Wilex AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
23.06.2015 15:09
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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WILEX AG
München
Wertpapier-Kenn-Nummer: A11QVV / A14KND
ISIN: DE000A11QVV0 / DE000A14KND2
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der WILEX AG
Wir laden unsere Aktionäre hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung
unserer Gesellschaft
am Donnerstag, den 30. Juli 2015,
um 11:00 Uhr
im Konferenzzentrum München, Hanns-Seidel-Stiftung, Lazarettstr. 33,
80636 München, ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
WILEX AG und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des
zusammengefassten Lageberichts für die WILEX AG und den
WILEX-Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4
HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das zum
30. November 2014 beendete Geschäftsjahr 2013/2014
Die in Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen können im
Internet unter
http://www.wilex.de/presse-investoren/hauptversammlung/hv2015/
und in den Geschäftsräumen am Sitz der WILEX AG,
Grillparzerstr. 18, 81675 München, eingesehen werden. Sie
werden den Aktionären auf Anfrage auch kostenlos zugesandt.
Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung
zugänglich sein und näher erläutert werden. Der Aufsichtsrat
hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit
festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung
ist daher zu diesem Tagesordnungspunkt nicht erforderlich.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das zum 30. November 2014 beendete Geschäftsjahr
2013/2014 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das zum 30. November 2014 beendete
Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2014/2015
Der Empfehlung des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats
folgend schlägt der Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Mannheim, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das zum 30. November 2015 endende Geschäftsjahr 2014/2015
bestellt.
5. Beschlussfassung über die Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1 AktG und §
10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft zusammen und besteht
aus sechs Mitgliedern. Die Gesellschaft unterliegt nicht der
Mitbestimmung. Somit setzt sich der Aufsichtsrat
ausschließlich aus Aktionärsvertretern zusammen. Gemäß § 102
Abs. 1 AktG und § 10 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft
werden die Aufsichtsratsmitglieder höchstens für die Zeit bis
zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung
des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn
der Amtszeit beschließt, bestellt. Das Geschäftsjahr, in dem
die Aufsichtsratsmitglieder gewählt werden, wird nicht
mitgerechnet.
Mit Beendigung der Hauptversammlung am 30. Juli 2015 endet die
Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder. Daher sind sechs
Aufsichtsratsmitglieder neu zu wählen. Die Hauptversammlung
ist bei der Wahl des Aufsichtsrats nicht an Wahlvorschläge
gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt gemäß dem Vorschlag seines Personal-
und Nominierungsausschusses vor, die nachfolgend unter lit. a)
bis f) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der
Hauptversammlung zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen. Die
Bestellung der unter lit. a) bis f) genannten Personen erfolgt
für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, welche
über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte
Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit (also
voraussichtlich die ordentliche Hauptversammlung 2020)
beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt,
wird jeweils nicht mitgerechnet.
a) Herr Prof. Dr. Christof Hettich,
wohnhaft in Schwetzingen,
ausgeübter Beruf: Rechtsanwalt und Partner bei RITTERSHAUS
Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB,
Mannheim/Frankfurt am Main/München, Geschäftsführer der
dievini Verwaltungs GmbH, der Komplementärin der dievini
Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG, Walldorf, sowie
Vorstandsvorsitzender der SRH Holding SdbR, Heidelberg.
b) Herr Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach,
wohnhaft in Heidelberg,
ausgeübter Beruf: Geschäftsführer der dievini Verwaltungs
GmbH, der Komplementärin der dievini Hopp BioTech holding
GmbH & Co. KG, Walldorf.
c) Herr Dr. Georg F. Baur,
wohnhaft in Hamburg,
ausgeübter Beruf: Stellvertretender Vorsitzender des
Aufsichtsrats der WILEX AG sowie Mitglied in weiteren
Aufsichtsräten und Mitglied in einem vergleichbaren
inländischen Kontrollgremium eines Wirtschaftsunternehmens,
wie nachfolgend im Einzelnen unter 'Mandate' lit. c)
dargestellt.
d) Herr Andreas Krebs,
wohnhaft in Langenfeld,
ausgeübter Beruf: Geschäftsführer & Partner CologneInvest
GmbH, Köln.
e) Frau Dr. Birgit Kudlek,
wohnhaft in Bad Soden,
ausgeübter Beruf: Chief Operating Officer & Chief
Development Officer AENOVA Holding GmbH, Starnberg.
f) Herr Dr. Mathias Hothum
wohnhaft in Walldorf,
ausgeübter Beruf: Geschäftsführer der dievini Verwaltungs
GmbH, der Komplementärin der dievini Hopp BioTech holding
GmbH & Co. KG.
Mandate:
Die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten sind bei den
nachfolgend unter (i) aufgeführten Gesellschaften Mitglied
eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats bzw. bei den unter
(ii) aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines vergleichbaren
in- oder ausländischen Kontrollgremiums eines
Wirtschaftsunternehmens.
a) Herr Prof. Dr. Christof Hettich
(i) Agennix AG i.L., Heidelberg (Vorsitzender des
Aufsichtsrats) (an einer Börse gelistet)
InterComponentWare Aktiengesellschaft, Walldorf
(Vorsitzender des Aufsichtsrats)
LTS Lohmann Therapie-Systeme AG, Andernach (Mitglied des
Aufsichtsrats)
(ii) Cytonet GmbH & Co. KG, Weinheim (Vorsitzender
des Beirats)
febit holding GmbH, Heidelberg (Vorsitzender des Beirats)
febit Inc., Massachusetts, USA (Vorsitzender des
Aufsichtsrats (Non-executive chairman of the Board of
Directors))
immatics biotechnologies GmbH, Tübingen (Stellvertretender
Vorsitzender des Beirats)
SRH Holding SdbR, Heidelberg (Vorsitzender des
Aufsichtsrats - Mandat ruhend)
Gesellschaften der Vetter Group, Ravensburg:
Vetter Pharma-Fertigung GmbH & Co. KG, Vetter
Pharma-Fertigung Verwaltungs-GmbH,
Arzneimittelgesellschaft mbH Apotheker Vetter & Co.,
Vetter Injekt System GmbH & Co. KG, Vetter Injekt System
Verwaltungs-GmbH (Mitglied der Beiräte)
AC Immune SA, Lausanne, Schweiz (Mitglied des
Verwaltungsrats)
CureVac GmbH, Tübingen (Mitglied des Beirats)
b) Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach
(i) SYGNIS AG, Heidelberg (Mitglied des
Aufsichtsrats) (an einer Börse gelistet)
(ii) Apogenix GmbH, Heidelberg (Vorsitzender des
Beirats)
Cosmo S.p.A., Mailand, Italien (Mitglied des Aufsichtsrats
(Non-executive member of the Board of Directors)) (an
einer Börse gelistet)
CureVac GmbH, Tübingen (Vorsitzender des Beirats)
Cytonet GmbH & Co. KG, Weinheim (Mitglied des Beirats)
febit holding GmbH, Heidelberg (Mitglied des Beirats)
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