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DGAP-HV: OHB SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.05.2016 in Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: OHB SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
OHB SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.05.2016 in Bremen mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-04-14 / 15:14 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
OHB SE Bremen ISIN DE0005936124 
WKN 593 612 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie zu der am Mittwoch, dem 25. Mai 2016, um 10.00 Uhr, in den 
Geschäftsräumen der OHB SE, Karl-Ferdinand-Braun-Straße 8, 28359 Bremen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 
ein. 
 
Tagesordnung 
1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses (IFRS) sowie der Lageberichte für 
  die OHB SE und den Konzern für das Geschäftsjahr 2015, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 und 
  des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch 
 
Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Karl-Ferdinand-Braun-Straße 8, 28359 Bremen, 
und im Internet unter http://www.ohb.de eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Wunsch auch kostenlos 
zugesandt. 
 
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 sowie den Konzernabschluss zum 
31. Dezember 2015 in seiner Sitzung am 16. März 2016 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG 
festgestellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses bzw. Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung 
bedarf es mithin nicht, weshalb zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung erfolgt. 
 
2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2015 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von EUR 
26.849.824,32 wie folgt zu verwenden: 
 
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,40 auf jede dividendenberechtigte       EUR 6.955.040,00 
Stückaktie (17.387.600 Stückaktien) 
 
Vortrag auf neue Rechnung                                                      EUR 19.894.784,32 
=----------------------------------------------------------------------------------------------- 
Bilanzgewinn                                                                   EUR 26.849.824,32 
 
Bei den angegebenen Beträgen für die Gesamtdividende und für den Vortrag auf neue Rechnung sind die im Zeitpunkt des 
Gewinnverwendungsvorschlages der Verwaltung dividendenberechtigten Aktien berücksichtigt. Die von der Gesellschaft 
gehaltenen eigenen Aktien (80.496 Stückaktien zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung) sind gemäß § 71b 
Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. 
 
Sollte die Anzahl der eigenen Aktien, die von der Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung 
über die Verwendung des Bilanzgewinns gehalten werden, größer oder kleiner sein als im Zeitpunkt des 
Gewinnverwendungsvorschlages der Verwaltung, vermindert bzw. erhöht sich der insgesamt an die Aktionäre auszuschüttende 
Betrag um den Dividendenteilbetrag, der auf die Differenz an Aktien entfällt. Der in den Vortrag auf neue Rechnung 
einzustellende Betrag verändert sich gegenläufig um den gleichen Betrag. Die auszuschüttende Dividende pro 
dividendenberechtigter Stückaktie bleibt hingegen unverändert. Der Hauptversammlung wird gegebenenfalls ein entsprechend 
modifizierter Beschlussvorschlag unterbreitet werden. 
 
3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen. 
 
4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen. 
 
5 Bestätigungsbeschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
  Geschäftsjahr 2016 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers AG, Bremen zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
das Geschäftsjahr 2016 zu wählen. 
 
6 Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder endet mit dem Ablauf der heutigen Hauptversammlung. 
 
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß § 11 Absatz 1 der Satzung in Verbindung mit Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 
der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE), 
(SE-VO), § 17 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), §§ 95 Abs. 1 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) aus 3 
Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung zu wählen sind. 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor: 
 
 a) Frau Christa Fuchs, Bremen 
    Kauffrau; geschäftsführende Gesellschafterin der VOLPAIA Beteiligungs-GmbH, Bremen 
 b) Herrn Robert Wethmar, LL.M., Hamburg 
    Rechtsanwalt; Partner bei der internationalen Anwaltskanzlei Taylor Wessing, Hamburg 
 c) Herrn Professor Dipl.-Ing. Heinz Stoewer, M.Sc., München 
    Diplom-Ingenieur; geschäftsführender Gesellschafter der Space Associates GmbH, München 
 
in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Bestellung der drei Mitglieder des Aufsichtsrates erfolgt bis zur Beendigung der 
Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 beschließt. 
 
Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden einzeln gewählt. 
 
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass der Aufsichtsrat 
beabsichtigt, Frau Christa Fuchs zur Aufsichtsratsvorsitzenden wieder zu wählen. 
 
Weitere Informationen zu den Aufsichtsräten finden Sie unter http://www.ohb.de/unternehmen/aufsichtsrat.html. 
 
 Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts sowie Erklärung der Bedeutung 
 des Nachweisstichtags 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet und ihre Berechtigung durch einen durch das depotführende Institut in 
Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes 
nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. 
h. auf Mittwoch, den 4. Mai 2016, 00:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, beziehen und der Gesellschaft ebenso wie 
die Anmeldung für die Hauptversammlung unter folgender Adresse bis spätestens Mittwoch, den 18. Mai 2016, 24:00 Uhr 
Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, zugehen: 
 
OHB SE 
c/o DZ-Bank vertr. durch die dwpbank 
DSHAV 
Landsberger Straße 187 
80687 München 
Fax: +49 (0)69 / 5099 1110 
E-Mail: HV-Eintrittskarten@dwpbank.de 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz 
des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien 
nach dem Nachweisstichtag. Wer etwa zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien 
erwirbt, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
Dividendenberechtigung. 
 
Nach Eingang von Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse werden 
den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
 Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung 
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die 
depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer 
Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
Wenn weder Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen noch diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellte Personen bevollmächtigt 
werden, bedürfen die Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der 
Textform (§ 126 b BGB). 
 
Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine nach § 135 AktG gleichgestellte Institution oder 
Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu 
bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 14, 2016 09:14 ET (13:14 GMT)

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