Anzeige
Mehr »
Login
Freitag, 26.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Wie die Revolution der sauberen Energie eine solide Investitionsmöglichkeit bieten könnte
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
120 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.06.2016 in Jena mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.06.2016 in Jena mit dem 
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-04-20 / 15:20 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft Jena - ISIN DE000A0EPUH1 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden die 
Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der 
 
am Donnerstag, dem 2. Juni 2016, 
 
um 10.00 Uhr (MESZ), 
 
in der Sparkassen-Arena, Keßlerstraße 28, 07745 Jena 
 
stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
I. Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts und 
   Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) 
   und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; damit ist der 
   Jahresabschluss festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 daher keinen Beschluss zu fassen. 
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. 
 
   Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine 
   Einzelentlastung durchführen zu lassen. 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. 
 
   Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine 
   Einzelentlastung durchführen zu lassen. 
4.  Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt am Main, 
   Zweigniederlassung Erfurt, zum Abschlussprüfer 
 
   a) für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen; sowie 
   b) für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. 5, 37y Nr. 2 
      WpHG bis zur nächsten Hauptversammlung für den Fall zu wählen, dass sich der Vorstand für eine prüferische Durchsicht 
      des im Halbjahresfinanzberichts enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts entscheidet. 
5. Vorlage des Nachtragsberichts des Sonderprüfers Wedding & Cie. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, vom 26. 
   Februar 2016 zum Bericht vom 21. Mai 2015 über das Ergebnis der von der Hauptversammlung am 12. Juni 2014 beschlossenen 
   Sonderprüfung 
 
   Am 12. Juni 2014 beschloss die Hauptversammlung der Gesellschaft, die Wedding & Cie. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Frankfurt, als Sonderprüfer zu bestellen. Gegenstand der Sonderprüfung war die seit dem 15. April 2010 bestehende 
   Geschäftsbeziehung mit GSI Commerce Solutions Inc. Der Sonderprüfer hat den Bericht am 11. Juni 2015 dem Vorstand vorgelegt, 
   welcher den Sonderprüfungsbericht dem Aufsichtsrat vorgelegt und zum Gegenstand der letzten Hauptversammlung am 26. August 2015 
   gemacht hat. Der Sonderprüfer, die Wedding & Cie. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, hatte keine Anhaltspunkte für einen 
   nicht einem Drittvergleich standhaltenden Leistungsaustausch zwischen der Gesellschaft und der GSI Commerce Solutions, Inc. 
   festgestellt und kam zu dem Ergebnis, dass die Geschäftsbeziehung nicht zu beanstanden gewesen sei. In Bezug von Unterlagen 
   (E-Mail-Korrespondenz), die eine Aktionärin am Vortag der letzten Hauptversammlung vorgelegt hat, hat der Vorstand beim 
   Sonderprüfer vorsorglich eine Nachtragsprüfung in Auftrag gegeben. Diese hat das bisherige Ergebnis bestätigt; bei den 
   vorgelegten Unterlagen handelt es sich nach dem Prüfungsergebnis des Sonderprüfers um Fälschungen. Auch der Nachtragsbericht 
   wird hiermit gem. § 145 Abs. 6 Satz 5 AktG als Gegenstand der Tagesordnung bekannt gemacht. Eine Beschlussfassung erfolgt zu 
   diesem Tagesordnungspunkt nicht. 
6.  Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals I (Genehmigtes Kapital I) unter Aufhebung der bisherigen 
    Ermächtigung, Satzungsänderung 
 
   Nach § 4 Abs. 2 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital einmalig oder 
   mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 6.000.000 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Die Ermächtigung läuft am 21. Juli 2016 aus. Um 
   es dem Vorstand weiterhin zu ermöglichen, flexibel auf Marktgegebenheiten zu reagieren, soll das bestehende Genehmigte Kapital 
   I durch ein neues und Genehmigtes Kapital I in Höhe von EUR 6.336.000,00, d.h. 20 % des gegenwärtigen Grundkapitals, mit einer 
   um fünf Jahre verlängerten Laufzeit ersetzt werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
   a) Die in der Hauptversammlung vom 29. Juni 2011 erteilte Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgabe von Aktien 
      aus Genehmigtem Kapital I - soweit sie zum Zeitpunkt dieser Hauptversammlung noch nicht ausgenutzt worden ist - sowie § 4 
      Abs. 2 der Satzung werden mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung des unter lit. b) zu beschließenden neuen Genehmigten 
      Kapitals I aufgehoben. 
   b) Der Vorstand wird für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Eintragung dieser Ermächtigung in das Handelsregister ermächtigt, 
      das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig insgesamt um bis zu EUR 
      6.336.000,00 durch Ausgabe von bis zu 6.336.000 neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen 
      zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird jedoch 
      ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: 
 
      - um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen; 
      - wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der anteilige Betrag des Grundkapitals der neuen Aktien 
        insgesamt, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, 10 % des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung 
        und des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht überschreitet und der 
        Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der 
        endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet (§§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 
        AktG). Bei der Berechnung der 10 %-Grenze ist der anteilige Betrag am Grundkapital anzurechnen, der auf neue Aktien 
        entfällt, die in den vorausgegangenen zwölf Monaten vor der Ausnutzung unter Ausschluss des Bezugsrechtes gemäß oder 
        entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben worden sind; oder 
      - bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage, insbesondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen und 
        Beteiligungen, Forderungen oder sonstigen Vermögensgegenständen. 
 
      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von 
      Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital, einschließlich des weiteren Inhalts der jeweiligen Aktienrechte, festzulegen. 
   c) § 4 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst: 
 
      '2.  Der Vorstand ist für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Eintragung dieser Ermächtigung in das Handelsregister 
           ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis 
           zu EUR 6.336.000,00 durch Ausgabe von bis zu 6.336.000 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder 
           Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der 
           Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden 
           Fällen auszuschließen: 
 
          - um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen; 
          - wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der anteilige Betrag des Grundkapitals der neuen Aktien 
            insgesamt, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, 10 % des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung 
            und des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht überschreitet und der 
            Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der 
            endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet (§§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 
            AktG). Bei der Berechnung der 10 %-Grenze ist der anteilige Betrag am Grundkapital anzurechnen, der auf neue Aktien 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 20, 2016 09:21 ET (13:21 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2016 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.