Vita 34 AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
16.06.2015 16:28
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
=--------------------------------------------------------------------------
Vita 34 AG
Leipzig
ISIN DE000A0BL849 - WKN A0BL84
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am
Dienstag, den 28. Juli 2015, um 11:00 Uhr MESZ,
findet in der BIO CITY Leipzig,
Deutscher Platz 5, 04103 Leipzig,
die ordentliche Hauptversammlung der Vita 34 AG mit Sitz in Leipzig
statt. Hierzu laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre herzlich
ein.
I. TAGESORDNUNG
Punkt 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Vita 34 AG
zum 31. Dezember 2014, des gebilligten Konzernabschlusses
zum 31. Dezember 2014, des für die Vita 34 AG und den Konzern
zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2014
mit den erläuternden Berichten zu den Angaben nach §§ 289
Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB sowie des
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Die vorstehend genannten Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der
Einberufungder Hauptversammlung den Aktionären im Internet
unter www.vita34group.de, Bereich "Hauptversammlung"
zugänglich gemacht.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits gebilligt.
Damit ist der Jahresabschluss nach § 172 AktG festgestellt.
Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen
sind der Hauptversammlung vorzulegen, ohne dass es einer
Beschlussfassung der Hauptversammlung bedarf.
Punkt 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für
das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen
vor, den im Jahresabschluss der Vita 34 AG zum 31. Dezember
2014 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 883.077,78
wie folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung einer Dividende EUR 441.975,00
von EUR 0,15 auf jede
gewinnberechtigte Stückaktie
b) Vortrag auf neue Rechnung EUR 441.102,78
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der
Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen
Aktien, die gemäß § 71 b AktG nicht dividendenberechtigt sind.
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der
dividendenberechtigten Aktien ändern. In diesem Fall wird bei
unveränderter Ausschüttung von EUR 0,15 je dividendenberechtigter
Stückaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet werden.
Punkt 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
"Den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands
wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt."
Punkt 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
"Den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt."
Punkt 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und
des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
"Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Stuttgart (Zweigniederlassung Leipzig), wird zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 sowie zum
Prüfer für die gegebenenfalls prüferische Durchsicht von
Zwischenberichten bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung
bestellt."
Punkt 6 Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Erweiterung
des Aufsichtsrats (§ 12) und zur Neustrukturierung der
Aufsichtsratsvergütung (§ 18)
Die Gesellschaft befindet sich nach wie vor in einem
wirtschaftlich herausfordernden Umfeld. Darüber hinaus haben
die rechtlichen Anforderungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats
in den vergangenen Jahren zugenommen. Um den sich daraus
ergebenden Anforderungen weiterhin bestmöglich gerecht zu werden,
ist es angezeigt, den Aufsichtsrat der Gesellschaft mit
zusätzlicher Kapazität und zusätzlichem Fachwissen auszustatten.
Auch macht es die derzeitige satzungsmäßige Zahl von drei
Aufsichtsratsmitgliedern notwendig, dass immer sämtliche
Aufsichtsratsmitglieder an einer Beschlussfassung mitwirken.
Dies kann zu Verzögerungen führen, wenn ein Aufsichtsratsmitglied
einmal verhindert sein sollte. Darüber hinaus wäre der Aufsichtsrat
bei Amtsniederlegung eines Aufsichtsratsmitglieds bis zu einer
gerichtlichen Bestellung oder Neuwahl durch die Hauptversammlung
beschlussunfähig.
Vor diesem Hintergrund halten es Vorstand und Aufsichtsrat für
sachgerecht, die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder auf sechs zu
erhöhen. Im Rahmen der notwendigen Erweiterung des Aufsichtsrates
soll auch die Vergütung der Tätigkeit des Aufsichtsrates neu
strukturiert werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen,
die Satzung der Gesellschaft wie folgt zu ändern:
a) § 12 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt geändert und neu
gefasst:
'(1) Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern.'
b) § 18 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt geändert und neu
gefasst:
'(1) Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten nach
Ablauf des Geschäftsjahres eine Vergütung in Höhe von
16.000,00 Euro für jedes volle Jahr ihrer Mitgliedschaft
im Aufsichtsrat. Für den Vorsitzenden des Aufsichtsrates
erhöht sich diese Vergütung auf 72.000,00 Euro, für seinen
Stellvertreter erhöht sich diese Vergütung auf 24.000,00
Euro. Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden in eine
im Interesse der Gesellschaft von dieser in angemessener
Höhe unterhaltenen Vermögensschaden-Haftpflichtversicher-
ung einbezogen, soweit eine solche besteht. Die Prämien
hierfür entrichtet die Gesellschaft.'
Diese Regelung soll erstmals für das gesamte Geschäftsjahr
2015 gelten.
Punkt 7 Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1,
101 Abs. 1 AktG sowie § 12 Abs. 1 und § 12 Abs. 2 der Satzung
bis zum Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 6
vorgeschlagenen Satzungsänderung aus drei Mitgliedern zusammen,
die von der Hauptversammlung gewählt werden. Mit Wirksamwerden
der unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Änderung der
Satzung durch Eintragung in das Handelsregister wird sich der
Aufsichtsrat gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und dem dann
neu gefassten § 12 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern
zusammensetzen, die weiterhin jeweils sämtlich von der Haupt-
versammlung gewählt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:
'a) Im Hinblick auf die unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagene
Änderung der Satzung zur Erweiterung des Aufsichtsrats von
derzeit drei auf zukünftig sechs Mitglieder werden die folgenden
drei weiteren Personen aufschiebend bedingt auf die Eintragung
der unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Satzungsänderung
in das Handelsregister und für die Zeit bis zum Ablauf der Haupt-
versammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der
Amtszeit beschließt, wobei das Jahr der Bestellung nicht
mitgerechnet wird, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der
Gesellschaft gewählt:
(1) Herr Artur Isaev, CEO Human Stem Cells Institute,
wohnhaft in Moskau,
(2) Herr Heinrich Sundermeyer, Unternehmer im Bereich
Unternehmensbeteiligungsmanagement, wohnhaft in Monaco,
(3) Frau Gerrit Witschaß, Unternehmensberaterin im
Bereich Finanzdienstleistungen, wohnhaft in Potsdam.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der
Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat entscheiden
zu lassen.
Die drei Kandidaten sind nicht Mitglieder von gesetzlich zu
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
June 16, 2015 10:28 ET (14:28 GMT)
© 2015 Dow Jones News
