Anzeige
Mehr »
Login
Samstag, 20.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 689 internationalen Medien
Goldaktie: Eine Erfolgsgeschichte, die seinesgleichen sucht, startet gerade richtig durch!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
174 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Powerland AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Powerland AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.08.2015 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Powerland AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
26.06.2015 15:06 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Powerland AG 
 
   Frankfurt am Main 
 
   - ISIN DE000PLD5558 - 
   - WKN PLD555 - 
 
 
 
   Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der 
 
   ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft 
   am 06. August 2015, um 11:00 Uhr (Einlass ab 10:30 Uhr) 
 
   in der IHK Frankfurt am Main, Raum Lichthof, Börsenplatz 4, 60313 
   Frankfurt am Main 
 
   ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des Jahresabschlusses und des 
           Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 sowie Vorlage des 
           Lageberichts und Konzernlageberichts, des erläuternden 
           Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 
           315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns der Powerland AG 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
 
           'Der im Jahresabschluss der Powerland AG ausgewiesene 
           Bilanzgewinn in Höhe von EUR 3.286.854,54 wird in gesamter 
           Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.' 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Im Geschäftsjahr 2014 gehörten dem Vorstand der Gesellschaft 
           Shunyuan Guo und Yachen Jiang (bis 30. Dezember 2014) an. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           'Den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des 
           Vorstands wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.' 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           In dem Geschäftsjahr 2014 gehörten dem Aufsichtsrat der 
           Gesellschaft Dr. Peter Diesch (bis zur Hauptversammlung am 26. 
           März 2014), Volker Potthoff (bis zur Hauptversammlung am 26. 
           März 2014), Binghui Lu (seit der Hauptversammlung am 26. März 
           2014), Stephan Oehen (seit der Hauptversammlung am 26. März 
           2014) und Hsueh Yi Huang an. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           'Den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.' 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2015 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
           'Die ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird 
           zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2015 bestellt.' 
 
 
     6.    Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
 
 
           Die Amtszeit des Mitglieds des Aufsichtsrats Herrn Hsueh Yi 
           Huang endet mit dem Ablauf dieser Hauptversammlung am 06. 
           August 2015. Dem Aufsichtsrat würden dementsprechend nur noch 
           Herr Binghui Lu und Herr Stephan Oehen angehören. 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 12 Abs. 1 
           der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 95 Abs. 1, 
           101 Abs. 1 AktG aus drei Mitgliedern, die von der 
           Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an 
           Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
           'Herr Hsueh Yi Huang, selbstständiger Unternehmensberater, 
           wohnhaft in Tainan (Provinz Taiwan), China, wird zum Mitglied 
           des Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit beginnt nach Ablauf 
           der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 06. 
           August 2015 und endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die 
           über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem 
           Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die 
           Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.' 
 
 
           Herr Hsueh Yi Huang ist zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der 
           Einberufung dieser Hauptversammlung kein Mitglied in einem 
           anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder 
           vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium. 
 
 
 
   Vorlagen 
 
   Ab Einberufung der Hauptversammlung können insbesondere die folgenden 
   Unterlagen im Internet unter 
   http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung eingesehen 
   werden: 
 
     *     Zu Tagesordnungspunkt 1 
 
 
       -     Jahresabschluss nebst Lagebericht der Powerland 
             AG zum 31. Dezember 2014 
 
 
       -     Konzernabschluss nebst Lagebericht zum 31. 
             Dezember 2014 
 
 
       -     Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
             2014 
 
 
       -     Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben 
             nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches 
 
 
       -     Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes gemäß § 
             170 Abs. 2 AktG 
 
 
 
   Die vorgenannten Unterlagen liegen außerdem während der 
   Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. 
 
   Grundkapital und Stimmrechte 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 15.000.000,00 und ist 
   eingeteilt in 15.000.000 auf den Inhaber lautende Aktien ohne 
   Nennbetrag. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 15.000.000, wovon 
   insgesamt 570.864 gemäß § 71b AktG ruhen. Diese Angaben beziehen sich 
   auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im 
   Bundesanzeiger. 
 
   Teilnahmebedingungen 
 
   Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach den §§ 121 ff. AktG und § 
   23 der Satzung. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
   des Stimmrechts sind gemäß § 23 Abs. 1 der Satzung diejenigen 
   Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig angemeldet sind und ihre 
   Teilnahmeberechtigung nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss 
   spätestens am 30. Juli 2015, 24:00 Uhr, dem Vorstand unter folgender 
   Adresse zugehen: 
 
   Powerland AG 
   c/o AAA HV Management GmbH 
   Ettore-Bugatti-Str. 31 
   51149 Köln 
   Fax: +49 (0) 2203/20229-11 
   E-Mail: powerland2015@aaa-hv.de 
 
   Die Anmeldung muss schriftlich oder in Textform erfolgen. Sie kann 
   auch per Telefax oder per E-Mail übermittelt werden. Aktionäre weisen 
   ihre Berechtigung zur Hauptversammlung durch eine in Textform (§ 126 b 
   BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte und auf den Beginn 
   des 21. Tages vor der Hauptversammlung (d.h. 16. Juli 2015, 00:00 Uhr) 
   bezogene Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende 
   Institut nach. Diese Bescheinigung muss bei der vorgenannten Adresse 
   spätestens am 30. Juli 2015, 24:00 Uhr, eingehen. 
 
   Wir weisen darauf hin, dass Aktionären, die rechtzeitig angemeldet 
   sind und ihre Teilnahmeberechtigung ordnungsgemäß nachgewiesen haben, 
   Eintrittskarten übermittelt werden. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben 
   lassen. Die Vollmacht ist in Textform (§ 126 b BGB) zu erteilen. § 135 
   AktG bleibt unberührt. Zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf 
   Verlangen wird den Aktionären ein Formular zur Erteilung der 
   Stimmrechtsvollmacht übersandt. Ein Formular, das für die Erteilung 
   einer Vollmacht verwendet werden kann, steht auch zum Download unter: 
   http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung bereit. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft ist an 
   folgende Adresse zu richten: 
   Powerland AG, c/o AAA HV Management GmbH, Ettore-Bugatti-Str. 31, 
   51149 Köln, 
   Telefax: +49 (0) 2203/20229-11, E-Mail: powerland2015@aaa-hv.de. 
 
   Wir bieten unseren Aktionären an, zu dieser Hauptversammlung den von 
   der Gesellschaft benannten, an die Weisungen der Aktionäre gebundenen 
   Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu 
   bevollmächtigen. Die Einzelheiten dazu ergeben sich aus den 
   Unterlagen, die allen angemeldeten Aktionären über die Depotbank 
   zugesandt werden. Darüber hinaus stehen den Aktionären auch unter der 
   Internetadresse: 
   http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung weitere 
   Informationen zur Stimmrechtsvertretung durch den von der Gesellschaft 
   bestimmten Stimmrechtsvertreter sowie ein Formular zur Erteilung von 
   Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter zur Verfügung. 
 
   Anträge und Anfragen von Aktionären 
 
   Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
   zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von 
   EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Ein solches Verlangen 
   muss der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 26, 2015 09:07 ET (13:07 GMT)

mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der 
   Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), 
   also spätestens am 06. Juli 2015, 24:00 Uhr, zugehen. 
 
   Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär der Gesellschaft einen 
   Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat 
   zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übermitteln. Ein 
   Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG 
   zugänglich zu machen, wenn er der Gesellschaft unter der nachfolgend 
   bekanntgemachten Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung 
   (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht 
   mitzurechnen sind), also spätestens am 22. Juli 2015, 24:00 Uhr, 
   zugeht. 
 
   Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG einen 
   Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von 
   Abschlussprüfern machen. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe 
   von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG zugänglich zu machen, wenn er der 
   Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse mindestens 
   14 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung 
   und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 
   22. Juli 2015, 24:00 Uhr, zugeht. 
 
   Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an 
   folgende Adresse zu richten: 
 
   Powerland AG 
   c/o GFD - Gesellschaft für Finanzkommunikation mbH 
   Fellnerstraße 7-9 
   60322 Frankfurt am Main 
   Telefon: +49 (0)69 - 66554-459 oder +49 (0)69 97 12 47-0 
   Fax: +49 (0)69 97 12 47-20 
   E-Mail: ir@powerland.ag 
 
   Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht 
   berücksichtigt. 
 
   Nähere Informationen zu den Rechten gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1 
   und 127 AktG sowie zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge 
   werden unter: 
   http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung bekannt 
   gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden gleichfalls 
   unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht. 
 
   Sonstige Hinweise 
 
   Gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 AktG erläutern wir die Bedeutung des 
   Nachweisstichtages im Sinne von § 123 Abs. 3 Satz 3 AktG dahingehend, 
   dass nur diejenigen Personen, die am Beginn des 21. Tages vor der 
   Hauptversammlung, also am 16. Juli 2015, 00.00 Uhr, Aktionäre sind, 
   bei Erfüllung der satzungsmäßigen und gesetzlichen 
   Teilnahmevoraussetzungen berechtigt sind, an der Hauptversammlung 
   teilzunehmen und ihr Stimmrecht auszuüben. 
 
   Wir weisen gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG darauf hin, dass jedem 
   Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft 
   über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, soweit diese 
   Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der 
   Tagesordnung erforderlich ist. Nähere Informationen zu diesem Recht 
   gemäß § 131 Abs. 1 AktG stehen den Aktionären unter: 
   http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung zur 
   Verfügung. 
 
   Unter http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung sind 
   außerdem die gemäß § 124a AktG zu veröffentlichenden Informationen 
   zugänglich. 
 
   Anfragen und Anforderung von Unterlagen 
 
   Zur Erleichterung der Vorbereitung der Hauptversammlung und zur 
   Sicherstellung einer möglichst schnellen Reaktion der Gesellschaft auf 
   Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir Anfragen und Anforderungen 
   von Unterlagen ausschließlich zu richten an die 
 
   Powerland AG 
   c/o GFD - Gesellschaft für Finanzkommunikation mbH 
   Fellnerstraße 7-9 
   60322 Frankfurt am Main 
   Telefon: +49 (0)69 - 66554-459 oder +49 (0)69 97 12 47-0 
   Fax: +49 (0)69 97 12 47-20 
   E-Mail: ir@powerland.ag 
 
   Frankfurt am Main, im Juni 2015 
 
   Powerland AG 
 
   Der Vorstand 
 
   Informationen zur Stimmrechtsvertretung durch von der Powerland AG 
   benannte Stimmrechtsvertreter 
 
   Bei der ordentlichen Hauptversammlung der Powerland AG am 06. August 
   2015 haben Sie die Möglichkeit, von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter zur Ausübung des Stimmrechts aus den von Ihnen 
   gehaltenen Aktien zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter werden die Vollmacht unter Offenlegung 
   des Namens des bevollmächtigenden Aktionärs ausüben. 
 
   Zum Stimmrechtsvertreter hat die Gesellschaft Frau Elke Strothmann und 
   Herrn Karsten Tabbert, benannt. Sie sind beide Mitarbeiter der AAA HV 
   Management GmbH, Köln. Der benannte Stimmrechtsvertreter ist 
   verpflichtet, zu den einzelnen Tagesordnungspunkten ausschließlich 
   nach Ihrer ausdrücklichen Weisung abzustimmen. Dem von der 
   Gesellschaft genannten Stimmrechtsvertreter können keine Aufträge und 
   Weisungen zu Wortmeldungen, zur Stellung von Fragen oder Anträgen 
   sowie zur Einlegung von Widersprüchen etc. erteilt werden. 
 
   Wenn Sie den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   bevollmächtigen möchten, müssen Sie Folgendes veranlassen: 
 
   Sie melden sich zur Hauptversammlung unter Nachweis Ihres 
   Anteilsbesitzes an und bestellen bei Ihrer Depotbank für jedes Ihrer 
   Depots eine Eintrittskarte. Diese Eintrittskarte übermitteln Sie 
   zusammen mit dem ausgefüllten und zur Wahrung der Textform 
   unterzeichneten Vollmachts- und Weisungsformular an folgende Adresse: 
 
   Powerland AG 
   c/o AAA HV Management GmbH 
   Ettore-Bugatti-Str. 31 
   51149 Köln 
   Fax: +49 (0) 2203/20229-11 
   E-Mail: powerland2015@aaa-hv.de 
 
   Vollmacht und Weisungen müssen spätestens bis zum 04. August 2015, 
   24:00 Uhr, dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   unter dieser Adresse im Original oder per Telefax unter der folgenden 
   Nummer: +49 (0) 2203/202229-11 oder per E-Mail unter folgender 
   E-Mail-Adresse: powerland2015@aaa-hv.de zugehen. 
 
   Wenn Sie die von Ihnen erteilten Weisungen ändern oder die 
   Bevollmächtigung widerrufen möchten, bitten wir Sie, diese Änderungen 
   mit Hilfe der auf der Internetseite der Gesellschaft unter: 
   http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung abrufbaren 
   Formulare vorzunehmen. Weisungsänderungen bitten wir ausschließlich 
   auf dem entsprechenden Formular vorzunehmen und dabei Weisungen zu 
   sämtlichen Tagesordnungspunkten (auch zu den Punkten, bei denen die 
   Weisung nicht geändert wurde) zu erteilen. Die vollständig 
   ausgefüllten Formulare können Sie per Post oder Telefax oder E-Mail an 
   die dort angegebene Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
   senden. Die Formulare müssen spätestens am 04. August 2015, 24:00 Uhr 
   bei den Stimmrechtsvertretern unter der oben genannten Adresse 
   eingehen, um berücksichtigt werden zu können. In der Hauptversammlung 
   anwesende oder vertretene Aktionäre können auch noch während der 
   Hauptversammlung Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter 
   der Gesellschaft erteilen, ändern oder widerrufen. 
 
   Falls ordnungsgemäße Gegenanträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten 
   bei der Gesellschaft eingehen, werden diese unverzüglich auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter: 
   http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung zugänglich 
   gemacht. Bitte beachten Sie, dass Sie den Stimmrechtsvertretern zu 
   Gegenanträgen keine Weisungen erteilen können. 
 
   Beachten Sie bitte, dass die Bestellung Ihrer Eintrittskarte so 
   rechtzeitig erfolgt, dass die Anmeldung und der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes fristgerecht bis zum 30. Juli 2015, 24:00 Uhr erfolgen 
   können. Beachten Sie weiterhin, dass die Postlaufzeit für den Versand 
   der Eintrittskarte an Sie und die Rücksendung derselben nebst 
   Vollmachts- und Weisungsformular an die Gesellschaft einige Tage 
   betragen kann. Wir empfehlen daher, die Eintrittskarten möglichst 
   frühzeitig bei ihrer Depotbank zu bestellen. 
 
   Frankfurt am Main 
 
   Powerland AG 
 
 
 
 
 
26.06.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Powerland AG 
              Fellnerstraße 7-9 
              60322 Frankfurt am Main 
              Deutschland 
E-Mail:       ir@powerland.ag 
Internet:     http://www.powerland.ag/de/investor-relations/hauptversammlung 
ISIN:         DE000PLD5558 
WKN:          PLD555 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

June 26, 2015 09:07 ET (13:07 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2015 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.