DGAP-HV: XING AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
XING AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.06.2016 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2016-04-22 / 15:12
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
XING AG Hamburg - WKN XNG888 -
- ISIN DE000XNG8888 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 2. Juni 2016, um 10:00 Uhr, in der Handwerkskammer Hamburg, Holstenwall
12, 20355 Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses der XING AG zum 31.
Dezember 2015 sowie des Lageberichts und des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2015 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB
Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der
Internetseite der Gesellschaft unter http://corporate.xing.com/deutsch/investor-relations/hauptversammlung/hv-2016
eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 2. Juni 2016 zugänglich sein und mündlich
erläutert. Es ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat
den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die
Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat,
liegen nicht vor.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2015 in Höhe von EUR 14.691.176,27, der
sich aus einem operativen Gewinn in Höhe von EUR 11.906.534,79, einem Betrag von EUR 417.407,52 aus der Auflösung
vorhandener Gewinnrücklagen und einem Betrag in Höhe von EUR 2.367.233,96 aus dem bestehenden Gewinnvortrag zusammensetzt,
wie folgt zu verwenden:
- Ausschüttung einer Dividende von EUR 2,53 je dividendenberechtigter Aktie: insgesamt EUR 14.219.700,55
- Einstellung in Gewinnrücklagen: EUR 0,00
- Gewinnvortrag: EUR 471.475,72
Gesamt: EUR 14.691.176,27.
Der Gesamtausschüttungsbetrag von EUR 14.219.700,55 unterteilt sich in einen Teilbetrag von EUR 5.789.048,05 zur
Ausschüttung einer Basisdividende von EUR 1,03 je Aktie und einen Teilbetrag von EUR 8.430.652,50 zur Ausschüttung einer
Sonderdividende von EUR 1,50 je Aktie.
Bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien vermindern oder erhöhen. In
diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von insgesamt EUR 2,53 je dividendenberechtigter
Stückaktie ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2015 für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2015 für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 und des
Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers AG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 sowie
zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts des
Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2016 zu bestellen.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung seines Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene
Erklärung der PricewaterhouseCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zu deren Unabhängigkeit eingeholt.
6. Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat
Mit Beendigung der Hauptversammlung am 2. Juni 2016 enden turnusgemäß die Amtszeiten sämtlicher Mitglieder des
Aufsichtsrats der XING AG.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und Ziffer 9.1 der Satzung aus sechs
Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden, zusammen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:
a) Herr Stefan Winners, wohnhaft in München, Deutschland, Vorstand Digitalmarken National der Hubert Burda Media
Holding Kommanditgesellschaft, München, Deutschland, wird mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung am 2. Juni 2016 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2020 beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Mitgliedschaften von Herrn Stefan Winners in anderen bei inländischen Gesellschaften gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten:
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Tomorrow Focus AG, München, Deutschland
Mitglied des Aufsichtsrats der zooplus AG, München, Deutschland
Mitglied des Aufsichtsrats der Giesecke & Devrient GmbH, München, Deutschland
Mitgliedschaften von Herrn Stefan Winners in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
Vorsitzender des Beirats der BurdaForward GmbH, München, Deutschland
Mitglied des Beirats der Cyberport GmbH, Dresden, Deutschland
Mitglied des Beirats der Giesecke & Devrient GmbH, München, Deutschland
Angabe gemäß Ziffer 5.4.3 Deutscher Corporate Governance Kodex:
Im Falle seiner Wahl soll Herr Stefan Winners erneut als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.
b) Frau Sabine Bendiek, wohnhaft in Frankfurt am Main, Deutschland, Vorsitzende der Geschäftsführung der Microsoft
Deutschland GmbH, Unterschleissheim (bei München), Deutschland, wird mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung am 2. Juni 2016 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2020 beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Frau Sabine Bendiek ist nicht Mitglied in anderen bei inländischen Gesellschaften gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
c) Herr Dr. Johannes Meier, wohnhaft in Gütersloh, Deutschland, Geschäftsführer der European Climate Foundation, Den
Haag, Niederlande, wird mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 2. Juni 2016 für die Zeit
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, in den
Aufsichtsrat gewählt.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Herr Dr. Johannes Meier ist nicht Mitglied in anderen bei inländischen Gesellschaften gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
d) Herr Dr. Jörg Lübcke, wohnhaft in München, Deutschland, Geschäftsführer der Barcare GmbH, München, Deutschland, wird
mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 2. Juni 2016 für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Herr Dr. Jörg Lübcke ist nicht Mitglied in anderen bei inländischen Gesellschaften gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
e) Herr Jean-Paul Schmetz, wohnhaft in Icking, Deutschland, Chief Scientist der Hubert Burda Media Holding
Kommanditgesellschaft, München, Deutschland, wird mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am
2. Juni 2016 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr
2020 beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Herr Jean-Paul Schmetz ist nicht Mitglied in anderen bei inländischen Gesellschaften gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten.
Mitgliedschaften von Herrn Jean-Paul Schmetz in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
Mitglied des Aufsichtsrats der OPMS Limited, Seoul, Südkorea
Mitglied des Aufsichtsrats der Coc Coc Pte. Limited, Singapur
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April 22, 2016 09:13 ET (13:13 GMT)
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