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DGAP-HV: INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.08.2015 in Jena mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
30.07.2015 15:07 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft 
 
   Jena 
 
   - ISIN DE000A0EPUH1 - 
 
 
   Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 
 
   am Mittwoch, dem 26. August 2015 
 
   Zur im Bundesanzeiger vom 14. Juli 2015 
   einberufenen ordentlichen Hauptversammlung 
   am Mittwoch, dem 26. August 2015, 
   um 10.00 Uhr (MESZ), 
   in der Sparkassen-Arena, Keßlerstraße 28, 07745 Jena, 
 
   ist bei der Gesellschaft ein Ergänzungsverlangen der Aktionäre 
   Katharina Kliszczynski, Roland Klaus und Gerald Schröter fristgemäß am 
   25. Juli 2015 eingegangen. 
 
   Die Tagesordnung der Hauptversammlung wird daher - unter Beibehaltung 
   der bisherigen Tagesordnungspunkte 1 bis 8 - auf Verlangen der 
   Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG um folgende 
   Tagesordnungspunkte erweitert und hiermit bekannt gemacht: 
 
   Auf Antrag der Aktionäre Katharina Kliszczynski, Roland Klaus und 
   Gerald Schröter: 
 
     TOP 9 Abberufung der durch die Hauptversammlung 
           gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Die Aktionäre Katharina Kliszczynski, Roland Klaus und Gerald 
           Schröter schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
           Die durch die Hauptversammlung gewählten Mitglieder des 
           Aufsichtsrats Herr Dr. Herbert May und Dr. Kai Hudetz werden 
           mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung abberufen. 
 
 
           Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat zu dem 
           Beschlussvorschlag der Aktionäre Roland Klaus, Katharina 
           Kliszcynski und Gerald Schröter zu TOP 9: 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
 
           den Antrag der Aktionäre Klaus, Kliszcynski und Schröter auf 
           Abwahl der Aufsichtsratsmitglieder Dr. Herbert May und Dr. Kai 
           Hudetz abzulehnen. 
 
 
           Begründung: 
 
 
           Mit Dr. Herbert May, ehemaliges Vorstandsmitglied der Deutsche 
           Telekom AG, und Herr Dr. Kai Hudetz, Geschäftsführer der IFH 
           Institut für Handelsforschung GmbH, Köln, verfügt die 
           Gesellschaft über zwei erfahrene und unabhängige Manager mit 
           erheblicher Branchenkenntnis, die dem Aufsichtsrat seit 
           Dezember 2010 bzw. Juli 2013 angehören. Sie haben in dieser 
           Zeit für Stabilität des Unternehmens gesorgt und Konflikte 
           zwischen den Aktionären und Organen zu lösen vermocht. Eine 
           erneute Veränderung im Aufsichtsrat würde zu einer erheblichen 
           Verunsicherung bei den Kunden im Markt und am Kapitalmarkt 
           sorgen. Die Kontinuität in der personellen Besetzung des 
           Aufsichtsrats ist auch gerade vor den jüngst abgeschlossenen 
           Finanzierungsverhandlungen mit dem Land Thüringen und der 
           örtlichen Sparkasse als auch im Hinblick auf den jüngst 
           publizierten Verkauf des eBay Enterprise Konzernteils, zu 
           welchem auch die Ankeraktionärin GSI Commerce Solutions Inc. 
           gehört, geboten. Mit ihrem Verzicht auf 20 % der 
           Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2014 haben beide 
           Aufsichtsratsmitglieder zudem zur finanziellen Entlastung der 
           Gesellschaft beigetragen und ihre hohe Identifikation mit dem 
           Unternehmen unter Beweis gestellt. 
 
 
           Bei allem Respekt vor dem Engagement von einzelnen Aktionären 
           und der Ausübung von bestehenden Minderheitenrechten sei der 
           Hinweis erlaubt, dass die aufgrund eines Ergänzungsverlangens 
           in der letzten Hauptversammlung beschlossene Sonderprüfung der 
           Gesellschaft einen erheblichen Reputationsschaden und Kosten 
           in einer Größenordnung von ca. TEUR 100 verursacht hat, im 
           Ergebnis aber, wie von Vorstand und Aufsichtsrat in der 
           letzten Hauptversammlung mit ausführlicher Begründung 
           vorhergesagt, ohne Ergebnis geblieben ist. Die Sonderprüfung 
           hat die Ordnungsgemäßheit der geprüften Geschäftsbeziehung nur 
           bestätigt. Wäre die Hauptversammlung der Empfehlung der 
           Verwaltung gefolgt, wären dieser Aufwand und dieser 
           Reputationsschaden nicht eingetreten. 
 
 
     TOP 10Neuwahl zum Aufsichtsrat 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach § 9 Abs. 1 der 
           Satzung und §§ 95, 96 Abs. 1 AktG aus drei Mitgliedern, die 
           von den Aktionären bestellt werden. Im Falle der Annahme des 
           Abberufungsantrags ist eine Neuwahl der Mitglieder des 
           Aufsichtsrats erforderlich. Die Wahl erfolgt für die Zeit bis 
           zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 beschließt. Die 
           Hauptversammlung ist bei der Wahl der Vertreter der 
           Anteilseigner nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
           Über die Vorschläge zur Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
           soll die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung 
           entscheiden. 
 
 
           Konkrete Wahlvorschläge werden in der Hauptversammlung 
           unterbreitet werden. 
 
 
   Sonstige Hinweise 
 
   Unter http://www.intershop.de/investoren-hauptversammlung sind die 
   gemäß § 124a AktG zu veröffentlichenden Informationen, insbesondere 
   auch diese Bekanntmachung des Ergänzungsverlangens, zugänglich. 
 
   Jena, im Juli 2015 
 
   INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
30.07.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft 
              INTERSHOP Tower 
              07740 Jena 
              Deutschland 
E-Mail:       ir@intershop.de 
Internet:     http://www.intershop.de 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

July 30, 2015 09:07 ET (13:07 GMT)

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