IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 20.07.2015 15:17 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft Düsseldorf ISIN DE0008063306 Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär, unsere ordentliche Hauptversammlung, zu der wir Sie hiermit einladen, findet statt am Donnerstag, den 27. August 2015, 10.00 Uhr, in 40474 Düsseldorf, CCD Stadthalle, Congress Center Düsseldorf, Rotterdamer Straße. Tagesordnung 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für die IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2014/2015 sowie des Berichts des Aufsichtsrats Die vorstehend genannten Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus und sind überdies auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.ikb.de/ueber-uns/investor-relations/finanzberichte zugänglich. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich eine Abschrift erteilt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. Eine Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 1 ist nicht vorgesehen. Die Vorlage der genannten Unterlagen ist nach geltendem Recht ein rein informatorischer Pflichtbestandteil der Tagesordnung einer ordentlichen Hauptversammlung. 2 Entlastung der Mitglieder des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/2015 Entlastung zu erteilen. 3 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015 Entlastung zu erteilen. 4 Wahl des Abschlussprüfers Auf Empfehlung seines Risiko- und Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, (a) die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015/2016 zu wählen, (b) die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht oder eine etwaige Prüfung des Zwischenabschlusses bzw. Konzernzwischenabschlusses und des Zwischenlageberichts bzw. Konzernzwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2015/2016 zu wählen, (c) die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für etwaige prüferische Durchsichten oder etwaige Prüfungen aller weiteren Zwischenabschlüsse bzw. Konzernzwischenabschlüsse und Zwischenlageberichte bzw. Konzernzwischenlageberichte, die vor der ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2016 aufgestellt werden, zu wählen. 5 Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG, §§ 1, 4 Abs. 1 DrittelbG und gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung der IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft aus acht von der Hauptversammlung und vier von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Auf Vorschlag seines Nominierungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, (a) Herrn Benjamin Dickgießer, Director der Lone Star Europe Acquisitions LLP, wohnhaft in London, Vereinigtes Königreich, der mit Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 17. Februar 2015 gerichtlich in den Aufsichtsrat bestellt worden ist und dessen Amtszeit mit Ablauf dieser Hauptversammlung endet, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018 beschließt, als Nachfolger von Herrn Dr. Karsten von Köller in den Aufsichtsrat zu wählen, (b) Herrn Dr. Claus Nolting, selbständiger Rechtsanwalt in eigener Kanzlei, wohnhaft in Frankfurt am Main, dessen Amtszeit mit Ablauf dieser Hauptversammlung endet, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018 beschließt, erneut in den Aufsichtsrat zu wählen, (c) Herrn William D. Young, Senior Vice President der Hudson Advisors UK Ltd., wohnhaft in London, Vereinigtes Königreich, der mit Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 17. Februar 2015 gerichtlich in den Aufsichtsrat bestellt worden ist und dessen Amtszeit mit Ablauf dieser Hauptversammlung endet, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/2016 beschließt, als Nachfolger von Herrn Dr. Andreas Tuczka in den Aufsichtsrat zu wählen. Es ist vorgesehen, über die Wahlvorschläge im Wege der Einzelwahl abstimmen zu lassen. 6 Schriftlicher Bericht des am 14. August 2009 gerichtlich bestellten Sonderprüfers Dr. Harald Ring über das Ergebnis der Sonderprüfung Mit Beschluss vom 27. März 2008 hat die Hauptversammlung der IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft Herrn Dr. Harald Ring, Krefeld, zum aktienrechtlichen Sonderprüfer bestellt (§ 142 Abs. 1 AktG). Am 25. März 2009 hat eine außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft die Bestellung des Sonderprüfers widerrufen. Mit Beschluss vom 14. August 2009 hat das Landgericht Düsseldorf den Sonderprüfer auf Antrag einiger Minderheitsaktionäre wieder eingesetzt (§ 142 Abs. 2 AktG). Gegenstand der gerichtlich angeordneten Sonderprüfung waren die Fragen, (a) ob Mitglieder des Vorstands im Zusammenhang mit den Umständen, die zur Krise der Gesellschaft geführt haben, Pflichtverletzungen sowohl durch aktives Handeln als auch durch Unterlassen begangen haben; (b) ob Mitglieder des Vorstands bei der Aufnahme, Überwachung oder Ausweitung von Geschäften in oder mit Verbriefungs- oder Refinanzierungszweckgesellschaften (Conduits) und hier insbesondere der Rhineland-Funding, der Rhinebridge, der Havenrock I und II und der Elan sowie bei Einrichtung und Auslagerung wesentlicher Funktionen auf die IKB Capital Asset Management GmbH (IKB CAM) hinsichtlich der Entscheidungen zu Conduits ihre gesetzlichen, satzungs- und vertragsgemäßen Sorgfaltspflichten, insbesondere die Pflichten zur sorgfältigen Geschäftsführung und Betreuung der Vermögensangelegenheiten der Gesellschaft ordnungsgemäß erfüllt haben; (c) ob Mitglieder des Aufsichtsrats im Zusammenhang mit den Umständen, die zur Krise der Gesellschaft geführt haben, Pflichtverletzungen sowohl durch aktives Handeln als auch durch Unterlassen begangen haben; (d) ob Mitglieder des Aufsichtsrats bei der Aufnahme, Fortsetzung oder Ausweitung von Geschäften in oder mit Verbriefungs- oder Refinanzierungsgesellschaften (Conduits) und hier insbesondere der Rhineland-Funding, der Rhinebridge, der Havenrock I und II und der Elan sowie bei Einrichtung und Auslagerung wesentlicher Funktionen auf die IKB Capital Asset Management GmbH (IKB CAM) hinsichtlich der Entscheidungen zu Conduits ihre gesetzlichen, satzungs- und vertragsgemäßen Sorgfaltspflichten, insbesondere die Pflichten zur Überwachung, Kontrolle und Beratung des Vorstands der Gesellschaft ordnungsgemäß erfüllt haben. Am 28. Februar 2014 hat der Sonderprüfer dem Vorstand eine Ausfertigung seines schriftlichen Sonderprüfungsberichts zugeleitet (§ 145 Abs. 6 Satz 3 AktG). In diesem Zusammenhang hat er den Vorstand aufgefordert, den Sonderprüfungsbericht
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July 20, 2015 09:17 ET (13:17 GMT)