Bern - Die Schweiz soll auch auf Basis von gestohlenen Bankdaten Steueramtshilfe leisten. Das schlägt der Bundesrat vor. Er hat am Mittwoch die Vernehmlassung zu einer Revision des Steueramtshilfegesetzes eröffnet.
Eine Lockerung der Amtshilfepraxis bei gestohlenen Daten hatte der Bundesrat schon 2013 vorgeschlagen. Er begründete dies damit, dass der Schweiz sonst schwarze Listen und Sanktionen drohten. Weil eine Mehrheit der Kantone, Parteien und Wirtschaftsverbände dagegen war, verzichtete er nach der Vernehmlassung aber darauf. Nun startet der Bundesrat einen neuen Versuch. Inzwischen habe sich international durchgesetzt, dass nur sehr begrenzt Ausnahmen vom Informationsaustausch toleriert würden, schreibt das Finanzdepartement (EFD).
Die Praxis der Schweiz sei von vielen Ländern sowie vom zuständigen Global Forum "in Frage gestellt" worden. Mit der Gesetzesänderung würde sich die Ausgangslage der Schweiz für die zweite Phase der Länderüberprüfung des Global Forums zur steuerlichen Amtshilfe verbessern.
Nicht beim Kauf von gestohlenen Daten
Der neue Vorschlag entspricht weitgehend dem alten: Weiterhin nicht möglich wäre Amtshilfe, wenn ein Staat gestohlene Daten gekauft oder den Datendiebstahl in Auftrag gegeben hat, wie dem Vernehmlassungsbericht zu entnehmen ist. Das zählt als "aktives Verhalten ausserhalb eines ...