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DGAP-HV: Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.05.2016 in Offenburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.05.2016 in 
Offenburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-04-19 / 15:07 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft Oberkirch ISIN: DE0006968001 // WKN: 696 800 Einladung zur Hauptversammlung 
2016 
 
Wir laden unsere Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Progress-Werk Oberkirch AG am Dienstag, dem 31. Mai 
2016, 14.00 Uhr, in der Reithalle im Kulturforum Offenburg, Moltkestraße 31, 77652 Offenburg. 
 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, des 
   zusammengefassten Lageberichts für die Progress-Werk Oberkirch AG und den Konzern einschließlich des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2015 
 
   Die genannten Unterlagen werden der Hauptversammlung zugänglich gemacht und erläutert. Der Aufsichtsrat hat den vom 
   Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 29. März 2016 gebilligt. Der Jahresabschluss ist 
   damit festgestellt. Dementsprechend hat die Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlüsse zu fassen. 
2.  Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in der Bilanz zum 31. Dezember 2015 ausgewiesenen Bilanzgewinn der 
   Gesellschaft in Höhe von 4.851.061,33 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende von 1,55 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie 4.843.750,00 EUR 
   Vortrag auf neue Rechnung                                                      7.311,33 EUR 
 
   Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt keine eigenen Aktien. Sollte die Gesellschaft im Zeitpunkt der 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns eigene Aktien halten, vermindert sich der 
   auszuschüttende Betrag um den Dividendenteilbetrag, der auf die eigenen Aktien entfällt. Der Gewinnvortrag verändert 
   sich gegenläufig um den gleichen Betrag. 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen die Entlastung vor. 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen die Entlastung vor. 
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, für das Geschäftsjahr 2016 die Ernst & Young 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss der Gesellschaft mit 
   Lagebericht sowie für den Konzernabschluss mit Konzernlagebericht zu wählen. 
6. Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat 
 
   Der bisherige Aufsichtsratsvorsitzende Dieter Maier legt sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft aus 
   Altersgründen mit Ablauf der Hauptversammlung am 31. Mai 2016 nieder und scheidet aus dem Aufsichtsrat aus. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1 Alt. 4, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 
   Drittelbeteiligungsgesetz in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern zusammen, 
   von denen vier als Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre von der Hauptversammlung und zwei als 
   Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem Drittelbeteiligungsgesetz zu wählen sind. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Nachfolger von Herrn Maier Herrn Karl M. Schmidhuber, ehem. Vorsitzender des 
   Vorstands der Progress-Werk Oberkirch AG, wohnhaft in Alzenau, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 31. 
   Mai 2016 für den Rest der Amtszeit des Ausgeschiedenen, also für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
   die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, zum Aufsichtsratsmitglied der 
   Aktionäre zu wählen. 
 
   Herr Schmidhuber beabsichtigt, im Falle seiner Wahl für den Vorsitz im Aufsichtsrat zu kandidieren. 
 
   ANGABEN GEM. § 125 ABS. 1 SATZ 5 AKTG 
 
   Herr Schmidhuber ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder 
   ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
   Hörnlein Beteiligungsverwaltung GmbH, Schwäbisch Gmünd | Mitglied des Beirats 
 
   ANGABEN ZU ZIFFER 5.4.1. ABS. 5 BIS 7 DES DEUTSCHEN CORPORATE 
   GOVERNANCE KODEX 
 
   Herr Schmidhuber ist ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der Progress-Werk Oberkirch AG. Mit Ablauf der 
   Hauptversammlung am 21. Mai 2014 ist Herr Schmidhuber aus dem Vorstand ausgeschieden und in den Ruhestand getreten. 
 
   Sonstige relevante geschäftliche oder persönliche Beziehungen zur Progress-Werk Oberkirch AG oder ihren 
   Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär 
   bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats nicht. 
Weitere Angaben und Hinweise Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 9.375.000,00 EUR und ist eingeteilt in 3.125.000 
Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. 
 
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
 
 Anmeldung 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der 
Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse spätestens am 24. Mai 2016 
zugehen. 
 
Progress-Werk Oberkirch AG 
c/o Landesbank Baden-Württemberg 
4035 H Hauptversammlungen 
Am Hauptbahnhof 2 
70173 Stuttgart 
Telefax: +49 711 127-79264 
E-Mail: HV-Anmeldung@LBBW.de 
 
Die Berechtigung ist durch eine in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellte 
Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 
10. Mai 2016 (Nachweisstichtag) zu beziehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Insbesondere haben 
Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag für Inhalt und Umfang des gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des 
Veräußerers keine Bedeutung. Umgekehrt kann aus nach dem Nachweisstichtag erworbenen Aktien kein Teilnahme- und 
Stimmrecht hergeleitet werden. 
 
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren 
Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den 
Aktionär zurückweisen. 
 
Nach erfolgter Anmeldung wird den Aktionären eine Eintrittskarte übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung ihrer Anmeldung und des 
Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen. 
 
 Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung 
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. B. die depotführende Bank 
oder ein sonstiges Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
oder andere Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den 
Aktionär oder den Bevollmächtigten. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder 
mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Vollmachten können in Textform (§ 126b BGB) durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der 
Gesellschaft erteilt werden. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die Übermittlung des Nachweises 
einer gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erklärten Bevollmächtigung stehen folgende Postanschrift, Faxnummer und 
E-Mail-Adresse zur Verfügung: 
 
Progress-Werk Oberkirch AG 
Investor Relations 
Industriestraße 8 
77704 Oberkirch 
Telefax: +49 7802 84-356 
E-Mail: ir@progress-werk.de 
 
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG 
gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem 
solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht 
abzustimmen. 
 
Für den Widerruf einer Vollmacht gelten die vorigen Sätze entsprechend. 
 
Mit der Eintrittskarte werden den Aktionären ein Vollmachtsformular und weitere Informationen zur Bevollmächtigung 
übersandt. Das Vollmachtsformular wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen zugesandt und ist außerdem im 
Internet unter www.progress-werk.de über den Link 'Investor Relations/Hauptversammlung' abrufbar. Die Aktionäre werden 
gebeten, Vollmacht vorzugsweise mittels des von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Vollmachtsformulars zu 

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April 19, 2016 09:07 ET (13:07 GMT)

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