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DGAP-HV: BayWa AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.06.2016 in ICM, Messegelände, 81823 München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: BayWa AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
BayWa AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.06.2016 in ICM, Messegelände, 81823 München mit dem 
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-04-29 / 15:14 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
BayWa Aktiengesellschaft München WKN 519406, 519400, A161M4 
ISIN DE0005194062, DE0005194005, DE000A161M49 Einladung zur 93. ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 7. Juni 2016 um 10:00 Uhr (Einlass: ab 8:30 Uhr), 
stattfindenden 93. ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
Tagungsort: 
ICM Internationales Congress Center München 
Messegelände 
81823 München 
 
 TAGESORDNUNG 
 
1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der BayWa Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 
  2015, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2015, einschließlich des 
  erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, sowie des Berichts des 
  Aufsichtsrats 
 
  Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Interimsstandort der BayWa AG, St.-Martin-Str. 76, 81541 München, und 
  im Internet unter www.baywa.com auf der Seite 'Investor Relations / Hauptversammlung / Hauptversammlung 2016' eingesehen 
  werden. Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite 
  der Gesellschaft Genüge getan ist. Die Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage einmalig mit einfacher Post 
  zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Entsprechend 
  den gesetzlichen Bestimmungen ist zu dem Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den 
  Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 
2  Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2015 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2015 von 36.306.528,30 Euro wie folgt zu 
  verwenden: 
 
  - Ausschüttung einer Dividende von 0,85 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie = 29.446.842,40 Euro 
  - Vortrag auf neue Rechnung                                                         6.843.110,90 Euro 
  - Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen                                        16.575,00 Euro 
 
  Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung unmittelbar oder 
  mittelbar gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b Aktiengesetz ('AktG') nicht dividendenberechtigt sind und 121.136 
  Aktien, die im Geschäftsjahr 2015 an Mitarbeiter des BayWa-Konzerns ausgegeben worden sind, und erst ab dem 1. Januar 
  2016 dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. 
  In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von 0,85 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie der 
  Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden. 
3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, mit Ausnahme von Herrn Dr. Josef Krapf, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden 
  Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen sowie die Beschlussfassung über die Entlastung von 
  Herrn Dr. Josef Krapf weiterhin für das Geschäftsjahr 2014 sowie für das Geschäftsjahr 2015 bis zur Hauptversammlung 
  2017 zurückzustellen. 
4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung 
  für diesen Zeitraum zu erteilen. 
5 Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds 
 
  Herr Prof. Götzl hat sein Amt als Aufsichtsratsmitglied der BayWa AG mit Schreiben vom 22. Juni 2015 mit sofortiger 
  Wirkung niedergelegt. 
 
  Herr Wilhelm Josef Oberhofer ist mit Wirkung zum 6. August 2015 vom Amtsgericht München gerichtlich als Mitglied des 
  Aufsichtsrats der BayWa AG bestellt worden. Hr. Oberhofer soll für die Wahl durch die Hauptversammlung vorgeschlagen 
  werden. 
 
  Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Nominierungsausschusses vor, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung 
  am 7. Juni 2016 
 
  Herrn Wilhelm Josef Oberhofer 
  wohnhaft in Buchenberg, Deutschland 
  Mitglied des Vorstands der Raiffeisen Kempten-Oberallgäu eG und 
  Vorstand der Bayerischen Raiffeisen-Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Beilngries 
 
  bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das erste Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
  Amtszeit beschließt, als Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre zu wählen; hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die 
  Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. 
 
  Nach § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG setzt sich bei börsennotierten Gesellschaften, für die das Mitbestimmungsgesetz gilt, der 
  Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammen. Der Aufsichtsrat 
  strebt einvernehmlich die Getrennterfüllung der Geschlechterquote an. Dementsprechend hat die Seite der 
  Anteilseignervertreter der Gesamterfüllung aufgrund eines einstimmig gefassten Beschlusses gegenüber dem 
  Aufsichtsratsvorsitzenden gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG widersprochen. Da der Aufsichtsrat sich gemäß § 13 der Satzung 
  und nach § 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 2 MitbestG aus je acht Mitgliedern der Aktionäre und 
  der Arbeitnehmer zusammensetzt, ist der Aufsichtsrat daher sowohl auf der Seite der Anteilseigner als auch auf der Seite 
  der Arbeitnehmer jeweils mit mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männern zu besetzen, um das Mindestanteilsgebot 
  nach § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG zu erfüllen. Derzeit gehören dem Aufsichtsrat insgesamt drei weibliche Mitglieder an, davon 
  zwei Mitglieder auf der Seite der Anteilseigner und ein Mitglied auf der Seite der Arbeitnehmer. Das Mindestanteilsgebot 
  ist daher durch die Anteilseignerseite erfüllt und wäre auch nach der Wahl von Herrn Oberhofer weiterhin erfüllt. 
 
  Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
6  Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 
 
  Das Genehmigte Kapital 2011 ist zum 31. Mai 2016 ausgelaufen. Anstelle dieses Genehmigten Kapitals soll ein neues 
  Genehmigtes Kapital 2016 gegen Sacheinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre geschaffen werden. 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen: 
 
  (a) Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 31. Mai 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
      einmalig oder mehrmals um bis zu nominal 12.500.000 Euro durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender vinkulierter 
      Stückaktien gegen Sacheinlagen zu erhöhen. Die Ermächtigung kann in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Das Bezugsrecht 
      der Aktionäre wird ausgeschlossen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren 
      Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen (Genehmigtes Kapital 2016). 
  (b) Der bisherige Abs. 3 in § 5 der Satzung wird gestrichen; an seiner Stelle wird folgender neuer Abs. 3 eingefügt: 
 
      '3. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 31. Mai 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
      einmalig oder mehrmals um bis zu nominal 12.500.000 Euro durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender vinkulierter 
      Stückaktien gegen Sacheinlagen zu erhöhen. Die Ermächtigung kann in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Das Bezugsrecht 
      der Aktionäre wird ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt 
      der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen (Genehmigtes Kapital 2016).' 
7 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 
 
  Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die Deloitte & Touche GmbH 
  Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu 
  wählen. 
 
 Mitteilungen und Informationen an die Aktionäre 
 
 Angaben über den unter Punkt 5 der Tagesordnung zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidat: 
 
 Wilhelm Josef Oberhofer, Buchenberg 
 
Vorstandsmitglied der Raiffeisenbank Kempten-Oberallgäu eG und 
 
Vorstand der Bayerischen Raiffeisen-Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Beilngries 
 
Persönliche Daten: 
Geboren 1968 in Kempten 
 
Ausbildung: 
Bankkaufmann, Bankfachwirt IHK, Verbandsprüfer (DGRV), Steuerberater 
 
Beruflicher Werdegang: 
 
1988 - 1992  Raiffeisenbank Kempten eG 
1993 - 2008  Genossenschaftsverband Bayern e.V. 
2009 - heute Mitglied der Geschäftsleitung der heutigen Raiffeisenbank Kempten-Oberallgäu eG 
2009 - 2010  Prokurist bei der Raiffeisenbank Oberallgäu-Süd eG, Generalbevollmächtigter 
2010 - 2014  Vorstandsmitglied bei der Raiffeisenbank Oberallgäu-Süd eG 
seit 06/2014 Vorstandsmitglied bei der Raiffeisenbank KemptenOberallgäu eG 
 
Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
 
Mitgliedschaften von Herrn Oberhofer in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten und in vergleichbaren 

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April 29, 2016 09:15 ET (13:15 GMT)

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