DJ DGAP-HV: Powerland AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.08.2015 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Powerland AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
26.06.2015 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Powerland AG
Frankfurt am Main
- ISIN DE000PLD5558 -
- WKN PLD555 -
Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der
ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft
am 06. August 2015, um 11:00 Uhr (Einlass ab 10:30 Uhr)
in der IHK Frankfurt am Main, Raum Lichthof, Börsenplatz 4, 60313
Frankfurt am Main
ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des Jahresabschlusses und des
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 sowie Vorlage des
Lageberichts und Konzernlageberichts, des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4,
315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns der Powerland AG
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
'Der im Jahresabschluss der Powerland AG ausgewiesene
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 3.286.854,54 wird in gesamter
Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.'
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
Im Geschäftsjahr 2014 gehörten dem Vorstand der Gesellschaft
Shunyuan Guo und Yachen Jiang (bis 30. Dezember 2014) an.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
'Den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.'
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
In dem Geschäftsjahr 2014 gehörten dem Aufsichtsrat der
Gesellschaft Dr. Peter Diesch (bis zur Hauptversammlung am 26.
März 2014), Volker Potthoff (bis zur Hauptversammlung am 26.
März 2014), Binghui Lu (seit der Hauptversammlung am 26. März
2014), Stephan Oehen (seit der Hauptversammlung am 26. März
2014) und Hsueh Yi Huang an.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
'Den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.'
5. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
'Die ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2015 bestellt.'
6. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Die Amtszeit des Mitglieds des Aufsichtsrats Herrn Hsueh Yi
Huang endet mit dem Ablauf dieser Hauptversammlung am 06.
August 2015. Dem Aufsichtsrat würden dementsprechend nur noch
Herr Binghui Lu und Herr Stephan Oehen angehören.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 12 Abs. 1
der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 95 Abs. 1,
101 Abs. 1 AktG aus drei Mitgliedern, die von der
Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an
Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
'Herr Hsueh Yi Huang, selbstständiger Unternehmensberater,
wohnhaft in Tainan (Provinz Taiwan), China, wird zum Mitglied
des Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit beginnt nach Ablauf
der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 06.
August 2015 und endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem
Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die
Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.'
Herr Hsueh Yi Huang ist zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der
Einberufung dieser Hauptversammlung kein Mitglied in einem
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder
vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium.
Vorlagen
Ab Einberufung der Hauptversammlung können insbesondere die folgenden
Unterlagen im Internet unter
http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung eingesehen
werden:
* Zu Tagesordnungspunkt 1
- Jahresabschluss nebst Lagebericht der Powerland
AG zum 31. Dezember 2014
- Konzernabschluss nebst Lagebericht zum 31.
Dezember 2014
- Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2014
- Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben
nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches
- Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes gemäß §
170 Abs. 2 AktG
Die vorgenannten Unterlagen liegen außerdem während der
Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.
Grundkapital und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 15.000.000,00 und ist
eingeteilt in 15.000.000 auf den Inhaber lautende Aktien ohne
Nennbetrag. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 15.000.000, wovon
insgesamt 570.864 gemäß § 71b AktG ruhen. Diese Angaben beziehen sich
auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im
Bundesanzeiger.
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach den §§ 121 ff. AktG und §
23 der Satzung. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind gemäß § 23 Abs. 1 der Satzung diejenigen
Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig angemeldet sind und ihre
Teilnahmeberechtigung nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss
spätestens am 30. Juli 2015, 24:00 Uhr, dem Vorstand unter folgender
Adresse zugehen:
Powerland AG
c/o AAA HV Management GmbH
Ettore-Bugatti-Str. 31
51149 Köln
Fax: +49 (0) 2203/20229-11
E-Mail: powerland2015@aaa-hv.de
Die Anmeldung muss schriftlich oder in Textform erfolgen. Sie kann
auch per Telefax oder per E-Mail übermittelt werden. Aktionäre weisen
ihre Berechtigung zur Hauptversammlung durch eine in Textform (§ 126 b
BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte und auf den Beginn
des 21. Tages vor der Hauptversammlung (d.h. 16. Juli 2015, 00:00 Uhr)
bezogene Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende
Institut nach. Diese Bescheinigung muss bei der vorgenannten Adresse
spätestens am 30. Juli 2015, 24:00 Uhr, eingehen.
Wir weisen darauf hin, dass Aktionären, die rechtzeitig angemeldet
sind und ihre Teilnahmeberechtigung ordnungsgemäß nachgewiesen haben,
Eintrittskarten übermittelt werden.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben
lassen. Die Vollmacht ist in Textform (§ 126 b BGB) zu erteilen. § 135
AktG bleibt unberührt. Zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf
Verlangen wird den Aktionären ein Formular zur Erteilung der
Stimmrechtsvollmacht übersandt. Ein Formular, das für die Erteilung
einer Vollmacht verwendet werden kann, steht auch zum Download unter:
http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung bereit.
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft ist an
folgende Adresse zu richten:
Powerland AG, c/o AAA HV Management GmbH, Ettore-Bugatti-Str. 31,
51149 Köln,
Telefax: +49 (0) 2203/20229-11, E-Mail: powerland2015@aaa-hv.de.
Wir bieten unseren Aktionären an, zu dieser Hauptversammlung den von
der Gesellschaft benannten, an die Weisungen der Aktionäre gebundenen
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu
bevollmächtigen. Die Einzelheiten dazu ergeben sich aus den
Unterlagen, die allen angemeldeten Aktionären über die Depotbank
zugesandt werden. Darüber hinaus stehen den Aktionären auch unter der
Internetadresse:
http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung weitere
Informationen zur Stimmrechtsvertretung durch den von der Gesellschaft
bestimmten Stimmrechtsvertreter sowie ein Formular zur Erteilung von
Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter zur Verfügung.
Anträge und Anfragen von Aktionären
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von
EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Ein solches Verlangen
muss der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
June 26, 2015 09:07 ET (13:07 GMT)
mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind),
also spätestens am 06. Juli 2015, 24:00 Uhr, zugehen.
Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär der Gesellschaft einen
Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat
zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übermitteln. Ein
Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG
zugänglich zu machen, wenn er der Gesellschaft unter der nachfolgend
bekanntgemachten Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung
(wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht
mitzurechnen sind), also spätestens am 22. Juli 2015, 24:00 Uhr,
zugeht.
Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG einen
Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von
Abschlussprüfern machen. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe
von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG zugänglich zu machen, wenn er der
Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse mindestens
14 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung
und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am
22. Juli 2015, 24:00 Uhr, zugeht.
Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an
folgende Adresse zu richten:
Powerland AG
c/o GFD - Gesellschaft für Finanzkommunikation mbH
Fellnerstraße 7-9
60322 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (0)69 - 66554-459 oder +49 (0)69 97 12 47-0
Fax: +49 (0)69 97 12 47-20
E-Mail: ir@powerland.ag
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht
berücksichtigt.
Nähere Informationen zu den Rechten gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1
und 127 AktG sowie zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge
werden unter:
http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung bekannt
gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden gleichfalls
unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht.
Sonstige Hinweise
Gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 AktG erläutern wir die Bedeutung des
Nachweisstichtages im Sinne von § 123 Abs. 3 Satz 3 AktG dahingehend,
dass nur diejenigen Personen, die am Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung, also am 16. Juli 2015, 00.00 Uhr, Aktionäre sind,
bei Erfüllung der satzungsmäßigen und gesetzlichen
Teilnahmevoraussetzungen berechtigt sind, an der Hauptversammlung
teilzunehmen und ihr Stimmrecht auszuüben.
Wir weisen gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG darauf hin, dass jedem
Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, soweit diese
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der
Tagesordnung erforderlich ist. Nähere Informationen zu diesem Recht
gemäß § 131 Abs. 1 AktG stehen den Aktionären unter:
http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung zur
Verfügung.
Unter http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung sind
außerdem die gemäß § 124a AktG zu veröffentlichenden Informationen
zugänglich.
Anfragen und Anforderung von Unterlagen
Zur Erleichterung der Vorbereitung der Hauptversammlung und zur
Sicherstellung einer möglichst schnellen Reaktion der Gesellschaft auf
Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir Anfragen und Anforderungen
von Unterlagen ausschließlich zu richten an die
Powerland AG
c/o GFD - Gesellschaft für Finanzkommunikation mbH
Fellnerstraße 7-9
60322 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (0)69 - 66554-459 oder +49 (0)69 97 12 47-0
Fax: +49 (0)69 97 12 47-20
E-Mail: ir@powerland.ag
Frankfurt am Main, im Juni 2015
Powerland AG
Der Vorstand
Informationen zur Stimmrechtsvertretung durch von der Powerland AG
benannte Stimmrechtsvertreter
Bei der ordentlichen Hauptversammlung der Powerland AG am 06. August
2015 haben Sie die Möglichkeit, von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter zur Ausübung des Stimmrechts aus den von Ihnen
gehaltenen Aktien zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter werden die Vollmacht unter Offenlegung
des Namens des bevollmächtigenden Aktionärs ausüben.
Zum Stimmrechtsvertreter hat die Gesellschaft Frau Elke Strothmann und
Herrn Karsten Tabbert, benannt. Sie sind beide Mitarbeiter der AAA HV
Management GmbH, Köln. Der benannte Stimmrechtsvertreter ist
verpflichtet, zu den einzelnen Tagesordnungspunkten ausschließlich
nach Ihrer ausdrücklichen Weisung abzustimmen. Dem von der
Gesellschaft genannten Stimmrechtsvertreter können keine Aufträge und
Weisungen zu Wortmeldungen, zur Stellung von Fragen oder Anträgen
sowie zur Einlegung von Widersprüchen etc. erteilt werden.
Wenn Sie den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigen möchten, müssen Sie Folgendes veranlassen:
Sie melden sich zur Hauptversammlung unter Nachweis Ihres
Anteilsbesitzes an und bestellen bei Ihrer Depotbank für jedes Ihrer
Depots eine Eintrittskarte. Diese Eintrittskarte übermitteln Sie
zusammen mit dem ausgefüllten und zur Wahrung der Textform
unterzeichneten Vollmachts- und Weisungsformular an folgende Adresse:
Powerland AG
c/o AAA HV Management GmbH
Ettore-Bugatti-Str. 31
51149 Köln
Fax: +49 (0) 2203/20229-11
E-Mail: powerland2015@aaa-hv.de
Vollmacht und Weisungen müssen spätestens bis zum 04. August 2015,
24:00 Uhr, dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
unter dieser Adresse im Original oder per Telefax unter der folgenden
Nummer: +49 (0) 2203/202229-11 oder per E-Mail unter folgender
E-Mail-Adresse: powerland2015@aaa-hv.de zugehen.
Wenn Sie die von Ihnen erteilten Weisungen ändern oder die
Bevollmächtigung widerrufen möchten, bitten wir Sie, diese Änderungen
mit Hilfe der auf der Internetseite der Gesellschaft unter:
http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung abrufbaren
Formulare vorzunehmen. Weisungsänderungen bitten wir ausschließlich
auf dem entsprechenden Formular vorzunehmen und dabei Weisungen zu
sämtlichen Tagesordnungspunkten (auch zu den Punkten, bei denen die
Weisung nicht geändert wurde) zu erteilen. Die vollständig
ausgefüllten Formulare können Sie per Post oder Telefax oder E-Mail an
die dort angegebene Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse
senden. Die Formulare müssen spätestens am 04. August 2015, 24:00 Uhr
bei den Stimmrechtsvertretern unter der oben genannten Adresse
eingehen, um berücksichtigt werden zu können. In der Hauptversammlung
anwesende oder vertretene Aktionäre können auch noch während der
Hauptversammlung Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft erteilen, ändern oder widerrufen.
Falls ordnungsgemäße Gegenanträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten
bei der Gesellschaft eingehen, werden diese unverzüglich auf der
Internetseite der Gesellschaft unter:
http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung zugänglich
gemacht. Bitte beachten Sie, dass Sie den Stimmrechtsvertretern zu
Gegenanträgen keine Weisungen erteilen können.
Beachten Sie bitte, dass die Bestellung Ihrer Eintrittskarte so
rechtzeitig erfolgt, dass die Anmeldung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes fristgerecht bis zum 30. Juli 2015, 24:00 Uhr erfolgen
können. Beachten Sie weiterhin, dass die Postlaufzeit für den Versand
der Eintrittskarte an Sie und die Rücksendung derselben nebst
Vollmachts- und Weisungsformular an die Gesellschaft einige Tage
betragen kann. Wir empfehlen daher, die Eintrittskarten möglichst
frühzeitig bei ihrer Depotbank zu bestellen.
Frankfurt am Main
Powerland AG
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Powerland AG
Fellnerstraße 7-9
60322 Frankfurt am Main
Deutschland
E-Mail: ir@powerland.ag
Internet: http://www.powerland.ag/de/investor-relations/hauptversammlung
ISIN: DE000PLD5558
WKN: PLD555
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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June 26, 2015 09:07 ET (13:07 GMT)
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