DJ DGAP-HV: Gigaset AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.08.2015 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Gigaset AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
01.07.2015 15:17
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
=--------------------------------------------------------------------------
Gigaset AG
München
WKN 515 600 ISIN DE0005156004
WKN A14KQ7 ISIN DE000A14KQ77
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte Aktionärinnen,
sehr geehrte Aktionäre,
wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Gigaset AG,
München, am
11. August 2015 um 10.00 Uhr
im
Konferenzzentrum München
Hanns-Seidel-Stiftung
Lazarettstr. 33
80636 München
Die Hauptversammlung hat folgende Tagesordnung:
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gigaset AG und des
gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2014, des zusammengefassten
Lageberichts für die Gigaset AG und den Konzern einschließlich des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4,
315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Die genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gigaset AG,
Seidlstr. 23, 80335 München, sowie im Internet unter www.gigaset.ag
eingesehen werden und werden den Aktionären auf Anfrage auch
zugesandt. Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und Konzernabschluss
bereits gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt
daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands
im Geschäftsjahr 2014 Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2014 Entlastung für diesen Zeitraum zu
erteilen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor,
die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015
zu bestellen.
TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der
ordentlichen Hauptversammlung 2015.
Der Aufsichtsrat ist daher insgesamt neu zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als
Aufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsrat zu wählen:
1. Bernhard Riedel, Rechtsanwalt bei MR Meindl &
Riedel Rechtsanwälte, München
2. Hau Yan Helvin Wong, Rechtsanwalt, Mitglied der
Geschäftsleitung und General Counsel, Goldin Properties
Holdings Limited, zudem Mitglied der Geschäftsleitung und
General Counsel, Goldin Financial Holdings Limited, Hong
Kong, Volksrepublik China
3. Paolo Vittorio Di Fraia, Kaufmann und
Unternehmensberater, Paris, Frankreich
4. Ulrich Burkhardt, Wirtschaftsprüfer und
Steuerberater bei optegra GmbH & Co. KG, Fürstenfeldbruck
5. Prof. Dr. Xiaojian Huang, Kaufmann,
Geschäftsführer, Matsunichi Digital Development (Shenzhen)
Company Limited, Shenzhen, Volksrepublik China
6. Flora Ka Yan Shiu, Kauffrau, Mitglied der
Geschäftsleitung als Leiterin Corporate Development, Goldin
Real Estate Financial Holdings Limited, Hong Kong,
Volksrepublik China
Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor,
7. Barbara Münch, Legal Counsel bei AssetMetrix
GmbH, München
als Ersatzmitglied zu wählen. Die Wahl erfolgt mit der Maßgabe, dass
das Ersatzmitglied Mitglied des Aufsichtsrats wird, wenn ein von der
Hauptversammlung gewähltes Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf der
Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet, und dass das Ersatzmitglied
die Stellung als Ersatzmitglied zurückerlangt, wenn die
Hauptversammlung für ein vorzeitig ausgeschiedenes
Aufsichtsratsmitglied, das durch ein Ersatzmitglied ersetzt worden
ist, eine Neuwahl vornimmt.
Die Aufsichtsratsmitglieder sowie das Ersatzmitglied werden von der
Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung
gewählt, die über die Entlastung für das 1. Geschäftsjahr nach dem
Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats sowie des Ersatzmitglieds
erfolgt in Einzelwahl.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in
Verbindung mit § 7 Abs. 1, 2 der Satzung aus sechs durch die
Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex
wird darauf hingewiesen, dass die Kandidaten für den Aufsichtsrat Herr
Prof. Dr. Huang, Herr Wong und Frau Shiu Mitarbeiter bzw. Mitglieder
von Geschäftsführungsorganen der Goldin Fund Pte. Ltd., Singapur bzw.
mit ihr verbundener Unternehmen sind. Die Goldin Fund Pte. Ltd.,
Singapur ist eine wesentlich an der Gesellschaft beteiligte
Aktionärin.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex
wird darauf hingewiesen, dass Herr Bernhard Riedel im Falle seiner
Wahl in den Aufsichtsrat als Kandidat für den
Aufsichtsratsvorsitzenden vorgeschlagen werden soll.
Angaben über die unter Punkt 5 der Tagesordnung zur Wahl
vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten:
Die vorgeschlagenen Kandidaten haben keine Mitgliedschaften in anderen
zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
TOP 6
Beschluss nach §§ 286 Abs. 5 HGB, 314 Abs. 2 Satz 2 HGB
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses der Gigaset AG und des
Konzernabschlusses unterbleiben die in § 285 Nr. 9a Satz 5 bis 8 und §
314 Abs. 1 Nr. 6 a Satz 5 bis 8 Handelsgesetzbuch verlangten Angaben
im Anhang. Dieser Beschluss gilt für die Aufstellung des
Jahresabschlusses der Gigaset AG und des Konzernabschlusses jeweils
für das am 1. Januar 2015 begonnene Geschäftsjahr und die weiteren
vier folgenden Geschäftsjahre, längstens jedoch bis zum 10. August
2020.
Erläuterung zu TOP 6:
Gemäß § 286 Abs. 5 HGB können die in § 285 Nr. 9a Satz 5 bis 8 HGB
verlangten Angaben im Anhang unterbleiben, wenn die Hauptversammlung
dies beschlossen hat. Ein Beschluss, der höchstens für fünf Jahre
gefasst werden kann, bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei
Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals
umfasst. Gemäß §§ 314 Abs. 2 Satz 2, 286 Abs. 5 HGB können die im
Konzernanhang verlangten Angaben gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 a Satz 5 bis
8 HGB unterbleiben, wenn die Hauptversammlung dies beschlossen hat.
Auch insoweit bedarf der Beschluss, der höchstens für fünf Jahre
gefasst werden kann, einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des
bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nach § 14 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse,
Faxnummer oder E-Mail-Adresse anmelden und einen von ihrem
depotführenden Institut ausgestellten besonderen Nachweis ihres
Anteilsbesitzes an diese Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse
übermitteln:
Gigaset AG
c/o Commerzbank AG
GS-MO 4.1.1 General Meetings
60261 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0) 69 1362 6351
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Juli
2015 (0.00 Uhr MESZ) beziehen (sog. Nachweisstichtag) und bedarf der
Textform (§ 126 b BGB). Der Nachweis des Anteilsbesitzes und die
Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 04.
August 2015 (24.00 Uhr MESZ) zugehen.
Bedeutung des Nachweisstichtags
Der Nachweisstichtag ist für die Ausübung des Teilnahme- und den
Umfang des Stimmrechts in der Hauptversammlung maßgebend. Im
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag
erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag
haben für das Teilnahmerecht und den Umfang des Stimmrechts keine
Bedeutung. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besessen und ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben
haben, sind somit weder teilnahme- noch stimmberechtigt, soweit sie
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
July 01, 2015 09:18 ET (13:18 GMT)
DJ DGAP-HV: Gigaset AG: Bekanntmachung der -2-
sich nicht bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, bleiben auch dann teilnahmeberechtigt und im Umfang des nachgewiesenen Anteilsbesitzes stimmberechtigt, wenn sie ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag ganz oder teilweise veräußern. Für die Dividendenberechtigung ist der Nachweisstichtag nicht relevant. Auch nach dem Nachweisstichtag und nach erfolgter Anmeldung können Aktionäre weiterhin frei über ihre Aktien verfügen. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den teilnahmeberechtigten Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an der Gesellschaft Sorge zu tragen. Stimmrechtsvertretung Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind die rechtzeitige Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Wenn weder ein Kreditinstitut, noch eine Aktionärsvereinigung, noch den Kreditinstituten gem. § 135 Abs. 8 bzw. Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG andere gleichgestellte Personen oder Institutionen bevollmächtigt werden, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126 b BGB). Weitere Informationen zur Bevollmächtigung sowie ein Vollmachtsformular erhalten die Aktionäre mit der Eintrittskarte. Die Verwendung des Vollmachtsformulars ist nicht zwingend. Es steht den Aktionären frei, eine Vollmacht anderweitig in Textform (§ 126 b BGB) auszustellen. Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, ihren Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht steht die nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung: Gigaset AG Investor Relations - Hauptversammlung 2015 Seidlstr. 23 80335 München oder per Telefax: +49 (0) 89 444456 930 oder elektronisch per E-Mail: Hauptversammlung@gigaset.com Am Tag der Hauptversammlung kann dies auch an der Ein- und Ausgangskontrolle erfolgen. Kreditinstitute und ihnen gleichgestellte Personen oder Institutionen können möglicherweise besondere Formen von Vollmachten verlangen, da sie die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen, Unternehmen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht ab. Unsere Gesellschaft möchte ihren Aktionären die Stimmrechtsvertretung erleichtern. Der Vorstand hat deshalb zwei Mitarbeiter der Gigaset AG als Vertreter für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre bestellt. Von dieser Möglichkeit können alle Aktionäre Gebrauch machen, die weder selbst erscheinen noch ihre depotführende Bank oder einen sonstigen Dritten mit der Ausübung ihres Stimmrechts beauftragen wollen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne Weisung ist die Vollmacht insgesamt, oder wenn nur zu einem Tagesordnungspunkt keine Weisung erteilt wurde, hinsichtlich dieses Tagesordnungspunktes nicht wirksam. Die Stimmrechtsvertreter werden sich in diesem Fall demzufolge insgesamt, oder in Bezug auf den Tagesordnungspunkt, zu welchem keine Weisung vorliegt, der Stimme enthalten. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zur Stellung von Fragen oder Anträgen entgegennehmen. Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die nicht in der Hauptversammlung erteilt werden, müssen bei der Gesellschaft bis spätestens 09. August 2015 eingehen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Auch bei Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist daher der fristgerechte Zugang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sowie der weiteren Unterlagen zur Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei der oben für die Anmeldung genannten Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse eingehen. Werden die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt, so kann die Vollmacht in Textform, z.B. auch durch elektronische Datenübermittlung (E-Mail), ebenfalls an die oben zur Vollmachtserteilung genannte Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse gesendet werden. Auch der Widerruf der Vollmacht bedarf der Textform (§ 126 b BGB). Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Rechte der Aktionäre Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,- (das entspricht derzeit 500.000 Aktien) erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens dreißig Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum 11. Juli 2015, 24.00 Uhr MESZ, zugehen. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Etwaige Ergänzungsverlangen sind an folgende Adresse zu richten: Gigaset AG - Vorstand - Seidlstr. 23 80335 München Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind (§ 142 Abs. 2 Satz 2 AktG i.V.m. § 122 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1 AktG). Für den Nachweis reicht eine entsprechende Bestätigung des depotführenden Instituts aus. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten sowie Wahlvorschläge machen. Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung werden den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten unter den dortigen Voraussetzungen (dies sind u.a. Aktionäre, die es verlangen) zugänglich gemacht, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die unten stehende Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse übersandt hat. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit der 27. Juli 2015, 24.00 Uhr MESZ. Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Stellen mehrere Aktionäre zu demselben Beschlussgegenstand Gegenanträge, so kann der Vorstand die Gegenanträge und ihre Begründung zusammenfassen. Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG brauchen nicht begründet zu werden. Wahlvorschläge werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und im Fall einer Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten. Nach § 127 Satz 1 AktG i.V.m. § 126 Abs. 2 AktG gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Im Übrigen gelten die Voraussetzungen und Regelungen für das Zugänglichmachen von Anträgen entsprechend, insbesondere gilt auch hier der 27. Juli 2015, 24.00 Uhr MESZ, als letztmöglicher Termin, bis zu dem Wahlvorschläge bei der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
July 01, 2015 09:18 ET (13:18 GMT)
nachfolgend genannten Adresse eingegangen sein müssen, um noch
zugänglich gemacht zu werden.
Etwaige Anträge (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge von Aktionären
gemäß § 126 Abs. 1 und § 127 AktG vor der Hauptversammlung sowie
sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind
ausschließlich zu richten an:
Gigaset AG
Investor Relations - Hauptversammlung 2015
Seidlstr. 23
80335 München
oder per Telefax: +49 (0) 89 444456 930
oder elektronisch per E-Mail: Hauptversammlung@gigaset.com
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
(einschließlich des Namens des Aktionärs und - im Falle von
Gegenanträgen - der Begründung) werden nach ihrem Eingang im Internet
unter www.gigaset.ag zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der
Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse
veröffentlicht.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein
Auskunftsverweigerungsgrund gegeben ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen
der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage
des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Veröffentlichungen auf der Internetseite
Weitere Erläuterungen zu den vorgenannten Rechten der Aktionäre, die
Einladung zur Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen
sowie die weiteren Informationen nach § 124 a AktG finden Sie auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.gigaset.ag. Dort werden nach
der Hauptversammlung auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse
veröffentlicht.
Die zugänglich zu machenden Unterlagen liegen auch in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft (Gigaset AG, Seidlstr. 23, 80335
München) zur Einsicht aus und werden den Aktionären auf Anfrage auch
kostenlos zugesandt.
Die genannten Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung am
11. August 2015 ausliegen.
Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und
veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und
Ergänzungsverlangen werden ebenfalls unter der oben genannten
Internetseite veröffentlicht.
Mitteilungen gem. § 30b WpHG
Gem. § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG teilen wir mit:
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2015 hat die Gigaset
AG insgesamt 122.979.019 Stückaktien ausgegeben, die jeweils eine
Stimme gewähren. In dieser Gesamtzahl sind zum Zeitpunkt der
Einberufung auch 38.118 eigene Aktien enthalten, die gemäß §§ 71 b, 71
d AktG derzeit keine Rechte gewähren.
München, im Juli 2015
Gigaset AG
Der Vorstand
01.07.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
=--------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Gigaset AG
Seidlstr. 23
80335 München
Deutschland
E-Mail: Hauptversammlung@gigaset.com
Internet: http://www.gigaset.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
=--------------------------------------------------------------------------
(END) Dow Jones Newswires
July 01, 2015 09:18 ET (13:18 GMT)
© 2015 Dow Jones News
