Wilex AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 23.06.2015 15:09 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- WILEX AG München Wertpapier-Kenn-Nummer: A11QVV / A14KND ISIN: DE000A11QVV0 / DE000A14KND2 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der WILEX AG Wir laden unsere Aktionäre hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am Donnerstag, den 30. Juli 2015, um 11:00 Uhr im Konferenzzentrum München, Hanns-Seidel-Stiftung, Lazarettstr. 33, 80636 München, ein. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der WILEX AG und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die WILEX AG und den WILEX-Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das zum 30. November 2014 beendete Geschäftsjahr 2013/2014 Die in Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen können im Internet unter http://www.wilex.de/presse-investoren/hauptversammlung/hv2015/ und in den Geschäftsräumen am Sitz der WILEX AG, Grillparzerstr. 18, 81675 München, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch kostenlos zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung ist daher zu diesem Tagesordnungspunkt nicht erforderlich. 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das zum 30. November 2014 beendete Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung zu erteilen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das zum 30. November 2014 beendete Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/2015 Der Empfehlung des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats folgend schlägt der Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mannheim, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das zum 30. November 2015 endende Geschäftsjahr 2014/2015 bestellt. 5. Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1 AktG und § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft zusammen und besteht aus sechs Mitgliedern. Die Gesellschaft unterliegt nicht der Mitbestimmung. Somit setzt sich der Aufsichtsrat ausschließlich aus Aktionärsvertretern zusammen. Gemäß § 102 Abs. 1 AktG und § 10 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft werden die Aufsichtsratsmitglieder höchstens für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, bestellt. Das Geschäftsjahr, in dem die Aufsichtsratsmitglieder gewählt werden, wird nicht mitgerechnet. Mit Beendigung der Hauptversammlung am 30. Juli 2015 endet die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder. Daher sind sechs Aufsichtsratsmitglieder neu zu wählen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl des Aufsichtsrats nicht an Wahlvorschläge gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt gemäß dem Vorschlag seines Personal- und Nominierungsausschusses vor, die nachfolgend unter lit. a) bis f) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen. Die Bestellung der unter lit. a) bis f) genannten Personen erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, welche über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit (also voraussichtlich die ordentliche Hauptversammlung 2020) beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird jeweils nicht mitgerechnet. a) Herr Prof. Dr. Christof Hettich, wohnhaft in Schwetzingen, ausgeübter Beruf: Rechtsanwalt und Partner bei RITTERSHAUS Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Mannheim/Frankfurt am Main/München, Geschäftsführer der dievini Verwaltungs GmbH, der Komplementärin der dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG, Walldorf, sowie Vorstandsvorsitzender der SRH Holding SdbR, Heidelberg. b) Herr Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach, wohnhaft in Heidelberg, ausgeübter Beruf: Geschäftsführer der dievini Verwaltungs GmbH, der Komplementärin der dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG, Walldorf. c) Herr Dr. Georg F. Baur, wohnhaft in Hamburg, ausgeübter Beruf: Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der WILEX AG sowie Mitglied in weiteren Aufsichtsräten und Mitglied in einem vergleichbaren inländischen Kontrollgremium eines Wirtschaftsunternehmens, wie nachfolgend im Einzelnen unter 'Mandate' lit. c) dargestellt. d) Herr Andreas Krebs, wohnhaft in Langenfeld, ausgeübter Beruf: Geschäftsführer & Partner CologneInvest GmbH, Köln. e) Frau Dr. Birgit Kudlek, wohnhaft in Bad Soden, ausgeübter Beruf: Chief Operating Officer & Chief Development Officer AENOVA Holding GmbH, Starnberg. f) Herr Dr. Mathias Hothum wohnhaft in Walldorf, ausgeübter Beruf: Geschäftsführer der dievini Verwaltungs GmbH, der Komplementärin der dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG. Mandate: Die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten sind bei den nachfolgend unter (i) aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats bzw. bei den unter (ii) aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums eines Wirtschaftsunternehmens. a) Herr Prof. Dr. Christof Hettich (i) Agennix AG i.L., Heidelberg (Vorsitzender des Aufsichtsrats) (an einer Börse gelistet) InterComponentWare Aktiengesellschaft, Walldorf (Vorsitzender des Aufsichtsrats) LTS Lohmann Therapie-Systeme AG, Andernach (Mitglied des Aufsichtsrats) (ii) Cytonet GmbH & Co. KG, Weinheim (Vorsitzender des Beirats) febit holding GmbH, Heidelberg (Vorsitzender des Beirats) febit Inc., Massachusetts, USA (Vorsitzender des Aufsichtsrats (Non-executive chairman of the Board of Directors)) immatics biotechnologies GmbH, Tübingen (Stellvertretender Vorsitzender des Beirats) SRH Holding SdbR, Heidelberg (Vorsitzender des Aufsichtsrats - Mandat ruhend) Gesellschaften der Vetter Group, Ravensburg: Vetter Pharma-Fertigung GmbH & Co. KG, Vetter Pharma-Fertigung Verwaltungs-GmbH, Arzneimittelgesellschaft mbH Apotheker Vetter & Co., Vetter Injekt System GmbH & Co. KG, Vetter Injekt System Verwaltungs-GmbH (Mitglied der Beiräte) AC Immune SA, Lausanne, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats) CureVac GmbH, Tübingen (Mitglied des Beirats) b) Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach (i) SYGNIS AG, Heidelberg (Mitglied des Aufsichtsrats) (an einer Börse gelistet) (ii) Apogenix GmbH, Heidelberg (Vorsitzender des Beirats) Cosmo S.p.A., Mailand, Italien (Mitglied des Aufsichtsrats (Non-executive member of the Board of Directors)) (an einer Börse gelistet) CureVac GmbH, Tübingen (Vorsitzender des Beirats) Cytonet GmbH & Co. KG, Weinheim (Mitglied des Beirats) febit holding GmbH, Heidelberg (Mitglied des Beirats)
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