Anzeige
Mehr »
Login
Mittwoch, 24.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Solarboom 2024: Fünf Gründe, die für diese Aktie sprechen!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
187 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: VERBIO Vereinigte BioEnergie AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.01.2016 in Leipzig, Radisson Blu Hotel mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: VERBIO Vereinigte BioEnergie AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
VERBIO Vereinigte BioEnergie AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.01.2016 in Leipzig, Radisson 
Blu Hotel mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2015-12-11 / 15:11 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
VERBIO Vereinigte BioEnergie AG Zörbig ISIN DE000A0JL9W6 
WKN A0JL9W Einladung zur Hauptversammlung 
 
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Freitag, den 29. Januar 2016, um 10:00 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr) im 
Radisson Blu Hotel, Augustusplatz 5-6, 04109 Leipzig, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG und des gebilligten 
   Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2014/2015. Vorlage des Lageberichts für die VERBIO Vereinigte BioEnergie AG 
   und den VERBIO Vereinigte BioEnergie Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
   Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014/2015. 
 
   Die vorstehenden Unterlagen sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter www.verbio.de -> Investor Relations -> Finanzkalender & Corporate Events -> Hauptversammlung 2016 
   abrufbar. Diese Unterlagen werden auch auf der Hauptversammlung zugänglich gemacht. Eine Abschrift wird jedem 
   Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und zugesandt. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 30. Juni 2015 und den Konzernabschluss zum 
   30. Juni 2015 in seiner Sitzung am 21. September 2015 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG 
   festgestellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses sowie einer Billigung des Konzernabschlusses durch die 
   Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht, so dass zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
   erfolgt. 
2.  Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014/2015. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG für das Geschäftsjahr 
   2014/2015 von 24.189.573,64 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende von 0,10 EUR je Aktie auf 63.000.000 Stückaktien 6.300.000,00 EUR 
   Vortrag auf neue Rechnung                                                     17.889.573,64 EUR 
   Bilanzgewinn                                                                  24.189.573,64 EUR 
 
   Die Dividende wird am 1. Februar 2016 ausgezahlt. 
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/2015. 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014/2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands 
   Entlastung zu erteilen. 
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014/2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats 
   Entlastung zu erteilen. 
5. Beschlussfassung über den Vorschlag der Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2015/2016. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, zum Abschlussprüfer für den 
   Jahresabschluss der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG und deren Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015/2016 zu 
   wählen. 
6. Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder 
 
   Die Hauptversammlung vom 24. Juni 2011 hat das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder gebilligt, das Grundlage 
   für die Festsetzung der Vorstandsvergütung 2010/2011 war. 
 
   Nachdem der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 21. September 2015 ein geändertes Vergütungssystem für den Vorstand 
   beschlossen hat, das ab 1. November 2015 gilt, soll erneut von der durch das Gesetz zur Angemessenheit der 
   Vorstandsvergütung (VorstAG) geschaffenen Möglichkeit einer Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Billigung 
   des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder Gebrauch gemacht werden. 
 
   Das bis zum Ablauf des 31. Oktober 2015 geltende Vergütungssystem, welches im Kern bestehen bleibt, ist im 
   Vergütungsbericht ausführlich dargestellt. Der Vergütungsbericht ist Bestandteil der Unterlagen, die im Internet 
   unter www.verbio.de -> Investor Relation -> Finanzkalender & Corporate Events -> Hauptversammlung 2016 abrufbar sind. 
   Die Unterlagen werden auch auf der Hauptversammlung zugänglich gemacht. Eine Abschrift wird jedem Aktionär auf 
   Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und zugesandt. Über die ab 1. November 2015 geltenden Änderungen wird in 
   der Hauptversammlung ausführlich Auskunft erteilt werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das für die Vorstände ab dem 1. November 2015 geltende System zur Vergütung 
   der Vorstandsmitglieder zu billigen. 
7. Beschlussfassung über den Verzicht auf eine individualisierte Angabe der Bezüge der Vorstandsmitglieder im Anhang 
   zum Jahresabschluss und Konzernabschluss 
 
   Das Handelsgesetzbuch (HGB) sieht die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung und Vergütungsbestandteile 
   im Jahres- und im Konzernabschluss vor. Nach den §§ 286 Abs. 5 HGB, 314 Abs. 2 S. 2 HGB kann die individuelle 
   Offenlegung der Vorstandsvergütung unterbleiben, wenn die Hauptversammlung dies mit qualifizierter Mehrheit von 
   mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschließt. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG sind der Auffassung, dass eine individualisierte 
   Offenlegung zu stark in die Privatsphäre der betroffenen Personen eingreift. Die individualisierte Anpassung der 
   Bezüge der Vorstandsmitglieder im Anhang zum Jahresabschluss und zum Konzernabschluss soll daher für 5 Jahre 
   ausgeschlossen werden. Nach Ablauf der 5 Jahre wird der Hauptversammlung Gelegenheit gegeben, erneut über die 
   Offenlegung zu entscheiden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
   Eine Offenlegung der individuellen Bezüge und sonstigen zugesagten oder empfangenen Leistungen jedes einzelnen 
   Vorstandsmitglieds gemäß § 285 Nr. 9 Buchstabe a Sätze 5 bis 9 und § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a Sätze 5 bis 9 HGB 
   erfolgt - für die Jahresabschlüsse der Geschäftsjahre 2015/2016 bis 2019/2020 einschließlich - weder im 
   Jahresabschluss noch im Konzernabschluss. 
8.  Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
   Mit Beendigung der Hauptversammlung vom 29. Januar 2016 endet die Amtszeit aller Aufsichtsräte der VERBIO Vereinigte 
   BioEnergie AG. 
 
   Der Aufsichtsrat besteht nach § 9 Abs. 1 der Satzung der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG aus drei Mitgliedern. Er 
   setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 und § 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus von der Hauptversammlung zu wählenden 
   Anteilseignervertretern zusammen. 
 
   Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen: 
 
   a) Herrn Alexander von Witzleben, Verwaltungsrat der Feintool International Management AG; Lyss (Schweiz) 
   b) Herrn Dr.-Ing. Georg Pollert, Chemiker und Verfahrensingenieur, Berlin 
   c) Frau Ulrike Krämer, Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin, Ludwigsburg 
 
   in den Aufsichtsrat und 
 
   d) Herrn Dr.-Ing. Claus Meyer-Wulf, beratender Umweltingenieur, Dortmund 
 
   als Ersatzmitglied des Aufsichtsrats 
 
   für die nächste Amtsperiode (d.h. bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
   Geschäftsjahr 2019/2020 beschließt (§ 9 Absatz 1 der Satzung) zu wählen. 
 
   Die Wahl des Ersatzmitglieds erfolgt mit der Maßgabe, dass Herr Dr.-Ing. Meyer-Wulf Mitglied des Aufsichtsrats wird, 
   wenn eines der gleichzeitig mit ihm in dieser Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf seiner 
   Amtszeit das Amt niederlegt, abberufen wird oder aus einem sonstigen Grund ausscheidet und dass er seine Stellung als 
   Ersatzmitglied zurückerlangt, sobald die Hauptversammlung für das ausgeschiedene, durch das Ersatzmitglied ersetzte 
   Aufsichtsratsmitglied eine Neuwahl vornimmt. 
 
   In Übereinstimmung mit Ziffer 5.4.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex ('DCGK') ist beabsichtigt, die Wahl der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen. 
 
   Sowohl Herr Alexander von Witzleben wie auch Frau Ulrike Krämer und Herr Dr. Georg Pollert sind unabhängig. Herr 
   Alexander von Witzleben und Frau Ulrike Krämer verfügen über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder 
   der Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. 
 
   Für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat schlägt der Aufsichtsrat Herrn Alexander von Witzleben als Kandidaten 
   für den Aufsichtsratsvorsitz vor. 
 
   Herr Alexander von Witzleben bekleidet neben seiner Verwaltungsratstätigkeit bei der Feintool International Holding 
   AG bei folgenden inländischen Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren 
   Kontrollgemien: 
 
    Aufsichtsratsvorsitzender, 
    PVA TePla AG, Wettenberg 
    Mitglied des Aufsichtsrates, 
    Siegwerk Druckfarben AG & Co. KGaA, Siegburg 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

December 11, 2015 09:12 ET (14:12 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2015 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.