IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
20.07.2015 15:17
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft
Düsseldorf
ISIN DE0008063306
Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,
unsere ordentliche Hauptversammlung, zu der wir Sie hiermit einladen,
findet statt am
Donnerstag, den 27. August 2015, 10.00 Uhr,
in 40474 Düsseldorf, CCD Stadthalle, Congress Center Düsseldorf,
Rotterdamer Straße.
Tagesordnung
1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten
Lageberichts für die IKB Deutsche Industriebank
Aktiengesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr
2014/2015 sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Die vorstehend genannten Unterlagen liegen von der Einberufung
der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der
Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus und sind überdies
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.ikb.de/ueber-uns/investor-relations/finanzberichte
zugänglich. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich
eine Abschrift erteilt. Die Unterlagen werden auch in der
Hauptversammlung ausliegen. Eine Beschlussfassung zu
Tagesordnungspunkt 1 ist nicht vorgesehen. Die Vorlage der
genannten Unterlagen ist nach geltendem Recht ein rein
informatorischer Pflichtbestandteil der Tagesordnung einer
ordentlichen Hauptversammlung.
2 Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/2015 Entlastung zu
erteilen.
3 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015 Entlastung zu
erteilen.
4 Wahl des Abschlussprüfers
Auf Empfehlung seines Risiko- und Prüfungsausschusses schlägt
der Aufsichtsrat vor,
(a) die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum
Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2015/2016 zu wählen,
(b) die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum
Abschlussprüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht oder
eine etwaige Prüfung des Zwischenabschlusses bzw.
Konzernzwischenabschlusses und des Zwischenlageberichts bzw.
Konzernzwischenlageberichts für das erste Halbjahr des
Geschäftsjahres 2015/2016 zu wählen,
(c) die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum
Abschlussprüfer für etwaige prüferische Durchsichten oder
etwaige Prüfungen aller weiteren Zwischenabschlüsse bzw.
Konzernzwischenabschlüsse und Zwischenlageberichte bzw.
Konzernzwischenlageberichte, die vor der ordentlichen
Hauptversammlung des Jahres 2016 aufgestellt werden, zu
wählen.
5 Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1
AktG, §§ 1, 4 Abs. 1 DrittelbG und gemäß § 8 Abs. 1 der
Satzung der IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft aus
acht von der Hauptversammlung und vier von den Arbeitnehmern
zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an
Wahlvorschläge nicht gebunden.
Auf Vorschlag seines Nominierungsausschusses schlägt der
Aufsichtsrat vor,
(a) Herrn Benjamin Dickgießer, Director der Lone Star
Europe Acquisitions LLP, wohnhaft in London, Vereinigtes
Königreich, der mit Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf
vom 17. Februar 2015 gerichtlich in den Aufsichtsrat
bestellt worden ist und dessen Amtszeit mit Ablauf dieser
Hauptversammlung endet, für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018 beschließt,
als Nachfolger von Herrn Dr. Karsten von Köller in den
Aufsichtsrat zu wählen,
(b) Herrn Dr. Claus Nolting, selbständiger
Rechtsanwalt in eigener Kanzlei, wohnhaft in Frankfurt am
Main, dessen Amtszeit mit Ablauf dieser Hauptversammlung
endet, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2017/2018 beschließt, erneut in den
Aufsichtsrat zu wählen,
(c) Herrn William D. Young, Senior Vice President der
Hudson Advisors UK Ltd., wohnhaft in London, Vereinigtes
Königreich, der mit Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf
vom 17. Februar 2015 gerichtlich in den Aufsichtsrat
bestellt worden ist und dessen Amtszeit mit Ablauf dieser
Hauptversammlung endet, für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/2016 beschließt,
als Nachfolger von Herrn Dr. Andreas Tuczka in den
Aufsichtsrat zu wählen.
Es ist vorgesehen, über die Wahlvorschläge im Wege der
Einzelwahl abstimmen zu lassen.
6 Schriftlicher Bericht des am 14. August 2009
gerichtlich bestellten Sonderprüfers Dr. Harald Ring über das
Ergebnis der Sonderprüfung
Mit Beschluss vom 27. März 2008 hat die Hauptversammlung der
IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft Herrn Dr. Harald
Ring, Krefeld, zum aktienrechtlichen Sonderprüfer bestellt (§
142 Abs. 1 AktG). Am 25. März 2009 hat eine außerordentliche
Hauptversammlung der Gesellschaft die Bestellung des
Sonderprüfers widerrufen. Mit Beschluss vom 14. August 2009
hat das Landgericht Düsseldorf den Sonderprüfer auf Antrag
einiger Minderheitsaktionäre wieder eingesetzt (§ 142 Abs. 2
AktG). Gegenstand der gerichtlich angeordneten Sonderprüfung
waren die Fragen,
(a) ob Mitglieder des Vorstands im Zusammenhang mit
den Umständen, die zur Krise der Gesellschaft geführt haben,
Pflichtverletzungen sowohl durch aktives Handeln als auch
durch Unterlassen begangen haben;
(b) ob Mitglieder des Vorstands bei der Aufnahme,
Überwachung oder Ausweitung von Geschäften in oder mit
Verbriefungs- oder Refinanzierungszweckgesellschaften
(Conduits) und hier insbesondere der Rhineland-Funding, der
Rhinebridge, der Havenrock I und II und der Elan sowie bei
Einrichtung und Auslagerung wesentlicher Funktionen auf die
IKB Capital Asset Management GmbH (IKB CAM) hinsichtlich der
Entscheidungen zu Conduits ihre gesetzlichen, satzungs- und
vertragsgemäßen Sorgfaltspflichten, insbesondere die
Pflichten zur sorgfältigen Geschäftsführung und Betreuung
der Vermögensangelegenheiten der Gesellschaft ordnungsgemäß
erfüllt haben;
(c) ob Mitglieder des Aufsichtsrats im Zusammenhang
mit den Umständen, die zur Krise der Gesellschaft geführt
haben, Pflichtverletzungen sowohl durch aktives Handeln als
auch durch Unterlassen begangen haben;
(d) ob Mitglieder des Aufsichtsrats bei der Aufnahme,
Fortsetzung oder Ausweitung von Geschäften in oder mit
Verbriefungs- oder Refinanzierungsgesellschaften (Conduits)
und hier insbesondere der Rhineland-Funding, der
Rhinebridge, der Havenrock I und II und der Elan sowie bei
Einrichtung und Auslagerung wesentlicher Funktionen auf die
IKB Capital Asset Management GmbH (IKB CAM) hinsichtlich der
Entscheidungen zu Conduits ihre gesetzlichen, satzungs- und
vertragsgemäßen Sorgfaltspflichten, insbesondere die
Pflichten zur Überwachung, Kontrolle und Beratung des
Vorstands der Gesellschaft ordnungsgemäß erfüllt haben.
Am 28. Februar 2014 hat der Sonderprüfer dem Vorstand eine
Ausfertigung seines schriftlichen Sonderprüfungsberichts
zugeleitet (§ 145 Abs. 6 Satz 3 AktG). In diesem Zusammenhang
hat er den Vorstand aufgefordert, den Sonderprüfungsbericht
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July 20, 2015 09:17 ET (13:17 GMT)
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