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DGAP-HV: IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.08.2015 in CCD Stadthalle, Congress Center Düsseldorf, Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
20.07.2015 15:17 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft 
 
   Düsseldorf 
 
   ISIN DE0008063306 
 
 
   Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär, 
 
   unsere ordentliche Hauptversammlung, zu der wir Sie hiermit einladen, 
   findet statt am 
 
   Donnerstag, den 27. August 2015, 10.00 Uhr, 
 
   in 40474 Düsseldorf, CCD Stadthalle, Congress Center Düsseldorf, 
   Rotterdamer Straße. 
 
   Tagesordnung 
 
     1     Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten 
           Lageberichts für die IKB Deutsche Industriebank 
           Aktiengesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 
           2014/2015 sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
 
 
           Die vorstehend genannten Unterlagen liegen von der Einberufung 
           der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der 
           Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus und sind überdies 
           auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
 
 
 
 
             http://www.ikb.de/ueber-uns/investor-relations/finanzberichte 
 
 
 
           zugänglich. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich 
           eine Abschrift erteilt. Die Unterlagen werden auch in der 
           Hauptversammlung ausliegen. Eine Beschlussfassung zu 
           Tagesordnungspunkt 1 ist nicht vorgesehen. Die Vorlage der 
           genannten Unterlagen ist nach geltendem Recht ein rein 
           informatorischer Pflichtbestandteil der Tagesordnung einer 
           ordentlichen Hauptversammlung. 
 
 
     2     Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/2015 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     3     Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4     Wahl des Abschlussprüfers 
 
 
           Auf Empfehlung seines Risiko- und Prüfungsausschusses schlägt 
           der Aufsichtsrat vor, 
 
 
       (a)   die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum 
             Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das 
             Geschäftsjahr 2015/2016 zu wählen, 
 
 
       (b)   die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum 
             Abschlussprüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht oder 
             eine etwaige Prüfung des Zwischenabschlusses bzw. 
             Konzernzwischenabschlusses und des Zwischenlageberichts bzw. 
             Konzernzwischenlageberichts für das erste Halbjahr des 
             Geschäftsjahres 2015/2016 zu wählen, 
 
 
       (c)   die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum 
             Abschlussprüfer für etwaige prüferische Durchsichten oder 
             etwaige Prüfungen aller weiteren Zwischenabschlüsse bzw. 
             Konzernzwischenabschlüsse und Zwischenlageberichte bzw. 
             Konzernzwischenlageberichte, die vor der ordentlichen 
             Hauptversammlung des Jahres 2016 aufgestellt werden, zu 
             wählen. 
 
 
 
     5     Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 
           AktG, §§ 1, 4 Abs. 1 DrittelbG und gemäß § 8 Abs. 1 der 
           Satzung der IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft aus 
           acht von der Hauptversammlung und vier von den Arbeitnehmern 
           zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an 
           Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Auf Vorschlag seines Nominierungsausschusses schlägt der 
           Aufsichtsrat vor, 
 
 
       (a)   Herrn Benjamin Dickgießer, Director der Lone Star 
             Europe Acquisitions LLP, wohnhaft in London, Vereinigtes 
             Königreich, der mit Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf 
             vom 17. Februar 2015 gerichtlich in den Aufsichtsrat 
             bestellt worden ist und dessen Amtszeit mit Ablauf dieser 
             Hauptversammlung endet, für die Zeit bis zur Beendigung der 
             Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des 
             Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018 beschließt, 
             als Nachfolger von Herrn Dr. Karsten von Köller in den 
             Aufsichtsrat zu wählen, 
 
 
       (b)   Herrn Dr. Claus Nolting, selbständiger 
             Rechtsanwalt in eigener Kanzlei, wohnhaft in Frankfurt am 
             Main, dessen Amtszeit mit Ablauf dieser Hauptversammlung 
             endet, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
             die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
             das Geschäftsjahr 2017/2018 beschließt, erneut in den 
             Aufsichtsrat zu wählen, 
 
 
       (c)   Herrn William D. Young, Senior Vice President der 
             Hudson Advisors UK Ltd., wohnhaft in London, Vereinigtes 
             Königreich, der mit Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf 
             vom 17. Februar 2015 gerichtlich in den Aufsichtsrat 
             bestellt worden ist und dessen Amtszeit mit Ablauf dieser 
             Hauptversammlung endet, für die Zeit bis zur Beendigung der 
             Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des 
             Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/2016 beschließt, 
             als Nachfolger von Herrn Dr. Andreas Tuczka in den 
             Aufsichtsrat zu wählen. 
 
 
 
           Es ist vorgesehen, über die Wahlvorschläge im Wege der 
           Einzelwahl abstimmen zu lassen. 
 
 
     6     Schriftlicher Bericht des am 14. August 2009 
           gerichtlich bestellten Sonderprüfers Dr. Harald Ring über das 
           Ergebnis der Sonderprüfung 
 
 
           Mit Beschluss vom 27. März 2008 hat die Hauptversammlung der 
           IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft Herrn Dr. Harald 
           Ring, Krefeld, zum aktienrechtlichen Sonderprüfer bestellt (§ 
           142 Abs. 1 AktG). Am 25. März 2009 hat eine außerordentliche 
           Hauptversammlung der Gesellschaft die Bestellung des 
           Sonderprüfers widerrufen. Mit Beschluss vom 14. August 2009 
           hat das Landgericht Düsseldorf den Sonderprüfer auf Antrag 
           einiger Minderheitsaktionäre wieder eingesetzt (§ 142 Abs. 2 
           AktG). Gegenstand der gerichtlich angeordneten Sonderprüfung 
           waren die Fragen, 
 
 
       (a)   ob Mitglieder des Vorstands im Zusammenhang mit 
             den Umständen, die zur Krise der Gesellschaft geführt haben, 
             Pflichtverletzungen sowohl durch aktives Handeln als auch 
             durch Unterlassen begangen haben; 
 
 
       (b)   ob Mitglieder des Vorstands bei der Aufnahme, 
             Überwachung oder Ausweitung von Geschäften in oder mit 
             Verbriefungs- oder Refinanzierungszweckgesellschaften 
             (Conduits) und hier insbesondere der Rhineland-Funding, der 
             Rhinebridge, der Havenrock I und II und der Elan sowie bei 
             Einrichtung und Auslagerung wesentlicher Funktionen auf die 
             IKB Capital Asset Management GmbH (IKB CAM) hinsichtlich der 
             Entscheidungen zu Conduits ihre gesetzlichen, satzungs- und 
             vertragsgemäßen Sorgfaltspflichten, insbesondere die 
             Pflichten zur sorgfältigen Geschäftsführung und Betreuung 
             der Vermögensangelegenheiten der Gesellschaft ordnungsgemäß 
             erfüllt haben; 
 
 
       (c)   ob Mitglieder des Aufsichtsrats im Zusammenhang 
             mit den Umständen, die zur Krise der Gesellschaft geführt 
             haben, Pflichtverletzungen sowohl durch aktives Handeln als 
             auch durch Unterlassen begangen haben; 
 
 
       (d)   ob Mitglieder des Aufsichtsrats bei der Aufnahme, 
             Fortsetzung oder Ausweitung von Geschäften in oder mit 
             Verbriefungs- oder Refinanzierungsgesellschaften (Conduits) 
             und hier insbesondere der Rhineland-Funding, der 
             Rhinebridge, der Havenrock I und II und der Elan sowie bei 
             Einrichtung und Auslagerung wesentlicher Funktionen auf die 
             IKB Capital Asset Management GmbH (IKB CAM) hinsichtlich der 
             Entscheidungen zu Conduits ihre gesetzlichen, satzungs- und 
             vertragsgemäßen Sorgfaltspflichten, insbesondere die 
             Pflichten zur Überwachung, Kontrolle und Beratung des 
             Vorstands der Gesellschaft ordnungsgemäß erfüllt haben. 
 
 
 
           Am 28. Februar 2014 hat der Sonderprüfer dem Vorstand eine 
           Ausfertigung seines schriftlichen Sonderprüfungsberichts 
           zugeleitet (§ 145 Abs. 6 Satz 3 AktG). In diesem Zusammenhang 
           hat er den Vorstand aufgefordert, den Sonderprüfungsbericht 

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