DGAP-HV: BayWa AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung BayWa AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.06.2016 in ICM, Messegelände, 81823 München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2016-04-29 / 15:14 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. BayWa Aktiengesellschaft München WKN 519406, 519400, A161M4 ISIN DE0005194062, DE0005194005, DE000A161M49 Einladung zur 93. ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 7. Juni 2016 um 10:00 Uhr (Einlass: ab 8:30 Uhr), stattfindenden 93. ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagungsort: ICM Internationales Congress Center München Messegelände 81823 München TAGESORDNUNG 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der BayWa Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2015, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2015, einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, sowie des Berichts des Aufsichtsrats Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Interimsstandort der BayWa AG, St.-Martin-Str. 76, 81541 München, und im Internet unter www.baywa.com auf der Seite 'Investor Relations / Hauptversammlung / Hauptversammlung 2016' eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan ist. Die Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage einmalig mit einfacher Post zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu dem Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2015 von 36.306.528,30 Euro wie folgt zu verwenden: - Ausschüttung einer Dividende von 0,85 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie = 29.446.842,40 Euro - Vortrag auf neue Rechnung 6.843.110,90 Euro - Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen 16.575,00 Euro Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b Aktiengesetz ('AktG') nicht dividendenberechtigt sind und 121.136 Aktien, die im Geschäftsjahr 2015 an Mitarbeiter des BayWa-Konzerns ausgegeben worden sind, und erst ab dem 1. Januar 2016 dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von 0,85 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden. 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, mit Ausnahme von Herrn Dr. Josef Krapf, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen sowie die Beschlussfassung über die Entlastung von Herrn Dr. Josef Krapf weiterhin für das Geschäftsjahr 2014 sowie für das Geschäftsjahr 2015 bis zur Hauptversammlung 2017 zurückzustellen. 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 5 Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds Herr Prof. Götzl hat sein Amt als Aufsichtsratsmitglied der BayWa AG mit Schreiben vom 22. Juni 2015 mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Herr Wilhelm Josef Oberhofer ist mit Wirkung zum 6. August 2015 vom Amtsgericht München gerichtlich als Mitglied des Aufsichtsrats der BayWa AG bestellt worden. Hr. Oberhofer soll für die Wahl durch die Hauptversammlung vorgeschlagen werden. Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Nominierungsausschusses vor, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 7. Juni 2016 Herrn Wilhelm Josef Oberhofer wohnhaft in Buchenberg, Deutschland Mitglied des Vorstands der Raiffeisen Kempten-Oberallgäu eG und Vorstand der Bayerischen Raiffeisen-Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Beilngries bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das erste Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, als Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre zu wählen; hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Nach § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG setzt sich bei börsennotierten Gesellschaften, für die das Mitbestimmungsgesetz gilt, der Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammen. Der Aufsichtsrat strebt einvernehmlich die Getrennterfüllung der Geschlechterquote an. Dementsprechend hat die Seite der Anteilseignervertreter der Gesamterfüllung aufgrund eines einstimmig gefassten Beschlusses gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG widersprochen. Da der Aufsichtsrat sich gemäß § 13 der Satzung und nach § 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 2 MitbestG aus je acht Mitgliedern der Aktionäre und der Arbeitnehmer zusammensetzt, ist der Aufsichtsrat daher sowohl auf der Seite der Anteilseigner als auch auf der Seite der Arbeitnehmer jeweils mit mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männern zu besetzen, um das Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG zu erfüllen. Derzeit gehören dem Aufsichtsrat insgesamt drei weibliche Mitglieder an, davon zwei Mitglieder auf der Seite der Anteilseigner und ein Mitglied auf der Seite der Arbeitnehmer. Das Mindestanteilsgebot ist daher durch die Anteilseignerseite erfüllt und wäre auch nach der Wahl von Herrn Oberhofer weiterhin erfüllt. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 6 Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals Das Genehmigte Kapital 2011 ist zum 31. Mai 2016 ausgelaufen. Anstelle dieses Genehmigten Kapitals soll ein neues Genehmigtes Kapital 2016 gegen Sacheinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre geschaffen werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen: (a) Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 31. Mai 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu nominal 12.500.000 Euro durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender vinkulierter Stückaktien gegen Sacheinlagen zu erhöhen. Die Ermächtigung kann in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen (Genehmigtes Kapital 2016). (b) Der bisherige Abs. 3 in § 5 der Satzung wird gestrichen; an seiner Stelle wird folgender neuer Abs. 3 eingefügt: '3. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 31. Mai 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu nominal 12.500.000 Euro durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender vinkulierter Stückaktien gegen Sacheinlagen zu erhöhen. Die Ermächtigung kann in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen (Genehmigtes Kapital 2016).' 7 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen. Mitteilungen und Informationen an die Aktionäre Angaben über den unter Punkt 5 der Tagesordnung zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidat: Wilhelm Josef Oberhofer, Buchenberg Vorstandsmitglied der Raiffeisenbank Kempten-Oberallgäu eG und Vorstand der Bayerischen Raiffeisen-Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Beilngries Persönliche Daten: Geboren 1968 in Kempten Ausbildung: Bankkaufmann, Bankfachwirt IHK, Verbandsprüfer (DGRV), Steuerberater Beruflicher Werdegang: 1988 - 1992 Raiffeisenbank Kempten eG 1993 - 2008 Genossenschaftsverband Bayern e.V. 2009 - heute Mitglied der Geschäftsleitung der heutigen Raiffeisenbank Kempten-Oberallgäu eG 2009 - 2010 Prokurist bei der Raiffeisenbank Oberallgäu-Süd eG, Generalbevollmächtigter 2010 - 2014 Vorstandsmitglied bei der Raiffeisenbank Oberallgäu-Süd eG seit 06/2014 Vorstandsmitglied bei der Raiffeisenbank KemptenOberallgäu eG Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: Mitgliedschaften von Herrn Oberhofer in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten und in vergleichbaren
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 29, 2016 09:15 ET (13:15 GMT)