Dietlikon - Das Bezirksgericht Zürich hat im Verfahren um den ausstehenden Werklohn für nachträgliche Bestellungsänderungen beim Bau des Letzigrund-Stadions die Klage von Implenia in Höhe von rund CHF 23 Mio. erstinstanzlich abgewiesen, wie der Baukonzern am Freitag mitteilte.
In einer ersten Beurteilung zeige sich, dass das Gericht in seiner Begründung nicht auf die Argumente von Implenia eingeht, ...
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