DGAP-HV: VERBIO Vereinigte BioEnergie AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
VERBIO Vereinigte BioEnergie AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.01.2016 in Leipzig, Radisson
Blu Hotel mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2015-12-11 / 15:11
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
VERBIO Vereinigte BioEnergie AG Zörbig ISIN DE000A0JL9W6
WKN A0JL9W Einladung zur Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Freitag, den 29. Januar 2016, um 10:00 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr) im
Radisson Blu Hotel, Augustusplatz 5-6, 04109 Leipzig, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG und des gebilligten
Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2014/2015. Vorlage des Lageberichts für die VERBIO Vereinigte BioEnergie AG
und den VERBIO Vereinigte BioEnergie Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289
Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014/2015.
Die vorstehenden Unterlagen sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.verbio.de -> Investor Relations -> Finanzkalender & Corporate Events -> Hauptversammlung 2016
abrufbar. Diese Unterlagen werden auch auf der Hauptversammlung zugänglich gemacht. Eine Abschrift wird jedem
Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und zugesandt.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 30. Juni 2015 und den Konzernabschluss zum
30. Juni 2015 in seiner Sitzung am 21. September 2015 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG
festgestellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses sowie einer Billigung des Konzernabschlusses durch die
Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht, so dass zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung
erfolgt.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014/2015.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG für das Geschäftsjahr
2014/2015 von 24.189.573,64 EUR wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 0,10 EUR je Aktie auf 63.000.000 Stückaktien 6.300.000,00 EUR
Vortrag auf neue Rechnung 17.889.573,64 EUR
Bilanzgewinn 24.189.573,64 EUR
Die Dividende wird am 1. Februar 2016 ausgezahlt.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/2015.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014/2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands
Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014/2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats
Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über den Vorschlag der Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2015/2016.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, zum Abschlussprüfer für den
Jahresabschluss der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG und deren Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015/2016 zu
wählen.
6. Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
Die Hauptversammlung vom 24. Juni 2011 hat das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder gebilligt, das Grundlage
für die Festsetzung der Vorstandsvergütung 2010/2011 war.
Nachdem der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 21. September 2015 ein geändertes Vergütungssystem für den Vorstand
beschlossen hat, das ab 1. November 2015 gilt, soll erneut von der durch das Gesetz zur Angemessenheit der
Vorstandsvergütung (VorstAG) geschaffenen Möglichkeit einer Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Billigung
des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder Gebrauch gemacht werden.
Das bis zum Ablauf des 31. Oktober 2015 geltende Vergütungssystem, welches im Kern bestehen bleibt, ist im
Vergütungsbericht ausführlich dargestellt. Der Vergütungsbericht ist Bestandteil der Unterlagen, die im Internet
unter www.verbio.de -> Investor Relation -> Finanzkalender & Corporate Events -> Hauptversammlung 2016 abrufbar sind.
Die Unterlagen werden auch auf der Hauptversammlung zugänglich gemacht. Eine Abschrift wird jedem Aktionär auf
Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und zugesandt. Über die ab 1. November 2015 geltenden Änderungen wird in
der Hauptversammlung ausführlich Auskunft erteilt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das für die Vorstände ab dem 1. November 2015 geltende System zur Vergütung
der Vorstandsmitglieder zu billigen.
7. Beschlussfassung über den Verzicht auf eine individualisierte Angabe der Bezüge der Vorstandsmitglieder im Anhang
zum Jahresabschluss und Konzernabschluss
Das Handelsgesetzbuch (HGB) sieht die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung und Vergütungsbestandteile
im Jahres- und im Konzernabschluss vor. Nach den §§ 286 Abs. 5 HGB, 314 Abs. 2 S. 2 HGB kann die individuelle
Offenlegung der Vorstandsvergütung unterbleiben, wenn die Hauptversammlung dies mit qualifizierter Mehrheit von
mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschließt.
Vorstand und Aufsichtsrat der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG sind der Auffassung, dass eine individualisierte
Offenlegung zu stark in die Privatsphäre der betroffenen Personen eingreift. Die individualisierte Anpassung der
Bezüge der Vorstandsmitglieder im Anhang zum Jahresabschluss und zum Konzernabschluss soll daher für 5 Jahre
ausgeschlossen werden. Nach Ablauf der 5 Jahre wird der Hauptversammlung Gelegenheit gegeben, erneut über die
Offenlegung zu entscheiden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Eine Offenlegung der individuellen Bezüge und sonstigen zugesagten oder empfangenen Leistungen jedes einzelnen
Vorstandsmitglieds gemäß § 285 Nr. 9 Buchstabe a Sätze 5 bis 9 und § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a Sätze 5 bis 9 HGB
erfolgt - für die Jahresabschlüsse der Geschäftsjahre 2015/2016 bis 2019/2020 einschließlich - weder im
Jahresabschluss noch im Konzernabschluss.
8. Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats
Mit Beendigung der Hauptversammlung vom 29. Januar 2016 endet die Amtszeit aller Aufsichtsräte der VERBIO Vereinigte
BioEnergie AG.
Der Aufsichtsrat besteht nach § 9 Abs. 1 der Satzung der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG aus drei Mitgliedern. Er
setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 und § 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus von der Hauptversammlung zu wählenden
Anteilseignervertretern zusammen.
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:
a) Herrn Alexander von Witzleben, Verwaltungsrat der Feintool International Management AG; Lyss (Schweiz)
b) Herrn Dr.-Ing. Georg Pollert, Chemiker und Verfahrensingenieur, Berlin
c) Frau Ulrike Krämer, Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin, Ludwigsburg
in den Aufsichtsrat und
d) Herrn Dr.-Ing. Claus Meyer-Wulf, beratender Umweltingenieur, Dortmund
als Ersatzmitglied des Aufsichtsrats
für die nächste Amtsperiode (d.h. bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2019/2020 beschließt (§ 9 Absatz 1 der Satzung) zu wählen.
Die Wahl des Ersatzmitglieds erfolgt mit der Maßgabe, dass Herr Dr.-Ing. Meyer-Wulf Mitglied des Aufsichtsrats wird,
wenn eines der gleichzeitig mit ihm in dieser Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf seiner
Amtszeit das Amt niederlegt, abberufen wird oder aus einem sonstigen Grund ausscheidet und dass er seine Stellung als
Ersatzmitglied zurückerlangt, sobald die Hauptversammlung für das ausgeschiedene, durch das Ersatzmitglied ersetzte
Aufsichtsratsmitglied eine Neuwahl vornimmt.
In Übereinstimmung mit Ziffer 5.4.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex ('DCGK') ist beabsichtigt, die Wahl der
Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen.
Sowohl Herr Alexander von Witzleben wie auch Frau Ulrike Krämer und Herr Dr. Georg Pollert sind unabhängig. Herr
Alexander von Witzleben und Frau Ulrike Krämer verfügen über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder
der Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG.
Für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat schlägt der Aufsichtsrat Herrn Alexander von Witzleben als Kandidaten
für den Aufsichtsratsvorsitz vor.
Herr Alexander von Witzleben bekleidet neben seiner Verwaltungsratstätigkeit bei der Feintool International Holding
AG bei folgenden inländischen Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren
Kontrollgemien:
Aufsichtsratsvorsitzender,
PVA TePla AG, Wettenberg
Mitglied des Aufsichtsrates,
Siegwerk Druckfarben AG & Co. KGaA, Siegburg
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