DGAP-HV: OHB SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
OHB SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.05.2016 in Bremen mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2016-04-14 / 15:14
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
OHB SE Bremen ISIN DE0005936124
WKN 593 612 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie zu der am Mittwoch, dem 25. Mai 2016, um 10.00 Uhr, in den
Geschäftsräumen der OHB SE, Karl-Ferdinand-Braun-Straße 8, 28359 Bremen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses (IFRS) sowie der Lageberichte für
die OHB SE und den Konzern für das Geschäftsjahr 2015, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 und
des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch
Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Karl-Ferdinand-Braun-Straße 8, 28359 Bremen,
und im Internet unter http://www.ohb.de eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Wunsch auch kostenlos
zugesandt.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 sowie den Konzernabschluss zum
31. Dezember 2015 in seiner Sitzung am 16. März 2016 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG
festgestellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses bzw. Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung
bedarf es mithin nicht, weshalb zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung erfolgt.
2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von EUR
26.849.824,32 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,40 auf jede dividendenberechtigte EUR 6.955.040,00
Stückaktie (17.387.600 Stückaktien)
Vortrag auf neue Rechnung EUR 19.894.784,32
=-----------------------------------------------------------------------------------------------
Bilanzgewinn EUR 26.849.824,32
Bei den angegebenen Beträgen für die Gesamtdividende und für den Vortrag auf neue Rechnung sind die im Zeitpunkt des
Gewinnverwendungsvorschlages der Verwaltung dividendenberechtigten Aktien berücksichtigt. Die von der Gesellschaft
gehaltenen eigenen Aktien (80.496 Stückaktien zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung) sind gemäß § 71b
Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt.
Sollte die Anzahl der eigenen Aktien, die von der Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung
über die Verwendung des Bilanzgewinns gehalten werden, größer oder kleiner sein als im Zeitpunkt des
Gewinnverwendungsvorschlages der Verwaltung, vermindert bzw. erhöht sich der insgesamt an die Aktionäre auszuschüttende
Betrag um den Dividendenteilbetrag, der auf die Differenz an Aktien entfällt. Der in den Vortrag auf neue Rechnung
einzustellende Betrag verändert sich gegenläufig um den gleichen Betrag. Die auszuschüttende Dividende pro
dividendenberechtigter Stückaktie bleibt hingegen unverändert. Der Hauptversammlung wird gegebenenfalls ein entsprechend
modifizierter Beschlussvorschlag unterbreitet werden.
3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.
4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
5 Bestätigungsbeschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2016
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers AG, Bremen zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.
6 Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder endet mit dem Ablauf der heutigen Hauptversammlung.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß § 11 Absatz 1 der Satzung in Verbindung mit Art. 40 Abs. 2, Abs. 3
der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE),
(SE-VO), § 17 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), §§ 95 Abs. 1 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) aus 3
Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung zu wählen sind.
Der Aufsichtsrat schlägt vor:
a) Frau Christa Fuchs, Bremen
Kauffrau; geschäftsführende Gesellschafterin der VOLPAIA Beteiligungs-GmbH, Bremen
b) Herrn Robert Wethmar, LL.M., Hamburg
Rechtsanwalt; Partner bei der internationalen Anwaltskanzlei Taylor Wessing, Hamburg
c) Herrn Professor Dipl.-Ing. Heinz Stoewer, M.Sc., München
Diplom-Ingenieur; geschäftsführender Gesellschafter der Space Associates GmbH, München
in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Bestellung der drei Mitglieder des Aufsichtsrates erfolgt bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 beschließt.
Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden einzeln gewählt.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass der Aufsichtsrat
beabsichtigt, Frau Christa Fuchs zur Aufsichtsratsvorsitzenden wieder zu wählen.
Weitere Informationen zu den Aufsichtsräten finden Sie unter http://www.ohb.de/unternehmen/aufsichtsrat.html.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts sowie Erklärung der Bedeutung
des Nachweisstichtags
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet und ihre Berechtigung durch einen durch das depotführende Institut in
Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes
nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.
h. auf Mittwoch, den 4. Mai 2016, 00:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, beziehen und der Gesellschaft ebenso wie
die Anmeldung für die Hauptversammlung unter folgender Adresse bis spätestens Mittwoch, den 18. Mai 2016, 24:00 Uhr
Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, zugehen:
OHB SE
c/o DZ-Bank vertr. durch die dwpbank
DSHAV
Landsberger Straße 187
80687 München
Fax: +49 (0)69 / 5099 1110
E-Mail: HV-Eintrittskarten@dwpbank.de
Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien
nach dem Nachweisstichtag. Wer etwa zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien
erwirbt, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
Nach Eingang von Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse werden
den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die
depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer
Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Wenn weder Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen noch diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellte Personen bevollmächtigt
werden, bedürfen die Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der
Textform (§ 126 b BGB).
Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine nach § 135 AktG gleichgestellte Institution oder
Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu
bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß §
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April 14, 2016 09:14 ET (13:14 GMT)
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