DGAP-HV: Vossloh Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Vossloh Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.05.2016 in Düsseldorf mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2016-04-12 / 15:16
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Vossloh Aktiengesellschaft Werdohl Wertpapier-Kenn-Nr.: 766 710
ISIN: DE 000 766 710 7 Wir laden unsere Aktionäre zu der am 25. Mai 2016, 10:00 Uhr, in Düsseldorf im Congress Center
Düsseldorf Ost (CCD Ost), Stockumer Kirchstraße 61, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Zusammengefassten
Lageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB sowie des
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 16. März 2016 gebilligt
und den Jahresabschluss damit festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es daher unter
Tagesordnungspunkt 1 nicht. Die genannten Unterlagen sind über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.hauptversammlung.vossloh.com zugänglich. Abschriften der genannten Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage
kostenlos und unverzüglich zugesandt. Ferner werden die genannten Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein.
2. Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von Euro 123.466.395,60 wie
folgt zu verwenden:
=--------------------------------------------------------------------
Vortrag auf neue Rechnung 123.466.395,60 EUR
=--------------------------------------------------------------------
Bilanzgewinn 123.466.395,60 EUR
=--------------------------------------------------------------------
3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands
a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung
für diesen Zeitraum zu erteilen.
b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entscheidung über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2014
ausgeschiedenen Mitglieder des Vorstands für den Zeitraum ihrer Amtszeit im Geschäftsjahr 2014 zu vertagen.
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung
für diesen Zeitraum zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 und für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses
und des Zwischenlageberichts
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, zu beschließen:
a) die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz Berlin, Niederlassung Düsseldorf, zum Abschlussprüfer der Vossloh
Aktiengesellschaft und des Vossloh-Konzerns für das Geschäftsjahr 2016 zu bestellen.
b) die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz Berlin, Niederlassung Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für eine
prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts der Vossloh Aktiengesellschaft und des
Vossloh-Konzerns zum 30. Juni 2016 zu bestellen.
6. Änderung von § 2 der Satzung (Gegenstand des Unternehmens)
Der satzungsmäßige Unternehmensgegenstand soll entsprechend der von der Gesellschaft verfolgten Fokussierung der
Geschäftstätigkeit angepasst und aktualisiert werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, folgenden Beschluss zu fassen:
§ 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'1. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Produkten sowie die Erbringung von
Dienstleistungen aller Art in den Bereichen Verkehrsinfrastruktur, schienengebundene und nicht schienengebundene
Fahrzeuge und Verkehrstechnologie. Gegenstand des Unternehmens sind des Weiteren das Halten und der Erwerb von
Beteiligungen, die Übernahme von Geschäftsführungsaktivitäten und die Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen,
die die vorbezeichneten Produkte und Dienstleistungen entwickeln, herstellen, erbringen oder vertreiben.
2. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen
oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann den Unternehmensgegenstand selbst oder durch
Tochter- und Beteiligungsunternehmen verwirklichen.'
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - in Person oder durch Bevollmächtigte - und zur Ausübung des Stimmrechts sind
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und
einen Nachweis über die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung übermitteln:
Vossloh Aktiengesellschaft
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Fax: 069/12012-86045
E-Mail: wp.hv@db-is.com
Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter
Nachweis über den Anteilsbesitz durch das depotführende Institut. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 4. Mai 2016 ('Nachweisstichtag'), zu beziehen.
Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 18.
Mai 2016 unter der vorstehend genannten Adresse zugehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als
Aktionär nur, wer den Nachweis der Berechtigung fristgerecht erbracht hat. Auch im Fall der vollständigen oder
teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des
Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Veräußerungen von Aktien
nach dem Nachweisstichtag haben mithin keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien
nur teilnahme- und stimmberechtigt, wenn sie sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihrer Berechtigung bei der Gesellschaft werden den Aktionären
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen,
bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihrer Berechtigung an die Gesellschaft
Sorge zu tragen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Vossloh Aktiengesellschaft insgesamt 13.325.290 auf den
Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten ausgegeben. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beläuft sich daher im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung auf 13.325.290 Stück.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten (zum Beispiel ein
Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung) ausüben lassen. Auch bei Erteilung einer Vollmacht sind eine fristgemäße
Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten und der Nachweis der Berechtigung erforderlich. Die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b
BGB). Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG, auch
in Verbindung mit § 125 Absatz 5 AktG, gleichgestellten Institution oder Person, sehen weder das Gesetz noch die Satzung
der Gesellschaft eine besondere Form vor. Möglicherweise verlangt jedoch in diesen Fällen die zu bevollmächtigende
Institution oder Person eine besondere Form der Vollmacht, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar
festhalten muss. Die Besonderheiten sind bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu
verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es findet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, die der
Aktionär bei rechtzeitiger Anmeldung und Nachweiserbringung erhält. Zudem findet sich das Formular für die Erteilung
einer Stimmrechtsvollmacht auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hauptversammlung.vossloh.com. Nachweise über
die Bestellung eines Bevollmächtigten können der Gesellschaft an folgende E-Mail-Adresse elektronisch übermittelt
werden: hauptversammlung@ag.vossloh.com.
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, sich in der Hauptversammlung durch von der Gesellschaft benannte
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