DGAP-HV: XING AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung XING AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.06.2016 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2016-04-22 / 15:12 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. XING AG Hamburg - WKN XNG888 - - ISIN DE000XNG8888 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 2. Juni 2016, um 10:00 Uhr, in der Handwerkskammer Hamburg, Holstenwall 12, 20355 Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses der XING AG zum 31. Dezember 2015 sowie des Lageberichts und des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://corporate.xing.com/deutsch/investor-relations/hauptversammlung/hv-2016 eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 2. Juni 2016 zugänglich sein und mündlich erläutert. Es ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2015 in Höhe von EUR 14.691.176,27, der sich aus einem operativen Gewinn in Höhe von EUR 11.906.534,79, einem Betrag von EUR 417.407,52 aus der Auflösung vorhandener Gewinnrücklagen und einem Betrag in Höhe von EUR 2.367.233,96 aus dem bestehenden Gewinnvortrag zusammensetzt, wie folgt zu verwenden: - Ausschüttung einer Dividende von EUR 2,53 je dividendenberechtigter Aktie: insgesamt EUR 14.219.700,55 - Einstellung in Gewinnrücklagen: EUR 0,00 - Gewinnvortrag: EUR 471.475,72 Gesamt: EUR 14.691.176,27. Der Gesamtausschüttungsbetrag von EUR 14.219.700,55 unterteilt sich in einen Teilbetrag von EUR 5.789.048,05 zur Ausschüttung einer Basisdividende von EUR 1,03 je Aktie und einen Teilbetrag von EUR 8.430.652,50 zur Ausschüttung einer Sonderdividende von EUR 1,50 je Aktie. Bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien vermindern oder erhöhen. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von insgesamt EUR 2,53 je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2015 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2015 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2016 zu bestellen. Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung seines Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung der PricewaterhouseCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 6. Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat Mit Beendigung der Hauptversammlung am 2. Juni 2016 enden turnusgemäß die Amtszeiten sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats der XING AG. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und Ziffer 9.1 der Satzung aus sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden, zusammen. Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen: a) Herr Stefan Winners, wohnhaft in München, Deutschland, Vorstand Digitalmarken National der Hubert Burda Media Holding Kommanditgesellschaft, München, Deutschland, wird mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 2. Juni 2016 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt. Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: Mitgliedschaften von Herrn Stefan Winners in anderen bei inländischen Gesellschaften gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Vorsitzender des Aufsichtsrats der Tomorrow Focus AG, München, Deutschland Mitglied des Aufsichtsrats der zooplus AG, München, Deutschland Mitglied des Aufsichtsrats der Giesecke & Devrient GmbH, München, Deutschland Mitgliedschaften von Herrn Stefan Winners in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Vorsitzender des Beirats der BurdaForward GmbH, München, Deutschland Mitglied des Beirats der Cyberport GmbH, Dresden, Deutschland Mitglied des Beirats der Giesecke & Devrient GmbH, München, Deutschland Angabe gemäß Ziffer 5.4.3 Deutscher Corporate Governance Kodex: Im Falle seiner Wahl soll Herr Stefan Winners erneut als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. b) Frau Sabine Bendiek, wohnhaft in Frankfurt am Main, Deutschland, Vorsitzende der Geschäftsführung der Microsoft Deutschland GmbH, Unterschleissheim (bei München), Deutschland, wird mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 2. Juni 2016 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt. Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: Frau Sabine Bendiek ist nicht Mitglied in anderen bei inländischen Gesellschaften gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. c) Herr Dr. Johannes Meier, wohnhaft in Gütersloh, Deutschland, Geschäftsführer der European Climate Foundation, Den Haag, Niederlande, wird mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 2. Juni 2016 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt. Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: Herr Dr. Johannes Meier ist nicht Mitglied in anderen bei inländischen Gesellschaften gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. d) Herr Dr. Jörg Lübcke, wohnhaft in München, Deutschland, Geschäftsführer der Barcare GmbH, München, Deutschland, wird mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 2. Juni 2016 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt. Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: Herr Dr. Jörg Lübcke ist nicht Mitglied in anderen bei inländischen Gesellschaften gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. e) Herr Jean-Paul Schmetz, wohnhaft in Icking, Deutschland, Chief Scientist der Hubert Burda Media Holding Kommanditgesellschaft, München, Deutschland, wird mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 2. Juni 2016 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt. Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: Herr Jean-Paul Schmetz ist nicht Mitglied in anderen bei inländischen Gesellschaften gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. Mitgliedschaften von Herrn Jean-Paul Schmetz in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Mitglied des Aufsichtsrats der OPMS Limited, Seoul, Südkorea Mitglied des Aufsichtsrats der Coc Coc Pte. Limited, Singapur
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