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DGAP-HV: Gigaset AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: Gigaset AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.08.2015 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Gigaset AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
01.07.2015 15:17 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Gigaset AG 
 
   München 
 
 
                  WKN 515 600  ISIN DE0005156004 
 
                  WKN A14KQ7   ISIN DE000A14KQ77 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
 
 
   Sehr geehrte Aktionärinnen, 
   sehr geehrte Aktionäre, 
 
   wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Gigaset AG, 
   München, am 
 
   11. August 2015 um 10.00 Uhr 
 
   im 
 
   Konferenzzentrum München 
   Hanns-Seidel-Stiftung 
   Lazarettstr. 33 
   80636 München 
 
 
   Die Hauptversammlung hat folgende Tagesordnung: 
 
   TOP 1 
   Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gigaset AG und des 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2014, des zusammengefassten 
   Lageberichts für die Gigaset AG und den Konzern einschließlich des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 
   315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
   Die genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gigaset AG, 
   Seidlstr. 23, 80335 München, sowie im Internet unter www.gigaset.ag 
   eingesehen werden und werden den Aktionären auf Anfrage auch 
   zugesandt. Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und Konzernabschluss 
   bereits gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt 
   daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung. 
 
   TOP 2 
   Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
   im Geschäftsjahr 2014 Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
   TOP 3 
   Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2014 Entlastung für diesen Zeitraum zu 
   erteilen. 
 
   TOP 4 
   Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2015 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, 
   die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 
   zu bestellen. 
 
   TOP 5 
   Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
   Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der 
   ordentlichen Hauptversammlung 2015. 
 
   Der Aufsichtsrat ist daher insgesamt neu zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als 
   Aufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
 
 
       1.    Bernhard Riedel, Rechtsanwalt bei MR Meindl & 
             Riedel Rechtsanwälte, München 
 
 
       2.    Hau Yan Helvin Wong, Rechtsanwalt, Mitglied der 
             Geschäftsleitung und General Counsel, Goldin Properties 
             Holdings Limited, zudem Mitglied der Geschäftsleitung und 
             General Counsel, Goldin Financial Holdings Limited, Hong 
             Kong, Volksrepublik China 
 
 
       3.    Paolo Vittorio Di Fraia, Kaufmann und 
             Unternehmensberater, Paris, Frankreich 
 
 
       4.    Ulrich Burkhardt, Wirtschaftsprüfer und 
             Steuerberater bei optegra GmbH & Co. KG, Fürstenfeldbruck 
 
 
       5.    Prof. Dr. Xiaojian Huang, Kaufmann, 
             Geschäftsführer, Matsunichi Digital Development (Shenzhen) 
             Company Limited, Shenzhen, Volksrepublik China 
 
 
       6.    Flora Ka Yan Shiu, Kauffrau, Mitglied der 
             Geschäftsleitung als Leiterin Corporate Development, Goldin 
             Real Estate Financial Holdings Limited, Hong Kong, 
             Volksrepublik China 
 
 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, 
 
 
 
       7.    Barbara Münch, Legal Counsel bei AssetMetrix 
             GmbH, München 
 
 
 
   als Ersatzmitglied zu wählen. Die Wahl erfolgt mit der Maßgabe, dass 
   das Ersatzmitglied Mitglied des Aufsichtsrats wird, wenn ein von der 
   Hauptversammlung gewähltes Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf der 
   Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet, und dass das Ersatzmitglied 
   die Stellung als Ersatzmitglied zurückerlangt, wenn die 
   Hauptversammlung für ein vorzeitig ausgeschiedenes 
   Aufsichtsratsmitglied, das durch ein Ersatzmitglied ersetzt worden 
   ist, eine Neuwahl vornimmt. 
 
   Die Aufsichtsratsmitglieder sowie das Ersatzmitglied werden von der 
   Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung 
   gewählt, die über die Entlastung für das 1. Geschäftsjahr nach dem 
   Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
   beginnt, wird nicht mitgerechnet. 
 
   Die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats sowie des Ersatzmitglieds 
   erfolgt in Einzelwahl. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in 
   Verbindung mit § 7 Abs. 1, 2 der Satzung aus sechs durch die 
   Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. 
 
   Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
   wird darauf hingewiesen, dass die Kandidaten für den Aufsichtsrat Herr 
   Prof. Dr. Huang, Herr Wong und Frau Shiu Mitarbeiter bzw. Mitglieder 
   von Geschäftsführungsorganen der Goldin Fund Pte. Ltd., Singapur bzw. 
   mit ihr verbundener Unternehmen sind. Die Goldin Fund Pte. Ltd., 
   Singapur ist eine wesentlich an der Gesellschaft beteiligte 
   Aktionärin. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
   wird darauf hingewiesen, dass Herr Bernhard Riedel im Falle seiner 
   Wahl in den Aufsichtsrat als Kandidat für den 
   Aufsichtsratsvorsitzenden vorgeschlagen werden soll. 
 
   Angaben über die unter Punkt 5 der Tagesordnung zur Wahl 
   vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten: 
 
   Die vorgeschlagenen Kandidaten haben keine Mitgliedschaften in anderen 
   zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
   TOP 6 
   Beschluss nach §§ 286 Abs. 5 HGB, 314 Abs. 2 Satz 2 HGB 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses der Gigaset AG und des 
   Konzernabschlusses unterbleiben die in § 285 Nr. 9a Satz 5 bis 8 und § 
   314 Abs. 1 Nr. 6 a Satz 5 bis 8 Handelsgesetzbuch verlangten Angaben 
   im Anhang. Dieser Beschluss gilt für die Aufstellung des 
   Jahresabschlusses der Gigaset AG und des Konzernabschlusses jeweils 
   für das am 1. Januar 2015 begonnene Geschäftsjahr und die weiteren 
   vier folgenden Geschäftsjahre, längstens jedoch bis zum 10. August 
   2020. 
 
   Erläuterung zu TOP 6: 
 
   Gemäß § 286 Abs. 5 HGB können die in § 285 Nr. 9a Satz 5 bis 8 HGB 
   verlangten Angaben im Anhang unterbleiben, wenn die Hauptversammlung 
   dies beschlossen hat. Ein Beschluss, der höchstens für fünf Jahre 
   gefasst werden kann, bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei 
   Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals 
   umfasst. Gemäß §§ 314 Abs. 2 Satz 2, 286 Abs. 5 HGB können die im 
   Konzernanhang verlangten Angaben gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 a Satz 5 bis 
   8 HGB unterbleiben, wenn die Hauptversammlung dies beschlossen hat. 
   Auch insoweit bedarf der Beschluss, der höchstens für fünf Jahre 
   gefasst werden kann, einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des 
   bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nach § 14 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
   bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse, 
   Faxnummer oder E-Mail-Adresse anmelden und einen von ihrem 
   depotführenden Institut ausgestellten besonderen Nachweis ihres 
   Anteilsbesitzes an diese Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse 
   übermitteln: 
 
   Gigaset AG 
   c/o Commerzbank AG 
   GS-MO 4.1.1 General Meetings 
   60261 Frankfurt am Main 
   Telefax: +49 (0) 69 1362 6351 
   E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Juli 
   2015 (0.00 Uhr MESZ) beziehen (sog. Nachweisstichtag) und bedarf der 
   Textform (§ 126 b BGB). Der Nachweis des Anteilsbesitzes und die 
   Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 04. 
   August 2015 (24.00 Uhr MESZ) zugehen. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
   Der Nachweisstichtag ist für die Ausübung des Teilnahme- und den 
   Umfang des Stimmrechts in der Hauptversammlung maßgebend. Im 
   Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag 
   erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag 
   haben für das Teilnahmerecht und den Umfang des Stimmrechts keine 
   Bedeutung. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
   besessen und ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben 
   haben, sind somit weder teilnahme- noch stimmberechtigt, soweit sie 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 01, 2015 09:18 ET (13:18 GMT)

DJ DGAP-HV: Gigaset AG: Bekanntmachung der -2-

sich nicht bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. 
   Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den besonderen 
   Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, bleiben auch dann 
   teilnahmeberechtigt und im Umfang des nachgewiesenen Anteilsbesitzes 
   stimmberechtigt, wenn sie ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag ganz 
   oder teilweise veräußern. Für die Dividendenberechtigung ist der 
   Nachweisstichtag nicht relevant. Auch nach dem Nachweisstichtag und 
   nach erfolgter Anmeldung können Aktionäre weiterhin frei über ihre 
   Aktien verfügen. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes 
   werden den teilnahmeberechtigten Aktionären von der Anmeldestelle 
   Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den 
   rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir 
   die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des 
   Nachweises ihres Anteilsbesitzes an der Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine 
   Aktionärsvereinigung ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind die 
   rechtzeitige Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den 
   vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Wenn weder ein Kreditinstitut, 
   noch eine Aktionärsvereinigung, noch den Kreditinstituten gem. § 135 
   Abs. 8 bzw. Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG andere gleichgestellte 
   Personen oder Institutionen bevollmächtigt werden, bedürfen die 
   Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126 b 
   BGB). 
 
   Weitere Informationen zur Bevollmächtigung sowie ein 
   Vollmachtsformular erhalten die Aktionäre mit der Eintrittskarte. Die 
   Verwendung des Vollmachtsformulars ist nicht zwingend. Es steht den 
   Aktionären frei, eine Vollmacht anderweitig in Textform (§ 126 b BGB) 
   auszustellen. 
 
   Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der 
   Gesellschaft, ihren Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer 
   gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht steht die 
   nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung: 
 
   Gigaset AG 
   Investor Relations - Hauptversammlung 2015 
   Seidlstr. 23 
   80335 München 
   oder per Telefax: +49 (0) 89 444456 930 
   oder elektronisch per E-Mail: Hauptversammlung@gigaset.com 
 
   Am Tag der Hauptversammlung kann dies auch an der Ein- und 
   Ausgangskontrolle erfolgen. 
 
   Kreditinstitute und ihnen gleichgestellte Personen oder Institutionen 
   können möglicherweise besondere Formen von Vollmachten verlangen, da 
   sie die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Die 
   Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der 
   Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Bitte stimmen 
   Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
   oder andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen, 
   Unternehmen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit dem zu 
   Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht ab. 
 
   Unsere Gesellschaft möchte ihren Aktionären die Stimmrechtsvertretung 
   erleichtern. Der Vorstand hat deshalb zwei Mitarbeiter der Gigaset AG 
   als Vertreter für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts der 
   Aktionäre bestellt. Von dieser Möglichkeit können alle Aktionäre 
   Gebrauch machen, die weder selbst erscheinen noch ihre depotführende 
   Bank oder einen sonstigen Dritten mit der Ausübung ihres Stimmrechts 
   beauftragen wollen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
   weisungsgemäß abzustimmen. Ohne Weisung ist die Vollmacht insgesamt, 
   oder wenn nur zu einem Tagesordnungspunkt keine Weisung erteilt wurde, 
   hinsichtlich dieses Tagesordnungspunktes nicht wirksam. Die 
   Stimmrechtsvertreter werden sich in diesem Fall demzufolge insgesamt, 
   oder in Bezug auf den Tagesordnungspunkt, zu welchem keine Weisung 
   vorliegt, der Stimme enthalten. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt 
   eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung 
   entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt. Bitte beachten Sie, dass 
   die Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zum Einlegen 
   von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zur Stellung 
   von Fragen oder Anträgen entgegennehmen. 
   Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter, die nicht in der Hauptversammlung erteilt 
   werden, müssen bei der Gesellschaft bis spätestens 09. August 2015 
   eingehen. 
 
   Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen 
   hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Auch bei 
   Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter ist daher der fristgerechte Zugang der Anmeldung 
   und des Nachweises des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden 
   Bestimmungen erforderlich. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarte sowie der weiteren Unterlagen zur Bevollmächtigung der 
   Stimmrechtsvertreter sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst 
   frühzeitig bei der oben für die Anmeldung genannten Adresse, Faxnummer 
   oder E-Mail-Adresse eingehen. 
 
   Werden die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zur 
   Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt, so kann die Vollmacht in 
   Textform, z.B. auch durch elektronische Datenübermittlung (E-Mail), 
   ebenfalls an die oben zur Vollmachtserteilung genannte Adresse, 
   Faxnummer oder E-Mail-Adresse gesendet werden. Auch der Widerruf der 
   Vollmacht bedarf der Textform (§ 126 b BGB). 
 
   Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Rechte der Aktionäre 
 
   Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,- (das 
   entspricht derzeit 500.000 Aktien) erreichen, können gemäß § 122 Abs. 
   2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
   bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung 
   oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich (§ 
   126 BGB) an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der 
   Gesellschaft mindestens dreißig Tage vor der Hauptversammlung, also 
   spätestens bis zum 11. Juli 2015, 24.00 Uhr MESZ, zugehen. Später 
   zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Etwaige 
   Ergänzungsverlangen sind an folgende Adresse zu richten: 
 
   Gigaset AG 
   - Vorstand - 
   Seidlstr. 23 
   80335 München 
 
   Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei 
   Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung hinsichtlich des 
   Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind (§ 142 Abs. 2 Satz 2 
   AktG i.V.m. § 122 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1 AktG). Für den Nachweis 
   reicht eine entsprechende Bestätigung des depotführenden Instituts 
   aus. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 
   AktG 
 
   Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder 
   Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten sowie Wahlvorschläge 
   machen. 
 
   Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der 
   Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung werden den 
   in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten unter den dortigen 
   Voraussetzungen (dies sind u.a. Aktionäre, die es verlangen) 
   zugänglich gemacht, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der 
   Hauptversammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen 
   Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt 
   der Tagesordnung mit Begründung an die unten stehende Adresse, 
   Faxnummer oder E-Mail-Adresse übersandt hat. Der Tag des Zugangs ist 
   nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit der 27. 
   Juli 2015, 24.00 Uhr MESZ. Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich 
   gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 
   Abs. 2 AktG vorliegt. Stellen mehrere Aktionäre zu demselben 
   Beschlussgegenstand Gegenanträge, so kann der Vorstand die 
   Gegenanträge und ihre Begründung zusammenfassen. 
 
   Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG brauchen nicht begründet 
   zu werden. Wahlvorschläge werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den 
   Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person 
   und im Fall einer Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren 
   Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
   enthalten. Nach § 127 Satz 1 AktG i.V.m. § 126 Abs. 2 AktG gibt es 
   weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht über die 
   Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Im Übrigen gelten die 
   Voraussetzungen und Regelungen für das Zugänglichmachen von Anträgen 
   entsprechend, insbesondere gilt auch hier der 27. Juli 2015, 24.00 Uhr 
   MESZ, als letztmöglicher Termin, bis zu dem Wahlvorschläge bei der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 01, 2015 09:18 ET (13:18 GMT)

nachfolgend genannten Adresse eingegangen sein müssen, um noch 
   zugänglich gemacht zu werden. 
   Etwaige Anträge (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge von Aktionären 
   gemäß § 126 Abs. 1 und § 127 AktG vor der Hauptversammlung sowie 
   sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind 
   ausschließlich zu richten an: 
 
   Gigaset AG 
   Investor Relations - Hauptversammlung 2015 
   Seidlstr. 23 
   80335 München 
   oder per Telefax: +49 (0) 89 444456 930 
   oder elektronisch per E-Mail: Hauptversammlung@gigaset.com 
 
   Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
   (einschließlich des Namens des Aktionärs und - im Falle von 
   Gegenanträgen - der Begründung) werden nach ihrem Eingang im Internet 
   unter www.gigaset.ag zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der 
   Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse 
   veröffentlicht. 
 
   Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG 
 
   Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der 
   Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
   Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des 
   Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein 
   Auskunftsverweigerungsgrund gegeben ist. Die Auskunftspflicht 
   erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen 
   der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage 
   des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
 
   Veröffentlichungen auf der Internetseite 
 
   Weitere Erläuterungen zu den vorgenannten Rechten der Aktionäre, die 
   Einladung zur Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen 
   sowie die weiteren Informationen nach § 124 a AktG finden Sie auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter www.gigaset.ag. Dort werden nach 
   der Hauptversammlung auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse 
   veröffentlicht. 
 
   Die zugänglich zu machenden Unterlagen liegen auch in den 
   Geschäftsräumen der Gesellschaft (Gigaset AG, Seidlstr. 23, 80335 
   München) zur Einsicht aus und werden den Aktionären auf Anfrage auch 
   kostenlos zugesandt. 
 
   Die genannten Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung am 
   11. August 2015 ausliegen. 
 
   Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und 
   veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und 
   Ergänzungsverlangen werden ebenfalls unter der oben genannten 
   Internetseite veröffentlicht. 
 
   Mitteilungen gem. § 30b WpHG 
 
   Gem. § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG teilen wir mit: 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2015 hat die Gigaset 
   AG insgesamt 122.979.019 Stückaktien ausgegeben, die jeweils eine 
   Stimme gewähren. In dieser Gesamtzahl sind zum Zeitpunkt der 
   Einberufung auch 38.118 eigene Aktien enthalten, die gemäß §§ 71 b, 71 
   d AktG derzeit keine Rechte gewähren. 
 
   München, im Juli 2015 
 
   Gigaset AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
01.07.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Gigaset AG 
              Seidlstr. 23 
              80335 München 
              Deutschland 
E-Mail:       Hauptversammlung@gigaset.com 
Internet:     http://www.gigaset.com 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

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July 01, 2015 09:18 ET (13:18 GMT)

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