DJ DGAP-HV: euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.07.2015 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
08.06.2015 15:16
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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euromicron Aktiengesellschaft
communication & control technology
Frankfurt am Main
WKN A1K030
ISIN DE000A1K0300
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur diesjährigen ordentlichen
Hauptversammlung der euromicron Aktiengesellschaft communication &
control technology ein.
Sie findet am
Donnerstag, den 16. Juli 2015, um 10:30 Uhr,
im Auditorium der Commerzbank AG,
Eingang: Große Gallusstraße 19, 60311 Frankfurt am Main,
statt.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2014, des Lageberichts, des Berichts des
Aufsichtsrats, des gebilligten Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2014, sowie
des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §
289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 HGB
Diese Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der euromicron
Aktiengesellschaft communication & control technology
(nachfolgend auch 'euromicron AG' genannt), Zum Laurenburger
Hof 76, 60594 Frankfurt am Main, aus und können dort und im
Internet unter www.euromicron.de (im Bereich: Investor
Relations/Hauptversammlung) eingesehen werden. Sie werden den
Aktionären auf Anfrage kostenlos zugesandt.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Beschlussfassung
über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2014 zu vertagen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu
erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum
Abschlussprüfer für die Gesellschaft und den Konzern für das
Geschäftsjahr 2015 sowie die prüferische Durchsicht
unterjähriger Finanzberichte, sofern diese erfolgt, zu wählen.
5. Beschlussfassung über die Zustimmung zur
Verschmelzung der euromicron international services GmbH auf
die euromicron AG
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Verschmelzungsvertrag zwischen der euromicron international
services GmbH - ein Unternehmen der euromicron Gruppe -
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am
Main unter HRB 84373 (nachfolgend auch 'euromicron
international services GmbH' genannt) als übertragendem
Rechtsträger und der euromicron AG als übernehmendem
Rechtsträger in der Fassung des vorliegenden Entwurfs
zuzustimmen.
Die euromicron AG beabsichtigt, ihre 100-prozentige
Tochtergesellschaft, die euromicron international services
GmbH auf sich selbst zu verschmelzen, da die Fortführung einer
eigenen konzerninternen Servicegesellschaft aus
wirtschaftlichen und steuerlichen Gründen nicht mehr notwendig
ist.
Die Rechtswirkungen der Verschmelzung treten erst nach
Unterzeichnung des Vertrages und mit Eintragung der
Verschmelzung in das Register des Sitzes der euromicron AG als
übernehmendem Rechtsträger ein.
Mit Wirksamkeit der Verschmelzung erlischt der Beherrschungs-
und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron AG als
Organträgerin und der euromicron international services GmbH
als Organgesellschaft. Daher soll im Verschmelzungsvertrag
vereinbart werden, dass die Eintragung der Verschmelzung von
einer verbindlichen Auskunft des zuständigen Finanzamts
abhängig gemacht wird, die bestätigt, dass die steuerliche
Anerkennung der Organschaft für die Vergangenheit wegen der
Verschmelzung und der durch sie bedingten Beendigung des
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vor Ablauf der
vereinbarten Mindestlaufzeit von fünf Jahren nicht gefährdet
ist.
Voraussetzung der Handelsregistereintragung und damit
Voraussetzung für die Wirksamkeit der Verschmelzung ist gemäß
§ 13 Abs. 1 Umwandlungsgesetz (UmwG) grundsätzlich die
Zustimmung der Hauptversammlung der euromicron AG zu dem
Verschmelzungsvertrag. Da das vollständige Stammkapital der
übertragenden Gesellschaft in der Hand der euromicron AG als
übernehmende Gesellschaft liegt, wäre die Zustimmung der
Hauptversammlung zu dieser Konzernverschmelzung im Sinne des §
62 Abs. 1 UmwG zwar nur im Falle eines Antrags der Aktionäre
nach § 62 Abs. 2 UmwG erforderlich. Eine Abwicklung der
Verschmelzung ohne Zustimmung der Hauptversammlung führte
jedoch im vorliegenden Fall zu keiner Beschleunigung des
Verschmelzungsvorgangs, weshalb sich die Gesellschaft dazu
entschieden hat, den Vertrag der Hauptversammlung am 16. Juli
2015 zur Zustimmung vorzulegen.
Die Zustimmung der Gesellschafterversammlung der euromicron
international services GmbH sowie die Erstellung eines
Verschmelzungsberichts sind nicht erforderlich, da sich alle
Anteile an der übertragenden Gesellschaft euromicron
international Services GmbH in der Hand des übernehmenden
Rechtsträgers euromicron AG befinden.
Der wesentliche Inhalt des Verschmelzungsvertrags zwischen der
euromicron AG und der euromicron international services GmbH
ist nachfolgend zusammengefasst.
Der Entwurf des Verschmelzungsvertrags hat im Wesentlichen
folgenden Inhalt:
- In der Präambel sind die Absicht der
Verschmelzung und die Stellung der euromicron AG als
alleinige Gesellschafterin der übertragenden Gesellschaft
dargestellt.
- § 1 beschreibt in Absatz 1 die Verschmelzung
durch Aufnahme, regelt in Absatz 2 die Zugrundelegung der
Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers (zum 31.
Dezember 2014) und in Absatz 3 den Verschmelzungsstichtag im
Innenverhältnis (1. Januar 2015, 0:00 Uhr), ab dem alle
Handlungen und Geschäfte des übertragenden Rechtsträgers als
für Rechnung des übernehmenden Rechtsträgers abgeschlossen
und geführt gelten.
- In § 2 wird in Absatz 1 das Ausscheiden einer
Kapitalerhöhung festgehalten und in Absatz 2 klargestellt,
dass aufgrund des Beteiligungsverhältnisses kein
Verschmelzungsbericht, keine Verschmelzungsprüfung und kein
Prüfungsbericht erforderlich sind.
- § 3 enthält die gesetzlich vorgesehenen
Pflichtangaben zur Gewährung von Rechten nach § 5 Abs. 1 Nr.
7 UmwG. Es werden keine Rechte oder besonderen Vorteile
gewährt.
- § 4 enthält die gesetzlich vorgeschriebenen
Angaben zu den Folgen der Verschmelzung für die Arbeitnehmer
und ihre Vertretungen. Die Verschmelzung hat keine
Auswirkungen auf die Arbeitsverhältnisse bei der euromicron
AG (Absatz 1). Absatz 2 erläutert, dass die Verschmelzung
für die Arbeitnehmer der euromicron international services
GmbH zu einem Betriebsübergang nach § 324 UmwG i.V.m. § 613a
BGB führt. Die euromicron AG tritt daher mit Wirksamwerden
der Verschmelzung mit allen Rechten und Pflichten in die
bestehenden Arbeitsverhältnisse der euromicron international
services GmbH ein. Die Arbeitnehmer werden über die
Verschmelzung und die damit verbundenen Folgen gemäß § 324
UmwG i.V.m. § 613a BGB unterrichtet. Ein Widerspruchsrecht
der Arbeitnehmer gegen den Übergang ihres
Arbeitsverhältnisses besteht nicht, da der bisherige
Arbeitgeber als übertragender Rechtsträger mit dem
Wirksamwerden der Verschmelzung erlischt. Sind die
Mitarbeiter mit dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses
nicht einverstanden, können sie ihren Arbeitsvertrag mit dem
Wirksamwerden der Verschmelzung nach § 626 BGB fristlos
kündigen. Maßnahmen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 UmwG sind
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June 08, 2015 09:16 ET (13:16 GMT)
DJ DGAP-HV: euromicron Aktiengesellschaft -2-
nicht vorgesehen. Absatz 3 stellt klar, dass bei der
euromicron international services GmbH kein Betriebsrat
besteht und Absatz 4 erläutert, dass bei der euromicron AG
kein Betriebsrat besteht. Absatz 5 weist ergänzend auf den
Konzernbetriebsrat des euromicron Konzerns hin.
- § 5 erläutert in Absatz 1, dass der
Verschmelzungsvertrag mit Zustimmung der Hauptversammlung
des übernehmenden Rechtsträgers und der Eintragung in das
Handelsregister desselben wirksam wird.
Absatz 2 regelt, dass die Vertretungsorgane der beteiligten
Rechtsträger angewiesen werden, die Verschmelzung erst dann
zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, wenn das
zuständige Finanzamt in einer verbindlichen Auskunft
bestätigt hat, dass die steuerliche Anerkennung der
Organschaft zwischen dem übertragenden Rechtsträger und dem
übernehmenden Rechtsträger für die Vergangenheit wegen der
Verschmelzung und der durch sie bedingten Beendigung des
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vor Ablauf der
vereinbarten Mindestlaufzeit von fünf Jahren nicht gefährdet
ist.
- § 6 hält fest, dass der übertragende Rechtsträger
nicht an einer anderen Gesellschaft mit beschränkter Haftung
beteiligt ist und keinen Grundbesitz hat.
- § 7 enthält eine salvatorische Klausel.
Folgende Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der
euromicron AG, Zum Laurenburger Hof 76, 60594 Frankfurt am
Main, aus und können dort und im Internet unter
www.euromicron.de (im Bereich: Investor
Relations/Hauptversammlung) eingesehen werden:
- Entwurf des Verschmelzungsvertrags zwischen der
euromicron AG als übernehmendem Rechtsträger und der
euromicron international services GmbH als übertragendem
Rechtsträger;
- Jahresabschlüsse und Lageberichte der euromicron
AG für die letzten drei Geschäftsjahre 2012, 2013, 2014;
- Jahresabschlüsse der euromicron international
services GmbH für die letzten drei Geschäftsjahre 2012,
2013, 2014.
Die Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage kostenlos
zugesandt.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das
Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 7.176.398 auf den Namen
lautende nennbetragslose Stückaktien, von denen jede Aktie eine Stimme
gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf
7.176.398. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind gemäß § 15 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im
Aktienregister eingetragen sind und sich bei der Gesellschaft unter
der nachstehend genannten Adresse in Textform anmelden:
euromicron AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Die Anmeldung muss bei der Gesellschaft spätestens bis
09. Juli 2015, 24:00 Uhr,
eingehen. Die Anmeldung kann in deutscher oder englischer Sprache
abgefasst sein.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als
Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für
das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Aktionär zustehenden
Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am
Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen
Gründen werden allerdings im Zeitraum vom 10. Juli 2015, 0:00 Uhr, bis
zum Schluss der Hauptversammlung keine Umschreibungen im
Aktienregister vorgenommen. Deshalb entspricht der Eintragungsstand
des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand am Ende des
Anmeldeschlusstages. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag
(sogenannter Technical Record Date) ist daher der 09. Juli 2015, 24:00
Uhr.
Die Anmeldung zur Hauptversammlung bedeutet keine Sperre für die
Veräußerung von oder die Verfügung über die Aktien. Aktionäre können
daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung zur
Hauptversammlung weiter frei verfügen. Auch im Fall der vollständigen
oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach der Anmeldung zur
Hauptversammlung ist für die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung der Stimmrechte ausschließlich der
Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung
maßgeblich. Da im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur gilt,
wer als solcher am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister
eingetragen ist, können Erwerber von Aktien, deren
Umschreibungsanträge nach dem Technical Record Date bei der
Gesellschaft eingehen, Teilnahme-, Stimmrechte und sonstige Rechte aus
diesen Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit vom
Veräußerer bevollmächtigen.
Mit der Anmeldung kann der Aktionär eine Eintrittskarte zur
Hauptversammlung anfordern. Anders als die Anmeldung zur
Hauptversammlung ist die Eintrittskarte nicht Teilnahmevoraussetzung,
sondern dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs an den
Einlasskontrollen für den Zugang zur Hauptversammlung.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl
Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter können ihre Stimmen auch abgeben,
ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl).
Für die Stimmabgabe per Briefwahl gelten die gleichen
Teilnahmevoraussetzungen wie für die persönliche Teilnahme an der
Hauptversammlung.
Briefwahlstimmen können der Gesellschaft bis zum 15. Juli 2015, 12:00
Uhr (eingehend), unter der folgenden Anschrift übermittelt werden:
euromicron AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München, oder
Telefax: +49 89 30903-74675, oder
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Für die Stimmabgabe per Briefwahl kann das Formular verwendet werden,
welches den Aktionären zusammen mit den Anmeldeunterlagen zur
Hauptversammlung übersandt wird. Darüber hinaus kann ein Formular auch
im Internet unter www.euromicron.de (im Bereich: Investor
Relations/Hauptversammlung) abgerufen oder bei der Gesellschaft
kostenlos angefordert werden. Das Verlangen ist zu richten an:
euromicron AG
Investor Relations
Zum Laurenburger Hof 76
60594 Frankfurt am Main, oder
Telefax: +49 69 631583-17, oder
E-Mail: euromicron-HV2015@computershare.de
Briefwahlstimmen sind auf dem jeweiligen Übermittlungsweg noch bis zu
dem Zeitpunkt, bis zu dem sie dort erteilt werden können, widerruflich
(bzw. abänderbar). Darüber hinaus gilt auch die persönliche Teilnahme
an der Hauptversammlung als Widerruf der bereits abgegebenen
Briefwahlstimmen.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können
oder wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender
Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein
Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.
a) Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
bedürfen der Textform. Ein Formular, von dem bei der
Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, wird den
Aktionären zusammen mit den Anmeldeunterlagen zur
Hauptversammlung nebst weiteren Informationen zur
Vollmachtserteilung übermittelt. Darüber hinaus kann ein
Formular auch im Internet unter www.euromicron.de (im Bereich:
Investor Relations/Hauptversammlung) abgerufen oder bei der
Gesellschaft kostenlos angefordert werden. Das Verlangen ist
zu richten an:
euromicron AG
Investor Relations
Zum Laurenburger Hof 76
60594 Frankfurt am Main, oder
Telefax: +49 69 631583-17, oder
E-Mail: euromicron-HV2015@computershare.de
Diese Adresse (einschließlich Telefax-Nummer und
E-Mail-Adresse) steht von der Einberufung der Hauptversammlung
an auch für die Vollmachtserteilung gegenüber der
Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber
dem Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und den
Widerruf von Vollmachten zur Verfügung.
b) Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder ein anderer der in § 135 AktG diesen gleichgestellter
Rechtsträger bevollmächtigt werden soll, bedarf - in Ausnahme
von vorstehend in Buchstabe a) dargestelltem Grundsatz - die
Vollmacht weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der
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Gesellschaft einer bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf
hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen oder die diesen in § 135 AktG
gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden
sollen, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht
verlangen, weil sie nach § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar
festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder einen anderen der in § 135 AktG
diesen gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten,
sollten sich deshalb mit diesen über ein mögliches
Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen. Ein Verstoß gegen
die in diesem Abschnitt b) genannten und bestimmte weitere in
§ 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung
eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder eines
anderen der in § 135 AktG diesen gleichgestellten Rechtsträger
beeinträchtigt allerdings gem. § 135 Abs. 7 AktG die
Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht.
c) Wir bieten unseren Aktionären zusätzlich an, sich
durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu lassen.
Den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern müssen dazu
Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts
erteilt werden. Die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter
üben das Stimmrecht ausschließlich auf Grundlage der vom
Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne Weisungserteilung sind
die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter nicht zur
Stimmabgabe für einen Aktionär berechtigt.
Die Erteilung der Vollmacht an von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die Erteilung von
Weisungen bedürfen der Textform. Die Aktionäre, die den von
der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht nebst Weisungen erteilen
wollen, können das Formular verwenden, welches sie zusammen
mit den Anmeldeunterlagen nebst weiteren Informationen zur
Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten. Darüber hinaus
kann ein Formular auch im Internet unter www.euromicron.de (im
Bereich: Investor Relations/Hauptversammlung) abgerufen oder
bei der Gesellschaft kostenlos angefordert werden. Das
Verlangen ist zu richten an:
euromicron AG
Investor Relations
Zum Laurenburger Hof 76
60594 Frankfurt am Main, oder
Telefax: +49 69 631583-17, oder
E-Mail: euromicron-HV2015@computershare.de
Die Vollmacht nebst Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter ist bis zum 15. Juli 2015,
12:00 Uhr (eingehend) an folgende Anschrift zu senden:
euromicron AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München, oder
Telefax: +49 89 30903-74675, oder
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Auch im Fall einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft
benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ist eine
fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen
erforderlich.
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1
AktG
a) Tagesordnungsergänzungsverlangen
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile
zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von Euro 500.000,00 erreichen, verlangen,
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekanntgemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich oder in
elektronischer Form (§ 126a BGB) an den Vorstand der
Gesellschaft zu richten und muss bei der Gesellschaft
spätestens am 15. Juni 2015, 24:00 Uhr, eingehen. Wir bitten,
derartige Verlangen an folgende Adresse zu übersenden:
euromicron AG
Der Vorstand
Zum Laurenburger Hof 76
60594 Frankfurt am Main, oder
E-Mail: IR-PR@euromicron.de
Rechtzeitig eingehende Ergänzungsanträge werden wir
bekanntmachen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen
genügen.
b) Gegenanträge und Wahlvorschläge
Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär der Gesellschaft
einen Gegenantrag zu einem Vorschlag von Vorstand und
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung
übersenden. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von § 126
Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft
zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der
nachfolgend angegebenen Adresse spätestens am 1. Juli 2015,
24:00 Uhr, eingeht.
Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127
AktG der Gesellschaft einen Wahlvorschlag übermitteln. Ein
Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1
und 2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich
zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend
angegebenen Adresse spätestens am 1. Juli 2015, 24:00 Uhr,
eingeht.
Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder
Wahlvorschläge im Internet unter www.euromicron.de (im
Bereich: Investor Relations/Hauptversammlung) zugänglich
machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen.
Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls
unter der genannten Internetadresse zugänglich machen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind
ausschließlich zu richten an:
euromicron AG
Investor Relations
Zum Laurenburger Hof 76
60594 Frankfurt am Main, oder
Telefax: +49 69 631583-17, oder
E-Mail: IR-PR@euromicron.de
c) Auskunftsrecht
Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in
der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf
die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Das
Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden,
ohne dass es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen
Mitteilung bedürfte.
d) Nähere Erläuterungen auf der Internetseite
Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der
Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1
AktG stehen den Aktionären auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.euromicron.de (im Bereich: Investor
Relations/Hauptversammlung) zur Verfügung.
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und die dort nach §
124a AktG zugänglichen Informationen
Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich
auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.euromicron.de (im
Bereich: Investor Relations/Hauptversammlung).
Frankfurt am Main, im Mai 2015
euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology
mit Sitz in Frankfurt am Main
- Der Vorstand -
08.06.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology
Zum Laurenburger Hof 76
60594 Frankfurt / Main
Deutschland
E-Mail: IR-PR@euromicron.de
Internet: http://www.euromicron.de/
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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June 08, 2015 09:16 ET (13:16 GMT)
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