INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
30.07.2015 15:07
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft
Jena
- ISIN DE000A0EPUH1 -
Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung
am Mittwoch, dem 26. August 2015
Zur im Bundesanzeiger vom 14. Juli 2015
einberufenen ordentlichen Hauptversammlung
am Mittwoch, dem 26. August 2015,
um 10.00 Uhr (MESZ),
in der Sparkassen-Arena, Keßlerstraße 28, 07745 Jena,
ist bei der Gesellschaft ein Ergänzungsverlangen der Aktionäre
Katharina Kliszczynski, Roland Klaus und Gerald Schröter fristgemäß am
25. Juli 2015 eingegangen.
Die Tagesordnung der Hauptversammlung wird daher - unter Beibehaltung
der bisherigen Tagesordnungspunkte 1 bis 8 - auf Verlangen der
Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG um folgende
Tagesordnungspunkte erweitert und hiermit bekannt gemacht:
Auf Antrag der Aktionäre Katharina Kliszczynski, Roland Klaus und
Gerald Schröter:
TOP 9 Abberufung der durch die Hauptversammlung
gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats
Die Aktionäre Katharina Kliszczynski, Roland Klaus und Gerald
Schröter schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die durch die Hauptversammlung gewählten Mitglieder des
Aufsichtsrats Herr Dr. Herbert May und Dr. Kai Hudetz werden
mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung abberufen.
Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat zu dem
Beschlussvorschlag der Aktionäre Roland Klaus, Katharina
Kliszcynski und Gerald Schröter zu TOP 9:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
den Antrag der Aktionäre Klaus, Kliszcynski und Schröter auf
Abwahl der Aufsichtsratsmitglieder Dr. Herbert May und Dr. Kai
Hudetz abzulehnen.
Begründung:
Mit Dr. Herbert May, ehemaliges Vorstandsmitglied der Deutsche
Telekom AG, und Herr Dr. Kai Hudetz, Geschäftsführer der IFH
Institut für Handelsforschung GmbH, Köln, verfügt die
Gesellschaft über zwei erfahrene und unabhängige Manager mit
erheblicher Branchenkenntnis, die dem Aufsichtsrat seit
Dezember 2010 bzw. Juli 2013 angehören. Sie haben in dieser
Zeit für Stabilität des Unternehmens gesorgt und Konflikte
zwischen den Aktionären und Organen zu lösen vermocht. Eine
erneute Veränderung im Aufsichtsrat würde zu einer erheblichen
Verunsicherung bei den Kunden im Markt und am Kapitalmarkt
sorgen. Die Kontinuität in der personellen Besetzung des
Aufsichtsrats ist auch gerade vor den jüngst abgeschlossenen
Finanzierungsverhandlungen mit dem Land Thüringen und der
örtlichen Sparkasse als auch im Hinblick auf den jüngst
publizierten Verkauf des eBay Enterprise Konzernteils, zu
welchem auch die Ankeraktionärin GSI Commerce Solutions Inc.
gehört, geboten. Mit ihrem Verzicht auf 20 % der
Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2014 haben beide
Aufsichtsratsmitglieder zudem zur finanziellen Entlastung der
Gesellschaft beigetragen und ihre hohe Identifikation mit dem
Unternehmen unter Beweis gestellt.
Bei allem Respekt vor dem Engagement von einzelnen Aktionären
und der Ausübung von bestehenden Minderheitenrechten sei der
Hinweis erlaubt, dass die aufgrund eines Ergänzungsverlangens
in der letzten Hauptversammlung beschlossene Sonderprüfung der
Gesellschaft einen erheblichen Reputationsschaden und Kosten
in einer Größenordnung von ca. TEUR 100 verursacht hat, im
Ergebnis aber, wie von Vorstand und Aufsichtsrat in der
letzten Hauptversammlung mit ausführlicher Begründung
vorhergesagt, ohne Ergebnis geblieben ist. Die Sonderprüfung
hat die Ordnungsgemäßheit der geprüften Geschäftsbeziehung nur
bestätigt. Wäre die Hauptversammlung der Empfehlung der
Verwaltung gefolgt, wären dieser Aufwand und dieser
Reputationsschaden nicht eingetreten.
TOP 10Neuwahl zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach § 9 Abs. 1 der
Satzung und §§ 95, 96 Abs. 1 AktG aus drei Mitgliedern, die
von den Aktionären bestellt werden. Im Falle der Annahme des
Abberufungsantrags ist eine Neuwahl der Mitglieder des
Aufsichtsrats erforderlich. Die Wahl erfolgt für die Zeit bis
zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 beschließt. Die
Hauptversammlung ist bei der Wahl der Vertreter der
Anteilseigner nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Über die Vorschläge zur Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
soll die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung
entscheiden.
Konkrete Wahlvorschläge werden in der Hauptversammlung
unterbreitet werden.
Sonstige Hinweise
Unter http://www.intershop.de/investoren-hauptversammlung sind die
gemäß § 124a AktG zu veröffentlichenden Informationen, insbesondere
auch diese Bekanntmachung des Ergänzungsverlangens, zugänglich.
Jena, im Juli 2015
INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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