DGAP-HV: Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.05.2016 in Offenburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2016-04-19 / 15:07 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft Oberkirch ISIN: DE0006968001 // WKN: 696 800 Einladung zur Hauptversammlung 2016 Wir laden unsere Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Progress-Werk Oberkirch AG am Dienstag, dem 31. Mai 2016, 14.00 Uhr, in der Reithalle im Kulturforum Offenburg, Moltkestraße 31, 77652 Offenburg. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, des zusammengefassten Lageberichts für die Progress-Werk Oberkirch AG und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Die genannten Unterlagen werden der Hauptversammlung zugänglich gemacht und erläutert. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 29. März 2016 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dementsprechend hat die Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlüsse zu fassen. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in der Bilanz zum 31. Dezember 2015 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Gesellschaft in Höhe von 4.851.061,33 EUR wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von 1,55 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie 4.843.750,00 EUR Vortrag auf neue Rechnung 7.311,33 EUR Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt keine eigenen Aktien. Sollte die Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns eigene Aktien halten, vermindert sich der auszuschüttende Betrag um den Dividendenteilbetrag, der auf die eigenen Aktien entfällt. Der Gewinnvortrag verändert sich gegenläufig um den gleichen Betrag. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen die Entlastung vor. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen die Entlastung vor. 5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, für das Geschäftsjahr 2016 die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss der Gesellschaft mit Lagebericht sowie für den Konzernabschluss mit Konzernlagebericht zu wählen. 6. Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat Der bisherige Aufsichtsratsvorsitzende Dieter Maier legt sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft aus Altersgründen mit Ablauf der Hauptversammlung am 31. Mai 2016 nieder und scheidet aus dem Aufsichtsrat aus. Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1 Alt. 4, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern zusammen, von denen vier als Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre von der Hauptversammlung und zwei als Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem Drittelbeteiligungsgesetz zu wählen sind. Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Nachfolger von Herrn Maier Herrn Karl M. Schmidhuber, ehem. Vorsitzender des Vorstands der Progress-Werk Oberkirch AG, wohnhaft in Alzenau, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 31. Mai 2016 für den Rest der Amtszeit des Ausgeschiedenen, also für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, zum Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre zu wählen. Herr Schmidhuber beabsichtigt, im Falle seiner Wahl für den Vorsitz im Aufsichtsrat zu kandidieren. ANGABEN GEM. § 125 ABS. 1 SATZ 5 AKTG Herr Schmidhuber ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Hörnlein Beteiligungsverwaltung GmbH, Schwäbisch Gmünd | Mitglied des Beirats ANGABEN ZU ZIFFER 5.4.1. ABS. 5 BIS 7 DES DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX Herr Schmidhuber ist ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der Progress-Werk Oberkirch AG. Mit Ablauf der Hauptversammlung am 21. Mai 2014 ist Herr Schmidhuber aus dem Vorstand ausgeschieden und in den Ruhestand getreten. Sonstige relevante geschäftliche oder persönliche Beziehungen zur Progress-Werk Oberkirch AG oder ihren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats nicht. Weitere Angaben und Hinweise Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 9.375.000,00 EUR und ist eingeteilt in 3.125.000 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Anmeldung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse spätestens am 24. Mai 2016 zugehen. Progress-Werk Oberkirch AG c/o Landesbank Baden-Württemberg 4035 H Hauptversammlungen Am Hauptbahnhof 2 70173 Stuttgart Telefax: +49 711 127-79264 E-Mail: HV-Anmeldung@LBBW.de Die Berechtigung ist durch eine in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 10. Mai 2016 (Nachweisstichtag) zu beziehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Insbesondere haben Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag für Inhalt und Umfang des gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des Veräußerers keine Bedeutung. Umgekehrt kann aus nach dem Nachweisstichtag erworbenen Aktien kein Teilnahme- und Stimmrecht hergeleitet werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. Nach erfolgter Anmeldung wird den Aktionären eine Eintrittskarte übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung ihrer Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen. Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. B. die depotführende Bank oder ein sonstiges Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder andere Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Vollmachten können in Textform (§ 126b BGB) durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erklärten Bevollmächtigung stehen folgende Postanschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse zur Verfügung: Progress-Werk Oberkirch AG Investor Relations Industriestraße 8 77704 Oberkirch Telefax: +49 7802 84-356 E-Mail: ir@progress-werk.de Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Für den Widerruf einer Vollmacht gelten die vorigen Sätze entsprechend. Mit der Eintrittskarte werden den Aktionären ein Vollmachtsformular und weitere Informationen zur Bevollmächtigung übersandt. Das Vollmachtsformular wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen zugesandt und ist außerdem im Internet unter www.progress-werk.de über den Link 'Investor Relations/Hauptversammlung' abrufbar. Die Aktionäre werden gebeten, Vollmacht vorzugsweise mittels des von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Vollmachtsformulars zu
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April 19, 2016 09:07 ET (13:07 GMT)