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DGAP-HV: secunet Security Networks -2-

DJ DGAP-HV: secunet Security Networks Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.05.2016 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: secunet Security Networks Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
secunet Security Networks Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.05.2016 in Essen 
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-03-31 / 15:36 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
secunet Security Networks AG Essen Wertpapier-Kenn-Nummer 727 650 
ISIN-Nr. DE0007276503 Die Aktionäre der secunet Security Networks AG werden hiermit zur 
ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, den 12. Mai 2016, um 10:00 Uhr im RUHRTURM (Raum 4 und 5) (FAKT RUHRTURM 
GmbH), 
Huttropstraße 60, 45138 Essen, eingeladen. Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der secunet Security Networks AG und des gebilligten Konzernabschlusses 
   zum 31. Dezember 2015, des zusammengefassten Lageberichts für die secunet Security Networks AG und den Konzern sowie 
   des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuches 
   und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 10. März 2016 
   gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es 
   daher unter Tagesordnungspunkt 1 nicht. Die genannten Unterlagen sind seit Veröffentlichung der Einladung zur 
   Hauptversammlung 2016 auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.secunet.com/hauptversammlung 
   zugänglich und werden in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Kronprinzenstraße 30, 45128 Essen) zur Einsichtnahme 
   der Aktionäre ausgelegt. In der Hauptversammlung liegen diese Unterlagen ebenfalls zur Einsichtnahme aus. 
2.  Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von 10.121.264,34 Euro wie 
   folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende von 0,34 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie 2.199.630,68  Euro 
   Vortrag auf neue Rechnung                                                       7.921.633,66  Euro 
   Bilanzgewinn                                                                    10.121.264,34 Euro 
 
   Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Veröffentlichung der Einberufung der Hauptversammlung 30.498 eigene Aktien. 
   Von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt. Sollte sich die Zahl 
   der eigenen Aktien, die von der Gesellschaft im Zeitpunkt des Vorschlags über die Verwendung des Bilanzgewinns 
   gehalten werden, bis zur Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns verändern, wird der Hauptversammlung 
   ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag unterbreitet werden, der unverändert eine Dividende von 0,34 Euro 
   sowie einen entsprechend angepassten Vortrag auf neue Rechnung vorsieht. 
 
   Die Dividende wird voraussichtlich ab dem 13. Mai 2016 ausgezahlt. 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für 
   diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 und für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses 
   und des Zwischenlageberichts 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Alfredstraße 277, 45133 Essen, zum 
   Abschlussprüfer der secunet Security Networks AG und zum Konzernabschlussprüfer des secunet-Konzerns für das 
   Geschäftsjahr 2016 sowie zum Abschlussprüfer für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts der secunet Security Networks AG und des secunet-Konzerns zum 30. Juni 2016 zu bestellen. 
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - in Person oder durch Bevollmächtigte - und zur Ausübung des Stimmrechts sind 
gemäß § 19 Absätze 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft 
unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen Nachweis über die Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung übermitteln: 
 
secunet Security Networks AG 
c/o HCE Haubrok AG 
Landshuter Allee 10, 80637 München 
Fax: +49-89-21027-289 
E-Mail: meldedaten@hce.de 
 
Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter 
Nachweis über den Anteilsbesitz durch das depotführende Institut. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den 
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 21. April 2016 ('Nachweisstichtag'), zu beziehen. 
 
Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 5. Mai 
2016 unter der vorstehend genannten Adresse zugehen. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer den Nachweis der Berechtigung fristgerecht erbracht hat. Auch im Fall der vollständigen oder 
teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des 
Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Veräußerungen von Aktien 
nach dem Nachweisstichtag haben mithin keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien 
nur teilnahme- und stimmberechtigt, wenn sie sich von dem Veräußerer der Aktien bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
ermächtigen lassen. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihrer Berechtigung bei der Gesellschaft erhalten die Aktionäre 
Eintrittskarten für die Hauptversammlung, auf denen die Zahl der dem Inhaber zustehenden Stimmen verzeichnet ist. Um den 
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig für die 
Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihrer Berechtigung an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die secunet Security Networks AG insgesamt 6.500.000 auf den 
Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten ausgegeben. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung 30.498 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Stimmrechte zu. Die Gesamtzahl der 
stimmberechtigten Aktien beläuft sich daher im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung auf 6.469.502. 
 
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten (zum Beispiel ein 
Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung) ausüben lassen. Auch bei Erteilung einer Vollmacht sind eine fristgemäße 
Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten und ein fristgemäßer Nachweis der Berechtigung erforderlich. Die 
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
Textform (§ 126b BGB). 
 
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG, auch in 
Verbindung mit § 125 Absatz 5 AktG, gleichgestellten Institution oder Person, sehen weder das Gesetz noch die Satzung 
der Gesellschaft eine besondere Form vor. Möglicherweise verlangt jedoch in diesen Fällen die zu bevollmächtigende 
Institution oder Person eine besondere Form der Vollmacht, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar 
festhalten müssen. Die Besonderheiten sind bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen. 
 
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu 
verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es wird gemeinsam mit der Eintrittskarte, die der Aktionär bei 
rechtzeitiger Anmeldung und Nachweiserbringung erhält, übersandt. Zudem findet sich das Formular für die Erteilung einer 
Stimmrechtsvollmacht auf der Internetseite der Gesellschaft. Nachweise über die Bestellung eines Bevollmächtigten können 
der Gesellschaft auch an folgende E-Mail-Adresse elektronisch übermittelt werden: Hauptversammlung@secunet.com. 
 
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, sich in der Hauptversammlung durch einen von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Diesem Stimmrechtsvertreter müssen dazu eine Vollmacht und besondere Weisungen 
für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 31, 2016 09:36 ET (13:36 GMT)

Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen wollen, benötigen hierzu 
eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Mit der Eintrittskarte wird auch ein Vollmachts- und Weisungsformular 
übersandt. In diesem werden die Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter näher erläutert. Diese Informationen können auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
www.secunet.com/hauptversammlung abgerufen werden. 
 
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter müssen in Textform (§ 126b BGB) (per Post, Fax oder E-Mail) 
erteilt werden. Wir bitten um die Verwendung des hierfür mit der Eintrittskarte übersandten Vollmachts- und 
Weisungsformulars. Postalisch, per Fax oder per E-Mail übersandte Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter 
müssen bis spätestens zum Ablauf des 10. Mai 2016 unter nachfolgender Adresse eingegangen sein. Wir bitten um 
Verständnis, dass später eingehende Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter nicht berücksichtigt werden 
können. 
 
secunet Security Networks AG 
HV-Organisation 
Kronprinzenstraße 30, 45128 Essen 
Fax: +49-201-5454-1019 
E-Mail: Hauptversammlung@secunet.com 
 
Die persönliche Erteilung von Vollmacht und Weisungen an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft am Tag der 
Hauptversammlung ist vor Ort ab 9:00 Uhr bis zum Beginn der Abstimmungen an der Zu- und Abgangskontrolle noch möglich. 
 
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG 
 
 Ergänzungsverlangen (§ 122 Absatz 2 AktG) 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro 500.000 am 
Grundkapital erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. 
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
 
Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft in Schriftform spätestens zum Ablauf des 11. April 2016 unter nachfolgender 
Adresse zugegangen sein. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Bekanntzumachende 
Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie nicht mit der Einberufung bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach 
Zugang des Verlangens bekannt gemacht. 
 
secunet Security Networks AG 
Vorstand 
Kronprinzenstraße 30, 45128 Essen 
E-Mail: Hauptversammlung@secunet.com 
 
 Gegenanträge und Wahlvorschläge (§§ 126 Absatz 1, 127 AktG) 
 
Aktionäre haben das Recht, in der Hauptversammlung Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu 
bestimmten Punkten der Tagesordnung zu stellen sowie Wahlvorschläge zu unterbreiten. 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten: 
 
secunet Security Networks AG 
HV-Organisation 
Kronprinzenstraße 30, 45128 Essen 
Fax: +49-201-5454-1019 
E-Mail: Hauptversammlung@secunet.com 
 
Bis spätestens zum Ablauf des 27. April 2016 unter vorstehender Adresse bei der Gesellschaft mit Nachweis der 
Aktionärseigenschaft eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden einschließlich einer etwaigen Stellungnahme der 
Verwaltung unverzüglich über die Internetseite der Gesellschaft unter www.secunet.com/hauptversammlung zugänglich 
gemacht. Gegenanträge ohne Begründung sowie anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden von der 
Gesellschaft nicht vor der Hauptversammlung zugänglich gemacht. 
 
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten 
auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. 
 
 Auskunftsrecht (§ 131 Absatz 1 AktG) 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu 
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht 
des Vorstandes erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
 
Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft (§ 124a AktG) 
 
Diese Einberufung ist am 31. März 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Die Einberufung, die ab der Einberufung 
zugänglich zu machenden Berichte und Unterlagen sowie weitere Informationen zur Hauptversammlung einschließlich der 
weitergehenden Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG 
finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.secunet.com/hauptversammlung. Die Abstimmungsergebnisse 
werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse bekannt gegeben. 
 
Essen, im März 2016 
 
secunet Security Networks AG 
 
Der Vorstand 
 
 2016-03-31 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
 Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: secunet Security Networks Aktiengesellschaft 
             Kronprinzenstraße 30 
             45128 Essen 
             Deutschland 
E-Mail:      investor.relations@secunet.com 
Internet:    http://www.secunet.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
450285 2016-03-31 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 31, 2016 09:36 ET (13:36 GMT)

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