Bern - Die Bundesanwaltschaft (BA) hat gegen Dieter Behring beim Bundesstrafgericht in Bellinzona Anklage erhoben wegen gewerbsmässigen Betrugs und qualifizierter Geldwäscherei.
Seit Oktober 2004 standen neben dem Basler Financier Dieter Behring zehn weitere Personen im Visier der Strafverfolgungsbehörden des Bundes. Im Verfahren geht es um einen verästelten und umfangreichen Komplex, der sich aus verschiedenen Sachverhaltsbereichen zusammensetzt. Im Vordergrund steht der Hauptsachverhaltsbereich «Anlagebetrügereien / Anschlussgeldwäscherei». Daneben bestehen verschiedene Nebensachverhalts- und -Vorwurfsbereiche. Im Hauptsachverhaltsbereich «Anlagebetrügereien / Anschlussgeldwäscherei» wurden den Beschuldigten mutmassliche Anlagebetrügereien, beziehungsweise die Teilnahme daran, zur Last gelegt. Die Vorwürfe stehen im Zusammenhang mit angeblichen Anlagen, welche über verschiedene Vermittler(-stämme) zum Nachteil von rund 2000 Anlegern zustande gekommen sind. Auf diese Weise erlangte Vermögenswerte wurden über Kontoverbindungen verschiedener Kontoinhaber in mehrere Länder verschoben.
Verfahrenddauer von Komplexität bestimmt
Die Verfahrensdauer wurde ...