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DGAP-HV: Wilex AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.07.2015 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Wilex AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
23.06.2015 15:09 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   WILEX AG 
 
   München 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer: A11QVV / A14KND 
   ISIN: DE000A11QVV0 / DE000A14KND2 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der WILEX AG 
 
   Wir laden unsere Aktionäre hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung 
   unserer Gesellschaft 
 
   am Donnerstag, den 30. Juli 2015, 
   um 11:00 Uhr 
 
 
   im Konferenzzentrum München, Hanns-Seidel-Stiftung, Lazarettstr. 33, 
   80636 München, ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           WILEX AG und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des 
           zusammengefassten Lageberichts für die WILEX AG und den 
           WILEX-Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 
           HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das zum 
           30. November 2014 beendete Geschäftsjahr 2013/2014 
 
 
           Die in Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen können im 
           Internet unter 
           http://www.wilex.de/presse-investoren/hauptversammlung/hv2015/ 
           und in den Geschäftsräumen am Sitz der WILEX AG, 
           Grillparzerstr. 18, 81675 München, eingesehen werden. Sie 
           werden den Aktionären auf Anfrage auch kostenlos zugesandt. 
           Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung 
           zugänglich sein und näher erläutert werden. Der Aufsichtsrat 
           hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
           Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit 
           festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
           ist daher zu diesem Tagesordnungspunkt nicht erforderlich. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das zum 30. November 2014 beendete Geschäftsjahr 
           2013/2014 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das zum 30. November 2014 beendete 
           Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2014/2015 
 
 
           Der Empfehlung des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats 
           folgend schlägt der Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           Die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           Mannheim, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
           für das zum 30. November 2015 endende Geschäftsjahr 2014/2015 
           bestellt. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Wahl von 
           Aufsichtsratsmitgliedern 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1 AktG und § 
           10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft zusammen und besteht 
           aus sechs Mitgliedern. Die Gesellschaft unterliegt nicht der 
           Mitbestimmung. Somit setzt sich der Aufsichtsrat 
           ausschließlich aus Aktionärsvertretern zusammen. Gemäß § 102 
           Abs. 1 AktG und § 10 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft 
           werden die Aufsichtsratsmitglieder höchstens für die Zeit bis 
           zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung 
           des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn 
           der Amtszeit beschließt, bestellt. Das Geschäftsjahr, in dem 
           die Aufsichtsratsmitglieder gewählt werden, wird nicht 
           mitgerechnet. 
 
 
           Mit Beendigung der Hauptversammlung am 30. Juli 2015 endet die 
           Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder. Daher sind sechs 
           Aufsichtsratsmitglieder neu zu wählen. Die Hauptversammlung 
           ist bei der Wahl des Aufsichtsrats nicht an Wahlvorschläge 
           gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt gemäß dem Vorschlag seines Personal- 
           und Nominierungsausschusses vor, die nachfolgend unter lit. a) 
           bis f) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der 
           Hauptversammlung zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen. Die 
           Bestellung der unter lit. a) bis f) genannten Personen erfolgt 
           für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, welche 
           über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte 
           Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit (also 
           voraussichtlich die ordentliche Hauptversammlung 2020) 
           beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, 
           wird jeweils nicht mitgerechnet. 
 
 
       a)    Herr Prof. Dr. Christof Hettich, 
 
 
             wohnhaft in Schwetzingen, 
 
 
             ausgeübter Beruf: Rechtsanwalt und Partner bei RITTERSHAUS 
             Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, 
             Mannheim/Frankfurt am Main/München, Geschäftsführer der 
             dievini Verwaltungs GmbH, der Komplementärin der dievini 
             Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG, Walldorf, sowie 
             Vorstandsvorsitzender der SRH Holding SdbR, Heidelberg. 
 
 
       b)    Herr Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach, 
 
 
             wohnhaft in Heidelberg, 
 
 
             ausgeübter Beruf: Geschäftsführer der dievini Verwaltungs 
             GmbH, der Komplementärin der dievini Hopp BioTech holding 
             GmbH & Co. KG, Walldorf. 
 
 
       c)    Herr Dr. Georg F. Baur, 
 
 
             wohnhaft in Hamburg, 
 
 
             ausgeübter Beruf: Stellvertretender Vorsitzender des 
             Aufsichtsrats der WILEX AG sowie Mitglied in weiteren 
             Aufsichtsräten und Mitglied in einem vergleichbaren 
             inländischen Kontrollgremium eines Wirtschaftsunternehmens, 
             wie nachfolgend im Einzelnen unter 'Mandate' lit. c) 
             dargestellt. 
 
 
       d)    Herr Andreas Krebs, 
 
 
             wohnhaft in Langenfeld, 
 
 
             ausgeübter Beruf: Geschäftsführer & Partner CologneInvest 
             GmbH, Köln. 
 
 
       e)    Frau Dr. Birgit Kudlek, 
 
 
             wohnhaft in Bad Soden, 
 
 
             ausgeübter Beruf: Chief Operating Officer & Chief 
             Development Officer AENOVA Holding GmbH, Starnberg. 
 
 
       f)    Herr Dr. Mathias Hothum 
 
 
             wohnhaft in Walldorf, 
 
 
             ausgeübter Beruf: Geschäftsführer der dievini Verwaltungs 
             GmbH, der Komplementärin der dievini Hopp BioTech holding 
             GmbH & Co. KG. 
 
 
 
           Mandate: 
 
 
           Die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten sind bei den 
           nachfolgend unter (i) aufgeführten Gesellschaften Mitglied 
           eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats bzw. bei den unter 
           (ii) aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines vergleichbaren 
           in- oder ausländischen Kontrollgremiums eines 
           Wirtschaftsunternehmens. 
 
 
       a)    Herr Prof. Dr. Christof Hettich 
 
 
         (i)   Agennix AG i.L., Heidelberg (Vorsitzender des 
               Aufsichtsrats) (an einer Börse gelistet) 
               InterComponentWare Aktiengesellschaft, Walldorf 
               (Vorsitzender des Aufsichtsrats) 
               LTS Lohmann Therapie-Systeme AG, Andernach (Mitglied des 
               Aufsichtsrats) 
 
 
         (ii)  Cytonet GmbH & Co. KG, Weinheim (Vorsitzender 
               des Beirats) 
               febit holding GmbH, Heidelberg (Vorsitzender des Beirats) 
               febit Inc., Massachusetts, USA (Vorsitzender des 
               Aufsichtsrats (Non-executive chairman of the Board of 
               Directors)) 
               immatics biotechnologies GmbH, Tübingen (Stellvertretender 
               Vorsitzender des Beirats) 
               SRH Holding SdbR, Heidelberg (Vorsitzender des 
               Aufsichtsrats - Mandat ruhend) 
               Gesellschaften der Vetter Group, Ravensburg: 
               Vetter Pharma-Fertigung GmbH & Co. KG, Vetter 
               Pharma-Fertigung Verwaltungs-GmbH, 
               Arzneimittelgesellschaft mbH Apotheker Vetter & Co., 
               Vetter Injekt System GmbH & Co. KG, Vetter Injekt System 
               Verwaltungs-GmbH (Mitglied der Beiräte) 
               AC Immune SA, Lausanne, Schweiz (Mitglied des 
               Verwaltungsrats) 
               CureVac GmbH, Tübingen (Mitglied des Beirats) 
 
 
 
       b)    Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach 
 
 
         (i)   SYGNIS AG, Heidelberg (Mitglied des 
               Aufsichtsrats) (an einer Börse gelistet) 
 
 
         (ii)  Apogenix GmbH, Heidelberg (Vorsitzender des 
               Beirats) 
               Cosmo S.p.A., Mailand, Italien (Mitglied des Aufsichtsrats 
               (Non-executive member of the Board of Directors)) (an 
               einer Börse gelistet) 
               CureVac GmbH, Tübingen (Vorsitzender des Beirats) 
               Cytonet GmbH & Co. KG, Weinheim (Mitglied des Beirats) 
               febit holding GmbH, Heidelberg (Mitglied des Beirats) 

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