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
           Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. 
           Den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern müssen dazu 
           Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts 
           erteilt werden. Die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter 
           üben das Stimmrecht ausschließlich auf Grundlage der vom 
           Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne Weisungserteilung sind 
           die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter nicht zur 
           Stimmabgabe für einen Aktionär berechtigt. 
 
 
           Die Erteilung der Vollmacht an von der Gesellschaft benannte 
           Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die Erteilung von 
           Weisungen bedürfen der Textform. Die Aktionäre, die den von 
           der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen 
           Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht nebst Weisungen erteilen 
           wollen, können das Formular verwenden, welches sie zusammen 
           mit den Anmeldeunterlagen nebst weiteren Informationen zur 
           Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten. Darüber hinaus 
           kann ein Formular auch im Internet unter www.euromicron.de (im 
           Bereich: Investor Relations/Hauptversammlung) abgerufen oder 
           bei der Gesellschaft kostenlos angefordert werden. Das 
           Verlangen ist zu richten an: 
 
 
             euromicron AG 
             Investor Relations 
             Zum Laurenburger Hof 76 
             60594 Frankfurt am Main, oder 
             Telefax: +49 69 631583-17, oder 
             E-Mail: euromicron-HV2015@computershare.de 
 
 
 
           Die Vollmacht nebst Weisungen an die von der Gesellschaft 
           benannten Stimmrechtsvertreter ist bis zum 15. Juli 2015, 
           12:00 Uhr (eingehend) an folgende Anschrift zu senden: 
 
 
             euromicron AG 
             c/o Computershare Operations Center 
             80249 München, oder 
             Telefax: +49 89 30903-74675, oder 
             E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
 
 
           Auch im Fall einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft 
           benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ist eine 
           fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen 
           erforderlich. 
 
 
   Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 
   AktG 
 
     a)    Tagesordnungsergänzungsverlangen 
 
 
           Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile 
           zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den 
           anteiligen Betrag von Euro 500.000,00 erreichen, verlangen, 
           dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
           bekanntgemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich oder in 
           elektronischer Form (§ 126a BGB) an den Vorstand der 
           Gesellschaft zu richten und muss bei der Gesellschaft 
           spätestens am 15. Juni 2015, 24:00 Uhr, eingehen. Wir bitten, 
           derartige Verlangen an folgende Adresse zu übersenden: 
 
 
             euromicron AG 
             Der Vorstand 
             Zum Laurenburger Hof 76 
             60594 Frankfurt am Main, oder 
             E-Mail: IR-PR@euromicron.de 
 
 
 
           Rechtzeitig eingehende Ergänzungsanträge werden wir 
           bekanntmachen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen 
           genügen. 
 
 
     b)    Gegenanträge und Wahlvorschläge 
 
 
           Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär der Gesellschaft 
           einen Gegenantrag zu einem Vorschlag von Vorstand und 
           Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung 
           übersenden. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von § 126 
           Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft 
           zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der 
           nachfolgend angegebenen Adresse spätestens am 1. Juli 2015, 
           24:00 Uhr, eingeht. 
 
 
           Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 
           AktG der Gesellschaft einen Wahlvorschlag übermitteln. Ein 
           Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 
           und 2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich 
           zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend 
           angegebenen Adresse spätestens am 1. Juli 2015, 24:00 Uhr, 
           eingeht. 
 
 
           Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder 
           Wahlvorschläge im Internet unter www.euromicron.de (im 
           Bereich: Investor Relations/Hauptversammlung) zugänglich 
           machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. 
           Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls 
           unter der genannten Internetadresse zugänglich machen. 
 
 
           Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind 
           ausschließlich zu richten an: 
 
 
             euromicron AG 
             Investor Relations 
             Zum Laurenburger Hof 76 
             60594 Frankfurt am Main, oder 
             Telefax: +49 69 631583-17, oder 
             E-Mail: IR-PR@euromicron.de 
 
 
 
     c)    Auskunftsrecht 
 
 
           Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in 
           der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
           Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur 
           sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung 
           erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf 
           die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
           Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Das 
           Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden, 
           ohne dass es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen 
           Mitteilung bedürfte. 
 
 
     d)    Nähere Erläuterungen auf der Internetseite 
 
 
           Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der 
           Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 
           AktG stehen den Aktionären auf der Internetseite der 
           Gesellschaft unter www.euromicron.de (im Bereich: Investor 
           Relations/Hauptversammlung) zur Verfügung. 
 
 
   Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und die dort nach § 
   124a AktG zugänglichen Informationen 
 
   Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich 
   auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.euromicron.de (im 
   Bereich: Investor Relations/Hauptversammlung). 
 
   Frankfurt am Main, im Mai 2015 
 
   euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology 
   mit Sitz in Frankfurt am Main 
 
   - Der Vorstand - 
 
 
 
 
 
08.06.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology 
              Zum Laurenburger Hof 76 
              60594 Frankfurt / Main 
              Deutschland 
E-Mail:       IR-PR@euromicron.de 
Internet:     http://www.euromicron.de/ 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

June 08, 2015 09:16 ET (13:16 GMT)

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