Die Regierungspartei "Recht und Gerechtigkeit" (PiS) hatte die Reform im Dezember verabschiedet. Die Neuregelung schränkt die Einspruchsmöglichkeiten der Verfassungsrichter nach Meinung von Beobachtern deutlich ein. Seit Inkrafttreten der Reform ist für alle Entscheidungen des Gerichts in Zukunft unter anderem eine Zweidrittel-Mehrheit notwendig - zuvor war die einfache Mehrheit ausreichend. Das Verfassungsgericht hatte zuletzt entschieden, dass die Reform verfassungswidrig sei - die polnische Regierung hatte jedoch schon im Vorfeld der Entscheidung erklärt, sie werde das Urteil nicht anerkennen.