DJ DGAP-HV: secunet Security Networks Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.05.2016 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: secunet Security Networks Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
secunet Security Networks Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.05.2016 in Essen
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2016-03-31 / 15:36
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
secunet Security Networks AG Essen Wertpapier-Kenn-Nummer 727 650
ISIN-Nr. DE0007276503 Die Aktionäre der secunet Security Networks AG werden hiermit zur
ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, den 12. Mai 2016, um 10:00 Uhr im RUHRTURM (Raum 4 und 5) (FAKT RUHRTURM
GmbH),
Huttropstraße 60, 45138 Essen, eingeladen. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der secunet Security Networks AG und des gebilligten Konzernabschlusses
zum 31. Dezember 2015, des zusammengefassten Lageberichts für die secunet Security Networks AG und den Konzern sowie
des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuches
und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 10. März 2016
gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es
daher unter Tagesordnungspunkt 1 nicht. Die genannten Unterlagen sind seit Veröffentlichung der Einladung zur
Hauptversammlung 2016 auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.secunet.com/hauptversammlung
zugänglich und werden in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Kronprinzenstraße 30, 45128 Essen) zur Einsichtnahme
der Aktionäre ausgelegt. In der Hauptversammlung liegen diese Unterlagen ebenfalls zur Einsichtnahme aus.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von 10.121.264,34 Euro wie
folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 0,34 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie 2.199.630,68 Euro
Vortrag auf neue Rechnung 7.921.633,66 Euro
Bilanzgewinn 10.121.264,34 Euro
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Veröffentlichung der Einberufung der Hauptversammlung 30.498 eigene Aktien.
Von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt. Sollte sich die Zahl
der eigenen Aktien, die von der Gesellschaft im Zeitpunkt des Vorschlags über die Verwendung des Bilanzgewinns
gehalten werden, bis zur Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns verändern, wird der Hauptversammlung
ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag unterbreitet werden, der unverändert eine Dividende von 0,34 Euro
sowie einen entsprechend angepassten Vortrag auf neue Rechnung vorsieht.
Die Dividende wird voraussichtlich ab dem 13. Mai 2016 ausgezahlt.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für
diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 und für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses
und des Zwischenlageberichts
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Alfredstraße 277, 45133 Essen, zum
Abschlussprüfer der secunet Security Networks AG und zum Konzernabschlussprüfer des secunet-Konzerns für das
Geschäftsjahr 2016 sowie zum Abschlussprüfer für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts der secunet Security Networks AG und des secunet-Konzerns zum 30. Juni 2016 zu bestellen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - in Person oder durch Bevollmächtigte - und zur Ausübung des Stimmrechts sind
gemäß § 19 Absätze 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft
unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen Nachweis über die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung übermitteln:
secunet Security Networks AG
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10, 80637 München
Fax: +49-89-21027-289
E-Mail: meldedaten@hce.de
Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter
Nachweis über den Anteilsbesitz durch das depotführende Institut. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 21. April 2016 ('Nachweisstichtag'), zu beziehen.
Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 5. Mai
2016 unter der vorstehend genannten Adresse zugehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als
Aktionär nur, wer den Nachweis der Berechtigung fristgerecht erbracht hat. Auch im Fall der vollständigen oder
teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des
Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Veräußerungen von Aktien
nach dem Nachweisstichtag haben mithin keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien
nur teilnahme- und stimmberechtigt, wenn sie sich von dem Veräußerer der Aktien bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung
ermächtigen lassen.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihrer Berechtigung bei der Gesellschaft erhalten die Aktionäre
Eintrittskarten für die Hauptversammlung, auf denen die Zahl der dem Inhaber zustehenden Stimmen verzeichnet ist. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig für die
Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihrer Berechtigung an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die secunet Security Networks AG insgesamt 6.500.000 auf den
Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten ausgegeben. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 30.498 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Stimmrechte zu. Die Gesamtzahl der
stimmberechtigten Aktien beläuft sich daher im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung auf 6.469.502.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten (zum Beispiel ein
Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung) ausüben lassen. Auch bei Erteilung einer Vollmacht sind eine fristgemäße
Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten und ein fristgemäßer Nachweis der Berechtigung erforderlich. Die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der
Textform (§ 126b BGB).
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG, auch in
Verbindung mit § 125 Absatz 5 AktG, gleichgestellten Institution oder Person, sehen weder das Gesetz noch die Satzung
der Gesellschaft eine besondere Form vor. Möglicherweise verlangt jedoch in diesen Fällen die zu bevollmächtigende
Institution oder Person eine besondere Form der Vollmacht, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar
festhalten müssen. Die Besonderheiten sind bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu
verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es wird gemeinsam mit der Eintrittskarte, die der Aktionär bei
rechtzeitiger Anmeldung und Nachweiserbringung erhält, übersandt. Zudem findet sich das Formular für die Erteilung einer
Stimmrechtsvollmacht auf der Internetseite der Gesellschaft. Nachweise über die Bestellung eines Bevollmächtigten können
der Gesellschaft auch an folgende E-Mail-Adresse elektronisch übermittelt werden: Hauptversammlung@secunet.com.
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, sich in der Hauptversammlung durch einen von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Diesem Stimmrechtsvertreter müssen dazu eine Vollmacht und besondere Weisungen
für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 31, 2016 09:36 ET (13:36 GMT)
Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen wollen, benötigen hierzu
eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Mit der Eintrittskarte wird auch ein Vollmachts- und Weisungsformular
übersandt. In diesem werden die Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter näher erläutert. Diese Informationen können auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.secunet.com/hauptversammlung abgerufen werden.
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter müssen in Textform (§ 126b BGB) (per Post, Fax oder E-Mail)
erteilt werden. Wir bitten um die Verwendung des hierfür mit der Eintrittskarte übersandten Vollmachts- und
Weisungsformulars. Postalisch, per Fax oder per E-Mail übersandte Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter
müssen bis spätestens zum Ablauf des 10. Mai 2016 unter nachfolgender Adresse eingegangen sein. Wir bitten um
Verständnis, dass später eingehende Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter nicht berücksichtigt werden
können.
secunet Security Networks AG
HV-Organisation
Kronprinzenstraße 30, 45128 Essen
Fax: +49-201-5454-1019
E-Mail: Hauptversammlung@secunet.com
Die persönliche Erteilung von Vollmacht und Weisungen an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft am Tag der
Hauptversammlung ist vor Ort ab 9:00 Uhr bis zum Beginn der Abstimmungen an der Zu- und Abgangskontrolle noch möglich.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG
Ergänzungsverlangen (§ 122 Absatz 2 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro 500.000 am
Grundkapital erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft in Schriftform spätestens zum Ablauf des 11. April 2016 unter nachfolgender
Adresse zugegangen sein. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Bekanntzumachende
Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie nicht mit der Einberufung bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach
Zugang des Verlangens bekannt gemacht.
secunet Security Networks AG
Vorstand
Kronprinzenstraße 30, 45128 Essen
E-Mail: Hauptversammlung@secunet.com
Gegenanträge und Wahlvorschläge (§§ 126 Absatz 1, 127 AktG)
Aktionäre haben das Recht, in der Hauptversammlung Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu
bestimmten Punkten der Tagesordnung zu stellen sowie Wahlvorschläge zu unterbreiten.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten:
secunet Security Networks AG
HV-Organisation
Kronprinzenstraße 30, 45128 Essen
Fax: +49-201-5454-1019
E-Mail: Hauptversammlung@secunet.com
Bis spätestens zum Ablauf des 27. April 2016 unter vorstehender Adresse bei der Gesellschaft mit Nachweis der
Aktionärseigenschaft eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden einschließlich einer etwaigen Stellungnahme der
Verwaltung unverzüglich über die Internetseite der Gesellschaft unter www.secunet.com/hauptversammlung zugänglich
gemacht. Gegenanträge ohne Begründung sowie anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden von der
Gesellschaft nicht vor der Hauptversammlung zugänglich gemacht.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten
auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht (§ 131 Absatz 1 AktG)
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
des Vorstandes erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft (§ 124a AktG)
Diese Einberufung ist am 31. März 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Die Einberufung, die ab der Einberufung
zugänglich zu machenden Berichte und Unterlagen sowie weitere Informationen zur Hauptversammlung einschließlich der
weitergehenden Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG
finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.secunet.com/hauptversammlung. Die Abstimmungsergebnisse
werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse bekannt gegeben.
Essen, im März 2016
secunet Security Networks AG
Der Vorstand
2016-03-31 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: secunet Security Networks Aktiengesellschaft
Kronprinzenstraße 30
45128 Essen
Deutschland
E-Mail: investor.relations@secunet.com
Internet: http://www.secunet.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
450285 2016-03-31
(END) Dow Jones Newswires
March 31, 2016 09:36 ET (13:36 GMT)
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