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DGAP-HV: Vossloh Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.05.2016 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Vossloh Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Vossloh Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.05.2016 in Düsseldorf mit dem Ziel 
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-04-12 / 15:16 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Vossloh Aktiengesellschaft Werdohl Wertpapier-Kenn-Nr.: 766 710 
ISIN: DE 000 766 710 7 Wir laden unsere Aktionäre zu der am 25. Mai 2016, 10:00 Uhr, in Düsseldorf im Congress Center 
Düsseldorf Ost (CCD Ost), Stockumer Kirchstraße 61, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
 Tagesordnung 
 
 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Zusammengefassten 
 Lageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB sowie des 
 Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
 
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 16. März 2016 gebilligt 
und den Jahresabschluss damit festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es daher unter 
Tagesordnungspunkt 1 nicht. Die genannten Unterlagen sind über die Internetseite der Gesellschaft unter 
www.hauptversammlung.vossloh.com zugänglich. Abschriften der genannten Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage 
kostenlos und unverzüglich zugesandt. Ferner werden die genannten Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein. 
 
 2. Verwendung des Bilanzgewinns 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von Euro 123.466.395,60 wie 
folgt zu verwenden: 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
Vortrag auf neue Rechnung                          123.466.395,60 EUR 
=-------------------------------------------------------------------- 
Bilanzgewinn                                       123.466.395,60 EUR 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
 
a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung 
für diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entscheidung über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2014 
ausgeschiedenen Mitglieder des Vorstands für den Zeitraum ihrer Amtszeit im Geschäftsjahr 2014 zu vertagen. 
 
 4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung 
für diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 und für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses 
 und des Zwischenlageberichts 
 
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, zu beschließen: 
 
a) die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz Berlin, Niederlassung Düsseldorf, zum Abschlussprüfer der Vossloh 
Aktiengesellschaft und des Vossloh-Konzerns für das Geschäftsjahr 2016 zu bestellen. 
 
b) die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz Berlin, Niederlassung Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für eine 
prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts der Vossloh Aktiengesellschaft und des 
Vossloh-Konzerns zum 30. Juni 2016 zu bestellen. 
 
 6. Änderung von § 2 der Satzung (Gegenstand des Unternehmens) 
 
Der satzungsmäßige Unternehmensgegenstand soll entsprechend der von der Gesellschaft verfolgten Fokussierung der 
Geschäftstätigkeit angepasst und aktualisiert werden. 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
§ 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
'1. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Produkten sowie die Erbringung von 
Dienstleistungen aller Art in den Bereichen Verkehrsinfrastruktur, schienengebundene und nicht schienengebundene 
Fahrzeuge und Verkehrstechnologie. Gegenstand des Unternehmens sind des Weiteren das Halten und der Erwerb von 
Beteiligungen, die Übernahme von Geschäftsführungsaktivitäten und die Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen, 
die die vorbezeichneten Produkte und Dienstleistungen entwickeln, herstellen, erbringen oder vertreiben. 
 
2. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen 
oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann den Unternehmensgegenstand selbst oder durch 
Tochter- und Beteiligungsunternehmen verwirklichen.' 
 
 Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - in Person oder durch Bevollmächtigte - und zur Ausübung des Stimmrechts sind 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und 
einen Nachweis über die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung übermitteln: 
 
Vossloh Aktiengesellschaft 
c/o Deutsche Bank AG 
Securities Production 
General Meetings 
Postfach 20 01 07 
60605 Frankfurt am Main 
Fax: 069/12012-86045 
E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter 
Nachweis über den Anteilsbesitz durch das depotführende Institut. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den 
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 4. Mai 2016 ('Nachweisstichtag'), zu beziehen. 
 
Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 18. 
Mai 2016 unter der vorstehend genannten Adresse zugehen. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer den Nachweis der Berechtigung fristgerecht erbracht hat. Auch im Fall der vollständigen oder 
teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des 
Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Veräußerungen von Aktien 
nach dem Nachweisstichtag haben mithin keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien 
nur teilnahme- und stimmberechtigt, wenn sie sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihrer Berechtigung bei der Gesellschaft werden den Aktionären 
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, 
bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihrer Berechtigung an die Gesellschaft 
Sorge zu tragen. 
 
 Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Vossloh Aktiengesellschaft insgesamt 13.325.290 auf den 
Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten ausgegeben. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beläuft sich daher im 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung auf 13.325.290 Stück. 
 
 Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten (zum Beispiel ein 
Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung) ausüben lassen. Auch bei Erteilung einer Vollmacht sind eine fristgemäße 
Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten und der Nachweis der Berechtigung erforderlich. Die Erteilung der 
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b 
BGB). Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG, auch 
in Verbindung mit § 125 Absatz 5 AktG, gleichgestellten Institution oder Person, sehen weder das Gesetz noch die Satzung 
der Gesellschaft eine besondere Form vor. Möglicherweise verlangt jedoch in diesen Fällen die zu bevollmächtigende 
Institution oder Person eine besondere Form der Vollmacht, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar 
festhalten muss. Die Besonderheiten sind bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen. 
 
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu 
verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es findet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, die der 
Aktionär bei rechtzeitiger Anmeldung und Nachweiserbringung erhält. Zudem findet sich das Formular für die Erteilung 
einer Stimmrechtsvollmacht auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hauptversammlung.vossloh.com. Nachweise über 
die Bestellung eines Bevollmächtigten können der Gesellschaft an folgende E-Mail-Adresse elektronisch übermittelt 
werden: hauptversammlung@ag.vossloh.com. 
 
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, sich in der Hauptversammlung durch von der Gesellschaft benannte 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 12, 2016 09:16 ET (13:16 GMT)

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