Vita 34 AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 16.06.2015 16:28 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- Vita 34 AG Leipzig ISIN DE000A0BL849 - WKN A0BL84 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 28. Juli 2015, um 11:00 Uhr MESZ, findet in der BIO CITY Leipzig, Deutscher Platz 5, 04103 Leipzig, die ordentliche Hauptversammlung der Vita 34 AG mit Sitz in Leipzig statt. Hierzu laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre herzlich ein. I. TAGESORDNUNG Punkt 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Vita 34 AG zum 31. Dezember 2014, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des für die Vita 34 AG und den Konzern zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2014 mit den erläuternden Berichten zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Die vorstehend genannten Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der Einberufungder Hauptversammlung den Aktionären im Internet unter www.vita34group.de, Bereich "Hauptversammlung" zugänglich gemacht. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss nach § 172 AktG festgestellt. Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung vorzulegen, ohne dass es einer Beschlussfassung der Hauptversammlung bedarf. Punkt 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Vita 34 AG zum 31. Dezember 2014 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 883.077,78 wie folgt zu verwenden: a) Ausschüttung einer Dividende EUR 441.975,00 von EUR 0,15 auf jede gewinnberechtigte Stückaktie b) Vortrag auf neue Rechnung EUR 441.102,78 Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71 b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien ändern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,15 je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet werden. Punkt 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: "Den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt." Punkt 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: "Den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt." Punkt 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: "Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart (Zweigniederlassung Leipzig), wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 sowie zum Prüfer für die gegebenenfalls prüferische Durchsicht von Zwischenberichten bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung bestellt." Punkt 6 Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Erweiterung des Aufsichtsrats (§ 12) und zur Neustrukturierung der Aufsichtsratsvergütung (§ 18) Die Gesellschaft befindet sich nach wie vor in einem wirtschaftlich herausfordernden Umfeld. Darüber hinaus haben die rechtlichen Anforderungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats in den vergangenen Jahren zugenommen. Um den sich daraus ergebenden Anforderungen weiterhin bestmöglich gerecht zu werden, ist es angezeigt, den Aufsichtsrat der Gesellschaft mit zusätzlicher Kapazität und zusätzlichem Fachwissen auszustatten. Auch macht es die derzeitige satzungsmäßige Zahl von drei Aufsichtsratsmitgliedern notwendig, dass immer sämtliche Aufsichtsratsmitglieder an einer Beschlussfassung mitwirken. Dies kann zu Verzögerungen führen, wenn ein Aufsichtsratsmitglied einmal verhindert sein sollte. Darüber hinaus wäre der Aufsichtsrat bei Amtsniederlegung eines Aufsichtsratsmitglieds bis zu einer gerichtlichen Bestellung oder Neuwahl durch die Hauptversammlung beschlussunfähig. Vor diesem Hintergrund halten es Vorstand und Aufsichtsrat für sachgerecht, die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder auf sechs zu erhöhen. Im Rahmen der notwendigen Erweiterung des Aufsichtsrates soll auch die Vergütung der Tätigkeit des Aufsichtsrates neu strukturiert werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen, die Satzung der Gesellschaft wie folgt zu ändern: a) § 12 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt geändert und neu gefasst: '(1) Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern.' b) § 18 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt geändert und neu gefasst: '(1) Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten nach Ablauf des Geschäftsjahres eine Vergütung in Höhe von 16.000,00 Euro für jedes volle Jahr ihrer Mitgliedschaft im Aufsichtsrat. Für den Vorsitzenden des Aufsichtsrates erhöht sich diese Vergütung auf 72.000,00 Euro, für seinen Stellvertreter erhöht sich diese Vergütung auf 24.000,00 Euro. Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden in eine im Interesse der Gesellschaft von dieser in angemessener Höhe unterhaltenen Vermögensschaden-Haftpflichtversicher- ung einbezogen, soweit eine solche besteht. Die Prämien hierfür entrichtet die Gesellschaft.' Diese Regelung soll erstmals für das gesamte Geschäftsjahr 2015 gelten. Punkt 7 Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 12 Abs. 1 und § 12 Abs. 2 der Satzung bis zum Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Satzungsänderung aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Mit Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Änderung der Satzung durch Eintragung in das Handelsregister wird sich der Aufsichtsrat gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und dem dann neu gefassten § 12 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammensetzen, die weiterhin jeweils sämtlich von der Haupt- versammlung gewählt werden. Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen: 'a) Im Hinblick auf die unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagene Änderung der Satzung zur Erweiterung des Aufsichtsrats von derzeit drei auf zukünftig sechs Mitglieder werden die folgenden drei weiteren Personen aufschiebend bedingt auf die Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Satzungsänderung in das Handelsregister und für die Zeit bis zum Ablauf der Haupt- versammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Jahr der Bestellung nicht mitgerechnet wird, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt: (1) Herr Artur Isaev, CEO Human Stem Cells Institute, wohnhaft in Moskau, (2) Herr Heinrich Sundermeyer, Unternehmer im Bereich Unternehmensbeteiligungsmanagement, wohnhaft in Monaco, (3) Frau Gerrit Witschaß, Unternehmensberaterin im Bereich Finanzdienstleistungen, wohnhaft in Potsdam. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. Die drei Kandidaten sind nicht Mitglieder von gesetzlich zu
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June 16, 2015 10:28 ET (14:28 GMT)