Zürich - Die Swisscom erhält von der Wettbewerbskommission (Weko) eine Busse aufgebrummt. Das Telekomunternehmen soll wegen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung im sogenannten Post-Fall eine Strafgebühr von 7,92 Mio CHF bezahlen. Die Swisscom ist nicht einverstanden und zieht den Entscheid an die nächste Instanz weiter.
Dabei geht es um eine Ausschreibung der Schweizer Post aus dem Jahr 2008, wie die Weko am Donnerstag mitteilt. Die Post wollte damals sämtliche Standorte in der Schweiz über Breitbandinternet vernetzen. Swisscom habe die Ausschreibung gewonnen, weil sie einen rund 30% tieferen Preis geboten habe als die Konkurrenz. Die Wettbewerber seien in diesem Geschäft allerdings auf die Vorleistungen der Swisscom angewiesen, schreibt die Behörde weiter. Und die Preise dafür seien bei dieser Ausschreibung so hoch angesetzt worden, dass die Konkurrenz nicht mit dem Angebot von Swisscom habe konkurrieren können.
Ausserdem habe die Swisscom mit dieser Preispolitik überhöhte Preise gegenüber der Post erzwungen. Die Wettbewerbshüter beurteilen das Verhalten der Swisscom alles in allem als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung im Bereich Breitbandanbindung.
Die Untersuchung wurde gemäss den Angaben der Weko 2013 nach der Anzeige eines Konkurrenten eröffnet. Dabei ...
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