Bern - Zur Umsetzung der Masseineinwanderungsinitiative will der Bundesrat die Zuwanderung aus der EU mit einer Schutzklausel begrenzen. Eine solche möchte er im Einvernehmen mit Brüssel einführen. Gibt es keine Einigung, soll die Schutzklausel einseitig eingeführt werden.
Das hat der Bundesrat am Freitag entschieden. Eine entsprechende Botschaft stellte er für Anfang März nächsten Jahres in Aussicht. Parallel dazu werden die laufenden Konsultationen mit der EU weitergeführt mit dem Ziel, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Eine solche müsste die Verfassung respektieren und gleichzeitig das Freizügigkeitsabkommen einhalten. Damit wäre der bilaterale Weg gesichert und die Rechtssicherheit wieder hergestellt, schreibt der Bundesrat. Wie eine Einigung genau aussehen könnte, lässt er offen. Möglich wäre eine technische Lösung im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens.
Höhe des Kontingents noch offen
Auch die Ausgestaltung der Schutzklausel hat der Bundesrat erst grob skizziert. So soll bei der Zuwanderung von Angehörigen ...