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DGAP-HV: XING AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.06.2016 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: XING AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
XING AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.06.2016 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-04-22 / 15:12 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
XING AG Hamburg - WKN XNG888 - 
- ISIN DE000XNG8888 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 2. Juni 2016, um 10:00 Uhr, in der Handwerkskammer Hamburg, Holstenwall 
12, 20355 Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
 Tagesordnung 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses der XING AG zum 31. 
   Dezember 2015 sowie des Lageberichts und des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
   2015 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB 
 
   Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter http://corporate.xing.com/deutsch/investor-relations/hauptversammlung/hv-2016 
   eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 2. Juni 2016 zugänglich sein und mündlich 
   erläutert. Es ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat 
   den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der 
   Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die 
   Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, 
   liegen nicht vor. 
2.  Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2015 in Höhe von EUR 14.691.176,27, der 
   sich aus einem operativen Gewinn in Höhe von EUR 11.906.534,79, einem Betrag von EUR 417.407,52 aus der Auflösung 
   vorhandener Gewinnrücklagen und einem Betrag in Höhe von EUR 2.367.233,96 aus dem bestehenden Gewinnvortrag zusammensetzt, 
   wie folgt zu verwenden: 
 
   - Ausschüttung einer Dividende von EUR 2,53 je dividendenberechtigter Aktie: insgesamt EUR 14.219.700,55 
   - Einstellung in Gewinnrücklagen: EUR 0,00 
   - Gewinnvortrag: EUR 471.475,72 
 
     Gesamt: EUR 14.691.176,27. 
 
   Der Gesamtausschüttungsbetrag von EUR 14.219.700,55 unterteilt sich in einen Teilbetrag von EUR 5.789.048,05 zur 
   Ausschüttung einer Basisdividende von EUR 1,03 je Aktie und einen Teilbetrag von EUR 8.430.652,50 zur Ausschüttung einer 
   Sonderdividende von EUR 1,50 je Aktie. 
 
   Bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien vermindern oder erhöhen. In 
   diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von insgesamt EUR 2,53 je dividendenberechtigter 
   Stückaktie ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet. 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2015 für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2015 für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 und des 
   Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers AG, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 sowie 
   zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts des 
   Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2016 zu bestellen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung seines Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene 
   Erklärung der PricewaterhouseCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 
6.  Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat 
 
   Mit Beendigung der Hauptversammlung am 2. Juni 2016 enden turnusgemäß die Amtszeiten sämtlicher Mitglieder des 
   Aufsichtsrats der XING AG. 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und Ziffer 9.1 der Satzung aus sechs 
   Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden, zusammen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen: 
 
   a)  Herr Stefan Winners, wohnhaft in München, Deutschland, Vorstand Digitalmarken National der Hubert Burda Media 
       Holding Kommanditgesellschaft, München, Deutschland, wird mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen 
       Hauptversammlung am 2. Juni 2016 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
       das Geschäftsjahr 2020 beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt. 
 
       Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
 
      Mitgliedschaften von Herrn Stefan Winners in anderen bei inländischen Gesellschaften gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten: 
 
       Vorsitzender des Aufsichtsrats der Tomorrow Focus AG, München, Deutschland 
       Mitglied des Aufsichtsrats der zooplus AG, München, Deutschland 
       Mitglied des Aufsichtsrats der Giesecke & Devrient GmbH, München, Deutschland 
 
      Mitgliedschaften von Herrn Stefan Winners in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
       Vorsitzender des Beirats der BurdaForward GmbH, München, Deutschland 
       Mitglied des Beirats der Cyberport GmbH, Dresden, Deutschland 
       Mitglied des Beirats der Giesecke & Devrient GmbH, München, Deutschland 
 
       Angabe gemäß Ziffer 5.4.3 Deutscher Corporate Governance Kodex: 
 
      Im Falle seiner Wahl soll Herr Stefan Winners erneut als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. 
   b) Frau Sabine Bendiek, wohnhaft in Frankfurt am Main, Deutschland, Vorsitzende der Geschäftsführung der Microsoft 
      Deutschland GmbH, Unterschleissheim (bei München), Deutschland, wird mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen 
      Hauptversammlung am 2. Juni 2016 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
      das Geschäftsjahr 2020 beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt. 
 
      Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
 
      Frau Sabine Bendiek ist nicht Mitglied in anderen bei inländischen Gesellschaften gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
   c) Herr Dr. Johannes Meier, wohnhaft in Gütersloh, Deutschland, Geschäftsführer der European Climate Foundation, Den 
      Haag, Niederlande, wird mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 2. Juni 2016 für die Zeit 
      bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, in den 
      Aufsichtsrat gewählt. 
 
      Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
 
      Herr Dr. Johannes Meier ist nicht Mitglied in anderen bei inländischen Gesellschaften gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
   d) Herr Dr. Jörg Lübcke, wohnhaft in München, Deutschland, Geschäftsführer der Barcare GmbH, München, Deutschland, wird 
      mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 2. Juni 2016 für die Zeit bis zur Beendigung der 
      Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt. 
 
      Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
 
      Herr Dr. Jörg Lübcke ist nicht Mitglied in anderen bei inländischen Gesellschaften gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
   e)  Herr Jean-Paul Schmetz, wohnhaft in Icking, Deutschland, Chief Scientist der Hubert Burda Media Holding 
       Kommanditgesellschaft, München, Deutschland, wird mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 
       2. Juni 2016 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 
       2020 beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt. 
 
       Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
 
      Herr Jean-Paul Schmetz ist nicht Mitglied in anderen bei inländischen Gesellschaften gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten. 
 
      Mitgliedschaften von Herrn Jean-Paul Schmetz in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
       Mitglied des Aufsichtsrats der OPMS Limited, Seoul, Südkorea 
       Mitglied des Aufsichtsrats der Coc Coc Pte. Limited, Singapur 

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April 22, 2016 09:13 ET (13:13 GMT)

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